Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 10:46
gab es nicht mal von der fn die fn PS 90 

Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
wird interresent wie das mit den 12 Monaten gelöst wird, es heisst ja das man in einem jahr durschnittlich 12 mal trainiert haben muss, von wo an weggemessen ?Mjoelnir hat geschrieben:Wie weiss eigentlich der Händler, dass man Sportschütze ist und Hi-Caps kaufen darf oder nicht?
Stellt mir der Staat dafür eine Lizenz aus, die ich extra bezahlen muss?
Der Vereinsausweis wird ja wohl kaum genügen.
vermutlich wird das DEINE sache sein, ob DU dich strafbar machst oder nicht.Mjoelnir hat geschrieben:Wie weiss eigentlich der Händler, dass man Sportschütze ist und Hi-Caps kaufen darf oder nicht?
Stellt mir der Staat dafür eine Lizenz aus, die ich extra bezahlen muss?
Der Vereinsausweis wird ja wohl kaum genügen.
Genau das halte ich für Bullshit, dann wäre das ganze Gesetz sinnlos.Bell hat geschrieben:vermutlich wird das DEINE sache sein, ob DU dich strafbar machst oder nicht.Mjoelnir hat geschrieben:Wie weiss eigentlich der Händler, dass man Sportschütze ist und Hi-Caps kaufen darf oder nicht?
Stellt mir der Staat dafür eine Lizenz aus, die ich extra bezahlen muss?
Der Vereinsausweis wird ja wohl kaum genügen.
wie mit katD altbestand: registrierst du nach, passts, machst du es nicht -> strafbar.
darfst du hicaps besitzen und kaufst welche, passts, darfst DU sie nicht besitzen -> bist DU strafbar.
my2ct
Ich selbst habe erst letztes Jahr zwei KatC-Besitzer drauf aufmerksam gemacht, dass sie ihre Büchsen "nach 2014" registrieren müssen.Mjoelnir hat geschrieben: Ich will gar nicht wissen, wieviele LWB sich unwissentlich in die Illegalität begeben, weil sie nicht Bescheid wissen, falsch beraten wurden oder sich nicht mehr auskennen.
Seit wann gilt Unwissenheit als Ausrede? Und wer sich von einem Nicht-Juristen rechtlich beraten lässt ist auch selber schuld. Gerade wir LWB reden immer von Freiheiten. Dazu muss man sich halt auch seiner Pflichten bewusst sein (Wissen ist eine Holschuld!).Mjoelnir hat geschrieben:Genau das halte ich für Bullshit, dann wäre das ganze Gesetz sinnlos.
Oh wait..
Wie gesagt, je mehr man sich damit auseinandersetzt, desto komplizierter wird es.
Ich will gar nicht wissen, wieviele LWB sich unwissentlich in die Illegalität begeben, weil sie nicht Bescheid wissen, falsch beraten wurden oder sich nicht mehr auskennen.
ich vermute es muss jeder für den Eintrag eine neue WBK pecken wos dann hinten draufstehtMjoelnir hat geschrieben:Wie weiss eigentlich der Händler, dass man Sportschütze ist und Hi-Caps kaufen darf oder nicht?
Stellt mir der Staat dafür eine Lizenz aus, die ich extra bezahlen muss?
Der Vereinsausweis wird ja wohl kaum genügen.
Zur Not gibt es auch Mags die ein riser-system verwenden und keinen 30 Schuss spring verbaut haben.brausi hat geschrieben:Kann man rückgängig machen aber dann ist es ein Magazin das mehr als 10 Schuß faßt. Verstiftet und ohne mit Werkzeug daran herumzumanipulieren ist es das eben nicht. Wir werden sehen.eXistenZ hat geschrieben:Kann man auch leicht wieder rückgängig machen, eben weil es technisch immer noch ein 30 Schuss Mag istbrausi hat geschrieben: Wozu sollen sie im Gesetz stehen? Ist nicht notwendig. Die fassen nach dem Umbau nicht mehr als 10 Schuß oder eben die Anzahl auf das sie verstiftet sind. Ist dann ein Magazin das nicht mehr als 10 Schuß faßt. Aus. Ende. Faßt technisch einfach nicht mehr. Ist nur länger. Das kann man mit jedem surplus Magazin machen.
Hier wird gezeigt wie: https://www.youtube.com/watch?v=0ClxpR8Igg4
Bitte nicht falsch verstehen, ich hoffe das man so etwas wie 10/30 haben darf, aber sicher bin ich mir nicht.
Aber dann wärs ja ein generelle Erlaubnis alle Typen von HiCap Mags zu kaufen. Für Sportschützen nach Definition die alle Arten von HiCap Magazinen kaufen dürfen, würde das funktionieren, aber was ist mit Leuten die eine KatA und passende Magazine haben und daher zum Nachkauf von zB kaputtgewordenen Magazinen berechtigt sind? Für die müßte dann auf den Karten stehen dass es eine Kat A aufgrund großen Magazine ist, weil eine Waffe die aufgrund anderer Merkmale Kat A ist würde wiederum nicht zum Magazinkauf berechtigen. Unglaublich was diese unnötige Magazingeschichte doch für einen komplizierten, bürokratischen Verwaltungsaufwand auslöst.rupi hat geschrieben:ich vermute es muss jeder für den Eintrag eine neue WBK pecken wos dann hinten draufsteht
Genauso wird es auch kommen! Ich kann daher jedem raten zum Stichtag einen HA zu besitzen und zumindest ein passendes Magazin. Dann bekommst ein KAT A Altbestand Dokument.burggraben hat geschrieben:rupi hat geschrieben:(..)Für Sportschützen nach Definition die alle Arten von HiCap Magazinen kaufen dürfen, würde das funktionieren, aber was ist mit Leuten die eine KatA und passende Magazine haben und daher zum Nachkauf von zB kaputtgewordenen Magazinen berechtigt sind? Für die müßte dann auf den Karten stehen dass es eine Kat A aufgrund großen Magazine ist,(...)