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Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Verfasst: So 9. Nov 2025, 14:53
von gewo
titan hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 12:21
TomE hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 10:52
Auch wenn die Gesamtmenge überschaubar ist, müsste die Behörde dann jedes dieser Mails prüfen und darauf achten, dass der zeitliche Rahmen passt.
Das wird prozessicher ein ziemlicher Aufwand.
Die Überweisungsbestätigung wird als Beweis in keinerlei Hinsicht reichen.
Ich hätte es auch gerne unkomplizierter als das, was jetzt im Gesetz steht, kann mir das aber ohne zuverlässigen Dritten
nur schwer vorstellen.
Theoretisch sollte sowas z.B. auch mit Notar oder so gehen, ich glaub aber, dass mir da ein Händler lieber ist.
Welchen Aufwand die Behörde hat, interessiert mich genau Null! Die filtern auch regelmäßig die Stückzahlmeldungen im ZWR und prüfen dann, ob man eh eine Paragr 41 Meldung gemacht hat. Was kümmert mich das also ob die dort Arbeit haben?
Ein Beled über den Kauf (Überweisungsbestätigung = Eigentumsübergang =/= Übergabe) ist sehr wohl ein Nachweis, dass nicht getrixt wurde.
Ich würde das auch so sehen dass eine überweisungsbestätigung und vier wochen später die übergabe als nachweis dafür ausreicht, dass du vier wochen gewartet hast.
Damit hast du dann nicht gegen beide Vorgaben des 41f verstossen (4 wochen zwischen kauf und übergabe, die waffe muss während der wartefrist bei einem waffengewerbetreibendem gelagert werden) sondern nur mehr gegen eine der beiden gesetzesbestimmungen ( die waffe muss während der wartefrist bei einem waffengewerbetreibendem gelagert werden)
Ich bezweifle dass dich das rechtlich besserstellt
Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Verfasst: So 9. Nov 2025, 16:02
von m_a_d
Ich frage mich auch, wie das seitens der Haftung aussieht, wenn die Waffe im Zuge der Zwischen-Lagerung
a) abhanden kommt (zB Einbruch), was muss genau in welchem Vertrag zwischen Händler und Verkäufer stehen, damit die Versicherung des Gewerbetreibenden das deckt
b) beschädigt wird (unsachgemäßer Umgang, Wasserschaden etc)
und wie im Fall von B) das genau dokumentiert wird (Zustand vor der Einlagerung vs Zustand danach) um Beschwerden auszuräumen bzw auf den tatsächlichen Schaden zu limitieren (für den Fall, dass der Verkäufer oder Käufer plötzlich weitere Schäden an der Waffe "entdecken" bei Ausfolgung).
c)-z) alles woran ich jetzt nicht gedacht habe
Aus Sicht eines Gewerbetreibenden macht es wirtschaftlich wenig bis keinen Sinn, diese Dienstleistung anzubieten und ich denke das ist durchaus im Sinne des Gesetzgebers, damit indirekt den Verkauf von Privat zu Privat langsam aber sicher zu verunmöglichen.
Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Verfasst: So 9. Nov 2025, 16:18
von glockfun
m_a_d hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 16:02
Ich frage mich auch, wie das seitens der Haftung aussieht, wenn die Waffe im Zuge der Zwischen-Lagerung
a) abhanden kommt (zB Einbruch), was muss genau in welchem Vertrag zwischen Händler und Verkäufer stehen, damit die Versicherung des Gewerbetreibenden das deckt
b) beschädigt wird (unsachgemäßer Umgang, Wasserschaden etc)
und wie im Fall von B) das genau dokumentiert wird (Zustand vor der Einlagerung vs Zustand danach) um Beschwerden auszuräumen bzw auf den tatsächlichen Schaden zu limitieren (für den Fall, dass der Verkäufer oder Käufer plötzlich weitere Schäden an der Waffe "entdecken" bei Ausfolgung).
c)-z) alles woran ich jetzt nicht gedacht habe
Aus Sicht eines Gewerbetreibenden macht es wirtschaftlich wenig bis keinen Sinn, diese Dienstleistung anzubieten und ich denke das ist durchaus im Sinne des Gesetzgebers, damit indirekt den Verkauf von Privat zu Privat langsam aber sicher zu verunmöglichen.
