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Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Glock1768
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Meinst du die Printmedien und das Fernsehen, die seit Jahren das deutsche Waffenrecht zitieren und uns weiss machen, dass Munition und Waffen getrennt gelagert werden müssen???

- AUG-andy
- .50 BMG

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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Sehr witzig.Glock1768 hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 21:11 Meinst du die Printmedien und das Fernsehen, die seit Jahren das deutsche Waffenrecht zitieren und uns weiss machen, dass Munition und Waffen getrennt gelagert werden müssen???
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Es geht rein um die Information dass es ein neues Waffengesetz gibt.
Wie jeder Waffenbesitzer damit umgeht bleibt ihm selbst überlassen.
Die Einen informieren sich, der Rest wird aus mangelnden Interesse mit den Konsequenzen leben müssen. Ganz einfach. Die Ausreden "Hab ich nicht gewusst" werden sicher viele später zu Protokoll geben. Wie gesagt, mittlerweile sollte jeder Waffenbesitzer irgendwo gehört haben, dass es neue "Spielregeln" gibt.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Master-chief1000
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Das man sich dafür Hilfe holen kann wenn man die notwendige Kohle hat ist schon klar. Ziel des Gesetzgebers sollte es trotzdem sein Gesetze zu erlassen die vom Bürger selbstständig verstanden werden können.
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Die Novelle 2026 ist kein "Gesetz" sondern man hat alle möglichen Verschärfungen die man in den letzten Jahren als feuchten Wunschtraum der linken Schickaria in den Schreibtischschubladen des BMI gesammelt hat in eine Novelle gegossen.Master-chief1000 hat geschrieben: Mi 13. Mai 2026, 09:25 Das man sich dafür Hilfe holen kann wenn man die notwendige Kohle hat ist schon klar. Ziel des Gesetzgebers sollte es trotzdem sein Gesetze zu erlassen die vom Bürger selbstständig verstanden werden können.
Und das so schlampig und stümperhaft dass viele Bestimmungen unvollziehbar wurden und Nebeneffekte entstehen die sicher niemand gewollt hat.
Niemand kann mir erklären dass - neben den privaten Bürgern - nun auch Händler die jederzeit scharfe Waffen nach Österreich verbringen dürfen, für Luftgewehre (auch mit "F" Zeichen) nun dafür spezielle individuelle Einfuhrgenehmigungen von der Behörde benötigen.
Es wird auch nicht geplant gewesen sein, dass nun plötzlich Schalldämpfer für Luftdruckgewehre in Österreich frei erhältlich sind.
Auch dass die wackelige und unsinnige 10 Schuss Magazinbeschränkung (HiCap) für Luftgewehre (nur Randzünderpatronen waren ausgenommen) aufgehoben wurde war wohl kaum Absicht.
Und dass die Führung von Munitionsbücher der Gewerbtreibenden so lange sistiert ist bis das Wirtschaftsministerium die Waffenbücherverordnung an die Definitionen der neuen Bezeichnungen im Waffengesetz angepasst hat, ist wohl ebenso wenig ein Wunsch der Gesetzestexter gewesen.
Und dass man auf den Erstkauf einer Schusswaffe vier Wochen warten muss, sich die selbe Waffe aber sofort und ohne Wartezeit weg ausborgen kann .... Das ist eine Vereinfachung der Verfügbarkeit von Waffen, früher gab es zu mindest 3 Tage Abkühlphase.
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Der Handel ist tot. Der wird jetzt langsam eingehen wie die Autozuliefererindustrie. Die paar Jagdkursteilnehner, die jedes Jahr nachkommen, sichern der Branche kein Überleben.
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Für die jagdlich ausgerichteten Händler ändert sich kaum was.titan hat geschrieben: Mi 13. Mai 2026, 10:35 Der Handel ist tot. Der wird jetzt langsam eingehen wie die Autozuliefererindustrie. Die paar Jagdkursteilnehner, die jedes Jahr nachkommen, sichern der Branche kein Überleben.
