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FA Lower + AR15 Besitz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: FA Lower + AR15 Besitz

Beitrag von Master-chief1000 » Di 21. Apr 2026, 12:15

1. Sammeln
2. Ob das höchst illegal ist, ist anscheinend im Gesetz alles andere als klar wie du dem Kommentar von Promo entnehmen kannst. Außerdem werden ja allen Besitzern solcher FA Lower ab 28.4. Sondergenehmigungen vom Verteidigungsministerium ausgestellt also hält es anscheinend sogar der Gesetzgeber für legitim sowas zu besitzen.

Evilcannibal79
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Re: FA Lower + AR15 Besitz

Beitrag von Evilcannibal79 » Di 21. Apr 2026, 12:21

Mir leuchtets trotzdem nicht ein, aber jeder wie er möchte.
Ist halt sehr grenzwertig meiner Meinung nach und wenn alle Teile vorhanden sind, könnte man im Zweifelsfall durchaus eine Absicht konstruieren.
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

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Re: FA Lower + AR15 Besitz

Beitrag von Mr. Danger » Di 21. Apr 2026, 12:24

Es gibt genug Leute die zB Ihre SP5 / MP5 mit einem Griffstück mit FA Piktogramm ausstattet haben. Sogar das alternative Magpul Griffstück hat das FA Zeichen drauf und die FA-Schlageinheit passt auch rein.
Ist das Magpul Griffstück jetzt ein FA Teil was ich nicht mehr auf die SP5 anbauen darf?
Muss ich es ab nächste Woche registrieren?

Das Ganze gilt auch für M16 Lower, der aus optischen Gründen montiert wurde.

Wenn Ihr Antworten habt, bitte her damit.
Das sind hier ja Zustände wie in Russland :o

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Re: FA Lower + AR15 Besitz

Beitrag von Master-chief1000 » Di 21. Apr 2026, 12:30

Ich kann deine Ansicht schon nachvollziehen. Ich glaube aber nicht das man wegen einer unterstellten Absicht verurteilt werden könnte wenn es das Gesetz nicht hergibt. Solange kein Zusammenbau besitzt man ja keine Waffe nach §18. Müsste ja ähnlich sein wie bei den Wechselsystemen samt Griffstück solange kein Zusammenbau keine Platzüberschreitung.

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Re: FA Lower + AR15 Besitz

Beitrag von Promo » Di 21. Apr 2026, 17:50

Aufgrund der massiven Verschärfungen hinsichtlich Dekoumbauten ist es aus meiner Sicht nicht verwunderlich, dass Menschen fortan lieber Dekoteilesätze gekauft haben. Diese konnte man mit Dummylauf und Dummyverschluss vervollständigen, und dann zumindest pseudomäßig durchrepetieren und das Magazin entnehmen, weil der Rest ja freie Teile waren.

Besonders spannend finde ich die Konstellation mit den Niedermeier M16SG Gewehr --> https://www.waffen-niedermeier.de/de/sh ... 16_sg.html . Diese Waffen haben einen neu gefertigten Lauf und neu gefertigten Verschlusskopf. Der waffenrechtlich in Österreich nicht relevante Lower wurde irreversibel auf HA abgeändert. Die waffenrechtlich relevanten Teile sind neu von Niedermeier als HA gebaut worden, insoweit daher waffenrechtlich jedenfalls Kategorie B in Österreich. Aufgrund der Novelle wird der Lower - auch wenn er auf HA abgeändert wurde - Kriegsmaterial. Das Gesetz sieht allerdings nur Übergangsbestimmungen für Teile vor, nicht aber für ganze Waffen. Ich habe Gott sei Dank keine derartige Waffe, bin aber gespannt wie es den Besitzern dieser Waffe ergehen wird. Vermutlich wurde diese Sonderkonstellation noch nicht durchdacht.
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Re: FA Lower + AR15 Besitz

Beitrag von titan » Di 21. Apr 2026, 18:56

Wenn das Ding eine neue Modellbezeichnung hat (hat es) und einen neuen Hersteller (hat es), dann ist das mE kein Umbau, sondern ein Neubau (wurde auch in DE so gehandhabt) und damit legal. Heute sind diese Neubauten auch in DE nicht mehr möglich

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Re: FA Lower + AR15 Besitz

Beitrag von gewo » Di 21. Apr 2026, 19:52

Promo hat geschrieben: Di 21. Apr 2026, 17:50 Aufgrund der massiven Verschärfungen hinsichtlich Dekoumbauten ist es aus meiner Sicht nicht verwunderlich, dass Menschen fortan lieber Dekoteilesätze gekauft haben. Diese konnte man mit Dummylauf und Dummyverschluss vervollständigen, und dann zumindest pseudomäßig durchrepetieren und das Magazin entnehmen, weil der Rest ja freie Teile waren.

