SectionThree hat geschrieben: Fr 7. Nov 2025, 13:20
Gibt's eigentlich eine Liste behördlich genehmigter Schießstände? Weil sonst wäre des ev. ein Fall für das Informationsfreiheitsgesetz ...
Da die an niemand gemeldet werden müssen läuft da wohl auch das IFG ins Leere.
Es gibt a Dutzend Sachverhalte warum ein Schiesstand als bhördlich genehmigt zu betrachten ist.
Der einfachste ist wenn im Bauplan irgendwo das Wort "Schiesstand" steht.
Der teuerste ist wenn im Zug eines gewerblichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahrens nach an halben Dutzen Gutachten und €€€.€€€,- an Baukosten die Betriebsgenehmigung erzteilt wird.
Und dazwischen gibts laut Judikatur und Rechtspublikationen jede Menge andere Sachverhalte.
Jeder auf militärischen gelände gelegene oder militärisch genutze Schiesstand gilt als beh. genehmigt.
Jeder Schiessstand eines Waffengewerbetreibenden oder von Waffengewerbetreibenden regelmässig gewerblich genutze Schiesstand ebenso
usw usw