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Re: Psychologisches Gutachten
Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 10:40
von gipflzipfla
Gumbar hat geschrieben:
Bei der regelmäßig stattfindenen Überprüfung der Aufbewahrung der Kat B Waffen muss man entweder einen Waffenführerschein
oder
eine gültige Jagdkarte vorzeigen können.
Ein Prüfungszeugnis interessiert niemanden.
@gumbar,
- den Waffenführerschein habe ich schon erwähnt? Den musste ich
zusätzlich beibringen (was ja kein größeres Problem dar stellt)
- Nachweis der abgeleisteten Wehrpflicht wolltn´s a noch hobn...
- die gültige Jagdkarte hat bei meiner Antragstellung zur WBK niemand sehen wollen

. Das Prüfungszeugnis hat gereicht.
Das macht in so fern Sinn, denn mit dem Prüfungszeugnis (in Verbindung mit dem pol.Führungszeugnis) bekomme ich jederzeit in Österreich einen Jagdkarte, so lange keine Versagensgründe vorliegen.
Kärntn is lei an´s: ondas!
edit Rechtschreibung
Re: Psychologisches Gutachten
Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 10:43
von gipflzipfla
Stickhead hat geschrieben:@gipflzipfla: Also bei uns ist das so, dass ein Jäger keinen WFS braucht, solang er "aktiv" (->Einzahlungsnachweis) ist. Sonst braucht er ihn schon.
Wenn ich die Ausgangsfrage richtig verstanden habe, dann geht´s dem TE um den Besitz einer Kurzwaffe?
Wenn ich als Jäger nur Langwaffen besitzen will, brauche ich diesen Waffenführerschein auch in Kärnten nicht.. so weit passt das schon.
Mit Antragstellung zur WBK musste ich den WFS beibringen!
Habe ich mich wohl irgendwo missverständlich ausgedrückt?
Dann Sorry

Re: Psychologisches Gutachten
Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 10:45
von Stickhead
Nein, ich mein eh für B-Waffen

So wie der Gumbar gschrieben hat

Re: Psychologisches Gutachten
Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 11:03
von Gumbar
gipflzipfla hat geschrieben:
Mit Antragstellung zur WBK musste ich den WFS beibringen!
Da hast Du Dich als Unwissender verarschen lassen.
(oder Du hast, und langsam glaube ich das, keine gültige Jagdkarte)
Re: Psychologisches Gutachten
Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 11:18
von gipflzipfla
Gumbar hat geschrieben:gipflzipfla hat geschrieben:
Mit Antragstellung zur WBK musste ich den WFS beibringen!
Da hast Du Dich als Unwissender verarschen lassen.
@Gumbar,
das war / ist mir allerdings herzlich egal gewesen.. heute habe ich meine WBK und gut ist es. Abholen hätt ich sie übrigens am zweiten Tag nach Antragstellung können!!
Als ob es ein Problem dar stellt, so ein Fetzerl Papier zu erlangen?
Im Zuge weiterer "Amtshandlungen" könnt ich noch ein paar nette Gschichterl erzählen..
Sind halt alles wahre persönliche Erlebnisse aus dem Amtsalltag
Übrigens wurde mir dort auch erzählt, dass man importierte Waffen nicht mehr melden muss.. das wäre mit der Importgenehmigung erledigt.
Hast Du dahingehend Fragen? Kann ich Dir gerne beantworten.. mit allen falschen Auskünften, die ich dazu von Amts wegen so bekommen habe
Merke: der Sachbeabeiter sitzt am anderen Ende des Tisches..... und ob man will oder nicht, dem ist man ausgeliefert!
Gumbar hat geschrieben:(oder Du hast, und langsam glaube ich das, keine gültige Jagdkarte)
..und das muss ich jetzt aber nicht kommentieren?
Re: Psychologisches Gutachten
Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 11:20
von gewo
gipflzipfla hat geschrieben:
Übrigens wurde mir dort auch erzählt, dass man importierte Waffen nicht mehr melden muss.. das wäre mit der Importgenehmigung erledigt.
hallo
das gilt fuer kat B
aber nicht fuer C
Re: Psychologisches Gutachten
Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 11:26
von Varminter
[quote="gipflzipfla"
Merke: der Sachbeabeiter sitzt am anderen Ende des Tisches..... und ob man will oder nicht, dem ist man ausgeliefert!
[/quote]
Nein, ist man ganz und gar nicht
Der oder die hat sich auch an die Gesetze zu halten und wenn du die Gesetze kennst, fragst du nach dem § oder der Durchführungsverordnung, auf die man sich am Amt beruft...
Kommt da nix Gscheites, geht man eine Etage höher und das ist für den Sachbearbeiter dann auch nicht immer erfreulich.
Re: Psychologisches Gutachten
Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 11:37
von gipflzipfla
Varminter hat geschrieben:gipflzipfla hat geschrieben:
Merke: der Sachbeabeiter sitzt am anderen Ende des Tisches..... und ob man will oder nicht, dem ist man ausgeliefert!
Nein, ist man ganz und gar nicht
Der oder die hat sich auch an die Gesetze zu halten und wenn du die Gesetze kennst, fragst du nach dem § oder der Durchführungsverordnung, auf die man sich am Amt beruft...
Kommt da nix Gscheites, geht man eine Etage höher und das ist für den Sachbearbeiter dann auch nicht immer erfreulich.
Richtiiiiig!
@Varminter,
ganz ehrlich?
Es war mir in diesem Fall völlig egal.. Ich habe schneller erreicht was ich erreichen wollte, als so manch Anderer.
Ich könnte zur WBK gehörte Geschichten aus Kärnten erzählen, da sind Wartezeiten 8 Wochen "normal" gewesen.
Merke:
- zuhören
- nachdenken
- abwägen
- handeln
(und in puncto Ämter, behörden und Versicherungen braucht mir niemand etwas erzählen. Dazu könnt ich mittlerweile ein Buch schreiben!)
edit Zitatfunktion
Re: Psychologisches Gutachten
Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 12:43
von mr_bene
Na da hab ich mal ein Fass aufgemacht!!!
Sagts, ist es eigentlich für einen der sich nicht mit Mördern umgibt und auch keine Millionen an Geldwerten bewegt möglich einen WP zu bekommen?
Danke Leute
Re: Psychologisches Gutachten
Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 13:15
von gipflzipfla
mr_bene hat geschrieben:Na da hab ich mal ein Fass aufgemacht!!!

