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Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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titan
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Re: Waffe / Auto beschlagnahmen...

Beitrag von titan » Mo 13. Apr 2026, 15:35

Wenn die Karte unauffindbar ist, kannst du nix beschlagnahmen.

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Doktorkuh
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Re: Waffe / Auto beschlagnahmen...

Beitrag von Doktorkuh » Mo 13. Apr 2026, 16:29

balahu hat geschrieben: Mo 13. Apr 2026, 12:08
Joewood hat geschrieben: Mo 13. Apr 2026, 11:21 Hi,

ich habe mal eine Frage, weil das gerade bei den Autofahrern diskutiert wird... Wenn ich mit einem Leasingfahrzeug bissi flott unterwegs bin, darf die Rennleitung das Fahrzeug beschlagnahmen, obwohl der Täter nicht der Eigentümer ist (Gehört ja der Leasingfirma).

Meine Frage an der Stelle: wie ist das mit Waffen? Ich überlasse einem berechtigten Kollegen eine Waffe, das ganze wird rechtzeitig gemeldet, alles rechtlich in Ordnung. Er erschießt mit der Waffe dann jemand und wird festgenommen. Was passiert mit der Waffe dann? Bekomme ich als rechtmäßiger Besitzer das Ding dann irgendwann wieder zurück oder kann ich die Waffe komplett abschreiben?

Und ja ich habe Eigentum und Besitz jetzt munter durcheinenander gewürfelt aber ich denke, der Sinn meiner Frage sollte klar sein.
Bei Waffen wird die Waffe ziemlich lange "weg" sein (Ermittlungsverfahren), aber dann bekommst sie wieder vermute ich.

Die Änderung der Bestimmung durch den VfgH ist ein ganz anders Kaliber.

Da gehts ja gar nicht nur um Leasingfahrzeuge.
Das wäre ja trivial.

Dadurch, dass die beiden Ausnahmebestimmungen durch den VFGH aufgehoben worden sind bleibt nun nur mehr die sinngemässe Formulierung ".....die Behörde hat zu beschlagnahmen und zugunsten des Staates verwerten ...." stehen.

Unabhängig davon wer der Eigentümer des Fahrzeugs ist.
Unabhängig davon wer gefahren ist.

Es gibt kein Ermessen mehr für die Behörden.
Man könnte es wohl als Amtsmissbrauch auslegen wenn NICHT beschlagnahmt und zugunsten des Staates verwertet wird.

Das müsste bedeuten dass das Fahrzeug jedenfalls "weg" ist wenn:
- der Mechaniker von der Werkstätte mit Deinem Auto zu schnell unterwegs ist bei der Probefahrt (hier würdest Du wohl einen Rückforderungsanspruch in Höhe des Fahrzeugwertes gegen die Werkstätte stellen können. Aber nur wenn der Mechaniker grob fahrlässig gehandelt hat. Gegen den Mechaniker selber wohl nicht wegen der Arbeitnehmerschutzvorschriften).
- der Lenker von der Freiwilligen Feuerwehr bei einer Transportfahrt für Tische vom Feuerwehrfest zu schnell unterwegs ist (hier könnte die FF die Kosten fürs HLF - ca € 500.000,- aufwärts - vom Feuerwehrmann zu regressieren versuchen)
- der Dieb Deines Fahrzeugs sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei liefert und dabei zu schnell war (hier könntest Du dann versuchen den Fahrzeugwert vom Dieb zu regeressieren, wenn der greifbar ist)

Das Thema ist also bei weitem NICHT Leasingfahrzeuge (obwohl auch die Leasingfirmen vermutlich grad Kriesensitzungen abhalten zu dem Thema).

Das eigentliche Problem ist, dass in Fällen in denen jeder vernüftig denkende Mensch sagt: "Blödsinn, das kann garnicht so sein, das wäre ja komplett sinnlos" Werte im Bereich eines Einfamilienhauses von Leuten die sich nix zu schulden haben kommen ersatzlos in Richtung Staat verschoben werden. Im Fall des "Diebstahls" oder auch der "Probefahrt" ggf ohne ernsthafte Rückforderungsmöglichkeit gegenüber den Personen die das verschuldet haben.

Ein Eingriff ist Eigentum wie es stärker ned denkbar ist.
Genau dafür haben unsere Grossväter die Österreichische Bundesverfassung gesatzt.

