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Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht

Verfasst: So 19. Okt 2025, 10:44
von fast12
mikonis hat geschrieben: So 19. Okt 2025, 09:23 Zu meinem Verständnis, nachdem in den obigen Erklärungen ganz viel erklärt wurde, darf ich meine Zusammenfassung schreiben und um Bestätigung oder Ablehnung ersuchen:

Wenn sie der Händler für mich verwahrt oder verkauft, bleibt sie weiterhin in meinem ZWR und wird auf meine Stückzahl angerechnet.

Ausnahme sind Anschauen, Reparatur und Instandhaltung.

Lese ich das richtig?
Ich kann und will nicht beurteilen was falsch oder richtig ist, aber ich lese es genau umgekehrt ;-).

Ich interpretier das so: Wenn der Händler eine Waffe für mich verwahrt oder verkauft, ist sie weder in meinem Besitz noch in meinem Eigentum, da er Händler sie ja duch die Einräumung des Besitzes erwirbt. Das ist meiner unqualifizierten Meinung nach die Änderung/Klarstellung die sich aus

§ 6. (1) Der Erwerb von Waffen und Munition erfolgt durch die Einräumung deren Besitzes.

ergibt.

Ausnahmen sind Anschauen, Reparatur und Instandhaltung, in dem Fall bleiben die Waffen in meinem Besitz und Eigentum und dementsprechend auch auf mich registriert.

Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht

Verfasst: So 19. Okt 2025, 12:11
von Master-chief1000
Alter Schwede wieviel Unsinn und Rechtsunsicherheit man sich im Waffengesetz sparen könnte wenn man die unnötige Platzbeschränkung aufhebt. Direkt Wechselsystem und Depotproblematik auf einmal gelöst.

Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht

Verfasst: So 19. Okt 2025, 12:21
von Snoop
mikonis hat geschrieben: So 19. Okt 2025, 09:23 Zu meinem Verständnis, nachdem in den obigen Erklärungen ganz viel erklärt wurde, darf ich meine Zusammenfassung schreiben und um Bestätigung oder Ablehnung ersuchen:

Wenn sie der Händler für mich verwahrt oder verkauft, bleibt sie weiterhin in meinem ZWR und wird auf meine Stückzahl angerechnet.

Ausnahme sind Anschauen, Reparatur und Instandhaltung.

Lese ich das richtig?
Eben nicht – die Überlassung an den Händler auch ohne Entgelt gilt als Besitzübertragung, die Waffe ist nicht mehr bei dir gemeldet.

Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht

Verfasst: So 19. Okt 2025, 17:24
von spareribs
Also: mein K98k zur Reparatur und Neubeschuss der beim Büchsner auf den Beschuss wartet ist noch immer in meinem ZWR ....hoffe inständig, das es dafür nicht die Gurke gibt :-)

Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht

Verfasst: So 19. Okt 2025, 20:01
von Snoop
spareribs hat geschrieben: So 19. Okt 2025, 17:24 Also: mein K98k zur Reparatur und Neubeschuss der beim Büchsner auf den Beschuss wartet ist noch immer in meinem ZWR ....hoffe inständig, das es dafür nicht die Gurke gibt :-)
Neues Gesetz: "Nicht als Besitz gilt zudem die Innehabung von Waffen durch einen Gewerbetreibenden gemäß § 47 Abs. 2 im Rahmen von Reparaturen und Instandsetzungen.“"

Waffe beim Händler, Du bist "Besitzer" im Sinne des WaffG und registriert. Das stimmt schon so.

Und Probleme mit der Stückzahl solltest Du beim K98k ja keine haben.

Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht

Verfasst: So 19. Okt 2025, 20:28
von gewo
Nach dzt rechtslage muss er nach längstens sechs wochen auf den büchsenmacher umgemeldet werden wenn ich nicht irre

Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht

Verfasst: So 26. Okt 2025, 14:14
von plainwaviness
Ich bin gerade zufällig auf den Thread gestoßen, da meine Glock 17 Gen4 FDE beim Seidler liegt zum Verkauf. Hat leider drei Wochen gedauert bis sie auf der Website (noch ohne Bild, was wegen dem FDE Griffstück sicherlich hilfreich wäre) gelistet wurde.

Laut Überschrift wäre es ein „(atypischer) Verkaufskommisionsvertrag über eine genehmigungspflichtige Schusswaffe (Kategorie B) mit zwischenzeitiger Eigentumsübertragung an den Verkaufskommissionär“.

Zudem habe ich einen Zettel, dass „Die Firma Seidler meldet Ihre Waffe bei der Behörde ab.“

Ich selber habe aktuell 2/2 Waffen (Glock 44 & Glock 45 MOS), weil ich schon zu lange auf die erweiterte WBK warte. Die Glock 17 Gen4 habe ich eben quasi gegen die Glock 45 (Gen5) MOS getauscht, die ich bei der Firma Seidler erworben habe.

Ohne alles im Detail durchzulesen: Gibt es überhaupt schon eine eindeutige Rechtsauslegung? Falls ja, welche? Vor allem, wer wäre am Zugzwang? Die Firma Seidler oder ich? Weil ich kann aktuell keine weitere Waffe auf mich registrieren, also müssten sie mir die Waffe wohl abkaufen? Wobei sie das vermutlich gemacht hätten, wenn sie das gewollt hätten.

Sorry, ich bin gerade noch unterwegs (kleine Feier wegen dem Feiertag), daher kann ich das erst am Abend oder morgen im Detail durchlesen. (Die Zettel scanne ich zum Glück immer ein, Papier findet man meistens nicht, wenn man es braucht.)

Außerdem wird man die Firma Seidler erst am Montag fragen können.

Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht

Verfasst: So 26. Okt 2025, 14:52
von spareribs
Wir wissen auch einen Scha....und der Seidler weiss auch nix....derzeit nix fix ...

Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht

Verfasst: So 26. Okt 2025, 16:05
von plainwaviness
spareribs hat geschrieben: So 26. Okt 2025, 14:52 Wir wissen auch einen Scha....und der Seidler weiss auch nix....derzeit nix fix ...
Uff, was für eine Bananenrepublik.

Die Änderungen so schnell wie möglich durchgepeitscht, Einwände und Fragen ignoriert, und mit den Details dürfen sich dann Rechtsanwälte und Behörden rumschlagen.

Sehe ich das ungefähr richtig so?

Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht

Verfasst: So 26. Okt 2025, 16:52
von AUG-andy
plainwaviness hat geschrieben: So 26. Okt 2025, 16:05
spareribs hat geschrieben: So 26. Okt 2025, 14:52 Wir wissen auch einen Scha....und der Seidler weiss auch nix....derzeit nix fix ...
Uff, was für eine Bananenrepublik.

Die Änderungen so schnell wie möglich durchgepeitscht, Einwände und Fragen ignoriert, und mit den Details dürfen sich dann Rechtsanwälte und Behörden rumschlagen.

Sehe ich das ungefähr richtig so?
Bingo :lol:

Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht

Verfasst: So 26. Okt 2025, 17:44
von Snoop
plainwaviness hat geschrieben: So 26. Okt 2025, 14:14 Ich bin gerade zufällig auf den Thread gestoßen, da meine Glock 17 Gen4 FDE beim Seidler liegt zum Verkauf. Hat leider drei Wochen gedauert bis sie auf der Website (noch ohne Bild, was wegen dem FDE Griffstück sicherlich hilfreich wäre) gelistet wurde.

Laut Überschrift wäre es ein „(atypischer) Verkaufskommisionsvertrag über eine genehmigungspflichtige Schusswaffe (Kategorie B) mit zwischenzeitiger Eigentumsübertragung an den Verkaufskommissionär“.

