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Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Verfasst: Mo 4. Aug 2025, 23:26
von Poirot
balahu hat geschrieben: Mo 4. Aug 2025, 20:56
Die EinbrecherInnen nicht nicht aber die NachbarInnen evt.
Non-Lethal is gleich laut wie scharf
Der Nachbar hat also die Fehlzündung eines KFZ gehört hat und die Cops angerufen. Und weiter ?
nemo tenetur se ipsum accusare
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Verfasst: Di 5. Aug 2025, 06:38
von SectionThree
Poirot hat geschrieben: Mo 4. Aug 2025, 23:26
Der Nachbar hat also die Fehlzündung eines KFZ gehört hat und die Cops angerufen. Und weiter ?
Dann schauen die mal ins ZWR um zu sehen wer in Hörweite eine Waffe besitzt und statten ihm einen Besuch ab … Keine Ahnung, wie weit sie das Ermittlungsverfahren dann treiben, aber ein Anfangsverdacht ist da. Wenn du dann bestreitest, einen Schuss abgegeben zu haben, und die Untersuchung deiner Waffe etwas anderes ergäbe - nicht gut, auch ohne Opfer.
Um aber auf das Thema des Threads zurückzukommen: Die IWÖ (man mag von ihr halten, was man will) hat letztes Jahr eine
Sondernummer ihrer Mitgliederzeitschrift herausgegeben, in der es um das Thema geht.
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Verfasst: Di 5. Aug 2025, 10:21
von Poirot
Zurückgezogen
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Verfasst: Di 5. Aug 2025, 10:27
von SectionThree
Poirot hat geschrieben: Di 5. Aug 2025, 10:21
Mehr als Lärmbelästigung könnten die juristisch daraus nicht konstruieren.
Als Anfangsverdacht für die fehlende waffenrechtliche Zuverlässigkeit taugt's allemal. Waffenverbot, wenn sie es gut begründen.
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Verfasst: Di 5. Aug 2025, 12:24
von Poirot
Zurückgezogen
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Verfasst: Di 5. Aug 2025, 13:03
von moretti
Poirot hat geschrieben: Di 5. Aug 2025, 12:24
Ein versehentlich beim reinigen gelöster Schuss, der nicht das Grundstück verlassen hat und keine Personen gefährten konnte, reicht definitiv nicht für ein Waffenverbot.
Das glaube ich aber schon. Wenn dein Nachbar einen Schuss aus deiner Wohnung/deinem Haus meldet und du ein Loch in der Decke hast, wird dir mit Sicherheit der sichere Umgang abgesprochen.
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Verfasst: Di 5. Aug 2025, 13:05
von Steppenwolf
Poirot hat geschrieben: Di 5. Aug 2025, 12:24
SectionThree hat geschrieben: Di 5. Aug 2025, 10:27
Als Anfangsverdacht für die fehlende waffenrechtliche Zuverlässigkeit taugt's allemal. Waffenverbot, wenn sie es gut begründen.
Ein versehentlich beim reinigen gelöster Schuss, der nicht das Grundstück verlassen hat und keine Personen gefährten konnte, reicht definitiv nicht für ein Waffenverbot.
So ein Ergebnis (Waffenverbot) kommt doch immer erst zustande anhand dessen wer, wie und wieso es gemeldet wurde.
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Verfasst: Di 5. Aug 2025, 14:06
von Mag Dump
Das geht jetzt ein bisschen am Thema vorbei, aber:
Ich habe den Eindruck, dass sich die Politik und in weitere Folge das Innere mit diesem Fall scher tut:
Karner würde am liebsten alle Bürger sofort entwaffnen. Wir wundern uns nicht, denn wir wissen, wessen Geistes Kind er ist.
Und nachdem man nach Graz Schärfe gegen die generalverdächtigen Legalwaffenbesitzer demonstrieren wollte, geschieht jetzt das - und rund um den Vorfall schweigen sich die Behören aus, ebenso wie der Beschuldigte, der sich offenbar intelligent verhält.
Durch die Medien geistern alle möglichen Versionen und wird alles mögliche behauptet, wissen tun wir nichts genaues - mangels behördlicher Auskunft und wegen der Vermarktung des Vorfalls durch die Medien, die ja nicht von Sachlichkeit leben, sondern vom Aufwühlen und Polarisieren.
Ich habe zu der ganzen Angelegenheit auch eine Vermutung:
Die Politik und die Behörden täten sich wesentlich leichter, wenn der Fall ein klarer Verstoß des wehrhaften Bürgers gewesen wäre. Karner würde das sofort für seine Agenda benutzen, und Ludwig würde versuchen, ihn zu übertreffen.