Im Gegenteil. Mitbewerb fällt weg.
Für die Richtung Schiessport orientierten Gewerbe wird es aber unerfreulich.
Es werden mit den neuen Psychotest Bestimmungen keine neuen WBK Besitzer mehr nachkommen.
Niemand begibt sich in das Risiko sich Schwierigkeiten mit Führerschein oder Arbeitsplatz einzuhandeln deshalb.
Wird spannend wen es bis Ende des Jahres erwischt...
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Das wurde repariert gegenüber dem Entwurf, es steht in der 1. WaffG-Durchführungsverordnung nunmehr auch die Freistellung für § 45 Waffen für Gewerbetreibende drin.twin2000 hat geschrieben: Mi 13. Mai 2026, 09:37 Niemand kann mir erklären dass - neben den privaten Bürgern - nun auch Händler die jederzeit scharfe Waffen nach Österreich verbringen dürfen, für Luftgewehre (auch mit "F" Zeichen) nun dafür spezielle individuelle Einfuhrgenehmigungen von der Behörde benötigen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
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DOUBLEACTION
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Mein Problem sind eher die nachzumeldenden Waffenteile.
Ich habe hier Leut mit AR-15 Lower die sie auf Kat C ins ZWR gemeldet haben wollen.
Ich habe keine Möglichkeit festzustellen ob das Kat B oder Kat C Gehäuse sind.
Die Gehäuse sind völlig ident zwischen Halbautomaten und Straight Pull Ausführungen (und übrigens auch für §18)
Für sehr viele Halbautomaten gibt es Geradezugausführungen, nicht nur für AR sondern auch für AK und sogar fürs AUG /STG
Danach richtet aber meine Zuständigkeit (Kat C -> Händler und Platzfrei; Kat B -> Behörde und benötigt Platz und ggf neue WBK)
Oder die h***losen neuen Unterteilungen im ZWR.
Eine Kat B Alfa Proj Trommel vom Revoler ist BAUIDENT mit der Kat C Alfa Proj Trommel vom Revolvergewehr.
Wie soll ich
- feststellen können ob ich Zuständig bin, und vor allem, wie
- soll ich ein wesentliches Waffenteile welches ich im Waffenbuch Kat C eingelangt habe später ggf. als Kat B wesentliches Teil ausfolgen ...?
Ich habe hier Leut mit AR-15 Lower die sie auf Kat C ins ZWR gemeldet haben wollen.
Ich habe keine Möglichkeit festzustellen ob das Kat B oder Kat C Gehäuse sind.
Die Gehäuse sind völlig ident zwischen Halbautomaten und Straight Pull Ausführungen (und übrigens auch für §18)
Für sehr viele Halbautomaten gibt es Geradezugausführungen, nicht nur für AR sondern auch für AK und sogar fürs AUG /STG
Danach richtet aber meine Zuständigkeit (Kat C -> Händler und Platzfrei; Kat B -> Behörde und benötigt Platz und ggf neue WBK)
Oder die h***losen neuen Unterteilungen im ZWR.
Eine Kat B Alfa Proj Trommel vom Revoler ist BAUIDENT mit der Kat C Alfa Proj Trommel vom Revolvergewehr.
Wie soll ich
- feststellen können ob ich Zuständig bin, und vor allem, wie
- soll ich ein wesentliches Waffenteile welches ich im Waffenbuch Kat C eingelangt habe später ggf. als Kat B wesentliches Teil ausfolgen ...?
doubleaction OG
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botschinger
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- Registriert: Mi 3. Sep 2025, 14:14
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Kurze Frage zu den Kat C Übergangsbestimmungen.
