Seite 2 von 4

Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Verfasst: Mi 23. Jun 2010, 22:43
von Stickhead
Das musst du deiner Behörde erklären können :mrgreen:

Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Verfasst: Mi 23. Jun 2010, 22:53
von gewo
zela hat geschrieben:zum einen hätte ich dazuschreiben sollen dass ich nur in bezug auf C/D frage, Kat. B ist mir klar

zum anderen:
Man muss alle Waffen sicher vor unberechtigtem Zugriff verwahren.
warum sollte das bei Leuten, die alleine oder mit volljährigen Partnern wohnen nicht immer der Fall sein? Wohnungs- oder Haustüren stehen ja in der Regel nicht offen.
hallo

hier wird seitens einiger BHs bzw des ABs auf die nachhaltigkeit des zugriffsschutzes verwiesen.

ein fenster in einem wohnhaus ist leicht eingedrueckt
oder ein balkon im ersten stock leicht erklettert
oder ueber ein dachfenster in eine dachgeschosswohung leicht eingestiegen

in solchen faellen verlangen die einen - ueber die normale wohnungssicherung hinausgehenden zusaetzlichen schutz wie kasten ect

ob sie das duerfen?
keine ahnung ...

lg
g

PS:
ich glaube kaum dass wer dauerhaft ausschliessen kann dass minderjaehrige sich in seiner wohnung aufhalten
zuletzt wurde seitens einer behoerde auf zb den lehrling des rauchfangkehreres verwiesen ..... den musst du sogar per gesetz einlassen.... und im prinzip hat fast jeder einen kamin ...

lg
g

Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Verfasst: Mi 23. Jun 2010, 23:20
von zela
selbst wenn, ist doch alles ungeladen, Munition ganz woanders

Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Verfasst: Do 24. Jun 2010, 09:49
von LoST
zela hat geschrieben:selbst wenn, ist doch alles ungeladen, Munition ganz woanders
Das ist mMn irrelevant. Worauf willst Du eigentlich hinaus??

Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Verfasst: Do 24. Jun 2010, 13:25
von kemira
zela hat geschrieben:selbst wenn, ist doch alles ungeladen, Munition ganz woanders
Der Ladezustand ist völlig wurscht, auch ein ungeladener Karabiner als Deko an der Wand wird als "nicht ordnungsgemäße Verwahrung" beanstandet werden, wenn er nicht durch Abzugsbügelschloß oder ähnliches vor Zugriff geschützt ist.

Wenn Du keinen versperrbaren Schrank hast und statt dessen die Gewehre in die unversperrbaren Schränke stellst, ne Kette durch die Abzugsbügel fummelst und diese an beiden Enden per Bogenschloß mit nem Wandhaken verbindest, ist das schon ausreichend (zumindest hier in Carinthia), weil ohne Gewaltanwendung geht dann nix mehr, und die ganze Aktion kostet 10 Euro Material und 5 Minuten Zeit...

Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 19:49
von Shotgun
Bemerkung: Habe den Off Topic Teil abgetrennt

Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Verfasst: Sa 26. Jun 2010, 14:07
von joe77
kemira hat geschrieben:
zela hat geschrieben:selbst wenn, ist doch alles ungeladen, Munition ganz woanders
Der Ladezustand ist völlig wurscht, auch ein ungeladener Karabiner als Deko an der Wand wird als "nicht ordnungsgemäße Verwahrung" beanstandet werden, wenn er nicht durch Abzugsbügelschloß oder ähnliches vor Zugriff geschützt ist.

Wenn Du keinen versperrbaren Schrank hast und statt dessen die Gewehre in die unversperrbaren Schränke stellst, ne Kette durch die Abzugsbügel fummelst und diese an beiden Enden per Bogenschloß mit nem Wandhaken verbindest, ist das schon ausreichend (zumindest hier in Carinthia), weil ohne Gewaltanwendung geht dann nix mehr, und die ganze Aktion kostet 10 Euro Material und 5 Minuten Zeit...
Müsste es nicht gerade bei Repetierern auch reichen den Verschluss zu entfernen ???
(Verschluss u. Muni versperrt, den Rest an die Wand ??)

