Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?
Verfasst: Mi 23. Jun 2010, 22:43
Das musst du deiner Behörde erklären können 

hallozela hat geschrieben:zum einen hätte ich dazuschreiben sollen dass ich nur in bezug auf C/D frage, Kat. B ist mir klar
zum anderen:
warum sollte das bei Leuten, die alleine oder mit volljährigen Partnern wohnen nicht immer der Fall sein? Wohnungs- oder Haustüren stehen ja in der Regel nicht offen.Man muss alle Waffen sicher vor unberechtigtem Zugriff verwahren.
Das ist mMn irrelevant. Worauf willst Du eigentlich hinaus??zela hat geschrieben:selbst wenn, ist doch alles ungeladen, Munition ganz woanders
Der Ladezustand ist völlig wurscht, auch ein ungeladener Karabiner als Deko an der Wand wird als "nicht ordnungsgemäße Verwahrung" beanstandet werden, wenn er nicht durch Abzugsbügelschloß oder ähnliches vor Zugriff geschützt ist.zela hat geschrieben:selbst wenn, ist doch alles ungeladen, Munition ganz woanders
Müsste es nicht gerade bei Repetierern auch reichen den Verschluss zu entfernen ???kemira hat geschrieben:Der Ladezustand ist völlig wurscht, auch ein ungeladener Karabiner als Deko an der Wand wird als "nicht ordnungsgemäße Verwahrung" beanstandet werden, wenn er nicht durch Abzugsbügelschloß oder ähnliches vor Zugriff geschützt ist.zela hat geschrieben:selbst wenn, ist doch alles ungeladen, Munition ganz woanders
Wenn Du keinen versperrbaren Schrank hast und statt dessen die Gewehre in die unversperrbaren Schränke stellst, ne Kette durch die Abzugsbügel fummelst und diese an beiden Enden per Bogenschloß mit nem Wandhaken verbindest, ist das schon ausreichend (zumindest hier in Carinthia), weil ohne Gewaltanwendung geht dann nix mehr, und die ganze Aktion kostet 10 Euro Material und 5 Minuten Zeit...
joe77 hat geschrieben: Müsste es nicht gerade bei Repetierern auch reichen den Verschluss zu entfernen ???
(Verschluss u. Muni versperrt, den Rest an die Wand ??)
Ein zb. Karabiner ohne Verschluss hatt ja nicht mehr Wirkung als ein Baseballschläger,...
Wie schaut die Gesetzeslage in so einem Fall aus ??
(Mal abgesehen von meiner "Regierung" die nie einen Karabiner an die Wand lassen würde![]()
)
mfg
Josef
Wenn also der Karabiner selbst ohne Verschluss an der Wand hängt, so hängt ja immer noch der Lauf an der Wand, der auch als Waffe im Sinne des WaffG zählt.§ 2 Abs.2 WaffG
Die Bestimmungen über Schußwaffen gelten auch für Lauf,
Trommel, Verschluß und andere diesen entsprechende Teile von
Schußwaffen,...
Bliebe noch, das nackte Schaftholz an die Wand zu hängenWarnschuss hat geschrieben:joe77 hat geschrieben: Müsste es nicht gerade bei Repetierern auch reichen den Verschluss zu entfernen ???
(Verschluss u. Muni versperrt, den Rest an die Wand ??)
Ein zb. Karabiner ohne Verschluss hatt ja nicht mehr Wirkung als ein Baseballschläger,...
Wie schaut die Gesetzeslage in so einem Fall aus ??
(Mal abgesehen von meiner "Regierung" die nie einen Karabiner an die Wand lassen würde![]()
)
mfg
JosefWenn also der Karabiner selbst ohne Verschluss an der Wand hängt, so hängt ja immer noch der Lauf an der Wand, der auch als Waffe im Sinne des WaffG zählt.§ 2 Abs.2 WaffG
Die Bestimmungen über Schußwaffen gelten auch für Lauf,
Trommel, Verschluß und andere diesen entsprechende Teile von
Schußwaffen,...
cowroper hat geschrieben:"Göwera" = Gewehra
1 Gewehr = Gewehr
Mehrere Gewehre = Gewehra
Werd so was nicht mehr machen...![]()
cowroper