Seite 11 von 85

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 18:53
von Poirot
tiberius hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 18:36 Ob die Behörde auch im ELGA nachsehen wird?
Da war ja vor ein paar Tagen was wegen zusatzlich zu WBK/WP Entzug der Kfz- Führerschein und berufliche Anstellung in der kritischen Infrastruktur bei wie auch immer definierten Beeintrachtigungen auch problematisch sein können.
Die Zeiten wo man vollgedröhnt mit Antidepressiva Waffen besitzen durfte, mit dem gültigen Flugschein einen voll besetzten Airbus gegen den Berg fliegen, mit einem vollbeladenen Schulbus über das Brückengeländer rasen oder ein Land regieren und Gesetze mitbestimmen durfte, sind wohl endgültig vorbei.
Sort them out ist das neue Motto unserer Gesellschaft.

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland ... hologische

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 19:17
von Mag Dump
Auf Bitte eines besorgten Forumsteilnehmers entfernt.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 19:19
von Mag Dump
Auf Bitte eines besorgten Forumsteilnehmers entfernt.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 19:21
von Plinker
Also nach den vorläufigen Infos die jetzt herausgegeben wurden hat unsere Regierung meiner Meinung nach die Gelegenheit verpasst ein
sinnvolles und nachvollziehbares Waffengesetz einzuführen.

Die Jäger unterliegen weiterhin praktisch keiner staatlichen Kontrolle und dem Rest wird das Leben etwas schwerer gemacht.

Für mich persönlich wird sich wahrscheinlich fast nichts ändern aber ob meine Kinder sich die Schikanen antun um hin und wieder auf den Schießstand zu gehen bezweifle ich.

Soll halt so sein. Zumindest habe ich eine Entscheidungshilfe für kommende Wahlen erhalten und bin jetzt eigentlich froh daß meine Söhne den Zivildienst bevorzugen.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 19:23
von Mag Dump
Auf Bitte eines besorgten Forumsteilnehmers entfernt.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 19:27
von Gadai
Ich kenne einige die derzeit wegen Burnout in Psychologischer Behandlung sind. :eusa-think:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 19:30
von AUG-andy
Nordi hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 17:54 Egal was am Ende wirklich kommt, ich geh davon aus das in 3-5 Jahren die FPÖ regierenden Partei sein wird und dann ohnehin das alles wieder eingestampft wird...

Vl völlig naiv, vl auch genau das was passiert.
Und bis das Eintritt, einfach nicht erweitern und seine Füße still halten. ;)
Dann kann nicht viel passieren. :whistle:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 19:30
von Poirot
Gadai hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 19:27 Ich kenne einige die derzeit wegen Burnout in Psychologischer Behandlung sind. :eusa-think:
Das gibt künftig wohl ein Waffenverbot.
Genauso wie die Eheberatung beim Psychologen. :lol:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 19:31
von Mag Dump
Auf Bitte eines besorgten Forumsteilnehmers entfernt.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 19:33
von Plinker
Mag Dump hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 19:23
KarawankenHippie hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 17:44 Mich würde vor allem interessieren, was es mit der Änderung der Waffenkategorien auf sich hat und ob die "Befristung" auch auf zukünftig ausgestellte Waffenpässe Auswirkungen hat.
Wenn wir davon ausgehen, dass es eine Verschärfung wird, dann rücken entweder gewisse Halbautomaten in die Kategorie A, oder Kategorie C wird künftig WBK-pflichtig. Meine Vermutung ist auf jeden Fall zweiteres - weil man so alle in die 8-Jahres-Kralle kriegt.

Vielleicht wird auch im Zuge der Änderung eine Neuausstellung/Erstausstellung einer WBK für alle mit Kategorie C Waffen fällig?

Die sind schlau und schnell, wenns darum geht, es einem reinzuwürgen.
Herr Babler ist ja der Meinung das kein Österreicher mit 18 keine Schusswaffe besitzen darf. Ich vermute einmal das Kategorie B und C zusammengelegt werden.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 19:36
von Michl9mm
tiberius hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 18:36 Ob die Behörde auch im ELGA nachsehen wird?
Da war ja vor ein paar Tagen was wegen zusatzlich zu WBK/WP Entzug der Kfz- Führerschein und berufliche Anstellung in der kritischen Infrastruktur bei wie auch immer definierten Beeintrachtigungen auch problematisch sein können.
Wäre Interessant, obwohl es mich nicht betrifft. ELGA gibt´s bei mir nicht.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 19:50
von Plinker
Mag Dump hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 19:31

Ich würde keine falschen Hoffnungen in diese Partei setzen. Was die sagen und wie sich sich bei Abstimmungen verhalten, das sind zwei Paar Schuhe.
Ich mach mir keine Hoffnungen, ich fürchte eher das zeitnah ein Messertrageverbot folgt.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 19:51
von trenck
Mag Dump hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 19:31 Ich würde keine falschen Hoffnungen in diese Partei setzen. Was die sagen und wie sich sich bei Abstimmungen verhalten, das sind zwei Paar Schuhe.
Und die Alternative wäre welche?

trenck

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 19:58
von Michl9mm
trenck hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 19:51
Mag Dump hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 19:31 Ich würde keine falschen Hoffnungen in diese Partei setzen. Was die sagen und wie sich sich bei Abstimmungen verhalten, das sind zwei Paar Schuhe.
Und die Alternative wäre welche?

trenck
Es gibt keine Alternative zur F bin auch nicht mit allem einverstanden ist aber für mich das geringste übel.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 20:04
von bino71
Zuerst die Zuordnung ändern:
Die Zuordnung von Schusswaffen zu den einzelnen Kategorien gemäß Waffengesetz
wird evaluiert.


Dann alle WBK Besitzer ohne Jagdkarte nötigen die WBK zu ändern:
Die Waffenbesitzkarte wird bei Neuausstellungen in Zukunft standardmäßig auf acht
Jahre befristet. Für die Verlängerung und den Erwerb weiterer Waffen erfolgt ein
angepasstes Verfahren. Der Vollzug der wiederkehrenden Überprüfung der
Verlässlichkeit (§ 25 Waffengesetz) wird verschärft.


Gefinkelt und gut.