Re: Waffenverbot wegen Parteimitgliedschaft in "falscher" Pa
Verfasst: Sa 10. Dez 2011, 05:43
mit dem partei-buch wäre das net passiert. 

Das österreichische Waffenforum
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Eine rechtsradikale Gesinnung ist ja in der Regel nicht auf die Mitgliedschaft in einer Partei beschränkt, sondern damit einher gehen ja andere Aktionen, die sehr oft an der Grenze des Strafbaren verlaufen (und oft auch diese Grenze überschreiten) und sich eben regelmäßig gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten.Ich lese aus dem Artikel das alleine die Gesinnung (Gedankenverbrechen) reicht um ein Waffenverbot zu bekommen.
Zitat:
"."Sie konnten zwar für alle Waffen eine Erlaubnis vorweisen, das Bremer Stadtamt sprach dennoch ein Waffenverbot gegen sie aus."
"Dafür will der SPD-Politiker unter anderem das Verfassungsschutzgesetz ändern, Waffenverbote erteilen und das Versammlungsrecht einschränken. „Wir sind der Auffassung, dass Waffen nicht in die Hände von Rechtsradikalen gehören“, sagte Mäurer
Was liest du daraus, würde mich interessieren, denn platt schreiben "Stimmt doch gar nicht" kann jeder! Weist du mehr was vorgefallen ist?
Ich komm da jetzt nicht mitBigBen hat geschrieben:...aber ich kann mir schon vorstellen, dass man ein Politiker das anders ist.
Was sind denn "Demokratische Grundrechte"? Rechte, die durch demokratische Prozesse jederzeit außer Kraft gesetzt werden können?BigBen hat geschrieben:Naja die Frage ist immer auch, wieviele demokratische Grundrechte hat jemand, der Demokratie eigentlich ablehnt...
Grundrechte hat jeder Mensch überall und zu jederzeit grundsätzlich und unabhängig vom Land oder System, indem er lebt.Falls Du aber echte Grundrechte meinst, die haben mit der Demokratie nichts zu tun.
Oder einfach so, weil es den demokratischen Machthabern gerade in den Kram passt. Um jetzt nur mal auf das Thema Schusswaffenbesitz einzugehen: jeder, der sich mit der Materie auch nur halbwegs beschäftigt, weiß, dass staatliche Eingriffe in das Recht auf Waffenbesitz keine reale Grundlage haben, sondern reine Willkür sind: warum das Totalverbot von Faustfeuerwaffen in .uk, während selbiges in .ch nicht notwendig ist? Warum den Vereinszwang in .de, während man in .at ohne selbigen auskommt? Warum umgekehrt das Verbot von bestimmten militärischen Halbautomaten in .at, die man in .de problemlos besitzen darf? Warum die Stückzahlbegrenzung bei Kat. B in .at, die man in .ch nicht braucht?Laokoon hat geschrieben:Grundrechte können natürlich unter Umständen eingeschränkt werden (Rechtsgüterabwägung / Rechtsbewährungsprinzip).
So darf natürlich das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit eines Kriminellen eingeschränkt werden (Haft) oder in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit eines Angreifers mittels Notwehr eingegriffen werden.
Hier gebe ich Dir zu 100% recht. Diese Erkenntnis hat jedoch weitreichende Auswirkungen. Wenn jeder Mensch diese Grundrechte von Natur aus hat, heißt das im Umkehrschluss, dass jedes staatliche System, das diese Grundrechte verletzt, im Unrecht ist und Widerstand (auch gewaltsamer in Form von Notwehr) gegen dieses System zulässig ist.Laokoon hat geschrieben:Grundrechte hat jeder Mensch überall und zu jederzeit grundsätzlich und unabhängig vom Land oder System, indem er lebt.
