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Waffenverbotszone
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Waffenverbotszone
Super, ich fahre vom Burgenland mit Schnellbahn zum Praterstern, habe ein Gewehr ( im ZWR) zum Beschuss in Süssenbrunn ( Beschussamt) dabei ...dann zufällig Kontrolle und ich bin dann im Arsch ? ...NACHTRAG....kontrolliert eh keiner , außer du schaust aus wie ein Junkie oder irgendwie kriminell, aber ist bedenklich , wenn es braven Bürgern passiert ...
Zuletzt geändert von spareribs am Do 17. Jul 2025, 09:18, insgesamt 1-mal geändert.
Ohne Hirn ist gut marschieren 

Re: Waffenverbotszone
WP beantragen! Begründung Bewegungsfreiheit..
- SectionThree
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- Beiträge: 98
- Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47
Re: Waffenverbotszone
Der WP ist faktisch totes Recht, wie ich neulich einem Artikel in der „Presse“ entnehmen durfte …
--
If someone has a gun and is trying to kill you,
it would be reasonable to shoot back with your own gun.
Tenzin Gyatso, 14th Dalai Lama (Seattle Times, 2001-05-15, p. B1)
If someone has a gun and is trying to kill you,
it would be reasonable to shoot back with your own gun.
Tenzin Gyatso, 14th Dalai Lama (Seattle Times, 2001-05-15, p. B1)
Re: Waffenverbotszone
Wurfstern ? Schlagring ? Bist du aus Tschechien, Slowakei oder sonst wo ?
Ohne Hirn ist gut marschieren 

Re: Waffenverbotszone
Pack es als Paket ein. Ich denke Pakete werden die Cops nicht so einfach aufreissen und kontrollieren dürfen.spareribs hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 09:11 Super, ich fahre vom Burgenland mit Schnellbahn zum Praterstern, habe ein Gewehr ( im ZWR) zum Beschuss in Süssenbrunn ( Beschussamt) dabei ...dann zufällig Kontrolle und ich bin dann im Arsch ? ...NACHTRAG....kontrolliert eh keiner , außer du schaust aus wie ein Junkie oder irgendwie kriminell, aber ist bedenklich , wenn es braven Bürgern passiert ...
Man muss sich anpassen, ändern können wir nichts an der Situation.
- SectionThree
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Re: Waffenverbotszone
Es handelt sich – wie ich dachte erkennbarerweise – um bloße Beispiele. Schlagringe sind übrigens verbotene Waffen, für die stellt sich die Frage in der Regel nicht.spareribs hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 10:01 Wurfstern ? Schlagring ? Bist du aus Tschechien, Slowakei oder sonst wo ?
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If someone has a gun and is trying to kill you,
it would be reasonable to shoot back with your own gun.
Tenzin Gyatso, 14th Dalai Lama (Seattle Times, 2001-05-15, p. B1)
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it would be reasonable to shoot back with your own gun.
Tenzin Gyatso, 14th Dalai Lama (Seattle Times, 2001-05-15, p. B1)
Re: Waffenverbotszone
Das heißt das es eigentlich nicht klar definiert ist.
Außer für Waffenpassinhaber/innen.
Für Wbk und andere Waffenbesitzer wie Jäger. Da da es betreten mit der Waffe verboten ist auch Transportieren wäre betreten oder nicht?
faktisch wäre das ja dann ein Eingriff ins Eigentumsrecht weil mein Hobby/Sport ja nicht mehr nachgehen kann weil Waffe darf Wohnung nicht mehr verlassen.
Und Herr Bgm Ludwig wünscht sich das für ganz Wien?
wieder mal sehr halb durchdacht.
Nachtrag mir hat ein Bekannter folgendes von einer Anfrage die er gestellt hat zu kommen lassen
So und nun spinne ich mal wenn ganz Österreich eine Waffenverbotszone wie gewünscht würde könnte kein nicht Wp Besitzer mehr Waffen erwerben da der Transport vom Händler zu sich nach Hause ja schon Verboten wäre. Anders gesagt wär das dann ein Totalverbot für Privaten Waffenbesitz durch die Hintertür oder ?
Außer für Waffenpassinhaber/innen.
Für Wbk und andere Waffenbesitzer wie Jäger. Da da es betreten mit der Waffe verboten ist auch Transportieren wäre betreten oder nicht?
faktisch wäre das ja dann ein Eingriff ins Eigentumsrecht weil mein Hobby/Sport ja nicht mehr nachgehen kann weil Waffe darf Wohnung nicht mehr verlassen.
Und Herr Bgm Ludwig wünscht sich das für ganz Wien?
wieder mal sehr halb durchdacht.
