Seite 2 von 3

Re: Schießen ohne Beschuss

Verfasst: Mi 19. Aug 2026, 19:53
von Webley455
Poirot hat geschrieben: Do 13. Aug 2026, 22:22
rider650 hat geschrieben: Do 13. Aug 2026, 21:55 Dann nenne mal den Paragraphen, der in Österreich das Herstellen von Waffen verbietet, die du besitzen darfst. Wenn du dir eine Waffe baust und sie behältst, bringst du sie nicht in Verkehr.
Machen wir es mal umgekehrt und nenne du mir den § der es erlaubt.
Es gibt nämlich auch eine Gewerbeordnung.
Und spätestens bei der Schusswaffenkennzeichnung und der ZWR Meldung wird es eng.
Es gibt keine § die etwas erlauben. Im Österr. STGB gibt es nur § die etwas verbieten. Befürchtet man, dass etwas nicht erlaubt und deshalb gesetzeswidrig sein könnte, dann sollte die erste Frage sein: wo steht das? Ist etwas nicht ausdrücklich verboten, ist es erlaubt.

Re: Schießen ohne Beschuss

Verfasst: Do 20. Aug 2026, 08:06
von rider650
Webley455 hat geschrieben: Mi 19. Aug 2026, 19:53 ...
Es gibt keine § die etwas erlauben. Im Österr. STGB gibt es nur § die etwas verbieten. Befürchtet man, dass etwas nicht erlaubt und deshalb gesetzeswidrig sein könnte, dann sollte die erste Frage sein: wo steht das? Ist etwas nicht ausdrücklich verboten, ist es erlaubt.
Prinzipiell ist das richtig. Aber es gibt Dinge, die zwar nicht explizit verboten sind, die aber den Behörden so wenig genehm sind, dass die Chance hoch ist, dass sie trotz fehlenden Verbotes Mittel und Wege finden werden, dir das Leben schwer zu machen.

Einfach eine Kategorie B Waffe zu bauen und die eigene Behörde mit den vollendeten Tatsachen zu konfrontieren zähle ich dazu.

Dazu kommt, dass Richter bei uns sehr viel Freiheit bei der Interpretation des Gesetzes haben. Wenn sie wirklich wollen, können sie über juristische Konstrukte Wegen finden, etwas trotz fehlenden expliziten Verbots als verboten zu erklären.

Beispiel Import von Kat A Magazinen, der laut Gesetz keiner Erlaubnis bedarf, für den aber ein juristisches Konstrukt gefunden wurde, laut dem man dann trotzdem eine braucht. Ich habe bei meiner BH deswegen angefragt. Die verlangen eine. Würde ich jetzt trotzdem ohne Erlaubnis importieren mit Verweis auf das fehlende gesetzliche Verbot, würde ich wegen meiner Erfahrung mit Verwaltungsgerichten die Chancen gering einschätzen, dass die Sache gut für mich ausgeht.

Re: Schießen ohne Beschuss

Verfasst: Do 20. Aug 2026, 08:35
von titan
Was trotzdem falsch ist, weil es für Drittländer gar keine Genehmigung gibt..
Frag mal deine Behörde, ob sie für eine Genehmigung Geld verlangen dürfen, und wer von denen den Schaden zahlt, wenn sich im Nachgang herausstellt, dass sie das wissentlich gar nicht hätten tun dürfen. Denk mal nach.

Was nicht verboten ist kann auch kein Strafbestand sein.

Re: Schießen ohne Beschuss

Verfasst: Do 20. Aug 2026, 11:12
von Promo
rider650 hat geschrieben: Do 20. Aug 2026, 08:06 Beispiel Import von Kat A Magazinen, der laut Gesetz keiner Erlaubnis bedarf, für den aber ein juristisches Konstrukt gefunden wurde, laut dem man dann trotzdem eine braucht. Ich habe bei meiner BH deswegen angefragt. Die verlangen eine. Würde ich jetzt trotzdem ohne Erlaubnis importieren mit Verweis auf das fehlende gesetzliche Verbot, würde ich wegen meiner Erfahrung mit Verwaltungsgerichten die Chancen gering einschätzen, dass die Sache gut für mich ausgeht.
Der § 37 sieht lediglich Importgenehmigungen für Schusswaffen vor. Ein Magazin ist keine Schusswaffe iSd § 2 WaffG (und kommt daher auch in kein Waffenbuch), insoweit darf deine Behörde keine Einwilligungserklärung nach § 37 WaffG ausstellen. Analog wäre es bei einem Schalldämpfer. Wenn deiner BH die Unterscheidung zwischen verbotenen Gegenständen und Schusswaffen nicht klar ist, dann hilft es darauf hinzuweisen. Auch Bearbeiter an Behörden sind nur Menschen, die mal etwas übersehen können.

