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Griffstück ohne Kennzeichnung melden?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?
Kasperltheater das ganze ....danke Regierung...
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...
Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?
Wieso? Ich mein, wenn die Waffe nicht direkt vom Förderbandl gestohlen wurde, dann haben die Waffen ja schon seit jeher eine Serinnummer drauf. Wie viel willst denn noch kennzeichnen? Nur weil sie illegal im Umlauf ist, heißt das ja nicht, dass sie illegal produziert wurde...Poirot hat geschrieben: So 10. Mai 2026, 11:51Einspruch. Gilt nur für die Legalwaffen die quasi nie bei Straftaten auftauchen.mikonis hat geschrieben: So 10. Mai 2026, 08:41 Jede Waffe muss seit 2021 irgendwo gekennzeichnet sein.
Nicht für die Millionen illegalen Waffen die z.B. zum morden verwendent werden.
[...]
Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?
Das ist Schwachsinn. Auf einer P.38 steht neben Hersteller (vercodiert, z.B. cyq für Spreewerk Berlin oder byf für Mauser Oberndorf a. Neckar) und Seriennummer auch das Herstellungsjahr drauf. Insoweit ist eine Kennzeichnung auf einer P.38 nicht erforderlich, da bereits vorhanden.Poirot hat geschrieben: So 10. Mai 2026, 11:51Einspruch. Gilt nur für die Legalwaffen die quasi nie bei Straftaten auftauchen.mikonis hat geschrieben: So 10. Mai 2026, 08:41 Jede Waffe muss seit 2021 irgendwo gekennzeichnet sein.
Nicht für die Millionen illegalen Waffen die z.B. zum morden verwendent werden.
Aktuelles Beispiel: die illegale P38 aus dem WKII in diesem Mordfall
https://www.nachrichten.at/oberoesterre ... t4,4168743
Diese Tatwaffen muss dann die Polizei nach der Tat gemäß Schusswaffenkennzeichnungsverordnung nachbeschriften
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
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Master-chief1000
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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?
Wenn ich die anderen Kommentare richtig interpretiere könntest du von deiner BH verlangen das sie dir die Teile jetzt und ohne Beschriftung ins ZWR eintragen. Die Kennzeichnung ist ja ein anderer Schuh mit anderen Fristen.befluegeltkostbarer hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 19:30 Ich habe nachgefragt bei bh, mit wurde gesagt binnen 1/2 Jahr bei händler kennzeichnen zu lassen, dann melden
Was wäre die korrekte Kennzeichnung? Wer mach so was? Gewo?
Ich vermute stark das die Behörde niemanden verweigern darf etwas ohne Seriennummer einzutragen innerhalb des ersten halben Jahres.
Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?
Das heißt, du würdest die Registrierung/Meldung des wesentlichen Teils zweimal machen.Master-chief1000 hat geschrieben: Mo 11. Mai 2026, 11:57Wenn ich die anderen Kommentare richtig interpretiere könntest du von deiner BH verlangen das sie dir die Teile jetzt und ohne Beschriftung ins ZWR eintragen. Die Kennzeichnung ist ja ein anderer Schuh mit anderen Fristen.befluegeltkostbarer hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 19:30 Ich habe nachgefragt bei bh, mit wurde gesagt binnen 1/2 Jahr bei händler kennzeichnen zu lassen, dann melden
Was wäre die korrekte Kennzeichnung? Wer mach so was? Gewo?
Ich vermute stark das die Behörde niemanden verweigern darf etwas ohne Seriennummer einzutragen innerhalb des ersten halben Jahres.
- du meldest dein ungekennzeichnetes Griffstück neueren Besitzes der Behörde; die nimmt das zur Kenntnis: Meldung gemäß WaffG erledigt.
- du lässt dein ungekennzeichnetes Griffstück beim Händler mit einer Nummer kennzeichnen: Kennzeichnung gemäß SchKG erledigt.
- du meldest die neue Nummer des nunmehr gesetzeskonform gekennzeichneten Griffstücks der Behörde; die nimmt das zur Kenntnis und trägt das ins ZWR ein. Oder die Behörde fragt bei dir nach …..
