Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 3. Sep 2025, 12:36
Hmm...alle 5 Jahre Psychotest neu oder versteh ich das falsch? Oder nur background Check und dann halt Waffen Führerschein?
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Warum seid ihr alle so ungeduldig?Nordi hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 12:36 Hmm...alle 5 Jahre Psychotest neu oder versteh ich das falsch? Oder nur background Check und dann halt Waffen Führerschein?
Bleibt nur zu hoffen...Nordi hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 10:43 So, Morgen wird es spannend meine Herren. Mal sehen ob es der Untergang des Waffenbesitz wird, oder nur ne Sammlung von lästigen Kleinkram.
Persönlich glaub ich aber das es eher paar nervige Sachen gibt, aber nix was jetzt dauerhaft das Hobby versaut.
Was soll das sein? Wie sehen psychologische Merkmale aus?Wiederkehrende Überprüfungen: Besitzerinnen und Besitzer von Waffen sollen in Zukunft alle fünf Jahre auf ihre "Verlässlichkeit" (einschließlich psychologischer Merkmale) überprüft werden. Sie müssen zudem eine Nachschulung nachweisen können (Waffenführerschein).
Na bravo...punk-of-vk hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 15:35 SSo jetzt ist der Entwurf fertig: https://www.derstandard.at/story/300000 ... NsSUJzqsUw
Liest sich halt alles sehr schwammig. Wahrscheinlich auch deshalb, weil die (journalistische) Fachkompetenz gegen Null geht.punk-of-vk hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 15:35 SSo jetzt ist der Entwurf fertig: https://www.derstandard.at/story/300000 ... NsSUJzqsUw
Kannst du dein zusammengefasstes nochmal zusammenfassen so, als würde es kein Computer aus den 80ern erstellen?fast12 hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 15:57 Zusammenfassung der drei Texte (konsolidiert Standard, Heute, Presse):
Waffenbesitzkarte (WBK) auch für Kategorie C: Künftig ist auch für Langwaffen wie Jagdbüchsen, Repetierbüchsen und Schrotflinten (Kategorie C) eine WBK erforderlich; bisher war sie primär für Kategorie B (Pistolen, Revolver) nötig.
Verschärfte psychologische Eignung: Vor dem Erwerb einer Schusswaffe ist ein strengeres, mehrstufiges waffenpsychologisches Gutachten vorgeschrieben. Ein zweites Gutachten folgt nach fünf Jahren. Die Begutachtung wird inhaltlich erweitert.
Wiederkehrende Verlässlichkeitsprüfungen: Alle Waffenbesitzerinnen und -besitzer werden alle fünf Jahre auf ihre Verlässlichkeit (einschließlich psychologischer Merkmale) überprüft und müssen eine Nachschulung (Waffenführerschein) nachweisen.
Mindestalter: Für Kategorie-B-Waffen wird das Mindestalter auf 25 Jahre angehoben, für Kategorie-C-Waffen auf 21 Jahre. Für Jägerinnen und Jäger ist eine Ausnahmeregelung vorgesehen.
Abkühlphase: Die Wartefrist zwischen Kauf und Überlassung/Nutzung einer Schusswaffe wird auf vier Wochen verlängert; sie soll generell für den Erwerb gelten.
Schutz des sozialen Nahraums: Bei Ermittlungen wegen gefährlicher Delikte und Gewaltverbrechen – insbesondere im familiären und partnerschaftlichen Umfeld sowie bei Betretungs- und Annäherungsverboten – kann ein (vorläufiges) Waffenverbot verhängt werden.
Verbesserter Datenaustausch: Ergebnisse aus psychologischen/psychiatrischen Behandlungen und Stellungsergebnisse können zur Verlässlichkeitsprüfung herangezogen werden; zudem sind erweiterte Meldepflichten (u. a. Verkehrsbehörden) und ein verbesserter Austausch mit den Waffenbehörden vorgesehen.
Eingeschränkte Privatverkäufe: Private Waffenverkäufe müssen über registrierte Händler abgewickelt werden.
Kampf gegen illegalen Waffenhandel: Der Waffenbegriff wird erweitert und umfasst auch wesentliche Einzelteile wie Griffstücke und andere, nicht unter Druck stehende Teile.
Rückwirkung: Die neuen Regeln gelten für alle Erstanträge einer WBK seit 1. Juni 2025; Personen mit seitdem neu ausgestellter WBK müssen die verschärften psychologischen Tests nachholen. Besitzerinnen und Besitzer von Kategorie-C-Waffen, die in den vergangenen zwei Jahren angeschafft wurden, müssen binnen zwei Jahren eine WBK beantragen, sonst erlischt ihre Berechtigung.
