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Re: Unglaubliches Urteil

Verfasst: Mo 11. Mai 2026, 21:33
von burner
Der_David hat geschrieben: Mo 11. Mai 2026, 19:56 Was soll daran so Unglaublich sein, was wird da gefeiert?

Freispruch ist hier die einzige logische Schlussfolgerung.

Das Einzige, was hier unglaublich ist, war die Mediale Vorverurteilung inkl. Täter-Opfer Umkehr. Der Typ wurde ein halbes Jahr lang wie ein Verbrecher behandelt, nachdem er zuvor die Erfahrung machen musste, in seinem eigenen Haus Ofer eines Verbrechens zu werden.
Das ist der worst-Case, den jeder fürchtet, niemand will so etwas erleben. Ich wünsche mir, dass er einmal darüber psychisch hinweg kommt und im seinen Leben wieder zur Ruhe findet. Hier gibt es Nichts zu feiern.
Ganz ehrlich? Diesen Ausgang hätte ich mir nie gedacht... Einem Flüchtenden in den Hinterkopf schießen hat für mich in Österreich nicht nach Freispruch ausgesehen. In USA meinetwegen. Aber bei uns in Österreich? Die Gefahr war nicht mehr gegeben. Die Täter waren bereits auf der Flucht. Eine Gefahrenabwehr war nicht mehr notwendig.

Versteh mich nicht falsch: Ich find das Urteil richtig. Und ich finds richtig gut. Ich hoffe, dass es sich unter den Kriminellen herumspricht, dass wenn man in AT einbrechen geht, dass man damit rechnen muss umgelegt zu werden und der Schütze straffrei ausgeht, wenn er dem Täter hinten nachschießt. Glaub, dass da einigen die Lust am Einbrechen vergehen wird.

Re: Unglaubliches Urteil

Verfasst: Di 12. Mai 2026, 07:56
von AndyA
DonPedro hat geschrieben: Mo 11. Mai 2026, 17:21
spareribs hat geschrieben: Mo 11. Mai 2026, 17:19 Wer schützt ältere Leute ? Keiner ...
Es wird in Österreich überhaupt Niemand geschützt.
Das hat nicht mit dem Alter zu tun.
Ein Polizist arbeitet 8 Stunden pro Tag, dann geht nach Hause zur Familie.

Ein Verbrecher hat den ganzen Tag, 24 Stunde, auch am WE, Kriminelle zu sein.

Ein Polizist macht Urlaub.

Ein Verbrecher sch*sst auf Urlaub, wenn er etwas wirklich will.

Ein Polizist muss immer je nach Gesetzen arbeiten.

Ein Verbrecher kann das tun, was er will.

Das bedeutet, rein theoretisch wir bräuchten mind. 4-5, aber besser 6-8-10 Polizist pro Verbrecher, nur die _Chance_ zu haben, gegen alle etwas tun zu können.

Das ist rein praktisch unmöglich... :-(

Deswegen wäre gut, wenn die Gesetze erlauben würden, sich selber zu schützen, wenn es dazu kommt. Dafür ist aber die Richtung sehr, sehr schlecht, mit Waffenrecht so geändert wie das jetzt ist/wird...

Re: Unglaubliches Urteil

Verfasst: Di 12. Mai 2026, 08:32
von Archbishop Gumby
burner hat geschrieben: Mo 11. Mai 2026, 21:33 Die Gefahr war nicht mehr gegeben. Die Täter waren bereits auf der Flucht. Eine Gefahrenabwehr war nicht mehr notwendig.
Bei einem Angriff auf Vermögen wäre der notwehrfähige Angriff unter Umständen während der Flucht des Diebes/Einbrechers schon noch vorhanden.

Gerade wenn die Einbrecher kurz zuvor noch im Haus waren, wäre die Annahme, sie hätten bei der Flucht Wertgegenstände in den Taschen, mMn. nachvollziehbar.

Spannend finde ich bei dem Fall allerdings, dass die Verteidigung nicht in diese Richtung argumtiert hat, sondern die irrtümliche Annahme einer körperlichen Bedrohung durch den fliehenden Einbrecher als Begründung angab.

