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Re: Waffe überlassen im Sinne von Leihe

Verfasst: Fr 13. Jun 2025, 12:30
von spareribs
Fahrst halt gemeinsam zu einem Schießstand.....probiert das Gerät und gehst dann auf ein Getränk oder mehrere ....was ist an dieser Möglichkeit Schwer ?

Re: Waffe überlassen im Sinne von Leihe

Verfasst: Fr 13. Jun 2025, 12:35
von Joewood
spareribs hat geschrieben: Fr 13. Jun 2025, 12:30 Fahrst halt gemeinsam zu einem Schießstand.....probiert das Gerät und gehst dann auf ein Getränk oder mehrere ....was ist an dieser Möglichkeit Schwer ?
Dass ich nur, weil ich nem Kollegen die Pistole gebe, vielleicht selbst grad weder Zeit noch Lust hab?

titan hat geschrieben: Fr 13. Jun 2025, 12:28 Jede email hat einen Zeitstempel. Was hintert dich daran, den Sachverhalt der Leihung in der Email zu erklären?
Auch nur theoretisch... nachdem unser Hoster gerade sachte Probleme mit seinem Exchange Cluster hatte, bekommen wir nen A*** voll emails mit demselben Zeitstempel.
Und der geneigte Kunde von staatlichen oder staatsnahen Organisationen weiß genau, dass nicht alles was sein sollte, auch so ist. Das chaos, dem ich dort schon hinterher glaufen bin, ist nicht auszuhalten...

Re: Waffe überlassen im Sinne von Leihe

Verfasst: Fr 13. Jun 2025, 12:48
von Wolf1971
Joewood hat geschrieben: Fr 13. Jun 2025, 12:35
spareribs hat geschrieben: Fr 13. Jun 2025, 12:30 Fahrst halt gemeinsam zu einem Schießstand.....probiert das Gerät und gehst dann auf ein Getränk oder mehrere ....was ist an dieser Möglichkeit Schwer ?
Dass ich nur, weil ich nem Kollegen die Pistole gebe, vielleicht selbst grad weder Zeit noch Lust hab?



Dann gibt halt er dir im Gegenzug eine von seinen Waffen - dann hat jeder wieder die erlaubte Stückzahl

Re: Waffe überlassen im Sinne von Leihe

Verfasst: Fr 13. Jun 2025, 13:29
von AUG-andy
spareribs hat geschrieben: Fr 13. Jun 2025, 11:20 Jetzt wirds aber lächerlich ....wenn ich mir von einem Kollegen kurz am Schießstand seine Kanone ausborge und ein paar Schuss mache trotz meiner vollen Wbk ....wer soll das bitte überprüfen und wem tut das weh ?
:text-+1: :text-goodpost:

Re: Waffe überlassen im Sinne von Leihe

Verfasst: Fr 13. Jun 2025, 13:48
von gewo
also hier jetzt über moeglichkeiten der umgehung des waffenrechts zu diskutieren ist unpassend.

die antwort auf die gestellte frage ist eindeutig und wurde auch schon mehrmal richtig beantwortet.

jede innehabung ist dem besitz gleichgestellt und hat auswirkungen auf die verbleibenden freien plätze.
das gilt auch fuer ausgeliehene waffen

fuer eine überlassung auf einem behördlich genehmigten (!) schiesstand und im schauraum vom waffenhändler gilt das zwar auch, dort ist es aber unbeachtlich

und das ausleihen von schusswaffen ist an berechtigte jederzeit zulässig

wenn keine plätze frei sind dann muss ggf gegenseitig überlassen werden