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Re: Erweiterung mit Wechselsystem

Verfasst: Fr 16. Mai 2025, 04:09
von rider650
Snoop hat geschrieben: Do 15. Mai 2025, 19:36 ...
Und Faktum ist, dass es dazu eben aktuell eine rechtliche Unsicherheit in Form der (geänderten) Rechtsmeinung des BMI gibt. Da muss man nicht gleich sein Beinkleid beschmutzen, da gebe ich Dir recht, aber erstens ist Vorsicht mit der Handhabung des Bestands angesagt und zweitens weiß wirklich keiner, was rauskommt, wenn nur eine einzige Behörde auf Basis dieser BMI-Ansicht einen Überbestand strafrechtlich anzeigt und das vor Gericht kommt oder die WBK entzieht und der VwGH befasst wird. Da darf man sich schon ein wenig damit befassen, meine ich.
Haben das nicht schon einige Behörden versucht inzwischen und sind alle gescheitert? Meine ich hätte das schon ein paar Sachen gelesen.
Ist auch schwer zu argumentieren von deren Seite wenn sie den 'Überbestand' selbst eingetragen haben und sie ihn seit Jahren jedesmal sehen, wenn sie die entsprechenden ZWR-Einträge aufrufen. Dann ändern sie von heute auf morgen ihre Meinung und stellen plötzlich fest, dass das ja schon immer Unrecht war und sie da halt jetzt erst drauf gekommen sind in einer nächtlichen Erleuchtung? Kann ich verstehen dass da selbst der den Behörden wohngesonnenste Richter Bauchschmerzen bekommt, wenn er dem folgen soll.

Meiner Meinung nach kommen sie nicht drum rum, das Gesetz zu ändern, wenn ihnen der Status Quo nicht passt, und dann müssen sie auch im Gesetz festlegen, was mit dem rechtlich einwandfrei in Besitz befindlichen Altbestand passiert. Wurschteleien a la 'wir haben halt unsere Meinung geändert' sind scheinen selbst für die österreichische Justiz etwas zu viel der Behördenwillkür.

Re: Erweiterung mit Wechselsystem

Verfasst: Mo 19. Mai 2025, 10:57
von Promo
combatmiles hat geschrieben: Do 15. Mai 2025, 19:32 ich versteh immer noch nicht warum sich so viele wegen dem WS anschei****
Die Rechtslage dazu ist mMn EINDEUTIG!!
Wers net mit einem freien Griffstück bei eiener Korntrolle zammbaut daliegen hat ist, mit Verlaub gesagt, immer auf der safe side..
Oder kann jemand ein Urteil präsentieren wo das nicht so ist?
Wechselsystem zusammengebaut mit einer passenden Basiswaffe kein Problem. Habe etwa im Regelfall auf der 9x19mm P.210-6 das .22 lr Wechselsystem verbaut, was somit eine bestimmungsgemäße Verwendung ist.

Re: Erweiterung mit Wechselsystem

Verfasst: Mo 19. Mai 2025, 16:52
von Snoop
Promo hat geschrieben: Mo 19. Mai 2025, 10:57
combatmiles hat geschrieben: Do 15. Mai 2025, 19:32 ich versteh immer noch nicht warum sich so viele wegen dem WS anschei****
Die Rechtslage dazu ist mMn EINDEUTIG!!
Wers net mit einem freien Griffstück bei eiener Korntrolle zammbaut daliegen hat ist, mit Verlaub gesagt, immer auf der safe side..
Oder kann jemand ein Urteil präsentieren wo das nicht so ist?
Wechselsystem zusammengebaut mit einer passenden Basiswaffe kein Problem. Habe etwa im Regelfall auf der 9x19mm P.210-6 das .22 lr Wechselsystem verbaut, was somit eine bestimmungsgemäße Verwendung ist.
Nur, dass das Gesetz seit 2019 keine „Basiswaffe“ mehr kennt. Und jetzt wäre es zwar logisch, zwischen Griffstücken zu unterscheiden, die Bestandteil einer vollständigen, registrierten Waffe sind, und zusätzlich „frei“ erworbenen, aber im Gesetz geregelt ist es eben nicht. Daher rührt ja die aktuelle Misere…