Vertrag (Abkühlphase Verwahrung Händler) so ausgestalten das nur Haftung für grob fahrlässige Schäden etc. Versicherung etc werden sich dann eben die privaten Vertragsparteien ausmachen müssen wobei das Eigentum ja bei Verkauf übergeht. Tendenziell also Käufer im Risiko. Sonst würde ich da als Verkäufer gar nix hergeben, wie komm ich dazu.
Landet eh irgendwann beim Konsumentenschutz und in 5 Jahren kommtnman drauf ds phöse wie die Maklergebühr bei Immos ...
Es ist für die Händler viel Arbeit abseits vom gewohnten Feld wo man klare Vorgänge hat. Eine Glock beim Großhandel ordern einbuchen verkaufen ist ein Usus, wiederholbar easy usw. Diese ganze neuen Meldungen/Verwahrungen muss der Handel dann tagtäglich mich neuen Vertragsparteien amchen, die wollen alles erklärt haben usw ... frisst Zeit ... wenig business-modell. Ohne eine 0 dranzuhängen an die bisherigen Kosten für Meldungen würde ich gar nicht überlegen.
Ich kann mir vorstellen das viele auch einfach nein sagen und das nicht anbieten oder erst nach langem zuwarten auf Termin. Den Schmäh mit damit kommen ja Kunden ins Geschäft interessiert viele nicht. Weils andere Kunden haben, Spezialhandel, ganz anderes Sortiment, Klientel oder gar kein Ladengeschäft ...
Die Politik hat wohl nachgeschaut wieviel Waffenhandel Unternehmen es gibt, die WKO spuckt 700+ aus ... na da können wir outsourcen ... wer in Realität tatsächlich tagtäglich da Handel/Ladengeschäft betreibt steht auf einem anderen Blatt.
Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Verfasst: So 9. Nov 2025, 17:26
von TomE
titan hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 12:21
Ein Beled über den Kauf (Überweisungsbestätigung = Eigentumsübergang =/= Übergabe) ist sehr wohl ein Nachweis, dass nicht getrixt wurde.
Man kann eine Anzahlung verlangen, man könnte den Preis im Voraus verlangen, die Überweisung muss keinem Zeitpunkt in dem Prozess entsprechen.
Ob es dir passt oder nicht, rechtssicher markiert eine Zahlung genau gar nichts.
Btw.: Die Aufregung ist sowieso sinnlos, nach aktuellen Informationen ist der Verkauf nur mit Einschaltung eines Händlers möglich.
Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Verfasst: So 9. Nov 2025, 17:33
von Poirot
Spannende Frage: darf der Händler nach den 30 Tagen Verwahrung die Waffe an den Käufer versenden ?
Versandhandel ist es ja genaugenommen keiner.
Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Verfasst: So 9. Nov 2025, 17:38
von gewo
Dzt windet sich der Handel drum herum Kosten bekannt zu geben.
Wir verlangen 33,- + 0,5 € pro Tag der Lagerung. Enthalten ist dabei auch ein leihweises Abzugsschloss um den Käufer sicherzustellen dass mit seiner Waffe ned irgendwer zwischenzeitlich ballern geht.
Gilt für Privat an Privat.
Bei Neukauf von uns anderes Thema
Pauschal 22,- keine zusätzliche Tagesgebühr.
Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Verfasst: So 9. Nov 2025, 17:39
von gewo
Poirot hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 17:33
Spannende Frage: darf der Händler nach den 30 Tagen Verwahrung die Waffe an den Käufer versenden ?
Versandhandel ist es ja genaugenommen keiner.
Wir versenden.
Lagerung ist kein Handel.
Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Verfasst: So 9. Nov 2025, 17:53
von SectionThree
gewo hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 17:38
Pauschal 22,- keine zusätzliche Tagesgebühr.
Das heißt ich komme zu Euch in den Laden, kaufe meine erste B-Waffe, muss darauf 4 Wochen warten und darf für das Privileg auch noch 22 € bezahlen? Für eine Waffe, die normalerweise sowieso mehrfach im Lager liegt?
Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Verfasst: So 9. Nov 2025, 17:56
von glockfun
Poirot hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 17:33
Spannende Frage: darf der Händler nach den 30 Tagen Verwahrung die Waffe an den Käufer versenden ?
Versandhandel ist es ja genaugenommen keiner.
Denk das ist natürlich kein Versandhandel.
Stell dir vor;
Der Georg aus Tirol hätte gern a Glock
Beim Händler in Traiskirchen passt ihm das Angebot
Nur weit weg. Aber es gibt ja den Andi, der ist da ganz nah.