Ein zb. Karabiner ohne Verschluss hatt ja nicht mehr Wirkung als ein Baseballschläger,...
Wie schaut die Gesetzeslage in so einem Fall aus ??
(Mal abgesehen von meiner "Regierung" die nie einen Karabiner an die Wand lassen würde :D :D )
mfg
Josef

Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Verfasst: Sa 26. Jun 2010, 15:05
von Warnschuss
joe77 hat geschrieben: Müsste es nicht gerade bei Repetierern auch reichen den Verschluss zu entfernen ???
(Verschluss u. Muni versperrt, den Rest an die Wand ??)

Ein zb. Karabiner ohne Verschluss hatt ja nicht mehr Wirkung als ein Baseballschläger,...
Wie schaut die Gesetzeslage in so einem Fall aus ??
(Mal abgesehen von meiner "Regierung" die nie einen Karabiner an die Wand lassen würde :D :D )
mfg
Josef
§ 2 Abs.2 WaffG
Die Bestimmungen über Schußwaffen gelten auch für Lauf,
Trommel, Verschluß und andere diesen entsprechende Teile von
Schußwaffen,...
Wenn also der Karabiner selbst ohne Verschluss an der Wand hängt, so hängt ja immer noch der Lauf an der Wand, der auch als Waffe im Sinne des WaffG zählt.

Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Verfasst: Sa 26. Jun 2010, 16:39
von LoST
Warnschuss hat geschrieben:
joe77 hat geschrieben: Müsste es nicht gerade bei Repetierern auch reichen den Verschluss zu entfernen ???
(Verschluss u. Muni versperrt, den Rest an die Wand ??)

Ein zb. Karabiner ohne Verschluss hatt ja nicht mehr Wirkung als ein Baseballschläger,...
Wie schaut die Gesetzeslage in so einem Fall aus ??
(Mal abgesehen von meiner "Regierung" die nie einen Karabiner an die Wand lassen würde :D :D )
mfg
Josef
§ 2 Abs.2 WaffG
Die Bestimmungen über Schußwaffen gelten auch für Lauf,
Trommel, Verschluß und andere diesen entsprechende Teile von
Schußwaffen,...
Wenn also der Karabiner selbst ohne Verschluss an der Wand hängt, so hängt ja immer noch der Lauf an der Wand, der auch als Waffe im Sinne des WaffG zählt.
Bliebe noch, das nackte Schaftholz an die Wand zu hängen :-P

Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Verfasst: Sa 26. Jun 2010, 18:20
von cowroper
Bei Ikea gibt es jetzt Schäfte zum an die Wand hängen: Heißt "Göwera" :happy-jumpeveryone:

cowroper

Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Verfasst: Sa 26. Jun 2010, 18:31
von Charles
LOL

Ich habs lange gebraucht, bis ichs geschnallt hab, was Göwera bedeutet... :laughing-rolling: :laughing-rolling:



Charles, der kein Blitzgneisser ist

Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Verfasst: Sa 26. Jun 2010, 21:42
von quildor82
i checks net....

oder doch ??




na i glaub net

Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Verfasst: So 27. Jun 2010, 08:30
von cowroper
"Göwera" = Gewehra
1 Gewehr = Gewehr
Mehrere Gewehre = Gewehra

Werd so was nicht mehr machen... :whistle:

cowroper

Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Verfasst: So 27. Jun 2010, 09:54
von Charles
cowroper hat geschrieben:"Göwera" = Gewehra
1 Gewehr = Gewehr
Mehrere Gewehre = Gewehra

Werd so was nicht mehr machen... :whistle:

cowroper

Doch, doch, bitte mach weiter so! :clap:

Re: Verwahrung entspr.§ 41 ?

Verfasst: Di 29. Jun 2010, 18:25
von Varminter
Irgendwie greif ich mir an den Kopf.

Habt ihr nicht alle Eigeninteresse, eure mehr oder weniger wertvollen Kanonen vor Diebstahl etc. zu schützen?

Ich ging immer davon aus, dass ohnehin jeder Waffenbesitzer ein oder mehrere gute Waffensafes auch anschafft.

Mir geht der Gedanke, eine Waffe gegen Zugriff ungesichert herumhängen/herumliegen zu haben, absolut gegen den Strich.

Varminter