Zudem habe ich einen Zettel, dass „Die Firma Seidler meldet Ihre Waffe bei der Behörde ab.“

Ich selber habe aktuell 2/2 Waffen (Glock 44 & Glock 45 MOS), weil ich schon zu lange auf die erweiterte WBK warte. Die Glock 17 Gen4 habe ich eben quasi gegen die Glock 45 (Gen5) MOS getauscht, die ich bei der Firma Seidler erworben habe.

Ohne alles im Detail durchzulesen: Gibt es überhaupt schon eine eindeutige Rechtsauslegung? Falls ja, welche? Vor allem, wer wäre am Zugzwang? Die Firma Seidler oder ich? Weil ich kann aktuell keine weitere Waffe auf mich registrieren, also müssten sie mir die Waffe wohl abkaufen? Wobei sie das vermutlich gemacht hätten, wenn sie das gewollt hätten.

Sorry, ich bin gerade noch unterwegs (kleine Feier wegen dem Feiertag), daher kann ich das erst am Abend oder morgen im Detail durchlesen. (Die Zettel scanne ich zum Glück immer ein, Papier findet man meistens nicht, wenn man es braucht.)

Außerdem wird man die Firma Seidler erst am Montag fragen können.
Wenn Du 2/2 hast, kannst Du ja unabhängig von der Kommission bei Seidler keine weitere kaufen.

Und die G17/4 hast Du an Seidler übereignet und der hat sie abgemeldet. Das geht nach aktuellem Recht; und nach neuer Rechtslage wohl auch.

Wo habe ich die Schwierigkeit übersehen?

Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht

Verfasst: So 26. Okt 2025, 18:26
von gewo
Snoop hat geschrieben: So 26. Okt 2025, 17:44 Und die G17/4 hast Du an Seidler übereignet und der hat sie abgemeldet. Das geht nach aktuellem Recht; und nach neuer Rechtslage wohl auch.
Wo habe ich die Schwierigkeit übersehen?
dass jedwedge uebereignung ohne dass dabei geld den besitzer wechselt seitens des BMI als umgehungshandlung gewertet wird zb ?

Wir haben von ca 2011 bis zum "Depotverbot" 2023 einen Text verwendet der ursprunglich mit der LPD wien abgestimmt war.

er lautete:
".....Mit diesem Übernahmevertrag erfolgt ein vollständiger Eigentums- und Besitzübergang vom Überlasser an den übernehmenden Betrieb. Die zur Verwahrung übernommene Waffe wird der Behörde gegenüber als in den Waffenbestand des Unternehmens übernommen gemeldet. Der Waffenplatz Besitzstand des Kunden reduziert sich entsprechend.
Bei der Rücküberlassung der Waffe an den Auftraggeber oder an einen von ihm bestimmten Dritten wird die Waffe der Behörde als rücküberlassen gemeldet. Diese belegt dann wieder den „Waffenplatz" beim Übernehmer.
Ein rechtlicher Anspruch auf Rückübernahme der gegenständlichen Waffe besteht nur dann, wenn die Verwahrungskosten vollständig bezahlt sind und der Vertragspartner oder der von Ihm bestimmte Dritte die waffenrechtlichen Voraussetzungen zur Übernahme der Waffe erfüllt. Das sind insbesondere der Wohnsitz in Österreich, der Besitz eines gültigen Waffendokumentes für die gegenständliche Waffe, die erforderliche Anzahl an freien Besitzstandsplätzen für die Übernahme, kein Waffenverbot usw..
Die Zahlungsverpflichtung der Verwahrungskosten bleibt auch für den Fall aufrecht, dass die Waffe aus rechtlichen Gründen von uns nicht rückausgefolgt werden darf. Der Depotvertrag beginnt mit der Unterzeichnung durch die beiden Parteien.....
" usw usw usw