Re: Schießen ohne Beschuss

Verfasst: Do 20. Aug 2026, 12:27
von Webley455
rider650 hat geschrieben: Do 20. Aug 2026, 08:06
Webley455 hat geschrieben: Mi 19. Aug 2026, 19:53 ...
Es gibt keine § die etwas erlauben. Im Österr. STGB gibt es nur § die etwas verbieten. Befürchtet man, dass etwas nicht erlaubt und deshalb gesetzeswidrig sein könnte, dann sollte die erste Frage sein: wo steht das? Ist etwas nicht ausdrücklich verboten, ist es erlaubt.
Prinzipiell ist das richtig. Aber es gibt Dinge, die zwar nicht explizit verboten sind, die aber den Behörden so wenig genehm sind, dass die Chance hoch ist, dass sie trotz fehlenden Verbotes Mittel und Wege finden werden, dir das Leben schwer zu machen.

Einfach eine Kategorie B Waffe zu bauen und die eigene Behörde mit den vollendeten Tatsachen zu konfrontieren zähle ich dazu.

Dazu kommt, dass Richter bei uns sehr viel Freiheit bei der Interpretation des Gesetzes haben. Wenn sie wirklich wollen, können sie über juristische Konstrukte Wegen finden, etwas trotz fehlenden expliziten Verbots als verboten zu erklären.

Beispiel Import von Kat A Magazinen, der laut Gesetz keiner Erlaubnis bedarf, für den aber ein juristisches Konstrukt gefunden wurde, laut dem man dann trotzdem eine braucht. Ich habe bei meiner BH deswegen angefragt. Die verlangen eine. Würde ich jetzt trotzdem ohne Erlaubnis importieren mit Verweis auf das fehlende gesetzliche Verbot, würde ich wegen meiner Erfahrung mit Verwaltungsgerichten die Chancen gering einschätzen, dass die Sache gut für mich ausgeht.
@rider650....Du kannst so viele Kat "A" Magazine importieren wie Du willst, sofern Du dafür freie Kat "A" Plätze hast. Du brauchst also keine gesonderte Erlaubnis dafür. Der Import von Dingen die Du besitzen darfst ist nicht verboten.

Re: Schießen ohne Beschuss

Verfasst: Do 20. Aug 2026, 13:31
von rider650
Promo hat geschrieben: Do 20. Aug 2026, 11:12 ...
Wenn deiner BH die Unterscheidung zwischen verbotenen Gegenständen und Schusswaffen nicht klar ist, dann hilft es darauf hinzuweisen. Auch Bearbeiter an Behörden sind nur Menschen, die mal etwas übersehen können.
Ich wünschte es wäre so einfach. Ich kann Dinge erzählen, die mindestens sehr interessanten Lesestoff hergeben, aber dafür muss noch einiges an Zeit verfließen..
Webley455 hat geschrieben: Do 20. Aug 2026, 12:27 @rider650....Du kannst so viele Kat "A" Magazine importieren wie Du willst, sofern Du dafür freie Kat "A" Plätze hast. Du brauchst also keine gesonderte Erlaubnis dafür. Der Import von Dingen die Du besitzen darfst ist nicht verboten.
Erstens heißt 'nicht verboten' nicht gleich 'genehmigungsfrei', und zweitens selbst wenn du recht hast - ich weiß dass die BH anderer Meinung ist, also würde ich vor Gericht landen wenn ich es drauf ankommen lasse. Die BH könnte mein ganzes Zeug einkassieren, wenn sie wollte - dagegen könnte ich erstmal nichts machen. Vor Gericht würde ich meine Chancen auf vielleicht 20% einschätzen. Wie gesagt die Argumentation gegen mich gäbe es schon, ich zitiere mal Gewo aus einem alten Thread:
gewo hat geschrieben: Mo 6. Nov 2023, 16:50 im gesetz wurden einfuhrgenehmigungen fuer genehmigungspflichtige und meldepflichtige waffen festgelegt
einfuhrgenehmigungen fuer verbotene waffen wurden nicht im gesetz festgelegt
die einfuhr wurden aber auch nicht freigestellt
aufgrund des groessenschlusses benoetigst du daher eine einfuhrgenehmigung
Da brauchts nur einen einzigen Richter der dem folgt und das war es. Wenn jemand anders das so machen will, bitteschön - ich würde es garantiert nicht tun.