Aber sie tuns offenbar nicht. Hm...
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Verfasst: Di 5. Aug 2025, 14:12
von gewo
Poirot hat geschrieben: Di 5. Aug 2025, 12:24
Ein versehentlich beim reinigen gelöster Schuss, der nicht das Grundstück verlassen hat und keine Personen gefährten konnte, reicht definitiv nicht für ein Waffenverbot.
Vorab mal: Sorry, ich hab heute keine guten Tag.
Arbeit ohne Ende.
Gesundheitlich ned zu 100% fit.
Ärger mit Kunden und Mitarbeitern.
Ich versuche es trotzdem so freundlich wie möglich zu formulieren:
"...reicht definitiv nicht für ein Waffenverbot..."
WTF?
Was bist Du bitte dass Du sowas schreibst?
Innenminister?
Staatsanwalt?
Rechtsanwalt?
Was davon?
Ich habe früher mehrfach Waffen übernommen von Waffenbesitzern denen genau deshalb das Waffendokument entzogen wurde und denen ein gerichtliches Waffenverbot ausgesprochen wurde. Seit der Gesetzesänderung geht das übernehmen der Waffen nicht mehr da die Waffen bereits mit dem Aussprechen des polizeilichen Waffenverbots "weg" sind.
Und ein "waffenrechtlich unzuverlässig", d.h. keine WBK und keine Kat A und Kat B und detto "Waffen weg" "gibts" auch schon für viel weniger ...
Warum schreibt ihr bitte solchen Kram mit "definitiv" wenn ihr offensichtlich keine ahnung habt ...?
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Verfasst: Di 5. Aug 2025, 14:38
von Poirot
gewo hat geschrieben: Di 5. Aug 2025, 14:12
Und ein "waffenrechtlich unzuverlässig", d.h. keine WBK und keine Kat A und Kat B und detto "Waffen weg" "gibts" auch schon für viel weniger ...
Warum schreibt ihr bitte solchen Kram mit "definitiv" wenn ihr offensichtlich keine ahnung habt ...?
Ich habe via Google einige Fälle recherchiert die tatsächlich in einem Waffenverbot (ob vorläufig oder nicht ungewiss) geendet haben. Deshalb ziehe ich meine Aussage zurück.
Fazit: bei Einbruch lieber nichts machen - am Schluss ist man immer das Opfer.
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Verfasst: Di 5. Aug 2025, 14:54
von gewo
Poirot hat geschrieben: Di 5. Aug 2025, 14:38
Deshalb ziehe ich meine Aussage zurück.
sorry fuers anpflaumen, war ned so gemeint.
is halt ein misttag heute ...
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Verfasst: Di 5. Aug 2025, 14:55
von Nordi
Was machen wenn eingebrochen wird? Am besten nichts...ganz ohne Humor und Ironie...einfach beten das es ohnehin nie passiert, und wenn es passiert hoffen das man zu dem Zeitpunkt nicht daheim ist...
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Verfasst: Di 5. Aug 2025, 15:10
von usu792
Die wahrscheinlich bei jedem erste Reaktion wäre naturgemäß Flucht.
Darum sollte man immer vorher genau wissen wie das in den eigenen 4 Wänden im Ernstfall möglich ist.
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Verfasst: Di 5. Aug 2025, 16:11
von Poirot
gewo hat geschrieben: Di 5. Aug 2025, 14:54
sorry fuers anpflaumen, war ned so gemeint.
is halt ein misttag heute ...
Kein Stress, schließlich hast du auch Recht.
Re: Rechtskonformes Verhalten bei Hauseinbruch als LWB
Verfasst: Di 5. Aug 2025, 17:47
von moretti
usu792 hat geschrieben: Di 5. Aug 2025, 15:10
Die wahrscheinlich bei jedem erste Reaktion wäre naturgemäß Flucht.
Darum sollte man immer vorher genau wissen wie das in den eigenen 4 Wänden im Ernstfall möglich ist.
Es kommt immer drauf an. Ich würde bestimmt nicht flüchten und meinen Sohn mit irgendeinem bewaffneten zurück lassen.
Sollte er ein Messe in der Hand haben und damit nicht wegrennen und mir den Rücken zudrehen, kann ich von einer Tötungsabsicht ausgehen. Der will sich bestimmt nicht bei mir sein Brot buttern.