Re: Erweiterung mit Wechselsystem

Verfasst: Mo 19. Mai 2025, 18:35
von Promo
Snoop hat geschrieben: Mo 19. Mai 2025, 16:52 Nur, dass das Gesetz seit 2019 keine „Basiswaffe“ mehr kennt. Und jetzt wäre es zwar logisch, zwischen Griffstücken zu unterscheiden, die Bestandteil einer vollständigen, registrierten Waffe sind, und zusätzlich „frei“ erworbenen, aber im Gesetz geregelt ist es eben nicht. Daher rührt ja die aktuelle Misere…
Eh. Aber es gibt sogar Erlass dazu, der das regelt. Siehe auch viewtopic.php?f=20&t=58415

Re: Erweiterung mit Wechselsystem

Verfasst: Mo 19. Mai 2025, 19:50
von Snoop
Promo hat geschrieben: Mo 19. Mai 2025, 18:35
Snoop hat geschrieben: Mo 19. Mai 2025, 16:52 Nur, dass das Gesetz seit 2019 keine „Basiswaffe“ mehr kennt. Und jetzt wäre es zwar logisch, zwischen Griffstücken zu unterscheiden, die Bestandteil einer vollständigen, registrierten Waffe sind, und zusätzlich „frei“ erworbenen, aber im Gesetz geregelt ist es eben nicht. Daher rührt ja die aktuelle Misere…
Eh. Aber es gibt sogar Erlass dazu, der das regelt. Siehe auch viewtopic.php?f=20&t=58415
Danke, sehr hilfreich, ist der Erlass irgendwie zugänglich für Rechtssuchende? 🤓

Re: Erweiterung mit Wechselsystem

Verfasst: Mo 19. Mai 2025, 22:33
von sic210
Ein Erlass ist eine interne Verhaltensanweisung an die nachgeordneten Behörden und entfaltet für den Normunterworfenen im Stufenbau der Rechtsordnung mangels Verlautbarung in einem Bundesgesetzblatt an sich keine Rechtswirkung ... aber wir sind ja in Österreich ...

Re: Erweiterung mit Wechselsystem

Verfasst: Mo 19. Mai 2025, 22:39
von Snoop
Und die Waffenbehörden pfeifen meistens auf den guten Hans Kelsen und machen einmal stur, was im (Rund)Erlass steht - und korrigieren kann es ja dann die Instanz.

Deswegen schadet ein Blick meistens nicht.

Re: Erweiterung mit Wechselsystem

Verfasst: Di 20. Mai 2025, 11:16
von Promo
Snoop hat geschrieben: Mo 19. Mai 2025, 19:50 Danke, sehr hilfreich, ist der Erlass irgendwie zugänglich für Rechtssuchende? 🤓
Mach das Gleiche wie ich und frage bei deiner zuständigen Behörde, dann bekommst du diese Auskünfte auch..

Nochmal: wenn eine bestimmungsgemäße Verwendung von einem Wechselsystem (d.h. z.B. ich ersetze den Schlitten und Lauf einer 9x19mm Pistole mit einem .22 lr Wechselsystem) erfolgt, dann sehe ich auch durch den Wegfall der Bindung an die Grundwaffe jedenfalls keinen Gesetzesverstoß, auch wenn dies abseits von Schießständen durchgeführt wird. Es "kommt keine zusätzliche Waffe dazu".

Re: Erweiterung mit Wechselsystem

Verfasst: Di 20. Mai 2025, 16:25
von Snoop
Promo hat geschrieben: Di 20. Mai 2025, 11:16
Snoop hat geschrieben: Mo 19. Mai 2025, 19:50 Danke, sehr hilfreich, ist der Erlass irgendwie zugänglich für Rechtssuchende? 🤓
Mach das Gleiche wie ich und frage bei deiner zuständigen Behörde, dann bekommst du diese Auskünfte auch..

