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Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Verfasst: Do 21. Aug 2025, 18:15
von BR1
SectionThree hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 14:34
Nein, weil jemand, der eine Waffe „in den Fällen einer Schusswaffe ungeladen in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat“ diese gemäß § 7 Abs. 3 WaffG nicht im Sinne dieses Gesetzes „führt“, sondern nur transportiert. Dau braucht es dann auch keine Zustimmung.
Ja, aber so bald man die waffe auspackt gilt das nicht mehr als transport, und da ist es dann rechtlich führen.
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Verfasst: Do 21. Aug 2025, 18:30
von SectionThree
BR1 hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 18:15
Ja, aber so bald man die waffe auspackt gilt das nicht mehr als transport, und da ist es dann rechtlich führen.
Naja. Auch wer eine Waffe innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen … mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat „führt“ diese iSd gerade WaffG nicht (§ 7 Abs. 2) … Aber nachdem OP ja schon gesagt hat, dass er die Waffe nur innerhalb seiner Wohnung zerlegen und reinigen wird brauchen wir uns hier nicht in Begriffsjurisprudenz zu ergehen

Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Verfasst: Do 21. Aug 2025, 21:23
von Gadai
Es ist heute nicht mehr zeitgemäß seine Puffm im Bretterverschlag des Kellers zu reinigen.
Wenn eine ungeliebter Nachbar mit Dutt das sieht... kann sich jeder selber ausmalen.
In meiner "Jugend" freute ich mich über mein Hobby, heut halt ich es geheim.
Waffenpflege nur mit Vorhang und ohne Licht, außer in uneinsehbaren Dachwohnungen.
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Verfasst: Fr 22. Aug 2025, 06:42
von spareribs
Genau....heutzutage zucken ja manche schon aus, wenn sie im Garten ein Luftdruckgewehr sehen ...., das war in meiner frühen Jugend viel entspannter ...
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Verfasst: Fr 22. Aug 2025, 10:44
von Rusty
Gadai hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 21:23
Es ist heute nicht mehr zeitgemäß seine Puffm im Bretterverschlag des Kellers zu reinigen.
Wenn eine ungeliebter Nachbar mit Dutt das sieht... kann sich jeder selber ausmalen.
In meiner "Jugend" freute ich mich über mein Hobby, heut halt ich es geheim.
Waffenpflege nur mit Vorhang und ohne Licht, außer in uneinsehbaren Dachwohnungen.
Ich durfte in der vergangenen Woche schon etliche blöde Bemerkungen hören. Ich posaune jetzt nicht herum, dass ich nun stolzer Waffenbesitzer bin, aber erzähle natürlich gerne davon, wenn mich jemand fragt, was es so neues bei mir gibt.
Standardreaktionen sind "Geh für was brauchst den Blödsinn?", "Pass aber ja auf, das ist gefährlich!" und mein absoluter Favorit "Ooh jetzt müssen wir aufpassen und dich nicht verärgern, nicht dass du dies und das machst"
Also ja, ab jetzt halte ich es lieber geheim.
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Verfasst: Fr 22. Aug 2025, 11:06
von SectionThree
Rusty hat geschrieben: Fr 22. Aug 2025, 10:44
Also ja, ab jetzt halte ich es lieber geheim.
Das sowieso. In meinem Familienkreis bin ich der letzte, der noch keine WBK hat (angeblich ist die auf dem Weg …), von daher ist das kein Problem. In der Arbeit und in anderen sozialen Kreisen wird das Thema aber eher nicht zur Sprache kommen – warum auch?
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Verfasst: Fr 22. Aug 2025, 11:34
von Rusty
SectionThree hat geschrieben: Fr 22. Aug 2025, 11:06
Rusty hat geschrieben: Fr 22. Aug 2025, 10:44
Also ja, ab jetzt halte ich es lieber geheim.
Das sowieso. In meinem Familienkreis bin ich der letzte, der noch keine WBK hat (angeblich ist die auf dem Weg …), von daher ist das kein Problem. In der Arbeit und in anderen sozialen Kreisen wird das Thema aber eher nicht zur Sprache kommen – warum auch?
Das wollte ich dich noch vom WBK-Dauer Thread fragen, wie der Status deiner Karte ist. Wenn sie schon auf dem Weg ist, dürfte es wohl hoffentlich nur noch bis nächste Woche dauern, also freue ich mich schonmal im Voraus für dich
In sozialen Kreisen sollte man wohl nicht zu viel darüber erzählen, wäre für die meisten bestimmt befremdlich. Wenn man sich aber über seine Interessen austauscht, sehe ich nichts Schlimmes daran. Da differenziere ich nicht ob die Leidenschaft des einen Schießsport, Kampfsport oder Briefmarken sammeln ist.
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Verfasst: Fr 22. Aug 2025, 11:54
von gewo
Rusty hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 15:56
SectionThree hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 14:34
BR1 hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 13:28
Das wäre rechtlich ein Führen einer Waffe.
