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Änderungen durch neues WaffG bei Kat C am Schiessstand

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Änderungen durch neues WaffG bei Kat C am Schiessstand

Beitrag von Promo » Mo 12. Jan 2026, 09:26

gewo hat geschrieben: Mo 12. Jan 2026, 09:20
Glock1768 hat geschrieben: So 11. Jan 2026, 17:29 Unter den Voraussetzungen, dass das Geschoss nicht das Grundstück verlässt, die Lärmbelästigung kein Thema ist, usw darf ich zuhause und auf diesen Grundstücken auch schiessen …
grundsaetzlich richtig
aber im freien praktisch unmoeglich
fehlerschusswinkel laut DIN 30%
moeglich in kellern und geeigneten gebäuden
personen ohne waffenrechtliches dokument duerfen aber an solchen orten waffen nicht in die hand nehmen
Auch heute finden noch Schießveranstaltungen in Steinbrüchen statt, mir ist etwa auch ein (mittlerweile offziell öffentliches von der Polizei unterstütztes) Schießen in einem Ort quer durch den Wald über einen Fluss bekannt wofür im Wald mittels Flatterband der Wanderweg gesperrt wird. Mittels Veranstaltungsgenehmigung kann man dafür auch für die jeweilige Dauer eine behördlich genehmigte Schießstätte annehmen.

Stand jetzt dürfen Personen ohne waffenrechtliches Dokument (sofern volljährig und kein Waffenverbot) an jedem Ort eine Waffe der Kat.C in die Hand nehmen.
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Re: Aenderungen durch neues WaffG bei Kat C am Schiessstand

Beitrag von gewo » Mo 12. Jan 2026, 09:41

behoerdlich genehmigte veranstaltung anderes thema klar
und steinbruch ja da schafft man die fehlerschusswinkel
aber da kommt dann meist sehr schnell der jaeger weil du ja das wild verstoerst
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Re: Änderungen durch neues WaffG bei Kat C am Schiessstand

Beitrag von Promo » Mo 12. Jan 2026, 16:46

.. also bei mir in der Gegend findet jedes Jahr das Aufschießen der Jäger in diversen Steinbrüchen statt, genauso wie die Tontauben-Übungen ;)
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