Re: Schießen ohne Beschuss

Verfasst: Do 20. Aug 2026, 13:53
von gewo
Promo hat geschrieben: Do 20. Aug 2026, 11:12
Der § 37 sieht lediglich Importgenehmigungen für Schusswaffen vor. Ein Magazin ist keine Schusswaffe iSd § 2 WaffG (und kommt daher auch in kein Waffenbuch), ……
Soweit richtig.

Auf ein Magazin treffen aber auch die Eigenschaften des Paragraph zwei waffg für waffen nicht zu, trotzdem wird es immer wieder als waffe bezeichnet.

Jetzt können wir es uns aussuchen:
Was gilt, oder was gilt nicht…

Das Problem ist halt in diesem ganzen Kuddelmuddel kann im Prinzip jeder Richter alles entscheiden, weil es sich mit nichts und damit wieder mit allem begründen lässt.

Re: Schießen ohne Beschuss

Verfasst: Do 20. Aug 2026, 14:08
von Promo
Tut er nicht, ist in der EU Richtlinie auch schon definiert. Aus gleichem Grund schreibt man ein SD eben auch nicht ins Waffenbuch. Wenn man keine Einfuhrgenehmigung braucht, dann importiert man eben ohne Einfuhrgenehmigung und zeigt dann erst den erfolgten Import bei der Behörde an, statt bei der Behörde das anzufragen.

Re: Schießen ohne Beschuss

Verfasst: Do 20. Aug 2026, 14:19
von rider650
Promo hat geschrieben: Do 20. Aug 2026, 14:08 ...
Wenn man keine Einfuhrgenehmigung braucht, dann importiert man eben ohne Einfuhrgenehmigung und zeigt dann erst den erfolgten Import bei der Behörde an, statt bei der Behörde das anzufragen.
Und wen sie dann vorgehen, als ob ich eine Kat B Waffe ohne Einfuhrgenehmigung importiert hätte? Die BH-Mitarbeiter machen das während ihrer Arbeitszeit und es kostet sie nichts wenn sie falsch liegen. Ich darf meine Zeit aufwenden, mich dann damit rumzuschlagen, darf ev. einen Anwalt bezahlen, darf ev. Strafen bezahlen und verliere eventuell sogar alle meine Berechtigungen. Und all das, nur um Recht zu haben und 60 € für die Genehmigung zu sparen? Nein danke.

Re: Schießen ohne Beschuss

Verfasst: Do 20. Aug 2026, 14:37
von titan
Was willst du jetzt hören?

Re: Schießen ohne Beschuss

Verfasst: Do 20. Aug 2026, 14:52
von gewo
titan hat geschrieben: Do 20. Aug 2026, 14:37 Was willst du jetzt hören?
Ich denke, er wollte nur mitteilen, wie er das sieht, und aus Sicht eines einfachen, legal Waffenbesitzers ist das für mich sehr verständlich. Wenn die wollen, dass ich für sie tanze und das erspart mir einen Riesen Ärger, dann tanze ich halt…..

Ich verfolge deine Postings, sowie die auch alle anderen User, und zurückgezogen Auf die eigentliche Rechtsposition hast du in vielen Dingen zweifellos recht.
Nur ist der Weg zwischen Recht haben und Recht bekommen in Österreich leider sehr steinig. Für einen einfachen, legalWaffeBesitzer ist es wahrscheinlich nicht sinnvoll den immer gehen zu wollen.

Wenn du Anwalt bist, vom Beruf oder dein Schwager Anwalt ist, wenn du der Gemeinde Jagdaufseher bist, oder ein Waffenhändler, oder die Praktikantin vom Herrn Bürgermeister dann sieht das ganze Thema schon komplett anders aus.

Es ist ein unterschied, ob
A.) du aufgrund stellung auf Augenhöhe mit der Verwaltung kommunizieren kannst und es konstruktive Gespräche gibt zur Not mit einem „es ist alles gesagt, wenn sie immer noch der meinung sind dass ihre einschätzung die richtige ist dann schicken sie mir einen bescheid“, oder
B.) bei einem einfachen legalwaffenbesitzer ein hingerotzter DreiZeiler seiner Behörde dazu führt, dass die ganzen Waffen mal für Monate oder Jahre am Amt liegen und er am Ende nach einigen 1000 € Anwaltskosten die Erkenntnis gewonnen hat, dass er von Beginn an recht hatte……

Am ende auch ein bisserl ein intelligenztest sich für oder gegen das tanzen zu entscheiden