Nein, weil jemand, der eine Waffe „in den Fällen einer Schusswaffe ungeladen in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat“ diese gemäß § 7 Abs. 3 WaffG nicht im Sinne dieses Gesetzes „führt“, sondern nur transportiert. Dau braucht es dann auch keine Zustimmung.
Wenn dieser Keller aber, so wie man das aus Mehrfamilienhäusern kennt, nur so eine Art Verschlag ist, ist fraglich ob es sich dabei dann wirklich um einen eigenen „Wohn- oder Betriebsraum“ handelt und wer zur Benutzung berechtigt ist. Man kann auch argumentieren, dass der Kellerraum von allen gemeinsam genutzt wird, dann bräuchte man die Zustimmung von allen. Ich würde es insgesamt eher nicht tun, jedenfalls nicht, solange man nicht wenigstens einen Sichtschutz für das eigene Abteil hat. Und Transport von und in die Wohnung natürlich nur ungeladen und im geschlossenen Behältnis, aber das versteht sich ja von selbst.
Der Keller ist so aufgeteilt, dass jeder seinen 10 m² Abteil hat, umgeben von den zuvor erwähnten Holzstreben. Dieser dürfte auch im Kaufvertrag als mein Besitz angegeben worden sein (Eigentumswohnung), ist aber schon paar Jahre her und ich erinnere mich nicht.
So oder so habe ich mir die Idee schon aus dem Kopf geschlagen, danke vielmals aber für die Info.
Keller im mehrparteien eigentumswohnhaus sind fast immer NICHT parifiziert und sind daher im allgemeineigentum (der WEG) stehendes „wohnzubehör“.
Die privilegien der „eigenen wohn- oder betriebsräume) stehen daher dort nicht zu.
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Verfasst: Fr 22. Aug 2025, 13:08
von Rusty
gewo hat geschrieben: Fr 22. Aug 2025, 11:54
Keller im mehrparteien eigentumswohnhaus sind fast immer NICHT parifiziert und sind daher im allgemeineigentum (der WEG) stehendes „wohnzubehör“.
Die privilegien der „eigenen wohn- oder betriebsräume) stehen daher dort nicht zu.
Ist zwar schade, dafür habe ich mir aber sicher eine Menge Ärger erspart. Habe mir gestern einfach eine kleine Kunststoffwanne gekauft. Lässt sich wegräumen, macht keinen Dreck, Frau ist zufrieden

Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Verfasst: Fr 22. Aug 2025, 17:09
von Michl9mm
Als Unterlage benutze ich eine Schaumstoff Matte, gibt´s bei Amazonien 35x150 cm um 15€
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Verfasst: Sa 23. Aug 2025, 19:29
von Vadar
gewo hat geschrieben: Fr 22. Aug 2025, 11:54
Rusty hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 15:56
SectionThree hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 14:34
BR1 hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 13:28
Das wäre rechtlich ein Führen einer Waffe.
Nein, weil jemand, der eine Waffe „in den Fällen einer Schusswaffe ungeladen in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat“ diese gemäß § 7 Abs. 3 WaffG nicht im Sinne dieses Gesetzes „führt“, sondern nur transportiert. Dau braucht es dann auch keine Zustimmung.
Wenn dieser Keller aber, so wie man das aus Mehrfamilienhäusern kennt, nur so eine Art Verschlag ist, ist fraglich ob es sich dabei dann wirklich um einen eigenen „Wohn- oder Betriebsraum“ handelt und wer zur Benutzung berechtigt ist. Man kann auch argumentieren, dass der Kellerraum von allen gemeinsam genutzt wird, dann bräuchte man die Zustimmung von allen. Ich würde es insgesamt eher nicht tun, jedenfalls nicht, solange man nicht wenigstens einen Sichtschutz für das eigene Abteil hat. Und Transport von und in die Wohnung natürlich nur ungeladen und im geschlossenen Behältnis, aber das versteht sich ja von selbst.
Der Keller ist so aufgeteilt, dass jeder seinen 10 m² Abteil hat, umgeben von den zuvor erwähnten Holzstreben. Dieser dürfte auch im Kaufvertrag als mein Besitz angegeben worden sein (Eigentumswohnung), ist aber schon paar Jahre her und ich erinnere mich nicht.
So oder so habe ich mir die Idee schon aus dem Kopf geschlagen, danke vielmals aber für die Info.
Keller im mehrparteien eigentumswohnhaus sind fast immer NICHT parifiziert und sind daher im allgemeineigentum (der WEG) stehendes „wohnzubehör“.
Die privilegien der „eigenen wohn- oder betriebsräume) stehen daher dort nicht zu.
In meiner Wohnanlage ist im Plan explizit eingezeichnet welches Kellerabteil welcher Wohneinheit zugeordnet ist und auch dass dieses Kellerabteil Eigentum.
