Seite 2 von 2

Re: Jagdschutzorgan - WP

Verfasst: Di 13. Jan 2026, 08:58
von combatmiles
naja, "sie" versuchen halt, die Anzahl der Waffen innerhalb der Bevölkerung zu reduzieren.. da ist halt jeder Versuch sie zu senken erwünscht.. und ich kenne einige WP Besitzer die nur 1e auf dem Pass stehen haben. Hat der Bescheid aber erst mal Rechtskraft erlangt (Einspruchsfrist verstrichen) wirds haalt schwierig wieder auf die eigentlich gesetzlich (nix Ermessen oder wies dem SB grad taugt) vorgesehenen 2 Plätze zu kommen...

Re: Jagdschutzorgan - WP

Verfasst: Di 13. Jan 2026, 15:14
von chris01
Ich werde es versuchen dem SB klar zu machen.
Was, wenn er nicht mitspielt?

Würde er meinen Antrag mit 2 Plätzen nicht annehmen oder doch?
Wenn er ihn annimmt: Kommt dann eventuell ein WP mit 1 Platz retour oder garnichts?

Nochmals Danke für die Hilfe!

Re: Jagdschutzorgan - WP

Verfasst: Di 13. Jan 2026, 15:31
von gewo
meines Erachtens nach liegt die stueckzahl WP im ermessen der behoerde.

zwei plaetze am pass für jagdaufseher sind tatsaechlich "ueblich", aber die behoerde "darf" schon eine begruendung dafuer verlangen.

ueberlege dir in welcher situation du als jagdaufseher zwei kat B waffen gleichzeitig im revier benoetigst und stelle diesbezueglich einen antrag.

repetierflinten zb sind kat B
wenn du eine repetierflinte jagdlich nuetzen moechtest und gleichzeitig eine fangschusswaffe dann bist schon dort

oder eine fangschusswaffe fuer die schwarzwildjagd und eine kurzwaffe KK fuer die fallenjagd
sind auch zwei

auf das duenne eis mit fangschusswaffe und backup-waffe dafuer wuerde ich mich eher nicht begeben wollen ...

Re: Jagdschutzorgan - WP

Verfasst: Di 13. Jan 2026, 15:40
von titan
Die Behörde muss jeden formal richtigen Antrag annehmen. Sie beantwortet das Ansuchen, sofern keine Fragen offen sind, durch Bescheidausstellung und stellt diesen positiv oder negativ aus. In beiden Fällen wird der Bescheid nach 14 Tagen rechtskräftig, dh die Einspruchsfrist ist damit verstrichen
Wenn der Bescheid unzulässig einschränkend ist und du erhebst keinen Einspruch, erlangt dieser rechtskraft. Das funktioniert aber auch umgekehrt, solltest du versehentlich einen WP mit 20 Plätzen erhalten (nur als Bsp).

Re: Jagdschutzorgan - WP

Verfasst: Di 13. Jan 2026, 21:54
von combatmiles
Anzahl der erlaubten Waffen
§ 23.
(1)Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.
(2)Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen.


IST FESTZUSETZEN... ich für meinen Teil sehe da keinen Ermessensspielraum der Behörde...

Re: Jagdschutzorgan - WP

Verfasst: Di 13. Jan 2026, 22:05
von Snoop
combatmiles hat geschrieben: Di 13. Jan 2026, 21:54 Anzahl der erlaubten Waffen
§ 23.
(1)Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.
(2)Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen.


IST FESTZUSETZEN... ich für meinen Teil sehe da keinen Ermessensspielraum der Behörde...
Ich bin da ganz deiner Meinung – hier laufen Waffenbesitzkarte und Waffenpass auch parallel. Bei der erstmaligen Ausstellung dieser Dokumente besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch und die Anzahl der Schusswaffen beträgt zwei – Zitat siehe oben.

Re: Jagdschutzorgan - WP

Verfasst: Di 13. Jan 2026, 22:48
von titan
Naja darunter war immer möglich oder zumindest gängige Praxis..

Re: Jagdschutzorgan - WP

Verfasst: Mi 14. Jan 2026, 06:49
von combatmiles
titan hat geschrieben: Di 13. Jan 2026, 22:48 Naja darunter war immer möglich oder zumindest gängige Praxis..
ja wenn man es selber will oder es sich gefallen lässt... ;)

Re: Jagdschutzorgan - WP

Verfasst: Mi 14. Jan 2026, 14:05
von gewo
chris01 hat geschrieben: Mo 12. Jan 2026, 16:18 Noch kein Antrag. Habe mal angefragt und wurde gesagt "nur 1 Waffe".
Da haben die Kollegen schon recht.
Solltest Du noch keine WBK haben dann müssten sie dir laut gesetzestext eigentlich wirklich die zwei geben
nicht eine
nicht drei
genau zwei

das wurde 2019 geändert, früher stand da "nicht mehr als zwei" soweit ich mich erinnere