Jetzt verkauft der Händler die Glock an den Andi, der kommt ja aus der Nähe. Der Andi verkauft die Glock sofort an den Georg. Eventuell hat er sogar vorher schon einen KV gehabt (mit SN und sich was beim Händler reservieren lassen) und sogar schon das Geld vom überwiesen bekommen.
Sogar unabhängig davon ob Abkühlphase (mit 4 Wochen lagern oder feststellung das nicht nötig weil der Käufer schon eine Waffe dieser Kategorie hat). Der Händler wird ja für eine §41f Handlung beauftragt, nicht für den Verkauf, der war ja 10 Minuten vorher an den Andi. Dem Georg hat er nix verkauft. Der hat ihn nur wegen §41f check beauftragt. Ab ins Packerl und an den Georg nach Tirol (jetzt oder nach 4 Wochen)
Garantie Gewährleistung usw anderes Thema. Muss bzw wird tw. nicht weiter gegeben.
Es wird bald viele Andis geben denke ich, die ein paar WBK Plätze frei haben, die faktisch nur ein paar Minuten belegt werden, weil kaum hat der Andi die Glock gekauft wirds schon an den Georg verkauft. ZWR email und done.
Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Verfasst: So 9. Nov 2025, 21:54
von yoda
SectionThree hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 17:53
gewo hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 17:38
Pauschal 22,- keine zusätzliche Tagesgebühr.
Das heißt ich komme zu Euch in den Laden, kaufe meine erste B-Waffe, muss darauf 4 Wochen warten und darf für das Privileg auch noch 22 € bezahlen? Für eine Waffe, die normalerweise sowieso mehrfach im Lager liegt?
Beschwer dich bei der Regierung, die Händler haben zweifelsohne Mehraufwand damit und die Margen sind lächerlich gering, die können das nicht gratis machen.
Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Verfasst: So 9. Nov 2025, 22:07
von v0s
yoda hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 21:54
SectionThree hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 17:53
gewo hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 17:38
Pauschal 22,- keine zusätzliche Tagesgebühr.
Das heißt ich komme zu Euch in den Laden, kaufe meine erste B-Waffe, muss darauf 4 Wochen warten und darf für das Privileg auch noch 22 € bezahlen? Für eine Waffe, die normalerweise sowieso mehrfach im Lager liegt?
Beschwer dich bei der Regierung, die Händler haben zweifelsohne Mehraufwand damit und die Margen sind lächerlich gering, die können das nicht gratis machen.
Wo genau is da der Mehraufwand wenn die Waffe sowieso im Lager liegt?
Wie schauts dann eigentlich aus bei Waffen die erst bestellt werden müssen? Wenn die Waffe beim Großhändler lagernd ist, bestellt sie der Händler erst kurz vor Ende der vier Wochen und hat dadurch welchen Mehraufwand?
Und wenns nicht lagernd ist, und länger als vier Wochen dauert bis die Waffe beim Händler ist, hat der Händler welchen Mehraufwand?
Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Verfasst: So 9. Nov 2025, 22:31
von gewo
glockfun hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 17:56
Poirot hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 17:33
Spannende Frage: darf der Händler nach den 30 Tagen Verwahrung die Waffe an den Käufer versenden ?
Versandhandel ist es ja genaugenommen keiner.
Denk das ist natürlich kein Versandhandel.
Stell dir vor;
Der Georg aus Tirol hätte gern a Glock
Beim Händler in Traiskirchen passt ihm das Angebot
Nur weit weg. Aber es gibt ja den Andi, der ist da ganz nah.
Jetzt verkauft der Händler die Glock an den Andi, der kommt ja aus der Nähe. Der Andi verkauft die Glock sofort an den Georg. Eventuell hat er sogar vorher schon einen KV gehabt (mit SN und sich was beim Händler reservieren lassen) und sogar schon das Geld vom überwiesen bekommen.
Sogar unabhängig davon ob Abkühlphase (mit 4 Wochen lagern oder feststellung das nicht nötig weil der Käufer schon eine Waffe dieser Kategorie hat). Der Händler wird ja für eine §41f Handlung beauftragt, nicht für den Verkauf, der war ja 10 Minuten vorher an den Andi. Dem Georg hat er nix verkauft. Der hat ihn nur wegen §41f check beauftragt. Ab ins Packerl und an den Georg nach Tirol (jetzt oder nach 4 Wochen)
Garantie Gewährleistung usw anderes Thema. Muss bzw wird tw. nicht weiter gegeben.
