Re: Hohlspitzmunition
Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 12:10
Beide hier verlinkten Erlässe sind wesentlich aktueller als das von dir verlinkte Gesetz...also warum soll jemand Probleme kriegen wenn er TMHS führt?
Liebe(r) "gewo",gewo hat geschrieben:bullshitno0ne hat geschrieben:Ich widerspreche dir ja ungern, ABER HOHLSPITZMUNITION MIT WAFFENPASS ZU FÜHREN führt bei einer Kontrolle unmittelbar zu einem ProblemWarnschuss hat geschrieben:Es gibt keine Bestimmung, die es Dir vorschreibt, solche Munition, die Du besitzen darfst, nur zu einem bestimmten Zweck zu führen. Genauso darf ein einfacher Jagdkarteninhaber auch seine Kat.C- und Kat.D-Jagdwaffen führen, auch wenn er nicht auf der Jagd ist.
das ist GANZ SICHER problematisch weil du dann munition besitzt die du nicht besitzen darfst!BigBen hat geschrieben:Wenn man NUR WP Inhaber ist, kann es eventuell problematisch sein....
... weil diese Erlässe NUR den Erwerb und den Besitz behandeln UND NICHT das FÜHREN IN DER WAFFE PER WP!BigBen hat geschrieben:Beide hier verlinkten Erlässe sind wesentlich aktueller als das von dir verlinkte Gesetz...also warum soll jemand Probleme kriegen wenn er TMHS führt?
wir drehen uns hier ewig im kreisno0ne hat geschrieben:... weil diese Erlässe NUR den Erwerb und den Besitz behandeln UND NICHT das FÜHREN IN DER WAFFE PER WP!BigBen hat geschrieben:Beide hier verlinkten Erlässe sind wesentlich aktueller als das von dir verlinkte Gesetz...also warum soll jemand Probleme kriegen wenn er TMHS führt?
Klar ist auch eine WBK Voraussetzung, dass du eine FFW führen darfst.
Der WP reicht hierfür eindeutig NICHT!
Du bist also der Meinung ein Jäger mit WP darf keine Waffe mit TMHS führen, obwohl diese Munition ausdrücklich von Jägern erworben werden darf? Das macht doch überhaupt keinen Sinn, wofür sollte ein Jäger die MUnition denn sonst brauchen außer für den Fangschuss...und dazu muss er die Waffe auch mit der Munition führen.no0ne hat geschrieben:
... weil diese Erlässe NUR den Erwerb und den Besitz behandeln UND NICHT das FÜHREN IN DER WAFFE PER WP!
Was versuchst du mit so Falschaussagen zu erreichen?no0ne hat geschrieben: Klar ist auch eine WBK Voraussetzung, dass du eine FFW führen darfst.
Nur WP ohne Sportschütze oder Jäger zu sein reicht nicht, da scheinen wir uns einig zu sein.no0ne hat geschrieben: Der WP reicht hierfür eindeutig NICHT!
Lieber noOne,NUR ZUM FÜHREN EINER FFW braucht man zusätzlich auch die WBK, weil NUR DIESE auch den Besitz regelt und der WP NICHT!
Soll das ein Scherz sein?Es ist nicht definiert WELCHE WAFFE per WP nun geführt werden darf.
Von der Schrotflinte bis hin zum halbautomatischen AUG offen oder verdeckt ist ALLES erlaubt!
(von einer evtl. Störung der öffentlichen Ordnung mal gantz abgesehen und einem baldigen Besuch beim Psychologen falls mit dem Sturmgewehr spazieren gehst)
NUR ZUM FÜHREN EINER FFW braucht man zusätzlich auch die WBK, weil NUR DIESE auch den Besitz regelt und der WP NICHT!
Ihr könnt mit WBK+WP selbstverständlich auch eure Expansivgeschosse "führen"
ABER NIEMALS IN DER GELADENEN WAFFE außerhalb des Jagdreviers oder der Schiessstätte.
Auch nicht in einer Langwaffe mit FFW-Kaliber.