Hervorgehobene Unterschiede und inhaltliche Abweichungen zwischen den Texten:
Umfang der Rückwirkung bei Erstanträgen:
Text 1: Rückwirkung für „alle Erstanträge einer WBK“ seit 1. Juni 2025 (ohne Kategoriebeschränkung genannt).
Text 2 und Text 3: Rückwirkung explizit auf Erstanträge einer WBK der Kategorie B seit 1. Juni 2025.
Zusatzpflicht für bereits erworbene Kategorie-C-Waffen:
Text 1 und Text 2: Wer in den letzten zwei Jahren eine Kategorie-C-Waffe gekauft hat, muss binnen zwei Jahren eine WBK beantragen, sonst Verlust der Berechtigung.
Text 3: Dieser Punkt wird nicht erwähnt.
Abkühlphase – Reichweite/Formulierung:
Text 1: Verlängerung der bisherigen 3-Tage-Frist auf vier Wochen (ohne weitere Spezifizierung).
Text 2: Vier Wochen sollen beim Erwerb jeder Schusswaffe gelten („auch bei der zweiten, dritten, etc.“).
Text 3: Vier Wochen Wartezeit allgemein zwischen Kauf und Nutzung; keine Detailierung zur Anwendbarkeit auf jede einzelne Überlassung.
Ausnahmeregelung für Jägerinnen und Jäger:
Text 1: Plant ausdrücklich Ausnahmen beim Mindestalter.
Text 2 und Text 3: Nennen keine Ausnahmen.
Psychologische Begutachtung – Detail „Kombipakete“:
Text 2: „Kombipakete“ entfallen.
Text 1 und Text 3: Dieser Aspekt wird nicht genannt.
Verbesserter Datenaustausch – Umfang/Beispiele:
Text 1: Austausch zwischen Waffenbehörden und Gesundheitseinrichtungen sowie Nutzung von Stellungsergebnissen; erwähnt auch Daten/Signalwirkung der Verkehrsbehörden und ein konkretes Fallbeispiel.
Text 2: Betonung auf psychischen Gesundheitseinrichtungen, Stellungsergebnissen und erweiterter Meldepflicht (z. B. Verkehrsbehörden).
Text 3: Datenaustausch wird nicht erwähnt.
Sofortigkeit des Waffenverbots:
Text 3: Spricht von einem „sofortigen, vorläufigen Waffenverbot“ bei einschlägigen Ermittlungen.
Text 1 und Text 2: Formulieren allgemeiner („künftig kann verhängt werden“ bzw. Verhängung vorgesehen) ohne das Wort „sofortig“.
Verweis auf bestehende FrauenSchutz-Regelungen:
Text 3: Hebt hervor, dass das bereits bestehende Waffenverbot bei Gewalt gegen Frauen bestehen bleibt.
Text 1 und Text 2: Nennen diesen expliziten Verweis nicht.
Die Rückwirkung halte ich für "spannend".fast12 hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 15:57 Zusammenfassung der drei Texte (konsolidiert Standard, Heute, Presse):
Rückwirkung: Die neuen Regeln gelten für alle Erstanträge einer WBK seit 1. Juni 2025; Personen mit seitdem neu ausgestellter WBK müssen die verschärften psychologischen Tests nachholen. Besitzerinnen und Besitzer von Kategorie-C-Waffen, die in den vergangenen zwei Jahren angeschafft wurden, müssen binnen zwei Jahren eine WBK beantragen, sonst erlischt ihre Berechtigung.
Hervorgehobene Unterschiede und inhaltliche Abweichungen zwischen den Texten:
Umfang der Rückwirkung bei Erstanträgen:
Text 1: Rückwirkung für „alle Erstanträge einer WBK“ seit 1. Juni 2025 (ohne Kategoriebeschränkung genannt).
Text 2 und Text 3: Rückwirkung explizit auf Erstanträge einer WBK der Kategorie B seit 1. Juni 2025.
Zusatzpflicht für bereits erworbene Kategorie-C-Waffen:
Text 1 und Text 2: Wer in den letzten zwei Jahren eine Kategorie-C-Waffe gekauft hat, muss binnen zwei Jahren eine WBK beantragen, sonst Verlust der Berechtigung.
Text 3: Dieser Punkt wird nicht erwähnt.