Aber man sieht ja was nach drei Jahrzehnten links besetzter Justiz plötzlich alles möglich ist.

PS:
Wer sagt 50kmh zu schnell ist kriminell der hat entweder keinen Führerschein oder fährt nicht regelmässig.
50kmh drüber passiert sehr leicht und sehr oft.
Stichwort vorübergehende Tagesbaustelle mit 80kmh Beschränkung auf der Autobahn
Stichwort 50kmh Baustellentafel auf der kurvigen Bundesstrasse die nicht weggeräumt wurde
Stichwort 55kmh im Ortsgebiet weil das Wohnstrassenschild übersehen wurde
Passiert laufend



So sieht der VfGH das mit den gestohlenen Kraftfahrzeugen; (Aus der Sicht des Grundrechts auf Eigentum müssen nur gestohlene Fahrzeuge von der Rechtsfolge des Verfalls ausgeschlossen werden.)

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Re: Waffe / Auto beschlagnahmen...

Beitrag von v0s » Mo 13. Apr 2026, 17:26

twin2000 hat geschrieben: Mo 13. Apr 2026, 15:01
AUG-andy hat geschrieben: Mo 13. Apr 2026, 14:17 Da musst du schon ordentlich einen an der Klatsche haben bei 50km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. :tipphead:
Da gilt keine Ausrede mehr, und die Strafe ist verdient.
Unsinn.

Fahr auf der Autobahn in der mittleren Spur.
Rechts von Dir fährt der übliche Sattelzug Konvoi.
Links überholen Dich grad ein oder zwei GLS oder UPC, EMS ect. Transporter H3L2.
Die 100er Tafeln siehst ned, keine Chance.
Die 80iger Tafel siehst mit Glück wennst in die 80iger Zone reinfährst.
Mit 130 ...

Das hat mit Aufmerksamkeit nichts zu tun.
Geht bitte, was is des für a blede Ausred? Dass ma die Tafeln rechts und links gleichzeitig ned sehen kann kann mir keiner erzählen. Bei so dichtem Verkehr auf der Autobahn dassd weder rechts noch links den Fahrbahnrand siehst kannst eh ned zu schnell fahren, bzw. merkt man ja dass alle langsamer werden und es sollt einem auffallen dass ma einiges schneller is als die andern.
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Red6
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Re: Waffe / Auto beschlagnahmen...

Beitrag von Red6 » Mo 13. Apr 2026, 18:20

Auch wenn die eigentliche Frage glaube ich schon beantwortet wurde, und das Thema jetzt ein anderes ist (vielleicht könnte man die Auto-Diskussion ja herauslösen und unter "Sonstiges" weiterführen):

Ich war heute auf der A1 Richtung Wien unterwegs, und da waren irgendwelche temporäre Arbeiten (Fahrbahnverengung mit Hütchen; hat dann so ausgesehen als würden sie da einen Kanal auspumpen, oder so). Das es da von 3 auf 2 Spuren zusammenhen wird und der 100er war alles nur auf der rechten Seite beim Pannenstreifen ersichtlich. Ob es da auch eine Beschränkung von 100 auf 80 gab weiß ich nicht, weil ich auf Grund von vielen eng aufeinandern auffahrenden LKWs oft keine Sicht auf den Pannenstreifen hatte (weiß auch nicht, wo genau die ganz rechte Spur weggefallen ist, weil die LKWs alle schon früher auf die zu dem Zeitpunkt noch Mittelfahrbahn gewechselt haben).
Es wäre theoretisch möglich, dass ich mir echt nicht sicher sein könnte, wie eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung die nicht beidseitig angebracht ist auf der Autobahn rechtlich zu handhaben ist, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass einen die Zivilstreife aufhalten würde, wenn man da mit 130 durchrauscht.

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Re: Waffe / Auto beschlagnahmen...

Beitrag von gewo » Mo 13. Apr 2026, 20:27

Joewood hat geschrieben: Mo 13. Apr 2026, 15:29
gewo hat geschrieben: Mo 13. Apr 2026, 15:04
Du kannst Dich nicht überzeugen, dass kein Waffenverbot vorliegt weil das Bestehen eines Waffenverbotes den Datenschutzbestimmungen unterliegt.
Kann ich das wirklich nicht?
Wenn mir einer eine WBK unter die Nase hält, kann dann davon ausgehen, dass kein Waffenverbot vorliegt? Sprich: bei einem ausgesprochenen Waffenverbot... nehmen sie der Person dann die WBK weg, oder nicht? Und er bekommt sie erst wieder, wenn das Waffenverbot aufgehoben ist...?

