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WBK Abnahme bei Führerscheinentzug aufgrund von Trunkenheit am Steuer?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Poirot
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Re: WBK Abnahme bei Führerscheinentzug aufgrund von Trunkenheit am Steuer?

Beitrag von Poirot » Mi 7. Jan 2026, 09:41

Promo hat geschrieben: Mi 7. Jan 2026, 09:38 Im Übrigen kann es sein, dass die Behörde im Verfahren eventuell auf § 8 Abs 2 Z 1 zurück greift ("Ein Mensch ist keinesfalls verlässlich, wenn er alkohol- oder suchtkrank ist"). Dazu besagt der Runderlass
Zur Feststellung, ob ein Mensch alkohol- oder suchtkrank oder psychisch krank oder geistesschwach ist, wird in der Regel ein amtsärztliches Gutachten erforderlich sein.[..]
Wundert mich das sowas noch der Amtsarzt und nicht der psychologische Energetiker entscheidet :lol:

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