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Verfasst: Sa 23. Aug 2025, 19:46
von SectionThree
Vadar hat geschrieben: Sa 23. Aug 2025, 19:29
In meiner Wohnanlage ist im Plan explizit eingezeichnet welches Kellerabteil welcher Wohneinheit zugeordnet ist und auch dass dieses Kellerabteil Eigentum.
Ja, dann hast Du vermutlich auch Wohnungseigentum an dem Keller. Ich nehme aber an, die sind ein bisschen „raumähnlicher“ ausgeführt, und nicht bloße Bretterverschläge? In dem Fall spricht dann wohl auch nichts dagegen von „Wohn- oder Betriebsräumen“ auszugehen, bei denen man dann wohl auch die Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten hat. Ob es sinnvoll ist, muss jeder selbst für sich beurteilen.
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Verfasst: Sa 23. Aug 2025, 20:03
von Vadar
SectionThree hat geschrieben: Sa 23. Aug 2025, 19:46
Vadar hat geschrieben: Sa 23. Aug 2025, 19:29
In meiner Wohnanlage ist im Plan explizit eingezeichnet welches Kellerabteil welcher Wohneinheit zugeordnet ist und auch dass dieses Kellerabteil Eigentum.
Ja, dann hast Du vermutlich auch Wohnungseigentum an dem Keller. Ich nehme aber an, die sind ein bisschen „raumähnlicher“ ausgeführt, und nicht bloße Bretterverschläge? In dem Fall spricht dann wohl auch nichts dagegen von „Wohn- oder Betriebsräumen“ auszugehen, bei denen man dann wohl auch die Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten hat. Ob es sinnvoll ist, muss jeder selbst für sich beurteilen.
Es sind diese typische Blechvorschläge von Neubauten.
Ich hab damals einen Polizisten gefragt ob dort eine Lagerung der Waffen in einem Safe (natürlich ordentlich in Beton verankert) dort legal wäre.
Er meinte rechtlich würde er es bei Überprüfung nicht beanstanden aber er würde jedem davon abraten. Das ganze ist halt extrem schwammig wie so vieles im Waffengesetz
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Verfasst: Sa 23. Aug 2025, 20:05
von gewo
Vadar hat geschrieben: Sa 23. Aug 2025, 19:29
gewo hat geschrieben: Fr 22. Aug 2025, 11:54
Rusty hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 15:56
SectionThree hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 14:34
Nein, weil jemand, der eine Waffe „in den Fällen einer Schusswaffe ungeladen in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat“ diese gemäß § 7 Abs. 3 WaffG nicht im Sinne dieses Gesetzes „führt“, sondern nur transportiert. Dau braucht es dann auch keine Zustimmung.
Wenn dieser Keller aber, so wie man das aus Mehrfamilienhäusern kennt, nur so eine Art Verschlag ist, ist fraglich ob es sich dabei dann wirklich um einen eigenen „Wohn- oder Betriebsraum“ handelt und wer zur Benutzung berechtigt ist. Man kann auch argumentieren, dass der Kellerraum von allen gemeinsam genutzt wird, dann bräuchte man die Zustimmung von allen. Ich würde es insgesamt eher nicht tun, jedenfalls nicht, solange man nicht wenigstens einen Sichtschutz für das eigene Abteil hat. Und Transport von und in die Wohnung natürlich nur ungeladen und im geschlossenen Behältnis, aber das versteht sich ja von selbst.
Der Keller ist so aufgeteilt, dass jeder seinen 10 m² Abteil hat, umgeben von den zuvor erwähnten Holzstreben. Dieser dürfte auch im Kaufvertrag als mein Besitz angegeben worden sein (Eigentumswohnung), ist aber schon paar Jahre her und ich erinnere mich nicht.
So oder so habe ich mir die Idee schon aus dem Kopf geschlagen, danke vielmals aber für die Info.
Keller im mehrparteien eigentumswohnhaus sind fast immer NICHT parifiziert und sind daher im allgemeineigentum (der WEG) stehendes „wohnzubehör“.
Die privilegien der „eigenen wohn- oder betriebsräume) stehen daher dort nicht zu.
In meiner Wohnanlage ist im Plan explizit eingezeichnet welches Kellerabteil welcher Wohneinheit zugeordnet ist und auch dass dieses Kellerabteil Eigentum.
Wenns parifiziert ist dann ok.
Wäre aber unüblich ehrlich gesagt.
Nicht mal parkplätze sind üblicherweise parifiziert
Re: Darf ich meine Waffen in meinem Kellerabteil eines Mehrparteienhauses reinigen?
Verfasst: Sa 23. Aug 2025, 22:34
von Der_David
Am Bestem im Grundbuch nachsehen
was dort steht, gilt.
(ein Bauplan alleine ist kein Eigentumsnachweis)