Es wird bald viele Andis geben denke ich, die ein paar WBK Plätze frei haben, die faktisch nur ein paar Minuten belegt werden, weil kaum hat der Andi die Glock gekauft wirds schon an den Georg verkauft. ZWR email und done.
In deinem beispiel muss dein „Andy“ die waffe vier wochen bei einem gewerbetreibenden lagern bevor er sie an den „georg“ weiterverkauft.
Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Verfasst: Mo 10. Nov 2025, 06:03
von rider650
gewo hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 22:31
In deinem beispiel muss dein „Andy“ die waffe vier wochen bei einem gewerbetreibenden lagern bevor er sie an den „georg“ weiterverkauft.
Der 'Andi' hat natürlich schon Waffen der entsprechenden Kategorie und muss deswegen nichts irgendwo lagern.
Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Verfasst: Mo 10. Nov 2025, 06:29
von glockfun
Selbstverständlich müssen die nötigen Dokumente da sein (WBK etc). Wegen 4 Wochen denke ich beide Szenarien möglich.
Andy und Georg beauftragen den Händler zu 41f Prüfung. Zugleich gibt Andy bei Übergabe des Gegenstandes an den Händler seinen Besitz auf. Da wird festgestellt ob Georg schon in der entsprechenden Kategorie eine B Waffe hat. Damit ist die Überlassung vollzogen da (vertraglich) die Waffe nur mehr an Georg ausgehändigt werden darf.
Ich denke wenn Andi und Georg in den entscheidenden Momenten Handy/Scan und Drucker zur Hand haben geht dss flott. Der Georg hat dem Andi gleich mehr überwiesen, sodass dieser in Georgs Auftrag cash die 41f und Versandkosten zahlt. Mit der Meldung (Anzeige heißt es jetzt neu oder?) der beiden ist der Platz frei (auch wenn noch nicht im ZWR umgetragen wurde)
Themen wie Dokumentenfälschung, Identitätsdiebstahl usw bleiben natürlich als Risiko, hat man jetzt auch schon (Ich kann mir nicht vorstellen das gänzlich unmöglich ist so eine Plastikkarte zu drucken/fälschen, oder eine alte Papier WBK)
Ich sags gleich, ich bin kein Waffenversand Fan, für mich wärs nix. Mal bei C gemacht und nur Mehraufwand bis endlich umregistriert wurde (es ging sogar an Händler) seither für mich Tabu. Trotzdem für viele Private ein Thema und OK.
Wenn man schon das strengste Waffengesetz aller Zeiten zelebriert darf, doch erwähnt werden, wie sehr dadurch zu solchen Andi+Georg Szenarien geradezu animiert wird. Weil wenn der Private jetzt statt wie früher einfach zum anderen Privaten oder Post/Schießstand/Verein usw jetzt zum Waffenhandel getrieben wird, kann man doch gleich nutzen das dieser den Versand macht. Und der Waffenhandel kann schauen obs nicht einige Andis gibt.
Und in 5 Jahren ist alles wieder böse böse böse und war ja nie so beabsichtigt (wie das mit den Wechselsystemen ...)
Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Verfasst: Mo 10. Nov 2025, 09:16
von gewo
rider650 hat geschrieben: Mo 10. Nov 2025, 06:03
gewo hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 22:31
In deinem beispiel muss dein „Andy“ die waffe vier wochen bei einem gewerbetreibenden lagern bevor er sie an den „georg“ weiterverkauft.
Der 'Andi' hat natürlich schon Waffen der entsprechenden Kategorie und muss deswegen nichts irgendwo lagern.
dann versteh ich dein beispiel überhaupt nicht mehr.
was willst du andeuten würde sich mit so einer konstellation erreichen lassen?
bzw warum wird so ein szenario durch die neuen bestimmungen wahrscheinlicher?
dass der G in der pampa sitzt und der A die waffe fuer ihn kauft und an ihn versendet hat doch mit abkuehlphase und lagerpflicht nichts zu tun.
das kann er doch jetzt auch schon tun
und wird kaum wen interessieren
wenn er es ned wöchentlich mit lauter unterschiedlichen leut macht ueber laengere zeit macht
weil das waere dann vermittlung von waffen die dem gewerbe vorbehalten ist