Re: Lebenslang für Mord ohne Schusswaffen...
Verfasst: Do 5. Apr 2012, 18:00
.
Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
zaphod hat geschrieben:Besondere Milderungsgründe
§ 34. (1) Ein Milderungsgrund ist es insbesondere, wenn der Täter
3.
die Tat aus achtenswerten Beweggründen begangen hat;
Milderungsgründe sind zu berücksichtigen....
quildor82 hat geschrieben:zaphod hat geschrieben:Besondere Milderungsgründe
§ 34. (1) Ein Milderungsgrund ist es insbesondere, wenn der Täter
3.
die Tat aus achtenswerten Beweggründen begangen hat;
Milderungsgründe sind zu berücksichtigen....
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
Du musst aber einsehen, dass die Politiker das nicht so sehen wie du...
Des heisst wenn i an Politiker erschlag geh ich frei oder ??
95% der Bevölkerung würden das als "achtenswerte Beweggrund" werten oder
Dachte das gibt es nur in Deutschland.Bud Spencer hat geschrieben:
Es sei denn, er ist eine Gefahr für das Allgemeinwohl. Da gibt es den Maßnahmenvollzug auch Sicherungsverwahrung genannt.
Meines Wissens gibt es nur eine Verwahrung bei geistig abnormen Rechtsbrechern. Werden die aber als psychisch gebessert angesehen, können sie entlassen werden.Bud Spencer hat geschrieben:
Es sei denn, er ist eine Gefahr für das Allgemeinwohl. Da gibt es den Maßnahmenvollzug auch Sicherungsverwahrung genannt.
Schön wär's. Bloß 15 verbüßte Jahre sind es bei lebenslanger Strafe, nach denen man bereits theoretisch die Möglichkeit hat, bedingt entlassen zu werden. Danach hat man dann 10 Jahre Probezeit.sandman hat geschrieben:Gibt es bei uns nicht. Jeder hat zumindest nach 20 Jahren guter Führung Anspruch darauf.jpdavid hat geschrieben: Vielleicht Lebenslänglich ohne Anspruch auf Bewährung.
lg
JPD
Grüße
Sandman