ach was, @mr_bene.. das ist doch ein ganz nüchtern sachliches Gespräch
mr_bene hat geschrieben:Sagts, ist es eigentlich für einen der sich nicht mit Mördern umgibt und auch keine Millionen an Geldwerten bewegt möglich einen WP zu bekommen?
Danke Leute
Stop!! Achtung
Was genau möchtest Du denn nun haben?
mr_bene hat geschrieben:Hallo
......jetzt aber für eine WBK ein psychologische Gutachten brauche.
Kann ich das irgendwie umgehen?
LG und Danke im Voraus
WBK (Waffenbesitzkarte, wie im Eröffnungsthread angedeutet) oder WP (Waffenpass)?
Zum WP brauchst Du schon mehr als triftige Gründe und ebense einen Fürsprecher, der Dir diese Gründe glaubhaft bestätitgt. Z.B. ein Arbeitgeber, in dessen Auftrag Du anderer Leute Millionen € durch die Gegend karrst.
Dagegen ist die WBK ein Lärcherlschaß....
Auch wenn gleich wieder jemand auf jault: ich wollte einen WP (Waffenpass) beantragen. Würde ihn grundsätzlich auch bekommen... aaaaaber.....

Re: Psychologisches Gutachten
Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 14:19
von mr_bene
Klar ein WP ist keine WBK
wollte nur wissen wie "unmöglich" es ist
vielleicht ein bisserl mehr Öl ins Feuer dadurch ;=)
Ich habe eienn Freund der einen bekommen hat weil er bedroht worden ist
ist aber schon lange her
Ich selbst habe schon zwei mal eine Waffe im Gesicht gehabt und mehrmal ein paar Fäuste (von ein paar netten Gruppen)
weiss aber dass das sicherlich noch nicht ausreicht...
Weil wie kann man das auch schon nachweisen...
LG
Re: Psychologisches Gutachten
Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 14:24
von pointi2009
WBK -Psycholog. Gutachten umgehen (=nicht machen müssen) hilft nur Jagdkarte
WP - Gründe für Ausstellung: du musst glaubhaft machen, dass du eine WP nötig hast auf Grund deiner Tätigkeit oder Position. Nur weil dir wer mal ein paar Fäuste ins Gesicht gehalten hat + Mündung - nein kein Grund.
Re: Psychologisches Gutachten
Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 14:32
von mr_bene
By the way -
ich habe kein interesse eine Waffe bei mir zu führen, bin kein "revolverheld"
bin nur interessiert was es bedarf
Re: Psychologisches Gutachten
Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 15:01
von Stickhead
hahaha, aber nimm uns das bitte nicht übel
Einen Waffenpass bekommst du heutzutage selten bis garnicht.. das variiert etwas, je nach Behörde. Jedenfalls musst du glaubhaft nachweisen, warum genau du einer höheren Gefährdung als andere ausgesetzt bist.
Re: Psychologisches Gutachten
Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 20:50
von mr_bene
Ich nehm nix persönlich

jungs, habts ihr eine Ahnung wo ich auch jetzt mal ohne WBK eine Glock 19 od 26 ausprobieren kann?
Danke