Besonders spannend finde ich die Konstellation mit den Niedermeier M16SG Gewehr --> https://www.waffen-niedermeier.de/de/sh ... 16_sg.html . Diese Waffen haben einen neu gefertigten Lauf und neu gefertigten Verschlusskopf. Der waffenrechtlich in Österreich nicht relevante Lower wurde irreversibel auf HA abgeändert. Die waffenrechtlich relevanten Teile sind neu von Niedermeier als HA gebaut worden, insoweit daher waffenrechtlich jedenfalls Kategorie B in Österreich. Aufgrund der Novelle wird der Lower - auch wenn er auf HA abgeändert wurde - Kriegsmaterial. Das Gesetz sieht allerdings nur Übergangsbestimmungen für Teile vor, nicht aber für ganze Waffen. Ich habe Gott sei Dank keine derartige Waffe, bin aber gespannt wie es den Besitzern dieser Waffe ergehen wird. Vermutlich wurde diese Sonderkonstellation noch nicht durchdacht.
Das ist bei der Waffe offenbar so wie du schreibst.

Generell gibts aber in DE
- einerseits Büchsenmacher die Originalteile verwenden, diese nach Vorgaben des deutschen BKA abändern und die Waffe dann als (in DE dann als Kat B geltenden) Halbautomaten verkaufen, und
- andererseits Büchenmacher die die einzelnen Waffenteile (auch Gehäuse) komplett neu fertigen.

Erstere waren in AT seit spätestens 2019 nicht mehr erlaubt, die Übergangsfrist zur Nachmeldung dieser in AT als militärisch geltenden Halbautomaten ist Ende 2021 ausgelaufen.

Zweitere sind bis heute in AT legale Kat B waffen und das wird sich auch mit kommenden Montag nicht ändern.

Ich dachte ehrlich gesagt dass Niedermeier immer nur erstere Waffen fertigt.
Und andere Firmen wie zb Dittrich zweitere.

Mit Interesse nehme ich zur Kenntnis dass das offenbar modellabhängig ist und man das über die Hersteller alleine nicht festmachen kann.
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Re: FA Lower + AR15 Besitz

Beitrag von Promo » Mi 22. Apr 2026, 09:20

titan hat geschrieben: Di 21. Apr 2026, 18:56 Wenn das Ding eine neue Modellbezeichnung hat (hat es) und einen neuen Hersteller (hat es), dann ist das mE kein Umbau, sondern ein Neubau (wurde auch in DE so gehandhabt) und damit legal. Heute sind diese Neubauten auch in DE nicht mehr möglich
Der Lower als solcher ist ein Umbau und auch vom Hersteller als sowas beschrieben. Gemäß § 2 Abs 4 hat ein Umbau einer Schusswaffe – ausgenommen im Falle einer Deaktivierung gemäß § 42b – keine Auswirkungen auf ihre Zuordnung zu einer Kategorie. Insoweit wird ein M16A1 Lower, auch wenn er auf HA umgebaut wurde, wieder KM.
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Re: FA Lower + AR15 Besitz

Beitrag von titan » Mi 22. Apr 2026, 09:29

Jetzt schon, damals nicht. Man kann nicht nachträglich etwas kategorisieren, das zum Zeitpunkt der Änderung waffenrechtlich nicht relevant war.

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Re: FA Lower + AR15 Besitz

Beitrag von Promo » Mi 22. Apr 2026, 10:54

Doch, genau das wird gemacht.

Wenn du aus drei Lowern dir Tischfüße gebaut hast werden diese trotzdem du die vorhandenen Löcher zur Befestigung einer Tischplatte verwendet hast und es momentan daher nicht schussfähig sein mag dennoch Kriegsmaterial. Genauso ist es bei Umbauten auf HA.
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Re: FA Lower + AR15 Besitz

Beitrag von Mr. Danger » Mi 22. Apr 2026, 11:39

titan hat geschrieben: Mi 22. Apr 2026, 09:29 Jetzt schon, damals nicht. Man kann nicht nachträglich etwas kategorisieren, das zum Zeitpunkt der Änderung waffenrechtlich nicht relevant war.
Du meinst zB große Magazine :lol:

Die erste Welle, wo ganz normale B-Waffen teilweise zu Kriegsmaterial wurden, haben wir schon hinter uns.
Jetzt kommt die zweite Welle wo unwissende Waffenbesitzer plötzlich Kriegsmaterial zu Hause haben und bei Nichtmeldung ihre Zuverlässigkeit und somit ALLE Waffen verlieren können.