Re: Schießen ohne Beschuss

Verfasst: Do 20. Aug 2026, 16:44
von Promo
rider650 hat geschrieben: Do 20. Aug 2026, 14:19 Und wen sie dann vorgehen, als ob ich eine Kat B Waffe ohne Einfuhrgenehmigung importiert hätte? Die BH-Mitarbeiter machen das während ihrer Arbeitszeit und es kostet sie nichts wenn sie falsch liegen. Ich darf meine Zeit aufwenden, mich dann damit rumzuschlagen, darf ev. einen Anwalt bezahlen, darf ev. Strafen bezahlen und verliere eventuell sogar alle meine Berechtigungen. Und all das, nur um Recht zu haben und 60 € für die Genehmigung zu sparen? Nein danke.
Du kannst z.B. aus den USA eine Kat.B ohne Einfuhrgenehmigung importieren, das ist rechtlich auch zulässig da für Drittstaaten keine vorherige Einfuhrgenehmigung nach WaffG vorgesehen ist. Wenn du der Knecht deiner Behörde bist und diese gerne rechtlich unzulässige Arbeiten durchführt um dir Genehmigungen zu verkaufen die du nicht brauchst, und du willens bist das zu beantragen und zu bezahlen, dann ist es dein gutes Recht. Das aber jetzt als gottgegebene Wahrheit an die sich fortan alle in Österreich zu halten haben zu verbreiten, dafür entbehrt es dann aber jedweder Grundlage.

PS: ich kenne auch Fälle, wo Waffenbehörden etwas gemacht haben, einfach weil sie es nicht besser gewusst haben. Und ich habe den Betroffenen Personen dann geholfen und Formulierungsvorschläge gesendet. Im Regelfall waren diese in der Form von "Sie haben mir mitgeteilt, dass [blabla]. Nach meiner Lesart von § 1234 ist der Sachverhalt [blabla]. Ich ersuche freundlicherweise um Prüfung des Sachverhaltes, und insoweit Ihre Rechtsansicht aufrecht erhalten wird, unter Benennung auf welchen Paragraphen des WaffG diese sich stützt, damit ich dies nachvollziehen kann." Man kann schließlich auch sachlich Argumente austauschen um zu verstehen, wieso jemand etwas Bestimmtes glaubt oder tut - um letztlich hoffentlich zu einer einheitlichen Sichtweise zu gelangen, und sich dennoch stets in die Augen schauen zu können.

Re: Schießen ohne Beschuss

Verfasst: Do 20. Aug 2026, 17:37
von Webley455
In der für mich zuständigen BH sitzen vernünftige Sachbearbeiter/innen, die durchaus im Sinne des Gesetzes agieren. Möglicherweise ist das nicht überall so. Ich weiß es nicht. Trotzdem ist es nicht sinnvoll Angst, Panik und Unsicherheit unter den legalen Waffenbesitzern zu verbreiten.
Noch einmal: Jeder kann ohne spezielle Erlaubnis Dinge importieren wofür er eine von der BH ausgestellte Genehmigung hat. Beispiel: High-Cap Magazine (von rider650). Hat man drei freie Kat. "A" Plätze, kann man 3 Hochkapazitäts-Magazine kaufen, importieren, und dann ordnungsgemäß der BH melden.

Re: Schießen ohne Beschuss

Verfasst: Do 20. Aug 2026, 20:16
von Poirot
Promo hat geschrieben: Do 20. Aug 2026, 16:44

Du kannst z.B. aus den USA eine Kat.B ohne Einfuhrgenehmigung importieren....
Dafür braucht man normalerweise ein IIC:
https://www.bmwet.gv.at/Themen/Exportko ... fikat.html

Und ab 2029 beglückt uns die EU mit neuen Vorschriften:
https://www.bmwet.gv.at/Themen/Exportko ... mport.html

Und innerhalb der EU braucht man für die Einfuhr auch erst eine Genehmigung von der BH.

Re: Schießen ohne Beschuss

Verfasst: Do 20. Aug 2026, 22:15
von mikonis
Ich habe Magazinböden (>20) importiert und deren Besitz bzw. die Kombination mit Magazinen als Kategorie A gemeldet. Es hat alles funktioniert.

Worauf ich Rücksicht genommen habe, war der Begriff "unverzüglich", der in der aktuellen Fassung des WaffG beim Thema Meldung an die Behörde drinnen steht. "Unverzüglich" bedeutet nach der mir erläuterten Rechtspraxis: binnen 24 Stunden.

Edit:
Die Behörde wollte die Rechnung im pdf-Format. Damit ist die Lieferung und der Zeitpunkt dokumentiert.