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Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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spareribs
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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von spareribs » So 10. Mai 2026, 18:44

Kasperltheater das ganze ....danke Regierung...
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...:doh:

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Joewood
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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von Joewood » Mo 11. Mai 2026, 08:52

Poirot hat geschrieben: So 10. Mai 2026, 11:51
mikonis hat geschrieben: So 10. Mai 2026, 08:41 Jede Waffe muss seit 2021 irgendwo gekennzeichnet sein.
Einspruch. Gilt nur für die Legalwaffen die quasi nie bei Straftaten auftauchen.
Nicht für die Millionen illegalen Waffen die z.B. zum morden verwendent werden.
[...]
Wieso? Ich mein, wenn die Waffe nicht direkt vom Förderbandl gestohlen wurde, dann haben die Waffen ja schon seit jeher eine Serinnummer drauf. Wie viel willst denn noch kennzeichnen? Nur weil sie illegal im Umlauf ist, heißt das ja nicht, dass sie illegal produziert wurde...

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Promo
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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von Promo » Mo 11. Mai 2026, 09:12

Poirot hat geschrieben: So 10. Mai 2026, 11:51
mikonis hat geschrieben: So 10. Mai 2026, 08:41 Jede Waffe muss seit 2021 irgendwo gekennzeichnet sein.
Einspruch. Gilt nur für die Legalwaffen die quasi nie bei Straftaten auftauchen.
Nicht für die Millionen illegalen Waffen die z.B. zum morden verwendent werden.
Aktuelles Beispiel: die illegale P38 aus dem WKII in diesem Mordfall
https://www.nachrichten.at/oberoesterre ... t4,4168743
Diese Tatwaffen muss dann die Polizei nach der Tat gemäß Schusswaffenkennzeichnungsverordnung nachbeschriften
Das ist Schwachsinn. Auf einer P.38 steht neben Hersteller (vercodiert, z.B. cyq für Spreewerk Berlin oder byf für Mauser Oberndorf a. Neckar) und Seriennummer auch das Herstellungsjahr drauf. Insoweit ist eine Kennzeichnung auf einer P.38 nicht erforderlich, da bereits vorhanden.
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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von Master-chief1000 » Mo 11. Mai 2026, 11:57

befluegeltkostbarer hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 19:30 Ich habe nachgefragt bei bh, mit wurde gesagt binnen 1/2 Jahr bei händler kennzeichnen zu lassen, dann melden
Was wäre die korrekte Kennzeichnung? Wer mach so was? Gewo?
Wenn ich die anderen Kommentare richtig interpretiere könntest du von deiner BH verlangen das sie dir die Teile jetzt und ohne Beschriftung ins ZWR eintragen. Die Kennzeichnung ist ja ein anderer Schuh mit anderen Fristen.

Ich vermute stark das die Behörde niemanden verweigern darf etwas ohne Seriennummer einzutragen innerhalb des ersten halben Jahres.

mikonis
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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von mikonis » Mo 11. Mai 2026, 12:41

Master-chief1000 hat geschrieben: Mo 11. Mai 2026, 11:57
befluegeltkostbarer hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 19:30 Ich habe nachgefragt bei bh, mit wurde gesagt binnen 1/2 Jahr bei händler kennzeichnen zu lassen, dann melden
Was wäre die korrekte Kennzeichnung? Wer mach so was? Gewo?
Wenn ich die anderen Kommentare richtig interpretiere könntest du von deiner BH verlangen das sie dir die Teile jetzt und ohne Beschriftung ins ZWR eintragen. Die Kennzeichnung ist ja ein anderer Schuh mit anderen Fristen.

Ich vermute stark das die Behörde niemanden verweigern darf etwas ohne Seriennummer einzutragen innerhalb des ersten halben Jahres.
Das heißt, du würdest die Registrierung/Meldung des wesentlichen Teils zweimal machen.
- du meldest dein ungekennzeichnetes Griffstück neueren Besitzes der Behörde; die nimmt das zur Kenntnis: Meldung gemäß WaffG erledigt.
- du lässt dein ungekennzeichnetes Griffstück beim Händler mit einer Nummer kennzeichnen: Kennzeichnung gemäß SchKG erledigt.
- du meldest die neue Nummer des nunmehr gesetzeskonform gekennzeichneten Griffstücks der Behörde; die nimmt das zur Kenntnis und trägt das ins ZWR ein. Oder die Behörde fragt bei dir nach …..

Das ist schließlich der Sinn und Zweck der beiden Novellierungen - die Nachverfolgbarkeit. Aber du könntest auch bei der Behörde anfragen, ob die zweimalige Meldung so in den Gesetzen steht. Oder seh ich was falsch?
Zuletzt geändert von mikonis am Mo 11. Mai 2026, 12:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Master-chief1000
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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von Master-chief1000 » Mo 11. Mai 2026, 12:48

Ich rede mehr von Griffstücken bzw. Teilen die vor 2018 erworben wurden. Ich könnte mir nämlich vorstellen das manche Behörden kurz vor Ablauf der 1 Jahres Meldefrist Probleme machen könnten wenn ich mit unmarkierten Teilen daher komme. Ich vermute da ist es vielleicht besser das vor der 1/2 Jahres Markierungsfrist zu machen für erworbene Teile nach 2018.

nils
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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von nils » Mo 11. Mai 2026, 12:51

DOUBLEACTION hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 21:49
befluegeltkostbarer hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 19:30 Ich habe nachgefragt bei bh, mit wurde gesagt binnen 1/2 Jahr bei händler kennzeichnen zu lassen, dann melden
Was wäre die korrekte Kennzeichnung? Wer mach so was? Gewo?
Ja machen wir
Macht’s ihr auch die Kennzeichnung wesentlicher Bestandteile aus zb Kunststoff?

§ 2 SchKV
„… wird die Kennzeichnung auf einer Metallplatte angebracht, die untrennbar mit dem Material des Rahmens oder Gehäuses verbunden ist…“

mikonis
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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von mikonis » Mo 11. Mai 2026, 13:16

Master-chief1000 hat geschrieben: Mo 11. Mai 2026, 12:48 Ich rede mehr von Griffstücken bzw. Teilen die vor 2018 erworben wurden. Ich könnte mir nämlich vorstellen das manche Behörden kurz vor Ablauf der 1 Jahres Meldefrist Probleme machen könnten wenn ich mit unmarkierten Teilen daher komme. Ich vermute da ist es vielleicht besser das vor der 1/2 Jahres Markierungsfrist zu machen für erworbene Teile nach 2018.
Die Behörde wird dich schlicht und einfach fragen, wann du dein unmarkiertes wesentliches Teil erworben hast. Und da du es im Falle „Neu“ markieren und erneut melden musst, macht es keinen besonderen Sinn, neue wesentliche Teile (Erwerb nach 2018) gleich und unmarkiert zu melden. Später schon gar nicht.
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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von gewo » Mo 11. Mai 2026, 13:21

nils hat geschrieben: Mo 11. Mai 2026, 12:51
DOUBLEACTION hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 21:49
befluegeltkostbarer hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 19:30 Ich habe nachgefragt bei bh, mit wurde gesagt binnen 1/2 Jahr bei händler kennzeichnen zu lassen, dann melden
Was wäre die korrekte Kennzeichnung? Wer mach so was? Gewo?
Ja machen wir
Macht’s ihr auch die Kennzeichnung wesentlicher Bestandteile aus zb Kunststoff?

§ 2 SchKV
„… wird die Kennzeichnung auf einer Metallplatte angebracht, die untrennbar mit dem Material des Rahmens oder Gehäuses verbunden ist…“
Wir warten nach wie vor auf eine Antwort wie das technisch gemacht werden muss.
Bisher leider keine Antwort.
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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von glockfun » Mo 11. Mai 2026, 13:42

gewo hat geschrieben: Mo 11. Mai 2026, 13:21
nils hat geschrieben: Mo 11. Mai 2026, 12:51
DOUBLEACTION hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 21:49
befluegeltkostbarer hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 19:30 Ich habe nachgefragt bei bh, mit wurde gesagt binnen 1/2 Jahr bei händler kennzeichnen zu lassen, dann melden
Was wäre die korrekte Kennzeichnung? Wer mach so was? Gewo?
Ja machen wir
Macht’s ihr auch die Kennzeichnung wesentlicher Bestandteile aus zb Kunststoff?

