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Re: Lokalgäste mit Maschinenpistole bedroht

Verfasst: So 28. Aug 2011, 19:00
von BigBen
Vintageologist hat geschrieben:Doch, gewo ;)

Nach § 1 Abs. 2 wären sie es eigentlich schon. :)
Nein sind sie nicht...oder welchen Schiesssport willst du damit ausüben? Airsoft ist keine Sportart mit offizieller Sportordnung! Softguns sind nur aus Jugendschutzgründen erst ab 18 erlaubt.

Re: Lokalgäste mit Maschinenpistole bedroht

Verfasst: So 28. Aug 2011, 19:16
von gewo
Vintageologist hat geschrieben:Doch, gewo ;)
Nach § 1 Abs. 2 wären sie es eigentlich schon. :)
hallo

noe
behaupte ich ned

ich habe nur - um tatkraeftig zur allgemeinen verwirrung beizutragen - mal die definitionen aus dem waffg gepostet ...
;-)

unter 0,08 joule unterliegen sie nicht dem waffengesetz

darueber aber schon!

Re: Lokalgäste mit Maschinenpistole bedroht

Verfasst: So 28. Aug 2011, 19:22
von gewo
Vintageologist hat geschrieben:Gibts da nicht irgendeinen Schrieb, wo drinsteht, dass Softguns keine Waffen sind? Soweit ich mich erinnere, ist das so, denn sonst wären Softgunhändler Waffenhändler oder sowas in der Art.
hallo

softguns ueber 0,08 joule mitllerer schussenergie duerfen in oesterreich nur vom waffenfachhandel verkauft werden
schon seit ueber fuenf jahren

http://www.bmask.gv.at/cms/site/attachm ... en1997.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: Lokalgäste mit Maschinenpistole bedroht

Verfasst: So 28. Aug 2011, 19:30
von BigBen
Teilweise richtig...Softguns unterliegen trotzdem nicht dem Waffenrecht, sondern diese Regelung wurde primär aus Jugendschutzgründen getroffen. Softguns sind also trotz allem keine Waffen und schon garkeine Schusswaffen!

Für die Zweifler:

http://www.infar.eu/bilder/Waffenrecht.pdf" onclick="window.open(this.href);return false; Seite 178 (einfach nach Softguns durchsuchen)

und

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10006016" onclick="window.open(this.href);return false; §45 Abs. 3 - Ausnahmebestimmung für bestimmte Waffen
"Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,....sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52 bis 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden."
Wobei das meiste irrelevant ist, weil Softguns per definitionem in §1 eben keine Waffen sind.

Re: Lokalgäste mit Maschinenpistole bedroht

Verfasst: So 28. Aug 2011, 20:28
von Vintageologist
Ich glaub dir schon, dass Softguns nicht als Waffen in dem Sinne gelten, hab ja auch nicht das Gegenteil behauptet. Nur ist die Definition schwammig. Den von dir geposteten Schrieb hab ich btw gemeint.
Es steht aber im Waffengesetz nicht definiert, was Sport ist und was nicht. Das ist ja auch das leidige Problem mit den Halbautomaten... ;) Im Prinzip sind die meisten Softguns Luftdruckwaffen.
gewo hat geschrieben:noe
behaupte ich ned
Drum ja auch das " ;) " in meinem Post.

Re: Lokalgäste mit Maschinenpistole bedroht

Verfasst: So 28. Aug 2011, 20:54
von slasher
BigBen hat geschrieben:
Vintageologist hat geschrieben:Doch, gewo ;)

Nach § 1 Abs. 2 wären sie es eigentlich schon. :)
Nein sind sie nicht...oder welchen Schiesssport willst du damit ausüben? Airsoft ist keine Sportart mit offizieller Sportordnung! Softguns sind nur aus Jugendschutzgründen erst ab 18 erlaubt.

http://www.oeasv.at/" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: Lokalgäste mit Maschinenpistole bedroht

Verfasst: So 28. Aug 2011, 21:07
von BigBen
slasher hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:
Vintageologist hat geschrieben:Doch, gewo ;)

Nach § 1 Abs. 2 wären sie es eigentlich schon. :)
Nein sind sie nicht...oder welchen Schiesssport willst du damit ausüben? Airsoft ist keine Sportart mit offizieller Sportordnung! Softguns sind nur aus Jugendschutzgründen erst ab 18 erlaubt.

http://www.oeasv.at/" onclick="window.open(this.href);return false;
Das ist aber kein Schiesssport!!! Kannst gern beim österreichischen Schützenbund nachfragen ;-)

Kannst dir auch gerne die Recht-Sektion auf der von dir geposteten Seite anschauen, da wirst du auch nichts bzgl. Waffengesetz finden, allerdings einiges zu den Themen Jugendschutz, Spielzeugverordnung u.Ä.

