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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 10:38
von Michl9mm
MarkM hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 10:33
Jetzt neu, die WBK ist befristet auf 8 Jahre, dann erneut psychologisches Gutachten. Ich nehme an daa ist gemeint.
So habe ich das auch verstanden, wurde nicht klar kommuniziert
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 10:38
von Glock1768
ist die Befristung wirklich "nur" für die neuen WBKs? Oder für alle WBKs?
Gilt die Erstausstellung?
Oder ab einer neuen WBK nach einer Erweiterung dann ebenso???
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 10:38
von Steppenwolf
Laut dem Verständnis der Medien schaut es so aus als ob man sich dem Psychogutachten nach 8 Jahren erneut stellen muss. Aber, wie immer wenn Medien berichten, abwarten was der Gesetzesentwurf wirklich vorsieht.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 10:39
von Nordi
MarkM hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 10:33
Jetzt neu, die WBK ist befristet auf 8 Jahre, dann erneut psychologisches Gutachten. Ich nehme an daa ist gemeint.
Der Vize K sagte aber um ihn genau zu zitieren " bei NEU AUSGESTELLTEN ....bla bla .... " nur noch 8 Jahre gültig " Ich geh also davon aus das wohl nur alle WKBs die ab...kA....1.1.2026 oder so davon betroffen sind...
ODER
Die Karte muss halt alle 8 Jahre neu beantragt werden, also Kassiert wie BH alle 8 Jahre neu. Ob da wirklich das gutachten neu gemacht werden muss bezweifle ich.
Im Grunde ist wohl der Sinn der neuen Aussstellung alle 8 Jahre das die Backgroundchecks alle 8 Jahre neu gemacht werden usw. Aber kA...bis das alles nicht in Textform genau vorliegt eh nur Kaffeesatz leserei.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 10:41
von Ldollar
Bleibt für Jäger das WBK Mindestalter bei 21 oder wie ist das gemeint?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 10:42
von Michl9mm
Glock1768 hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 10:38
ist die Befristung wirklich "nur" für die neuen WBKs? Oder für alle WBKs?
Gilt die Erstausstellung?
Oder ab einer neuen WBK nach einer Erweiterung dann ebenso???
Befristung laut Babler nur bei zukünftiger Erstausstellung der WBK
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 10:44
von Michl9mm
Ldollar hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 10:41
Bleibt für Jäger das WBK Mindestalter bei 21 oder wie ist das gemeint?
Für Jäger ändert sich nichts
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 10:45
von Amorphous
Jiggler hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 10:32
Amorphous hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 10:21
Ich habe die Pressekonferenz verfolgt und konnte folgendes heraushören:
Gibt es die PK irgendwo zum nachhören? Im ORF läuft ja die NR-Sitzung.
Die Pressekonferenz wurde bereits ab 08:30 Uhr live (habs auf kleinezeitung.at verfolgt) übertragen, die Nationalratssitzung erst danach. Ad hoc hab ich keine Plattform gefunden, auf der man sich den Stream nochmal anschauen könnte.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 10:47
von moretti
Michl9mm hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 10:14
Änderungen soweit ich sie verstanden habe:
Bei Neu Ausstellung (WBK) Befristung auf 8 Jahre.
Alle Angaben ohne Gewähr, vielleicht habe ich was überhört od. falsch verstanden.
Vielen Dank. Wo steht denn, dass das nur für den Neuerwerb der WBK gilt? Hab ich was überlesen, oder ist das nur eine Vermutung?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 10:51
von Evilcannibal79
Wo steht das mit "Verkauf nur noch über Händler" ?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 11:26
von Poirot
Nordi hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 10:39
Der Vize K sagte aber um ihn genau zu zitieren " bei NEU AUSGESTELLTEN ....bla bla .... " nur noch 8 Jahre gültig " Ich geh also davon aus das wohl nur alle WKBs die ab...kA....1.1.2026 oder so davon betroffen sind...
Bei Aussagen von Nicht Juristen wäre ich immer etwas vorsichtig.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 11:29
von coldi
Erst mal abwarten wie der Gesetzesentwurf aussieht. Momentan nur gefährliches halbwissen von nicht-Juristen. Vor allem stellt sich die Frage was mit "neu ausgestellten Waffenbesitzkarten" gemeint ist. Gehts da um die Ausstellung der Berechtigung oder um den Ausweis selbst?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 11:34
von Steppenwolf
coldi hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 11:29
Erst mal abwarten wie der Gesetzesentwurf aussieht. Momentan nur gefährliches halbwissen von nicht-Juristen. Vor allem stellt sich die Frage was mit "neu ausgestellten Waffenbesitzkarten" gemeint ist. Gehts da um die Ausstellung der Berechtigung oder um den Ausweis selbst?
Auch noch zu ergänzen ist, sind das nur Auszüge aus der Änderung die Medien interpretiert haben oder stehen sogar noch mehr Änderungen im Raum die aber weniger von medialem interesse sind, jedoch für LWB relevant sind.
es heißt weiter abwarten bis wir was schriftliches in Händen halten.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 11:40
von befluegeltkostbarer
Welche Weg nimmt das jetzt, bzw. wo und ab wann kann man ca. mit etwas fixen rechnen?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 11:51
von Bulletmonk
befluegeltkostbarer hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 11:40
Welche Weg nimmt das jetzt, bzw. wo und ab wann kann man ca. mit etwas fixen rechnen?
Erst wenn der erste Entwurf von Gesetz zu lesen ist. Das wird jetzt noch ein bissl dauern. Ich denke so Ende Juni wird was zum lesen da sein... frühestens.
Evtl. Auch erst nach der Sommerpause