§ 2 SchKV
„… wird die Kennzeichnung auf einer Metallplatte angebracht, die untrennbar mit dem Material des Rahmens oder Gehäuses verbunden ist…“
Wir warten nach wie vor auf eine Antwort wie das technisch gemacht werden muss.
Bisher leider keine Antwort.
Begriffe wie "untrennbar" sind da besonders spannend. "Immerwährend" hat man sich wohl nicht schreiben getraut.

Ich konnte bislang keine zufriedenstellende Antwort bekommen (Habe aber keine Einzelteile daher nicht in voller Strenge, je nach Auslage, betroffen)

Es wird wohl darauf hinauslaufen das etwas beschädigt oder zerstört wird beim Entfernen. Das müsste dann aber eher die Kennzeichnung(splatte) als das Teil (Griffstücke) sein.

Überspitzt formuliert: Wäre sonst ja ein massiver Eingriff in das bestehende System, wenn eine Seriennummer (Kennzeichnung) allmächtig wäre und bei Entfernen die Waffe zerstören kann. Ist bei Stahl/Leichtmetall Waffen/teilen ja auch nicht so. Das geht schon bei existierenden Kunststoff(waffen) nicht. Bei Glock kann man vorne jenen Teil des Griffstückes mit der Seriennummer abschneiden und der tragende Element samt Führungen befindet sich unweit dahinter. Das wird deswegen keine 50.000 Schuss ohne Hemmungen Glock, hat sicher andere Grenzen, aber unbrauchbar wirds auch nicht. Gen 5 insbesonders.

Erforderlich wäre sonst wohl ein Neubeschuss auch? Ganz zu schweigen von Gewährleistung der Funktion nach dieser Bearbeitung? Das tut sich doch keiner an ...

Ich vermute etwas in Richtung "Vignette" . Da sollen aich die Dicke/Tiefe abbilden lassen und bei Veränderung wird es zerstört. Das würde Sinn ergeben.

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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von tiberius » Di 12. Mai 2026, 09:05

Hi,

wenn der Verschluss zu melden / kennzeichnen ist, wie schauts mit einzelnen Ersatzteilen wie Schlagbolzen, Sicherung, Schlösschen, Schlagbolzenmutter also nicht druckbelastete Teile aus?
Auch alles zu kennzeichnen falls man was weiterverkauft oder vom Vereinskollegen ein Ersatzteil bekommt und einpassen lässt? Is halt hässlich wenn auf einem nummerngleichen k98 auf einzelnen Teilen plötzlich der Hausstempel vom Büchser drauf ist weil man den hakeligen Sicherungsfügel oder die Schlagbolzenmutter zwecks Abzugsgewicht tauschen lässt.

mfg tiberius

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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von titan » Di 12. Mai 2026, 09:23

Hast du überhaupt mal den Gesetzestext gelesen? Mach das mal und dann stell die Frage bitte nochmal.

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Promo
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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von Promo » Di 12. Mai 2026, 10:21

tiberius hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 09:05 Hi,wenn der Verschluss zu melden / kennzeichnen ist, wie schauts mit einzelnen Ersatzteilen wie Schlagbolzen, Sicherung, Schlösschen, Schlagbolzenmutter also nicht druckbelastete Teile aus?
Auch alles zu kennzeichnen falls man was weiterverkauft oder vom Vereinskollegen ein Ersatzteil bekommt und einpassen lässt? Is halt hässlich wenn auf einem nummerngleichen k98 auf einzelnen Teilen plötzlich der Hausstempel vom Büchser drauf ist weil man den hakeligen Sicherungsfügel oder die Schlagbolzenmutter zwecks Abzugsgewicht tauschen lässt.
Im SchKG sind die zu kennzeichnenden Teile angeführt. Lies dort nach, was darunter fällt, und was nicht.
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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von tiberius » Di 12. Mai 2026, 10:50

Hi,

ich bin weder Jurist noch Büchser, ich blick da nicht mehr durch.

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Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?

Beitrag von rider650 » Di 12. Mai 2026, 11:00

tiberius hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 10:50 Hi,

ich bin weder Jurist noch Büchser, ich blick da nicht mehr durch.

mfg tiberius
Das Schusswaffenkennzeichnungsgesetz ist eine A4 Seite mit 9 Paragraphen - so schwer ist das nicht zu durchblicken.

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