Re: Unglaubliches Urteil

Verfasst: Di 12. Mai 2026, 08:54
von Hasenfuss
burner hat geschrieben: Mo 11. Mai 2026, 21:33 Die Täter waren bereits auf der Flucht. Eine Gefahrenabwehr war nicht mehr notwendig.
Es stellt sich halt immer die Frage, ob die Medien wirklich alle Informationen über den jeweiligen Fall haben, bzw. ob sie auch über alle Aspekte desselben objektiv berichten. Oder ob sie Details verschweigen, oder Tatsachen verdrehen. Aus welchen Gründen auch immer.

Rein von der Berichterstattung her hätte ich auch auf Überschreitung getippt. Die Geschworenen, die sicher viel mehr Informationen über den Fall haben, haben das anders gesehen.

Aber ja, ich freue mich über das Urteil und hoffe, dass es sich in kriminellen Kreisen herumspricht.

Re: Unglaubliches Urteil

Verfasst: Di 12. Mai 2026, 09:34
von Promo
Man muss hier genau differenzieren, es wurden dem Schützen gegenüber zwei Vorwürfe geäußert:

1. Vorwurf der schweren Körperverletzung mit Todesfolge - hier wurde er einstimmig freigesprochen
2. Vorwurf der absichtlichen schweren Körperverletzung - hier wurde er mit 4:4 Stimmen der Geschworenen freigesprochen ("im Zweifel für den Angeklagten" --> Gleichstand führt zum Freispruch)

Ohne im Gerichtsprozess anwesend gewesen zu sein und alle Aussagen gehört zu haben, würde ich mir als Außenstehender keine Wertung erlauben. Die Geschworenen werden ihre Gründe gehabt haben, insbesondere wenn zumindest einer der Vorwürfe so ausdrücklich und eindeutig zu Gunsten des Angeklagten ausging.

Re: Unglaubliches Urteil

Verfasst: Di 12. Mai 2026, 09:38
von Poirot
AndyA hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 07:56
DonPedro hat geschrieben: Mo 11. Mai 2026, 17:21
spareribs hat geschrieben: Mo 11. Mai 2026, 17:19 Wer schützt ältere Leute ? Keiner ...
Es wird in Österreich überhaupt Niemand geschützt.
Das hat nicht mit dem Alter zu tun.
Ein Polizist arbeitet 8 Stunden pro Tag, dann geht nach Hause zur Familie.

Ein Verbrecher hat den ganzen Tag, 24 Stunde, auch am WE, Kriminelle zu sein.

Ein Polizist macht Urlaub.

Ein Verbrecher sch*sst auf Urlaub, wenn er etwas wirklich will.

Ein Polizist muss immer je nach Gesetzen arbeiten.

Ein Verbrecher kann das tun, was er will.

Das bedeutet, rein theoretisch wir bräuchten mind. 4-5, aber besser 6-8-10 Polizist pro Verbrecher, nur die _Chance_ zu haben, gegen alle etwas tun zu können.

Das ist rein praktisch unmöglich... :-(

Deswegen wäre gut, wenn die Gesetze erlauben würden, sich selber zu schützen, wenn es dazu kommt. Dafür ist aber die Richtung sehr, sehr schlecht, mit Waffenrecht so geändert wie das jetzt ist/wird...
Was auch selten berücksichtigt wird: es gibt zwar ca. 25.000 Polizisten aber aus oben genannten Gründen und noch einiger mehr sind nur ein Bruchteil davon zur selben Zeit in der Lage uns Österreicher zu beschützen.
Nur eine grobe Schätzung aber auf einen Polizisten im Aussendienst kommen bestimmt 3000 Bürger oder sogar mehr. Funktioniert nur weil bei uns so wenig passiert.
Bei Einbrüchen ist auch die Aufklärungsrate bescheiden:
https://www.weitmann-security.at/kriminalitaetskarte/