(Klar, bei Kat C icht relevant abe rfür AB, schon)
aktuell kannst du das nicht.
die behoerde darf es dir schlicht ned sagen ob der Hr XY ein waffenverbot hat

war wohl auch einer der gruende warum privat-privat jetzt verunmoeglicht wird.

ich gestehe ein dass ich natuerlich befangen bin als "nutzniesser" (naja ...) der regelung
aber ein bisserl an kontakt zu div amterln hab ich natuerlich nach fast 20 jahren

der grossteil der nicht auffindbaren waffen sind halt welche
- die mit WBKs "abgeholt" wurden die gestohlen waren
- die unter exzessiver stueckzahlueberschreitung alle in kurzer zeit bei an dutzend haendler nahezu zeitgleich besorgt wurden
- trotz waffenverbot privat gekauft wurden (kat C)

die einbindung eines haendlers macht vieles davon unmoeglich.

die "unverzuegliche" meldung ist der haken daran
organisatorisch fuer den handel a drama
die eintragungen in zukunft mit hoher fehleranfälligkeit behaftet
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Re: Waffe beschlagnahmen...

Beitrag von titan » Mo 13. Apr 2026, 21:14

Wozu gibts eigentlich eine Identitätskontrolle, wenn Händler das angeblich jetzt schon ned zambringen?

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Re: Waffe beschlagnahmen...

Beitrag von Promo » Di 14. Apr 2026, 10:08

Grundsätzlich wirst du die Waffe im Regelfall nur dann verleihen, wenn der Besitzer selbst zur Innehabung berechtigt ist. Bei Kat.B also eine WBK. Bei Kat.C zukünftig ebenfalls, momentan noch schwieriger.
Allgemein, falls jemand ein Verbrechen begeht, dann sollte im Regelfall nicht nur die betreffende Schusswaffe sichergestellt werden, sondern auch ein Waffenverbot ausgesprochen werden. Diesbezüglich findet sich im §12 WaffG:
(5)Die gemäß Abs. 2 sichergestellten Waffen und Munition gelten trotz eines rechtmäßig verhängten Waffenverbotes nicht als verfallen,
1. wenn das ordentliche Gericht, dem sie anläßlich eines Strafverfahrens vorgelegt worden sind, ihre Ausfolgung an deren Eigentümer verfügt oder
2. wenn jemand anderer als der Betroffene binnen sechs Monaten, vom Zeitpunkt der Sicherstellung an gerechnet, der Behörde das Eigentum an diesen Gegenständen glaubhaft macht und dieser Eigentümer die Gegenstände besitzen darf.
Wenn die Waffe im ZWR auf dich gemeldet ist, oder du aufgrund eines Leihvertrages dein Eigentum nachweisen kannst, dann wäre diesfalls daher auch die Waffe wieder an dich auszufolgen.
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Re: Waffe beschlagnahmen...

Beitrag von gewo » Di 14. Apr 2026, 10:15

titan hat geschrieben: Mo 13. Apr 2026, 21:14 Wozu gibts eigentlich eine Identitätskontrolle, wenn Händler das angeblich jetzt schon ned zambringen?
Nirgenst steht, dass das bei Händlern vorkommt.
Aber ausschliessen kannst es natürlich auch ned.
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Re: Waffe beschlagnahmen...

Beitrag von gewo » Di 14. Apr 2026, 10:23

Promo hat geschrieben: Di 14. Apr 2026, 10:08 Wenn die Waffe im ZWR auf dich gemeldet ist, oder du aufgrund eines Leihvertrages dein Eigentum nachweisen kannst, dann wäre diesfalls daher auch die Waffe wieder an dich auszufolgen.
Sehe ich auch so, aber nur fürs Protokoll:
Die Eintragung einer Waffe ins ZWR war bei Kat C schon bisher in keinster Weise ein Eigentumsnachweis.
Den jeder kommte ohne jeden Nachweis jede beliebige Kat C Waffe auf seinen ZWR Bestand ummelden lassen.

