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Griffstück Glock noch frei?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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DumbDummy
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Re: Griffstück Glock noch frei?

Beitrag von DumbDummy » Fr 9. Jan 2026, 01:00

spareribs hat geschrieben: Do 8. Jan 2026, 15:39 Wird spannend wenn man ein WECHSELSYTEM hat und dann ein dazupassendes Griffstück anmelden tut .....wahrscheinlich ist dann die WBK in A...
Interessante Vermutung...
Diese Diskussionen hatten wir hier schon oft.
Gab es auch in der Vergangenheit wo Lauf, Verschluss UND Griffstück als einzelne Positionen als Wechselsystem (Voraussetzung natürlich dass ein Wechselsystem als solches behandelt und nicht außerhalb von behördlich genehmigten Schießplätzen zusammengebaut werden) registriert wurden (solange der Erwerb im Zeitrahmen war wo dies die Rechtsansicht des BMI's war)....

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