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Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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rider650
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Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.

Beitrag von rider650 » Di 19. Mai 2026, 16:04

rhodium hat geschrieben: Di 19. Mai 2026, 15:38 ... warum? ...
Weil sie es können. Es gibt sicher Bürokraten, die erfreut wären, wenn Kugelschreiber und Staubsauger Kriegsmaterial wären, weil sie dann entscheiden dürften, wer welche bekommt und wer nicht.

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ebner33
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Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.

Beitrag von ebner33 » Do 30. Jul 2026, 10:56

Das juckt doch selbst bei den Deutschen absolut niemanden,oder?

In zig Dokus sieht man Flohmärkte und Militariamärkte die ganz offen von der entschärften Handgranate bis zu Artelleriehülsen+entschärften Geschossen reichen.
Auch Egun ist randvoll damit. :think:
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BR1
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Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.

Beitrag von BR1 » Do 30. Jul 2026, 11:46

ebner33 hat geschrieben: Do 30. Jul 2026, 10:56 Das juckt doch selbst bei den Deutschen absolut niemanden,oder?

In zig Dokus sieht man Flohmärkte und Militariamärkte die ganz offen von der entschärften Handgranate bis zu Artelleriehülsen+entschärften Geschossen reichen.
Auch Egun ist randvoll damit. :think:
Das ist halt so eine Sache - Wo kein Kläger da kein Richter.
Ich habe auch schon in Österreich Deko-Patronengurte mit .50bmg bzw. 12,7x99 gesehen.
Aber wenn da mal eine anzeige ins rollen kommt ist die frage was am ende passiert. Bsp wenn der Polizist bei der Verwahrungskontrolle die 40mm Deko-Patrone im Wohnzimmer sieht - Ich will das nicht riskieren bevor ich genau weis wie die Gesetzeslage ist.

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