Durch die aktuelle Systemänderung, dass das ZWR nunmehr generell "nur" die Innehabung, nicht mehr den Besitz anzeigt macht es auch für Kat A und B unbrauchbar zum Nachweis der Eigentümerschaft.
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Re: Waffe beschlagnahmen...

Beitrag von titan » Di 14. Apr 2026, 10:33

gewo hat geschrieben: Di 14. Apr 2026, 10:15
titan hat geschrieben: Mo 13. Apr 2026, 21:14 Wozu gibts eigentlich eine Identitätskontrolle, wenn Händler das angeblich jetzt schon ned zambringen?
Nirgenst steht, dass das bei Händlern vorkommt.
Aber ausschliessen kannst es natürlich auch ned.
Hast du oben geschrieben.

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Re: Waffe beschlagnahmen...

Beitrag von gewo » Di 14. Apr 2026, 12:55

titan hat geschrieben: Di 14. Apr 2026, 10:33
gewo hat geschrieben: Di 14. Apr 2026, 10:15
titan hat geschrieben: Mo 13. Apr 2026, 21:14 Wozu gibts eigentlich eine Identitätskontrolle, wenn Händler das angeblich jetzt schon ned zambringen?
Nirgenst steht, dass das bei Händlern vorkommt.
Aber ausschliessen kannst es natürlich auch ned.
Hast du oben geschrieben.
ich glaub wir haben beide weder Lust noch Zeit uns gegenseitig auszurichten dass der jeweils andere nicht sinnerfassend lesen kann.
von daher frag ich jetzt ned wo das gestanden haben soll.

sollte es so wo gestanden sein:
es war ned so gemeint

ich hab die stelle ned gefunden
aber gemeint waren wohl private ueberlassungen

auch beim haendler kann natuerlich eine identifizierung mal schief gehen
sollte ned so sein
ist aber immer abhaengig von den umstaenden und vor allem den handelnden personen

wissentlich bei uns noch nie passiert
aber wennst a realist bist dann weisst: sag niemals nie ...
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Re: Waffe beschlagnahmen...

Beitrag von Coolhand1980 » Mi 15. Apr 2026, 09:50

Ein Eingriff in private Eigentumsrechte ist immer abzulehnen.
Wenn jemand gefährlich fährt, ist ihm der Schein abzunehmen und er mit einem Fahrverbot entsprechend der Schwere seiner Übertretung zu belegen.
KFZ Beschlagnahme ist eine linksgrünwoke Bullshit Aktion. Sonst nichts.

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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von titan » Mi 15. Apr 2026, 13:06

Es ist auch völlig Unverhältnismäßig. Man wird zu den verkehrsrechtlichen Konsequenzen zusätzlich willkürlich am Wert des Eigentums bestraft, was daran geknüpft ist, dass einem das Fahrzeug gehört. Sprich, der 180k Autobesitzer wird um diese Summe erleichtert und der Schrottkarrenbesitzer um vl 5k, ohne Zusammenhang zum Delikt an sich. Es zeigt sich damit nur, wessen Geistes die Grünen sind. Die Korrekte Antwort auf Streetracing wäre Haft und Führerscheinentzug.

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spareribs
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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von spareribs » Mi 15. Apr 2026, 14:24

Haft ??? Geht in Österreich nicht mehr...alle Häfen bummvoll.....habe schon nach 2015 geschrieben ...bauts neue Gefängnisse ...aber unsere Politiker waren und sind ja gescheiter ,,,!
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...:doh:

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Hasenfuss
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Re: Waffe beschlagnahmen...

Beitrag von Hasenfuss » Do 16. Apr 2026, 22:03

Coolhand1980 hat geschrieben: Mi 15. Apr 2026, 09:50 KFZ Beschlagnahme ist eine linksgrünwoke Bullshit Aktion. Sonst nichts.
Keine Bullshit Aktion, ein Testballon. Die Mehrheit der Leute unterstützt die Enteignung von "Raser"Autos, egal ob aus Neid oder Dummheit. Und kaum wer sieht die Zusammenhänge. Denn bei den Autos wird es nicht bleiben, demnächst werden dann vielleicht Häuser, Grundstücke oder Wohnungen enteignet. Oder die Guthaben deiner Konten. Und dann kommt das große Jammern...
Wenn sie ein Bild von der Zukunft haben wollen, so stellen sie sich einen Stiefel vor, der auf ein Gesicht tritt. Unaufhörlich.

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