Deshalb ist es wichtig, über das Thema sachlich zu diskutieren.

Chrissi
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Re: FA Lower + AR15 Besitz

Beitrag von Chrissi » Sa 2. Mai 2026, 14:02

Ich erlaube mir mal ein kleines Gedankenspiel:

Angenommen jemand besitzt eine Kat.B Ar15 und hat das Gehäuse Unterteil (Lower Receiver) durch das eines M16 Gehäuse Unterteils (Lower Receiver) ausgetausch. Sprich es wurden wieder reine Semi Auto Abzugteile in dem Gehäuse Unterteil verbaut. Da der Lower ausgetauscht worden wäre, wäre es aber auch kein zusätzlicher ,,Zubehör Lower'', welcher zur Basiswaffe existiert.

Vor der Novellierung waren solche Gehäuseteile frei und waren waffenrechtlich nicht relevant. Was klar verboten war und ist, war das Herstellen einer Kat. A KM Waffe, welche vollautomatisch schießt, ohne entsprechende Bewilligung. Also wenn man beispielsweise eine M16 Gehäuse Unterteil (Lower Receiver) mit vollautomatischen Abzugsteilen an sein AR15 bastellen würde und es die Waffe vollautomatisch schießen lässt.

Das bloße Auswechseln des Gehäuse Unterteils wäre bislang ja waffenrechtlich unproblematisch gewesen, weil das reine M16 Gehäuse Unterteil keinen KM Eigenschaften hatte.

So wie ich das neu Waffengesetz interpretiere, wurde nur vorgesehen, dass ein Altbestand Gehäuseteil kategorisiert wird und einen Zubehörplatz (oder KM Bescheid für Zubehörteil) bekommt. Der Fall, dass sich wie in diesem Beispiel die Kategorisierung einer Waffe ändern würde, wurde nicht bedacht. Wenn ich mich nicht irre, würde eine solche Waffe zu einer Kat. A KM (trotz halbauto) werden.

Was ist eure Meinung?

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Re: FA Lower + AR15 Besitz

Beitrag von titan » Sa 2. Mai 2026, 15:28

Es kann dir niemand eine endgültige Antwort drauf geben.

Master-chief1000
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Re: FA Lower + AR15 Besitz

Beitrag von Master-chief1000 » Sa 2. Mai 2026, 16:00

Es ist erschreckend das die Rechtsunsicherheit im Waffenrecht mit jeder Novelle zunimmt. Im Endeffekt weiß weder Exekutive noch Bürger was genau legal ist und wartet nur auf ein dementsprechendes Urteil. Für einen Rechtsstaat ziemlich fragwürdig. Eigentlich müsste man der Legislative sowas zur Überarbeitung zurückwerfen können.

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Re: FA Lower + AR15 Besitz

Beitrag von Poirot » So 3. Mai 2026, 09:53

Master-chief1000 hat geschrieben: Sa 2. Mai 2026, 16:00 Es ist erschreckend das die Rechtsunsicherheit im Waffenrecht mit jeder Novelle zunimmt. Im Endeffekt weiß weder Exekutive noch Bürger was genau legal ist und wartet nur auf ein dementsprechendes Urteil. Für einen Rechtsstaat ziemlich fragwürdig. Eigentlich müsste man der Legislative sowas zur Überarbeitung zurückwerfen können.
Diese Rechtsunsicherheit ist vermutlich gewollt.
So hat der Staat mehr Handlungsfreiheit.
Und im Zweifel wird alles vor Gericht auf Steuerzahlerkosten ausjudiziert. Was dem Staat egal ist, für den einzelnen Bürger aber eine hohe psychische und finanzielle Belastung über Jahre darstellt. Den Rechtsgläubigen ist das aber egal schließlich leben wir in einem Rechtsstaat und ca. 10.000 Anwälte, Richter und Staatsanwälte wollen auch beschäftigt werden :headslap: /s

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