Nachtrag mir hat ein Bekannter folgendes von einer Anfrage die er gestellt hat zu kommen lassen
Sprich Wbk und Jagdkartenbesitzer sind nicht mit ausgenommen und machen sich beim Transport Strafbar gemäß WaffG was wiederum heißt sie bekommen ein sofortiges Waffenverbot ausgesprochen das wiederum im Verlust aller waffenrechtlichen Dokumente führt. By the Way wollte Herr Mag Karner aber nicht für das führen eines Messer nur mit Wbk erlauben ?LPD Wien hat geschrieben:
Zu Frage 1:
§ 36b Abs. 1 SPG stellt auf das Betreten mit Waffen oder waffengleichen Gegenständen ab, jedoch nicht unmittelbar auf den Begriff „Führen“ iSd WaffG 1996, welcher nur im Zuge des
Ausnahmegrundes im Zusammenhang mit waffenrechtlichen Bewilligungen verwendet wird. Unter Personen, die Waffen aufgrund einer waffenrechtlichen Bewilligung führen, sind im Zusammenhang mit dem Regelungsregime der Waffenverbotszone nur solche zu verstehen, die unmittelbar aufgrund der waffenrechtlichen Bewilligung zum Führen berechtigt werden (z.B. Waffenpass). Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind daher – auch wenn diese eine
Schusswaffe iSd § 7 Abs. 3 WaffG in ungeladenem Zustand transportieren – nicht vom Ausnahmebereich des § 36b Abs. 1 letzter Satz SPG umfasst.
So und nun spinne ich mal wenn ganz Österreich eine Waffenverbotszone wie gewünscht würde könnte kein nicht Wp Besitzer mehr Waffen erwerben da der Transport vom Händler zu sich nach Hause ja schon Verboten wäre. Anders gesagt wär das dann ein Totalverbot für Privaten Waffenbesitz durch die Hintertür oder ?
Re: Waffenverbotszone
Also, wenn das die wortgetreue Beantwortung durchs LPD Wien ist, dann steht da ganz eindeutig:jirgel hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 12:17 Das heißt das es eigentlich nicht klar definiert ist.
Außer für Waffenpassinhaber/innen.
Für Wbk und andere Waffenbesitzer wie Jäger. Da da es betreten mit der Waffe verboten ist auch Transportieren wäre betreten oder nicht?
faktisch wäre das ja dann ein Eingriff ins Eigentumsrecht weil mein Hobby/Sport ja nicht mehr nachgehen kann weil Waffe darf Wohnung nicht mehr verlassen.
Und Herr Bgm Ludwig wünscht sich das für ganz Wien?
wieder mal sehr halb durchdacht.
Nachtrag mir hat ein Bekannter folgendes von einer Anfrage die er gestellt hat zu kommen lassen
Sprich Wbk und Jagdkartenbesitzer sind nicht mit ausgenommen und machen sich beim Transport Strafbar gemäß WaffG was wiederum heißt sie bekommen ein sofortiges Waffenverbot ausgesprochen das wiederum im Verlust aller waffenrechtlichen Dokumente führt. By the Way wollte Herr Mag Karner aber nicht für das führen eines Messer nur mit Wbk erlauben ?LPD Wien hat geschrieben:
Zu Frage 1:
§ 36b Abs. 1 SPG stellt auf das Betreten mit Waffen oder waffengleichen Gegenständen ab, jedoch nicht unmittelbar auf den Begriff „Führen“ iSd WaffG 1996, welcher nur im Zuge des
Ausnahmegrundes im Zusammenhang mit waffenrechtlichen Bewilligungen verwendet wird. Unter Personen, die Waffen aufgrund einer waffenrechtlichen Bewilligung führen, sind im Zusammenhang mit dem Regelungsregime der Waffenverbotszone nur solche zu verstehen, die unmittelbar aufgrund der waffenrechtlichen Bewilligung zum Führen berechtigt werden (z.B. Waffenpass). Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind daher – auch wenn diese eine
Schusswaffe iSd § 7 Abs. 3 WaffG in ungeladenem Zustand transportieren – nicht vom Ausnahmebereich des § 36b Abs. 1 letzter Satz SPG umfasst.
So und nun spinne ich mal wenn ganz Österreich eine Waffenverbotszone wie gewünscht würde könnte kein nicht Wp Besitzer mehr Waffen erwerben da der Transport vom Händler zu sich nach Hause ja schon Verboten wäre. Anders gesagt wär das dann ein Totalverbot für Privaten Waffenbesitz durch die Hintertür oder ?
Wer in einer Waffenverbotszone wohnt und C-Waffen hat/WBK hat/Jäger ist, kann die Waffen nicht mehr aus der Wohnung hinausbewegen, ohne sich strafbar zu machen.
Die werden das reparieren müssen. Andernfalls sollt man sich einen Privatdetektiv engagieren, und sobald der erste Politiker/Unternehmer sich zum Jagen oder zum Büchsenmacher bewegt und durch eine Verbotszone steuert...
Ganz Österreich als Waffenverbotszine wirds schon wegen der jagenden Politiker und ihrer Freunderl nicht spieln - hey, der Babler will nicht nur politisch einen Bock schießen.
Und noch absurder: Airsoft ist bei uns Spielzeug, also gar nicht waffenrechtlich erfasst. Aber ich würde das schon "waffengleich" nennen, so wie die Teile aussehn, wenn sie gut gemacht sind. Ich hab eine HK 416, die ist lizensiert, da stimmt alles, sogar die Beschriftungen. Dass die nicht echt ist, sieht nur ein Kenner - und den durchschnittlichen Streifenpolizisten würde ich jetzt nicht unbedingt einen Kenner bezeichnen, und das muss er ja auch gar nicht sein. Der sieht so ein Teil und amtshandelt.