Re: Lokalgäste mit Maschinenpistole bedroht

Verfasst: So 28. Aug 2011, 21:13
von Nudnik
Vintageologist hat geschrieben:Im Prinzip sind die meisten Softguns Luftdruckwaffen.
Negatory! Softguns sind Feder- bzw. CO2-Getrieben, Nix Luftdruck. ;)

Gruß
Nudnik

Re: Lokalgäste mit Maschinenpistole bedroht

Verfasst: So 28. Aug 2011, 21:15
von BigBen
Nudnik hat geschrieben:
Vintageologist hat geschrieben:Im Prinzip sind die meisten Softguns Luftdruckwaffen.
Negatory! Softguns sind Feder- bzw. CO2-Getrieben, Nix Luftdruck. ;)

Gruß
Nudnik

Stimmt so auch nicht...die Feder verdichtet die Luft mit einem Piston...also sehr wohl Druckluft! (im Fall von Handspannern oder elektrischen Softguns...Gas-Blowbacks etc. sind wieder ein anderes Kapitel).

Re: Lokalgäste mit Maschinenpistole bedroht

Verfasst: So 28. Aug 2011, 23:15
von Philosoph
Schießsport ist nicht nur das, was der Schützenbund anbietet oder was der dazu erklärt. Schießsport ist gesetzlich überhaupt nicht definiert. Natürlich kann man auch mit Airsoft Schießsport betreiben.

Re: Lokalgäste mit Maschinenpistole bedroht

Verfasst: Mo 29. Aug 2011, 09:31
von rhodium
So oder so. Airsoft-Waffen sind ein interessantes Sammelgebiet und wer damit "spielen" will der soll. Ich selbst konnte mal bei so einem Match zusehen, eine richtig lustige Sache für die mir aber a) die Zeit und b) das Geld fehlt.

Also wer soll der soll. Der durchschn. Airsoftbesitzer kann für diesen Testosteron-Eumel genausoviel, wie unsereiner für einen Zwischenfall mit einer illegalen Waffe (nämlich nichts).

Re: Lokalgäste mit Maschinenpistole bedroht

Verfasst: Mo 29. Aug 2011, 11:06
von slasher
rhodium hat geschrieben:So oder so. Airsoft-Waffen sind ein interessantes Sammelgebiet und wer damit "spielen" will der soll. Ich selbst konnte mal bei so einem Match zusehen, eine richtig lustige Sache für die mir aber a) die Zeit und b) das Geld fehlt.

Also wer soll der soll. Der durchschn. Airsoftbesitzer kann für diesen Testosteron-Eumel genausoviel, wie unsereiner für einen Zwischenfall mit einer illegalen Waffe (nämlich nichts).

Amen!

Re: Lokalgäste mit Maschinenpistole bedroht

Verfasst: Mo 29. Aug 2011, 14:03
von -wolf-
es gibt ja z.b. in Asien eine begeisterte Airsoft-Community im IPSC-Bereich da in der Gegend so ziemlich der komplette Waffenbesitz verboten ist.

Re: Lokalgäste mit Maschinenpistole bedroht

Verfasst: Mo 29. Aug 2011, 15:06
von Vintageologist
Nudnik hat geschrieben:
Vintageologist hat geschrieben:Im Prinzip sind die meisten Softguns Luftdruckwaffen.
Negatory! Softguns sind Feder- bzw. CO2-Getrieben, Nix Luftdruck. ;)

Gruß
Nudnik
Als jemand, der auch so ein Ding aus vergangenen Tagen besitzt, weiß ich glaube ich, worüber ich rede. Die AEGs, also die automatischen mit Elektromotor, machen praktisch nichts anderes, als dass sie mit bei jedem Schuss über den Motor einen Luftdruckkolben zum Arbeiten bringen. Praktisch ein sich selbst aufziehendes Luftdrucksystem.

Re: Lokalgäste mit Maschinenpistole bedroht

Verfasst: Mo 29. Aug 2011, 15:28
von aus8
Softair und Schreckschuss sofort unter Waffenscheinpflicht stellen, meldepflicht und und und am besten verbieten..........grins :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :D :mrgreen: :D :mrgreen: :headslap: :headslap: