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WBK ohne Waffen / Gibt es trotzdem Kontrollen?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Steyrer
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Re: WBK ohne Waffen / Gibt es trotzdem Kontrollen?

Beitrag von Steyrer » Mi 16. Jul 2025, 14:42

gewo hat geschrieben: Mi 16. Jul 2025, 13:29
Steyrer hat geschrieben: Mi 16. Jul 2025, 12:41 Habe gerade nachgeschaut, die Listen vom Österreichischen Schützenbund, dem Präzi-Verband (!!), enthalten den Eintrag nicht, weder ÖM noch Landesmeisterschat OÖ oder NÖ.
Die erkennen diese nicht an? Die würden einen Österreichischen Meister zum Waffenführerschein schicken??
Das wäre, sagen wir einmal, verhaltensoriginell ...

das thema hatten wir doch schon a dutzend mal

die 2. WaffV verlangt eine "theoretische" und "praktische" Schulung.

Ich war jahrelang Funktionär eines Bundeslandmitgliedes des österr. Schützenbundes und bin selbst als Kampfrichter bei unzähligen Meisterschaften gestanden.

Glaub mir.
Es gibt da keine "theoretische Schulung" über das österr. Waffenrecht.

Ja, ich bin sicher.
Hatten wir. Der Waffenführerschein ist eine von 2 Möglickeiten. Entweder
- ständiger Gebrauch, oder
- Bestätigung eines Gewerbetreibenden, diese muss den praktischen Umgang und noch "etwas" enthalten. Theorie ist eine naheliegende Annahme, steht aber nirgens. Und das "insbesondere" lässt auch weitere Bestätigungen zu (unspezifiziert welche das sind)

Paragr. 5 Abs 2 (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006074)
(2) Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen kommt neben dem Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe insbesondere die Bestätigung eines Gewerbetreibenden in Betracht, der zum Handel mit nichtmilitärischen Waffen berechtigt ist, wonach der Betroffene auch im – praktischen – Umgang mit (seinen) Waffen innerhalb des letzten halben Jahres geschult wurde.

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