Bei durchschnittlich mehr als 700 Mordopfern pro Jahr alleine in Deutschland "relativieren" sich ~12 Morde in ~10 Jahren etwas! Bedeutet aber keinenfalls das ich diese Morde verteidige.Darüber hinaus darf man nicht vergessen, dass vor einigen Wochen das größte Rechtsterroristische Netzwerk in der Geschichte der Bundesrepublik entdeckt wurde (bisher geht man von mindestens 12 Mordopfern aus) und seitdem so ziemlich allen Ermittlungsbehörden rotieren um die Geschichte aufzuklären und den Unterstützer-Ring (der auch Funktionäre der NPD beinhaltet) festzunehmen.
BigBen hat geschrieben:Naja die Frage ist immer auch, wieviele demokratische Grundrechte hat jemand, der Demokratie eigentlich ablehnt...
Ist nur ein Denkanstoß, natürlich hat er dieselben Rechte...aber ich kann mir schon vorstellen, dass manch ein Politiker das anders sieht.
Laokoon hat geschrieben:Eine rechtsradikale Gesinnung ist ja in der Regel nicht auf die Mitgliedschaft in einer Partei beschränkt, sondern damit einher gehen ja andere Aktionen, die sehr oft an der Grenze des Strafbaren verlaufen (und oft auch diese Grenze überschreiten) und sich eben regelmäßig gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten.
(Illegale Rechtsrock-Konzerte, Straftaten aus Demonstrationen heraus, Volksverhetzungs-Delikte,Gefährliche Körperverletzungen, Gründung krimineller Organisationen etc. sind die typischen Delikte).
rubylaser694 hat geschrieben:Bei durchschnittlich mehr als 700 Mordopfern pro Jahr alleine in Deutschland "relativieren" sich ~12 Morde in ~10 Jahren etwas! Bedeutet aber keinenfalls das ich diese Morde verteidige.Darüber hinaus darf man nicht vergessen, dass vor einigen Wochen das größte Rechtsterroristische Netzwerk in der Geschichte der Bundesrepublik entdeckt wurde (bisher geht man von mindestens 12 Mordopfern aus) und seitdem so ziemlich allen Ermittlungsbehörden rotieren um die Geschichte aufzuklären und den Unterstützer-Ring (der auch Funktionäre der NPD beinhaltet) festzunehmen.
Ein alter Fred noch dazu...
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Leider es ist es aber nicht politisch korrekt die Taten von migrantischen Bevölkerungsgruppen die viel "auf Ehre machen" auch so zu verfolgen wie die der Rechtsradikalen! Der "Miri-Clan" in Bremen ist nur ein Beispiel.
Ich denke mir, das auch aufgrund dieser Taten viele in die Fänge der Rechtsradikalen laufen und manchen Versprechungen glauben schenken.
Aktion<->Reaktion! (= Wechselwirkung)
Nichts passiert ohne Grund auch wenn der noch so deppert ist!
Und, wo ist das Problem?Eine linksradikale Gesinnung ist ja in der Regel nicht auf die Mitgliedschaft in einer Partei beschränkt, sondern damit einher gehen ja andere Aktionen, die sehr oft an der Grenze des Strafbaren verlaufen (und oft auch diese Grenze überschreiten) und sich eben regelmäßig gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten.
(Illegale linksrock-Konzerte, Straftaten aus Demonstrationen heraus, Volksverhetzungs-Delikte,Gefährliche Körperverletzungen, Gründung krimineller Organisationen etc. sind die typischen Delikte).
sandman hat geschrieben:Und, wo ist das Problem?Eine linksradikale Gesinnung ist ja in der Regel nicht auf die Mitgliedschaft in einer Partei beschränkt, sondern damit einher gehen ja andere Aktionen, die sehr oft an der Grenze des Strafbaren verlaufen (und oft auch diese Grenze überschreiten) und sich eben regelmäßig gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten.
(Illegale linksrock-Konzerte, Straftaten aus Demonstrationen heraus, Volksverhetzungs-Delikte,Gefährliche Körperverletzungen, Gründung krimineller Organisationen etc. sind die typischen Delikte).
Die Betonung liegt eben nicht auf links/rechts/oben/unten/vorne/hinten/mittendrin, sondern auf illegale Tätigkeiten und da ist es wurscht aus welchem Eck sie kommen.
Grüße
Sandman