Irgendwie verzettel ich mich mit den beiden §58 (31) und (32)
Betreffende Person ist älter als 21 Jahre.
keine Jagdkarte, keine WBK, kein WP
5 Langwaffen Kat C im ZWR
Waffe 1-4 : Erworben alle im Jahr 2022
Waffe 5: Erworben 02/2025
§58 (31) berechtigt weiterhin die Waffen 1-4, da alle "vor mehr als zwei Jahren vor Kundmachung" registriert wurden.
Weiters sagt Ziffer (31) "der Besitz der im Zeitpunkt des Inkrafttretens auf sie registrierten Schusswaffen der Kategorie C weiterhin zulässig", somit wäre auch Waffe 5 eingeschlossen, obwohl sie innerhalb von Jahren vor Kundmachung registriert wurde. Zielt also Ziffer (31) auf den Ersterwerb ab?
§58 (32) spricht eindeutig von "erste Registrierung einer Schusswaffe"
Danke euch.
Irgendwie verzettel ich mich mit den beiden §58 (31) und (32)
Betreffende Person ist älter als 21 Jahre.
keine Jagdkarte, keine WBK, kein WP
5 Langwaffen Kat C im ZWR
Waffe 1-4 : Erworben alle im Jahr 2022
Waffe 5: Erworben 02/2025
§58 (31) berechtigt weiterhin die Waffen 1-4, da alle "vor mehr als zwei Jahren vor Kundmachung" registriert wurden.
Weiters sagt Ziffer (31) "der Besitz der im Zeitpunkt des Inkrafttretens auf sie registrierten Schusswaffen der Kategorie C weiterhin zulässig", somit wäre auch Waffe 5 eingeschlossen, obwohl sie innerhalb von Jahren vor Kundmachung registriert wurde. Zielt also Ziffer (31) auf den Ersterwerb ab?
§58 (32) spricht eindeutig von "erste Registrierung einer Schusswaffe"
Danke euch.
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masterman04
- .223 Rem

- Beiträge: 198
- Registriert: Di 3. Jun 2014, 00:20
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Du wirst es auch nicht prüfen können, ob ein Lower A, B oder C. Die Folgen sind mE aber auch überschaubar. Das Ziel des Gesetzgebers ist eher, dass die Dinger irgendwie ins ZWR kommen, die Konsequenzen hätte sich der Gesetzgeber vorher überlegen können... so wie damals die Altbestand Meldung der C-Waffen 2010 durch die Waffenbesitzer im ZWR.DOUBLEACTION hat geschrieben: Mi 13. Mai 2026, 13:28 Mein Problem sind eher die nachzumeldenden Waffenteile.
Ich habe hier Leut mit AR-15 Lower die sie auf Kat C ins ZWR gemeldet haben wollen.
Ich habe keine Möglichkeit festzustellen ob das Kat B oder Kat C Gehäuse sind.
Die Gehäuse sind völlig ident zwischen Halbautomaten und Straight Pull Ausführungen (und übrigens auch für §18)
Für sehr viele Halbautomaten gibt es Geradezugausführungen, nicht nur für AR sondern auch für AK und sogar fürs AUG /STG
Danach richtet aber meine Zuständigkeit (Kat C -> Händler und Platzfrei; Kat B -> Behörde und benötigt Platz und ggf neue WBK)
Oder die h***losen neuen Unterteilungen im ZWR.
Eine Kat B Alfa Proj Trommel vom Revoler ist BAUIDENT mit der Kat C Alfa Proj Trommel vom Revolvergewehr.
Wie soll ich
- feststellen können ob ich Zuständig bin, und vor allem, wie
- soll ich ein wesentliches Waffenteile welches ich im Waffenbuch Kat C eingelangt habe später ggf. als Kat B wesentliches Teil ausfolgen ...?
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Ordonnanzlangwaffen sammeln hat sich doch auch für viele Einsteiger erledigt: 1000 € WBK für einen 300 € Nagant, Schweizer oder Spanier?