Alter Schwedeno0ne hat geschrieben:Nochmals zur Aufklärung:
Ein WP erlaubt das Führen von ein bis max. 2 Waffen!
Eine Erweiterung auf mehr als zwei ist per Gesetz ausdrücklich untersagt!
Es ist nicht definiert WELCHE WAFFE per WP nun geführt werden darf.
Von der Schrotflinte bis hin zum halbautomatischen AUG offen oder verdeckt ist ALLES erlaubt!
(von einer evtl. Störung der öffentlichen Ordnung mal gantz abgesehen und einem baldigen Besuch beim Psychologen falls mit dem Sturmgewehr spazieren gehst)
NUR ZUM FÜHREN EINER FFW braucht man zusätzlich auch die WBK, weil NUR DIESE auch den Besitz regelt und der WP NICHT!
Ihr könnt mit WBK+WP selbstverständlich auch eure Expansivgeschosse "führen"
ABER NIEMALS IN DER GELADENEN WAFFE außerhalb des Jagdreviers oder der Schiessstätte.
Auch nicht in einer Langwaffe mit FFW-Kaliber.
Jetzt sollten diesen "bullshit" eigentlich alle verstanden haben.
unsinnno0ne hat geschrieben: Ein WP erlaubt das Führen von ein bis max. 2 Waffen!
Eine Erweiterung auf mehr als zwei ist per Gesetz ausdrücklich untersagt!
richtigno0ne hat geschrieben: Es ist nicht definiert WELCHE WAFFE per WP nun geführt werden darf.
unsinnno0ne hat geschrieben: Von der Schrotflinte bis hin zum halbautomatischen AUG offen oder verdeckt ist ALLES erlaubt!
ebenno0ne hat geschrieben: (von einer evtl. Störung der öffentlichen Ordnung mal gantz abgesehen und einem baldigen Besuch beim Psychologen falls mit dem Sturmgewehr spazieren gehst)
unsinnno0ne hat geschrieben: NUR ZUM FÜHREN EINER FFW braucht man zusätzlich auch die WBK, weil NUR DIESE auch den Besitz regelt und der WP NICHT!
kompletter unsinnno0ne hat geschrieben: Ihr könnt mit WBK+WP selbstverständlich auch eure Expansivgeschosse "führen"
ABER NIEMALS IN DER GELADENEN WAFFE außerhalb des Jagdreviers oder der Schiessstätte.
gewo hat geschrieben: sorry
nimms ned persoenlich
aber du bist vollstaendig ahnunglos
wir sind hier im bereich waffenrecht
bitte belege deine aussagen oder lass das trollposten
Liebe(r) gewo,gewo hat geschrieben:unsinnno0ne hat geschrieben: Ein WP erlaubt das Führen von ein bis max. 2 Waffen!
Eine Erweiterung auf mehr als zwei ist per Gesetz ausdrücklich untersagt!
ich kenne WPs mit 100 waffen
richtigno0ne hat geschrieben: Es ist nicht definiert WELCHE WAFFE per WP nun geführt werden darf.
unsinnno0ne hat geschrieben: Von der Schrotflinte bis hin zum halbautomatischen AUG offen oder verdeckt ist ALLES erlaubt!ebenno0ne hat geschrieben: (von einer evtl. Störung der öffentlichen Ordnung mal gantz abgesehen und einem baldigen Besuch beim Psychologen falls mit dem Sturmgewehr spazieren gehst)
unsinnno0ne hat geschrieben: NUR ZUM FÜHREN EINER FFW braucht man zusätzlich auch die WBK, weil NUR DIESE auch den Besitz regelt und der WP NICHT!
kompletter unsinnno0ne hat geschrieben: Ihr könnt mit WBK+WP selbstverständlich auch eure Expansivgeschosse "führen"
ABER NIEMALS IN DER GELADENEN WAFFE außerhalb des Jagdreviers oder der Schiessstätte.
sorry
nimms ned persoenlich
aber du bist vollstaendig ahnunglos
wir sind hier im bereich waffenrecht
bitte belege deine aussagen oder lass das trollposten