Poirot hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 12:40
Rein theoretisch: Mann hat WBK und Kat B und Kat C.
Frau aber nur Jagdkarte.
Darf man sich dann noch einen Waffenschrank teilen ?
Mit Jagdkarte darf man ja nicht Kat B und auch nur Munition für die man im ZWR eine Waffe gemeldet hat, korrekt ?
Das war aber auch bisher so, dass man der Frau die lediglich die Jagdkarte hat nicht den Zugang zu Kat.B Waffen gewähren darf. Insoweit hat sich hier nichts geändert.
Poirot hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 12:40
Letzteres ist übrigens auch interessant.
Eine Person mit nur Jagdkarte kann sich ja bis 3 Tage eine Kat C leihen.
Aber eigentlich keine Munition erwerben da nicht im ZWR. Korrekt ?
Korrekt. Aber die Person die sich die Kat.C ausleiht, die muss zukünftig auch eine Berechtigung für eine Kat.C Waffe haben, sonst darf sie diese nicht ausleihen. Sprich also Jagdkarte oder WBK haben. Und wenn sie diese beiden hat, dann darf sie auch Munition dafür kaufen.
Spannender wäre lediglich der Fall des "Altbesitz Kat.C", wonach Personen, die vor über 2 Jahren bereits Kat.C gekauft haben, diese auch weiterhin ohne WBK besitzen dürfen, deren Besitz sozusagen eingefroren wird. Es spricht einerseits nichts dagegen, dass diese nicht zuverlässig wären, sich nicht auch eine andere Kat.C zu leihen. Eine Umgehung wäre, wenn man diesen Personen betreffende Kat.C Waffe z.B. mehr als 3 Tage leiht, weil dann die Behörde die Waffe umtragen muss - und dann wäre sie im ZWR, folglich könnten diese Personen auch Munition für die betreffende Waffe kaufen.