Das tut sich doch keiner an
Das tut sich doch keiner an
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Der §58(31) besagt, dass wenn die älteste in Besitz befindliche Waffe Kat C vor dem 16.10.2023 registriert wurde, ist der Besitz aller bis 28.4.2026 erworbenen Waffen Kat C ohne Bewilligung (WBK-C) zulässig.botschinger hat geschrieben: Mi 13. Mai 2026, 13:43
Betreffende Person ist älter als 21 Jahre.
keine Jagdkarte, keine WBK, kein WP
5 Langwaffen Kat C im ZWR
Waffe 1-4 : Erworben alle im Jahr 2022
Waffe 5: Erworben 02/2025
§58 (31) berechtigt weiterhin die Waffen 1-4, da alle "vor mehr als zwei Jahren vor Kundmachung" registriert wurden.
Weiters sagt Ziffer (31) "der Besitz der im Zeitpunkt des Inkrafttretens auf sie registrierten Schusswaffen der Kategorie C weiterhin zulässig", somit wäre auch Waffe 5 eingeschlossen, obwohl sie innerhalb von Jahren vor Kundmachung registriert wurde. Zielt also Ziffer (31) auf den Ersterwerb ab?
§58 (32) spricht eindeutig von "erste Registrierung einer Schusswaffe"
Der §58(32) besagt, dass wer seine erste Waffe Kat C nach dem 16.10.2023 registriert hat, braucht eine WBK-C.

- Glock1768
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Wenn es einzig um das Thema „es gibt was neues“ geht, bin ich durchaus bei dir …AUG-andy hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 21:18Sehr witzig.Glock1768 hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 21:11 Meinst du die Printmedien und das Fernsehen, die seit Jahren das deutsche Waffenrecht zitieren und uns weiss machen, dass Munition und Waffen getrennt gelagert werden müssen???
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Es geht rein um die Information dass es ein neues Waffengesetz gibt.
Wie jeder Waffenbesitzer damit umgeht bleibt ihm selbst überlassen.
Die Einen informieren sich, der Rest wird aus mangelnden Interesse mit den Konsequenzen leben müssen. Ganz einfach. Die Ausreden "Hab ich nicht gewusst" werden sicher viele später zu Protokoll geben. Wie gesagt, mittlerweile sollte jeder Waffenbesitzer irgendwo gehört haben, dass es neue "Spielregeln" gibt.
Hinsichtlich Qualität der Inhalte jedoch sind unsere Medien alles andere als kompetent … das wollte ich damit ausdrücken … und leider ist ein Grossteil der Bevölkerung derart naiv und medienverbunden, dass deren Inhalte tatsächlich als Fakten übernommen werden ohne diese zu hinterfragen
Das wollte ich damit ausdrücken
- AUG-andy
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Ich wollte auch nur anmerken, dass wenn ich als Waffenbesitzer in den Medien etwas von einem neuen Gesetz höre oder lese, müssen sofort die Alarmglocken läuten.Glock1768 hat geschrieben: Do 14. Mai 2026, 11:49 Wenn es einzig um das Thema „es gibt was neues“ geht, bin ich durchaus bei dir …
Hinsichtlich Qualität der Inhalte jedoch sind unsere Medien alles andere als kompetent … das wollte ich damit ausdrücken … und leider ist ein Grossteil der Bevölkerung derart naiv und medienverbunden, dass deren Inhalte tatsächlich als Fakten übernommen werden ohne diese zu hinterfragen
Das wollte ich damit ausdrücken
Dann sollte man sich selbst informieren was es neues gibt. Ist heutzutage keine Hexerei mehr dank Internet. Da gibt's keine Ausreden mehr. Aber anscheinend ist es den meisten Waffenbesitzen egal, wird mich eh nicht treffen, wird schon nix passieren..........
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Es ist doch nicht die Aufgabe des legalen Besitzers, den Rechtsstatus seines Besitzes beständig zu prüfen. Es wäre eigentlich schon angebracht, die Leute proaktiv zu informieren.