Auch heute finden noch Schießveranstaltungen in Steinbrüchen statt, mir ist etwa auch ein (mittlerweile offziell öffentliches von der Polizei unterstütztes) Schießen in einem Ort quer durch den Wald über einen Fluss bekannt wofür im Wald mittels Flatterband der Wanderweg gesperrt wird. Mittels Veranstaltungsgenehmigung kann man dafür auch für die jeweilige Dauer eine behördlich genehmigte Schießstätte annehmen.gewo hat geschrieben: Mo 12. Jan 2026, 09:20grundsaetzlich richtigGlock1768 hat geschrieben: So 11. Jan 2026, 17:29 Unter den Voraussetzungen, dass das Geschoss nicht das Grundstück verlässt, die Lärmbelästigung kein Thema ist, usw darf ich zuhause und auf diesen Grundstücken auch schiessen …
aber im freien praktisch unmoeglich
fehlerschusswinkel laut DIN 30%
moeglich in kellern und geeigneten gebäuden
personen ohne waffenrechtliches dokument duerfen aber an solchen orten waffen nicht in die hand nehmen
Stand jetzt dürfen Personen ohne waffenrechtliches Dokument (sofern volljährig und kein Waffenverbot) an jedem Ort eine Waffe der Kat.C in die Hand nehmen.
