glockfun hat geschrieben: Mo 15. Sep 2025, 20:18
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Also ob ein Beschusszeichen drauf ist hat keine Aussage in der Form. Die Zeichen können bei (alten) Teilen fehlen.
Und umgekehrt sind Beschusszeichen auf vielen Upper Lower (wenn zb. Schon mal in einem Verbund Waffe/Wechselsystem Beschuss erzwugt) und so ziemlich jeden Griffstück von Glock ... na dann wäre das ja alles schon lange waffenrechtlich relevant ...
So ziemlich jede alte s&w Trommel hat keine zb
Ok.... soweit auch nachvollziehbar..... damit würde aber auch meine Ansicht ( bezogen auf das DI System ) nicht so weit hergeholt sein....weil eben da ja doch der/ein Gasdruck da drinnen seine Arbeit verrichtet.
Bei einem Piston System is klar....do is nix mit Gasdruckbelastung.
Ich hab jetzt auch noch schnell bei Brownells Österreich geschaut.... da gäbe es den/einen Bolt Carrier mit Altersnachweis ab 18 Jahre.
( Bei den Deutschen wiederum nur mit Erwerbsberechtigung...aber egal, geht uns ja nix an )
Wäre nun interessant, wie die Jungs das dort sehen bzw. an welche rechtlichen Vorgaben sie sich da halten müssen ?
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.