Die Grundlage dafür ist der §5 Abs. 2 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung, zu dem Rest hat der Gerhard schon alles gesagt.Vadar hat geschrieben: So 26. Okt 2025, 10:07 ...
Glaubst du, dass man das alle sechs Monate machen muss, obwohl man eine WBK besitzt, und wenn ja, was ist die Grundlage dafür?
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