Das ist schließlich der Sinn und Zweck der beiden Novellierungen - die Nachverfolgbarkeit. Aber du könntest auch bei der Behörde anfragen, ob die zweimalige Meldung so in den Gesetzen steht. Oder seh ich was falsch?
Zuletzt geändert von mikonis am Mo 11. Mai 2026, 12:52, insgesamt 1-mal geändert.

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Master-chief1000
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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?
Ich rede mehr von Griffstücken bzw. Teilen die vor 2018 erworben wurden. Ich könnte mir nämlich vorstellen das manche Behörden kurz vor Ablauf der 1 Jahres Meldefrist Probleme machen könnten wenn ich mit unmarkierten Teilen daher komme. Ich vermute da ist es vielleicht besser das vor der 1/2 Jahres Markierungsfrist zu machen für erworbene Teile nach 2018.
Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?
Macht’s ihr auch die Kennzeichnung wesentlicher Bestandteile aus zb Kunststoff?DOUBLEACTION hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 21:49Ja machen wirbefluegeltkostbarer hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 19:30 Ich habe nachgefragt bei bh, mit wurde gesagt binnen 1/2 Jahr bei händler kennzeichnen zu lassen, dann melden
Was wäre die korrekte Kennzeichnung? Wer mach so was? Gewo?
§ 2 SchKV
„… wird die Kennzeichnung auf einer Metallplatte angebracht, die untrennbar mit dem Material des Rahmens oder Gehäuses verbunden ist…“
Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?
Die Behörde wird dich schlicht und einfach fragen, wann du dein unmarkiertes wesentliches Teil erworben hast. Und da du es im Falle „Neu“ markieren und erneut melden musst, macht es keinen besonderen Sinn, neue wesentliche Teile (Erwerb nach 2018) gleich und unmarkiert zu melden. Später schon gar nicht.Master-chief1000 hat geschrieben: Mo 11. Mai 2026, 12:48 Ich rede mehr von Griffstücken bzw. Teilen die vor 2018 erworben wurden. Ich könnte mir nämlich vorstellen das manche Behörden kurz vor Ablauf der 1 Jahres Meldefrist Probleme machen könnten wenn ich mit unmarkierten Teilen daher komme. Ich vermute da ist es vielleicht besser das vor der 1/2 Jahres Markierungsfrist zu machen für erworbene Teile nach 2018.

Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?
Wir warten nach wie vor auf eine Antwort wie das technisch gemacht werden muss.nils hat geschrieben: Mo 11. Mai 2026, 12:51Macht’s ihr auch die Kennzeichnung wesentlicher Bestandteile aus zb Kunststoff?DOUBLEACTION hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 21:49Ja machen wirbefluegeltkostbarer hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 19:30 Ich habe nachgefragt bei bh, mit wurde gesagt binnen 1/2 Jahr bei händler kennzeichnen zu lassen, dann melden
Was wäre die korrekte Kennzeichnung? Wer mach so was? Gewo?
§ 2 SchKV
„… wird die Kennzeichnung auf einer Metallplatte angebracht, die untrennbar mit dem Material des Rahmens oder Gehäuses verbunden ist…“
Bisher leider keine Antwort.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?
Begriffe wie "untrennbar" sind da besonders spannend. "Immerwährend" hat man sich wohl nicht schreiben getraut.gewo hat geschrieben: Mo 11. Mai 2026, 13:21Wir warten nach wie vor auf eine Antwort wie das technisch gemacht werden muss.nils hat geschrieben: Mo 11. Mai 2026, 12:51Macht’s ihr auch die Kennzeichnung wesentlicher Bestandteile aus zb Kunststoff?DOUBLEACTION hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 21:49Ja machen wirbefluegeltkostbarer hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 19:30 Ich habe nachgefragt bei bh, mit wurde gesagt binnen 1/2 Jahr bei händler kennzeichnen zu lassen, dann melden
Was wäre die korrekte Kennzeichnung? Wer mach so was? Gewo?
§ 2 SchKV
„… wird die Kennzeichnung auf einer Metallplatte angebracht, die untrennbar mit dem Material des Rahmens oder Gehäuses verbunden ist…“
Bisher leider keine Antwort.