Wir haben, als die Rechtsansicht des BMI bekannt gegeben wurde, dass Depotwaffen immer dem wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen sind, diesen Text mit dem ersuchen rueckzubestäetigen dass das so in ordnung geht ans BMI uebersendet und von dort postwendend die rueckantwort bekommen dass der platz trotzdem nicht im ZWR entlastet werden darf, da die vermutung besteht dass es sich trotz dieses vertrags bei waffenbesitzer immer noch um den wirtschaftlichen eigentuemer handelt.
Lediglich dann wenn die waffe angekauft wird und ein angemessener kaufpreis entrichtet wird würde sich der eigentuemer ändern und darf entlastet werden.

Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht

Verfasst: So 26. Okt 2025, 18:37
von Master-chief1000
Das heißt plainwaviness könnte ein Verfahren wegen Platzüberschreitung angehängt werden für den Verkauf auf Kommission wenn ohne dem tatsächlichen Verkauf bereits eine andere Waffe im ZWR eingetragen wird?

Für mich ist ja da kein wirklicher unterschied zum Depot. Sonst könnte ja jeder Händler offiziell behaupten eine etwaige Depotwaffe liegt eigentlich zum Verkauf auf Kommission.

Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht

Verfasst: So 26. Okt 2025, 19:43
von plainwaviness
Master-chief1000 hat geschrieben: So 26. Okt 2025, 18:37 Das heißt plainwaviness könnte ein Verfahren wegen Platzüberschreitung angehängt werden für den Verkauf auf Kommission wenn ohne dem tatsächlichen Verkauf bereits eine andere Waffe im ZWR eingetragen wird?

Für mich ist ja da kein wirklicher unterschied zum Depot. Sonst könnte ja jeder Händler offiziell behaupten eine etwaige Depotwaffe liegt eigentlich zum Verkauf auf Kommission.
Auch wenn der Verkäufer offensichtlich weiß wie viele Plätze ich noch frei habe und die Waffe nur „verkauft“ wurde, damit ich von der gleichen Person eine andere Waffe kaufen konnte? Also das war quasi ein langes Verkaufsgespräch, wo die eine Waffe „verkauft“ und die andere gekauft wurde.

„Verkauft“ ist in Anführungszeichen, weil es sich um einen Kommissionsverkauf handelt und wahrscheinlich noch kein tatsächlicher Käufer gefunden wurde, aber die Waffe liegt wohl in einem Regal im Verkaufsraum.

Aber mir könnte man dann eventuell ein Verfahren anhängen? Sollte ich nicht davon ausgehen können, dass ein Händler sich besser mit der An- und Abmeldung von Waffen auskennt und rechtlich korrekt handelt? Vor allem, wenn er mir so einen speziellen Vertrag vorlegt.

Edit: Da sich die Waffe in einer Glasvitrine befindet, habe ich auch keinen Zugriff darauf und ich gehe davon aus, dass die Firma mittels Vertrag auf irgendeine Art beauftragt wurde,
die Waffe für den festgelegten Verkaufspreis zu verkaufen und beim erfolgreichen Verkauf erhält sie einen Teil vom Verkaufspreis. Nur halt mit fixen Beträgen anstatt Prozenten.

Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht

Verfasst: Mo 27. Okt 2025, 07:20
von Master-chief1000
Also wenn ich das was Gewo gepostet hat richtig einordne ist die Waffe da sie nicht offiziell verkauft wurde im ZWR immer noch dir zuzuschreiben und dadurch hast du eine Platzüberschreitung wegen 3/2. Der Händler kann für eine Platzüberschreitung grundsätzlich nichts weil er das meines Wissens auch überhaupt nicht überprüfen kann. Zumindest mit den Möglichkeiten vor der Gesetzesänderung hätte ja jederzeit ein An-/Verkauf auch Privat passieren können den er im ZWR nicht einsehen kann wodurch es zur Platzüberschreitung kommt.