Re: Unglaubliches Urteil

Verfasst: Di 12. Mai 2026, 12:39
von rhodium
Leider nur auf Englisch der Artikel, aber sehr spannend

https://en.wikipedia.org/wiki/List_of_c ... e_officers

Re: Unglaubliches Urteil

Verfasst: Di 12. Mai 2026, 14:57
von Coolhand1980
Soweit ich weiß, ist die Abstimmung der Geschworenen wegen der KV mit Todesfolge auch nur 4/4 ausgegangen. Das war knapp, jedoch eine nachvollziehbare Anklage. Die Mordanklage war völlig absurd und meiner Ansicht nach nur dazu gut, den Angeklagten in U Haft halten zu können. Ist Pflicht bei Verdacht auf Mord. Absurd war sie deswegen, weil der StA bewusst gewesen sein muss, dass sie den notwendigen Vorsatz niemals beweisen wird können. Ging auch 8/0 für den Angeklagten aus. Wer weiß, wer die Weisung für die Anklage gegeben hat. Jedenfalls sehe ich keine Gefahr für die Allgemeinheit vom "Täter" aus gehen, weswegen ich es gut finde, dass er frei ist.

Wichtig zu wissen ist auch, dass den Laienrichtern zwecks Feststellung von Schuld oder Unschuld normal ein Fragenkatalog vom Richter vorgelegt wird, den sie beantworten müssen. Der rechtliche Unterschied zwischen Mord und der Vielzahl der nachfolgenden Tötungsdelikten ist normalen Menschen ja nicht bekannt. Anhand der Antworten auf die Frage lässt sich dann aber ein Delikt finden, dessen sich der Täter evtl. Schuldig gemacht hat. Oder eben auch nicht, dann gibts einen Freispruch.
Leider sind manche Richter nicht besonders gut darin, solche Fragen zu formulieren. Das sieht man immer dann, wenns nach einem Geschworenen Prozess ein Urteil gibt, das kein normaler Mensch versteht...

Re: Unglaubliches Urteil

Verfasst: Di 12. Mai 2026, 16:01
von Joewood
Ich gebe zu, ich hätte es mir nicht erwartet - der Schuss in den Hinterkopf war tatsächlich für mein Empfinden etwas zuviel des Guten aber ich begrüße es sehr, dass es ausgegangen ist.

Re: Unglaubliches Urteil

Verfasst: Di 12. Mai 2026, 16:45
von Promo
Coolhand1980 hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 14:57 Die Mordanklage war völlig absurd und meiner Ansicht nach nur dazu gut, den Angeklagten in U Haft halten zu können. Ist Pflicht bei Verdacht auf Mord.
Wir gehen ein bisschen OT, aber nach meinem Kenntnisstand wurde lt. damaligen Medienaussendungen die U-Haft wegen Tatbegehungsgefahr (!) verhängt, da man aus dem Antrag auf Ausfolgung der Schusswaffe (mit der Begründung "er möchte sich damit daheim verteidigen können, falls noch mal so etwas passiert") das erneute "Begehen dieser Straftat" befürchtete.

Re: Unglaubliches Urteil

Verfasst: Di 12. Mai 2026, 17:45
von titan
Es hätte ja gereicht, ihm die Knarre einfach nicht auszuhändigen.

Re: Unglaubliches Urteil

Verfasst: Di 12. Mai 2026, 19:34
von Wilhelmshoehe
Das Vorgehen der StA war in diesem Fall meiner Wahrnehmung nach (ohne alle Fakten zu kennen) insgesamt etwas eigenartig.

Re: Unglaubliches Urteil

Verfasst: Mi 13. Mai 2026, 15:56
von k20D
Ein befreundeter Jurist hat mich darüber aufgeklärt, daß der freigesprochene Beschuldigte Schadenersatz für die U- Haft verlangen könnte.

Re: Unglaubliches Urteil

Verfasst: Mi 13. Mai 2026, 16:00
von titan
Könnte? Muss!

Re: Unglaubliches Urteil

Verfasst: Mi 13. Mai 2026, 16:26
von Poirot
k20D hat geschrieben: Mi 13. Mai 2026, 15:56 Ein befreundeter Jurist hat mich darüber aufgeklärt, daß der freigesprochene Beschuldigte Schadenersatz für die U- Haft verlangen könnte.
Da bekommt er ein paar Tausender.
In dem Alter ein Witz im Vergleich zur verlorenen Lebenszeit.