Nochmal: wenn eine bestimmungsgemäße Verwendung von einem Wechselsystem (d.h. z.B. ich ersetze den Schlitten und Lauf einer 9x19mm Pistole mit einem .22 lr Wechselsystem) erfolgt, dann sehe ich auch durch den Wegfall der Bindung an die Grundwaffe jedenfalls keinen Gesetzesverstoß, auch wenn dies abseits von Schießständen durchgeführt wird. Es "kommt keine zusätzliche Waffe dazu".
Es hatte schon einen Grund, warum ich dich nach dem von dir zitierten Erlass gefragt habe, und nicht bei meiner Behörde oder im BMI, aber trotzdem danke für deine Sichtweisen.

Re: Erweiterung mit Wechselsystem

Verfasst: Di 20. Mai 2025, 16:42
von gewo
Wovon sprichst du denn?

Die (ursprüngliche) rechtsansicht des BMI dass händler griffstück und wechselsystem getrennt ausfolgen und nur das wechselsystem melden dürfen?

Ist irgendwo hier vielfach verlinkt

Ich finde es auch grad ned

Schick mir a email

Re: Erweiterung mit Wechselsystem

Verfasst: Mi 21. Mai 2025, 12:09
von Snoop
gewo hat geschrieben: Di 20. Mai 2025, 16:42 Wovon sprichst du denn?

Die (ursprüngliche) rechtsansicht des BMI dass händler griffstück und wechselsystem getrennt ausfolgen und nur das wechselsystem melden dürfen?

Ist irgendwo hier vielfach verlinkt

Ich finde es auch grad ned

Schick mir a email
Danke für das Angebot - ich habe es mittlerweile gefunden und war nur vom Zitat von Promo (viewtopic.php?f=20&t=58415) verwirrt, der einen Erlass vom 31.5.2022 zitiert, den ich nicht kenne.

Aber der Passus steht wortgleich in der (ich glaube an Taro) am 22.5.2023 vom BMI erteilten Auskunft, die dem Eisenstädter Urteil beiliegt. Kenne mich aus.

LG Snoop

Re: Erweiterung mit Wechselsystem

Verfasst: Mi 21. Mai 2025, 14:52
von gewo
Snoop hat geschrieben: Mi 21. Mai 2025, 12:09 Aber der Passus steht wortgleich in der (ich glaube an Taro) am 22.5.2023 vom BMI erteilten Auskunft, die dem Eisenstädter Urteil beiliegt. Kenne mich aus.
genau
BH Mödling

aber zwischenzeitlich halt durch eine EXAKT GEGENLAUTENDE rechtsmeinung des SELBEN autors vom sommer 2024 egalisiert

Re: Erweiterung mit Wechselsystem

Verfasst: Mi 21. Mai 2025, 18:42
von Snoop
gewo hat geschrieben: Mi 21. Mai 2025, 14:52
Snoop hat geschrieben: Mi 21. Mai 2025, 12:09 Aber der Passus steht wortgleich in der (ich glaube an Taro) am 22.5.2023 vom BMI erteilten Auskunft, die dem Eisenstädter Urteil beiliegt. Kenne mich aus.
genau
BH Mödling

aber zwischenzeitlich halt durch eine EXAKT GEGENLAUTENDE rechtsmeinung des SELBEN autors vom sommer 2024 egalisiert
Danke, ich weiß - da hat das LG Eisenstadt dem BMI eine Vorlage zugespielt. Aber dieses Schreiben aus 2023 ist aus meiner Sicht für einen "Altbestand" an Wechselsystemen beim Schützen aus der guten alten Zeit dennoch hilfreich, sollte einmal eine Behörde auf blöde Ideen kommen. Dass ihr Händler solche Wechselsysteme seit dem Paradigmenwechsel nicht mehr angreift, verstehe ich völlig, auch wenn die (neue) Argumentation des BMI mindestens platt und meines Erachtens falsch ist. Aber dazu wurde hier wirklich schon sehr viel geschrieben ... ;-)

Re: Erweiterung mit Wechselsystem

Verfasst: So 13. Jul 2025, 00:31
von kawaz
Vielen Dank an alle für den Input! Mein Bekannter war letzte Woche bei der BH, um seine Waffenbesitzkarte zu erweitern. Obwohl die Sachbearbeiterin als sehr streng gilt, hat sie den Antrag ohne ein einziges Wort über das Wechselsystem entgegengenommen."