Ich konnte bislang keine zufriedenstellende Antwort bekommen (Habe aber keine Einzelteile daher nicht in voller Strenge, je nach Auslage, betroffen)
Es wird wohl darauf hinauslaufen das etwas beschädigt oder zerstört wird beim Entfernen. Das müsste dann aber eher die Kennzeichnung(splatte) als das Teil (Griffstücke) sein.
Überspitzt formuliert: Wäre sonst ja ein massiver Eingriff in das bestehende System, wenn eine Seriennummer (Kennzeichnung) allmächtig wäre und bei Entfernen die Waffe zerstören kann. Ist bei Stahl/Leichtmetall Waffen/teilen ja auch nicht so. Das geht schon bei existierenden Kunststoff(waffen) nicht. Bei Glock kann man vorne jenen Teil des Griffstückes mit der Seriennummer abschneiden und der tragende Element samt Führungen befindet sich unweit dahinter. Das wird deswegen keine 50.000 Schuss ohne Hemmungen Glock, hat sicher andere Grenzen, aber unbrauchbar wirds auch nicht. Gen 5 insbesonders.
Erforderlich wäre sonst wohl ein Neubeschuss auch? Ganz zu schweigen von Gewährleistung der Funktion nach dieser Bearbeitung? Das tut sich doch keiner an ...
Ich vermute etwas in Richtung "Vignette" . Da sollen aich die Dicke/Tiefe abbilden lassen und bei Veränderung wird es zerstört. Das würde Sinn ergeben.
Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?
Hi,
wenn der Verschluss zu melden / kennzeichnen ist, wie schauts mit einzelnen Ersatzteilen wie Schlagbolzen, Sicherung, Schlösschen, Schlagbolzenmutter also nicht druckbelastete Teile aus?
Auch alles zu kennzeichnen falls man was weiterverkauft oder vom Vereinskollegen ein Ersatzteil bekommt und einpassen lässt? Is halt hässlich wenn auf einem nummerngleichen k98 auf einzelnen Teilen plötzlich der Hausstempel vom Büchser drauf ist weil man den hakeligen Sicherungsfügel oder die Schlagbolzenmutter zwecks Abzugsgewicht tauschen lässt.
mfg tiberius
wenn der Verschluss zu melden / kennzeichnen ist, wie schauts mit einzelnen Ersatzteilen wie Schlagbolzen, Sicherung, Schlösschen, Schlagbolzenmutter also nicht druckbelastete Teile aus?
Auch alles zu kennzeichnen falls man was weiterverkauft oder vom Vereinskollegen ein Ersatzteil bekommt und einpassen lässt? Is halt hässlich wenn auf einem nummerngleichen k98 auf einzelnen Teilen plötzlich der Hausstempel vom Büchser drauf ist weil man den hakeligen Sicherungsfügel oder die Schlagbolzenmutter zwecks Abzugsgewicht tauschen lässt.
mfg tiberius
Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?
Hast du überhaupt mal den Gesetzestext gelesen? Mach das mal und dann stell die Frage bitte nochmal.
Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?
Im SchKG sind die zu kennzeichnenden Teile angeführt. Lies dort nach, was darunter fällt, und was nicht.tiberius hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 09:05 Hi,wenn der Verschluss zu melden / kennzeichnen ist, wie schauts mit einzelnen Ersatzteilen wie Schlagbolzen, Sicherung, Schlösschen, Schlagbolzenmutter also nicht druckbelastete Teile aus?
Auch alles zu kennzeichnen falls man was weiterverkauft oder vom Vereinskollegen ein Ersatzteil bekommt und einpassen lässt? Is halt hässlich wenn auf einem nummerngleichen k98 auf einzelnen Teilen plötzlich der Hausstempel vom Büchser drauf ist weil man den hakeligen Sicherungsfügel oder die Schlagbolzenmutter zwecks Abzugsgewicht tauschen lässt.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?
Hi,
ich bin weder Jurist noch Büchser, ich blick da nicht mehr durch.
mfg tiberius
ich bin weder Jurist noch Büchser, ich blick da nicht mehr durch.
mfg tiberius
Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?
Das Schusswaffenkennzeichnungsgesetz ist eine A4 Seite mit 9 Paragraphen - so schwer ist das nicht zu durchblicken.tiberius hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 10:50 Hi,
ich bin weder Jurist noch Büchser, ich blick da nicht mehr durch.
mfg tiberius

