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Re: WP noch gültig?

Verfasst: Fr 20. Jan 2012, 09:46
von Stickhead
Du meinst:
Als die Dauer der Tätigkeit ist z.B. die Dauer der Ausübung des Berufes (etwa eines
Kassenbotens oder Taxilenkers) anzusehen. Wechselt eine solche Person ihren Beruf oder
wird die berufliche Tätigkeit eingestellt, so fällt dadurch die Befugnis zum Führen von
genehmigungspflichtigen Schusswaffen weg, d.h. der Berechtigungsumfang des
Waffenpasses reduziert sich auf den einer Waffenbesitzkarte.

Re: WP noch gültig?

Verfasst: Fr 20. Jan 2012, 09:58
von KGR84
Im weiteren Sinne ja, aber wenn mich nicht alle täuscht, war da noch ein Gesetzestext zitiert, der das bestätigt. Müsste im selben Thema gewesen sein. Aber ist ja auch egal, wir wissen ja alle was gemeint ist.

Re: WP noch gültig?

Verfasst: Fr 20. Jan 2012, 10:02
von Stickhead
Aso, dann meinst du sicher den hier:

§ 21 Abs. 4 WaffG:
Wird ein Waffenpaß nur im Hinblick auf die besonderen Gefahren ausgestellt, die bei der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit auftreten, so hat die Behörde die Befugnis zum Führen durch einen Vermerk im Waffenpaß so zu beschränken, daß die Befugnis zum Führen erlischt, sobald der Berechtigte diese Tätigkeit künftig nicht mehr ausüben will oder darf. Tritt dies ein, so berechtigt ein solcher Waffenpaß nur mehr zum Besitz der Waffen im bisherigen Umfang; einer gesonderten Rechtfertigung bedarf es hierfür nicht.

Re: WP noch gültig?

Verfasst: Fr 20. Jan 2012, 10:23
von KGR84
Genau!

Und darin ist eben auch der Fragliche Punkt:
Stickhead hat geschrieben: § 21 Abs. 4 WaffG:
...die bei der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit auftreten, so hat die Behörde die Befugnis zum Führen durch einen Vermerk im Waffenpaß so zu beschränken, daß die Befugnis zum Führen erlischt, sobald der Berechtigte diese Tätigkeit künftig nicht mehr ausüben will oder darf. ...

Mein Onkel führt ja die gleiche Tätigkeit wie zuvor aus, nur ist er eben nicht mehr offiziell der Besitzer des Betriebes. Da sein Sohn auch noch nicht so alt und erfahren ist, macht mein Onkel eigentlich gerade jetzt fast ausschließlich die administrativen Tätigkeiten, die normal ein Besitzer/Geschäftsführer zu tun hat.

Re: WP noch gültig?

Verfasst: Fr 20. Jan 2012, 11:34
von Stickhead
Hmmm ich würd sagen: da er den Betrieb an einen neuen Besitzer übergeben hat, wird man wohl davon ausgehen, dass der Berechtigte diese Tätigkeit künftig nicht mehr ausüben will. Meine Einschätzung..

Re: WP noch gültig?

Verfasst: Do 7. Jun 2012, 19:13
von KGR84
Übrigens hab ich letztens den genauen Text abgelichtet:

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