Re: Waffenverbotszone
Ich lehne mich jetzt mal aus dem Fenster und behaupte "waffengleich" hat nichts mit dem Aussehen zu tun, sondern mit der Funktion. Und die ist definiert als die "Angriffsfähigkeit einer Person herabzusetzen" (so oder so ähnlich steht's im Gesetz; Wortlaut hab ich mir jetzt nicht herausgesucht). Das trifft auf eine Airsoft fix nicht zu. Und das Trumm muss sowas als Hauptzweck haben, weil sonst müsste jeder Besitzer von einem Tretroller (aka: Scooter) verhaftet werden; wenn ich einem das Metalltrumm über den schädel ziehe, dann bin ich nicht sicher, ob der Angreifer das in jedem Fall schadlos übersteht...Mag Dump hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 13:22
Und noch absurder: Airsoft ist bei uns Spielzeug, also gar nicht waffenrechtlich erfasst. Aber ich würde das schon "waffengleich" nennen,
Re: Waffenverbotszone
In Deutschland sprechen sie von "Anscheinswaffe". Aber gut, das ist Deutschland.Joewood hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 13:48Ich lehne mich jetzt mal aus dem Fenster und behaupte "waffengleich" hat nichts mit dem Aussehen zu tun, sondern mit der Funktion. Und die ist definiert als die "Angriffsfähigkeit einer Person herabzusetzen" (so oder so ähnlich steht's im Gesetz; Wortlaut hab ich mir jetzt nicht herausgesucht). Das trifft auf eine Airsoft fix nicht zu. Und das Trumm muss sowas als Hauptzweck haben, weil sonst müsste jeder Besitzer von einem Tretroller (aka: Scooter) verhaftet werden; wenn ich einem das Metalltrumm über den schädel ziehe, dann bin ich nicht sicher, ob der Angreifer das in jedem Fall schadlos übersteht...Mag Dump hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 13:22
Und noch absurder: Airsoft ist bei uns Spielzeug, also gar nicht waffenrechtlich erfasst. Aber ich würde das schon "waffengleich" nennen,
Ich stelle mir nur gerade vor, wie in einer Ära steigender Gewalt auf der Strasse Baseballschläger, Eisenstangen, Schraubenzieher u.va.m. zum Einsatz kommen...
Was ich damit sagen will: Im Grunde ist der Terminus "waffengleich" nicht sinnvoll operationalisierbar. Er hat einfach keinen greifbaren Inhalt - und damit kann das alles sein.
Ich kannte einen, vor vielen Jahren, der war ein bissl schräg, der hatte im Auto etwas liegen - weil ja die Gummiwurst verboten ist, hat der sich ein Stück Überlandkabel mit einem Griff versehen und unter den Fahrersitz gelegt. Funktion und Hauptzweck waren ganz klar. Aber hey, es ist ja nur ein Stück Überlandkabel.
Ich kann mit einer Airsoft-Gun auch jemanden umbringen - ich hab E&L AKs, die sind aus Stahlblech und mit einem Außenlauf aus Stahl, ganz wie die echten, und sie haben das Gewicht einer echten AK, sogar eine Spur mehr, weil da ein Motor verbaut ist, der mindestens das Gewicht des Verschlusses aufweist. Damit kannst locker einen Menschen erschlagen.
Re: Waffenverbotszone
In Deutschland gibt es auch den Begriff "Schutzwaffe".Mag Dump hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 16:00
In Deutschland sprechen sie von "Anscheinswaffe". Aber gut, das ist Deutschland.
Das AG Frankfurt hat beispielsweise ein Plastiksackerl oder Folie als Schutz vor Pfefferspray der Exekutive als illegale Schutzwaffe gewertet. Der EGMR sieht das anders aber letztendlich kann man in Deutschland sogar wegen solch simplen Sachen juristisch anecken.
Und wir wissen ja alle das alles was in Deutschland passiert irgendwann auch nach Österreich rüberschwappt. Der Wahnsinn kennt keine Grenzen

Re: Waffenverbotszone
Es wäre eventuell eine Option sich nur mehr nackt in der Öffentlichkeit aufhalten zu dürfen.
Auf Grund des Klimawandels kein Problem mehr und man kann keine gefährlichen Gegenstände einstecken.
Plastiksackerl dürfen nur mehr transparent sein.
Vollverschleierung bleibt natürlich erlaubt.
Auf Grund des Klimawandels kein Problem mehr und man kann keine gefährlichen Gegenstände einstecken.
Plastiksackerl dürfen nur mehr transparent sein.
Vollverschleierung bleibt natürlich erlaubt.
Re: Waffenverbotszone
Ähm...Gadai hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 17:03 Auf Grund des Klimawandels kein Problem mehr und man kann keine gefährlichen Gegenstände einstecken.
