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Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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rider650
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Re: Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"

Beitrag von rider650 » Di 2. Sep 2025, 09:27

fast12 hat geschrieben: Mo 1. Sep 2025, 13:10 Ich denke dass es für die meisten "Nicht WBK Besitzer" völlig überraschend ist, dass wir tatsächlich ca. alle 5 Jahre unangekündigt die Polizei ins Haus lassen müssen. Wo sonst ist sowas schon der Fall?

Wenn man nicht in dieser "Blase" ist, hat man keine Vorstellung wie sehr LWB schon heute von diversen Behörden drangsaliert werden (und in Zukunft noch viel, viel mehr)....
Das mag ja sein, aber als WBK-Inhaber muss ich meiner Partnerin erklären, was passieren wird und was sie tun und nicht tun darf etc.

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SectionThree
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Re: Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"

Beitrag von SectionThree » Di 2. Sep 2025, 09:53

Naja, vor allem darf sie nicht daneben stehen, nichts tun und dann behaupten sie hätte die Kontrolle ja nicht vereitelt. Bei uns war es einmal umgekehrt: Mein Vater war auf Dienstreise und die Polizei wollte von meiner Mutter (Nicht-WBK-Besitzerin) wissen, wo er denn die Waffen lagert und wie sie verwahrt werden … Einzig korrekte Antwort: keine Ahnung, bitte machen Sie sich einen Termin ab nächster Woche aus.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

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Steppenwolf
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Re: Presse: Urteil Verwaltungsgerichtshof bzgl "Lebensgefährte vermasselt erlaubten Waffenbesitz"

Beitrag von Steppenwolf » Di 2. Sep 2025, 10:11

Ja, sie hätte ihren Freund ein Leckerli geben solln damit er auf seinen Platz geht und sie hätte die 2 Minuten für die Kontrolle investieren sollen dann wäre alles im reinen gewesen.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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