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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 3. Sep 2025, 16:24
von Blaine
die ganze geschichte wirkt völlig unausgegoren
abkühlfrist gibt es ja aktuell nur für leute ohne WBK
wenn kat C auch WBK pflichtig wird, brauch ich auch keine abkühlfrist mehr
trotzdem wollen sie diese auf 4 wochen verlängern
na was jetzt ?
außerdem können sich die behörden da auf einen extremen run einstellen, wenn alle kat C besitzer sich dann WBKs holen kommen
wird sicher genug geben, die nur C und keine WBK haben...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 3. Sep 2025, 16:26
von Dante-Mante
kiritsugu hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 16:14
Völlige Utopie.
Künftig hat man also alle 5 Jahre mind. 646,40 € (283,20 € x 2 für das "zweistufige" Psych. Gutachten + 80,- € Waffenführerschein) zu blechen, damit man eh "verlässlich" ist und weil das anscheinend noch nicht reicht kann man dann auch noch 4 Wochen warten bis man seine Waffe auch tatsächlich mit nach Hause nehmen darf?
Warten wir lieber ab, bis es sicher / endgültig ist , aber dieser Satz macht mich bissl sprachlos :
*Erhöhung des Mindestalters: Für den Besitz von Kategorie-B-Waffen (Pistolen und Revolver) soll das Mindestalter von 21 auf 25 Jahre angehoben werden, für jenen von Kategorie-C-Waffen (Gewehre) von 18 auf 21 Jahre. Eine Ausnahmeregelung ist für Jägerinnen und Jäger geplant.*
Aber mit 18 schon ein Sturmgewehr/schwere Waffen als Soldat bedienen zu dürfen ist ok xDDD
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 3. Sep 2025, 16:28
von Steppenwolf
denkst du werden alle Kat C. Beitzer eine WBK beantragen? Genau darin liegt ja die Verschärfung. Es werden in den nächsten 2 Jahren unzählige die Waffe freiwillig abgeben da der Aufwand zu Nutzen nicht gegeben sein wird.
Ich denke der "run" auf WBK wird definitiv ausfallen...ich befürchte es zumindest
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 3. Sep 2025, 16:30
von fast12
Die Frage ist auch: Wenn man heute schon eine WBK hat und zusätzlich Kategorie C besitzt - muss dann die WBK neu ausgestellt werden? Schließlich steht auf der WBK aktuell nur wieviele Kategorie B (und ggf §17 oder 18) man besitzen darf...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 3. Sep 2025, 16:33
von -wolf-
Dante-Mante hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 16:26
[...]
*Erhöhung des Mindestalters: Für den Besitz von Kategorie-B-Waffen (Pistolen und Revolver) soll das Mindestalter von 21 auf 25 Jahre angehoben werden, für jenen von Kategorie-C-Waffen (Gewehre) von 18 auf 21 Jahre. Eine Ausnahmeregelung ist für Jägerinnen und Jäger geplant.*
Aber mit 18 schon ein Sturmgewehr/schwere Waffen als Soldat bedienen zu dürfen ist ok xDDD
Viel ärger find ich dabei, dass man bei all den Altersbeschränkungen beim Waffenbesitz trotzdem schon mit 16 wählen darf. Und das, obwohl man da auch noch nicht mal voll strafmündig ist. Da passt doch gar nichts mehr zusammen

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 3. Sep 2025, 16:37
von kiritsugu
Dante-Mante hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 16:26
kiritsugu hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 16:14
Völlige Utopie.
Künftig hat man also alle 5 Jahre mind. 646,40 € (283,20 € x 2 für das "zweistufige" Psych. Gutachten + 80,- € Waffenführerschein) zu blechen, damit man eh "verlässlich" ist und weil das anscheinend noch nicht reicht kann man dann auch noch 4 Wochen warten bis man seine Waffe auch tatsächlich mit nach Hause nehmen darf?
Warten wir lieber ab, bis es sicher / endgültig ist , aber dieser Satz macht mich bissl sprachlos :
*Erhöhung des Mindestalters: Für den Besitz von Kategorie-B-Waffen (Pistolen und Revolver) soll das Mindestalter von 21 auf 25 Jahre angehoben werden, für jenen von Kategorie-C-Waffen (Gewehre) von 18 auf 21 Jahre. Eine Ausnahmeregelung ist für Jägerinnen und Jäger geplant.*
Aber mit 18 schon ein Sturmgewehr/schwere Waffen als Soldat bedienen zu dürfen ist ok xDDD
Ich gebe dir recht, wir sollten mal auf den echten Gesetzestext warten.
Beim Standard arbeiten bekanntermaßen keine Waffenexperten - oder Juristen. ^^
ad Mindestalter: warum eigentlich nicht gleich auf 70 anheben?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 3. Sep 2025, 16:41
von Yukon
fast12 hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 16:30
Die Frage ist auch: Wenn man heute schon eine WBK hat und zusätzlich Kategorie C besitzt - muss dann die WBK neu ausgestellt werden? Schließlich steht auf der WBK aktuell nur wieviele Kategorie B (und ggf §17 oder 18) man besitzen darf...
Das werden wohl die Übergangsbestimmungen regeln, die natürlich in den reisserischen Zeitungsartikeln nicht angeschnitten werden.
Aber ich persönlich würde nicht davon ausgehen, denn die explizite Aufnahme von "x Stück Kat C" in die WBK würde nur dann einen Sinn machen, wenn die Stückzahl von Kat C äquivalent zu Kat B begrenzt wäre, was ich aus den Zeitungsartikeln nicht herauslese.
Für die reine Administration der besessenen Anzahl Kat C reicht das ZWR.
Sollte jedoch wider Erwarten doch eine neue WBK ausgestellt werden, um die Erlaubnis darzustellen, dass auch Kat C besessen werden dürfen (wie ich den Ausdruck "dürfen" hasse), würde ich das Verursacherprinzip geltend machen, wenn der Gesetzgeber eine neue WBK ausstellen will, dann soll der Gesetzgeber auch die Kosten für die Ausstellung tragen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 3. Sep 2025, 16:46
von Dante-Mante
-wolf- hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 16:33
Dante-Mante hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 16:26
[...]
*Erhöhung des Mindestalters: Für den Besitz von Kategorie-B-Waffen (Pistolen und Revolver) soll das Mindestalter von 21 auf 25 Jahre angehoben werden, für jenen von Kategorie-C-Waffen (Gewehre) von 18 auf 21 Jahre. Eine Ausnahmeregelung ist für Jägerinnen und Jäger geplant.*
Aber mit 18 schon ein Sturmgewehr/schwere Waffen als Soldat bedienen zu dürfen ist ok xDDD
Viel ärger find ich dabei, dass man bei all den Altersbeschränkungen beim Waffenbesitz trotzdem schon mit 16 wählen darf. Und das, obwohl man da auch noch nicht mal voll strafmündig ist. Da passt doch gar nichts mehr zusammen
Einen 16-Jährigen kann man leichter mit derzeitigen politischen Dingen beeinflussen, aber die wahren Probleme (Inflation, unkontrollierte Migrationspolitik, Kriminalität mit harten Drogen, illegalen Schusswaffen etc.) blendet man beabsichtigt aus. Stattdessen werden wir mit mehr Maßnahmen und Dauerüberwachung (Palantir, Überwachungskameras, soweit das Auge reicht) beglückt.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 3. Sep 2025, 16:47
von fast12
Yukon hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 16:41
Sollte jedoch wider Erwarten doch eine neue WBK ausgestellt werden, um die Erlaubnis darzustellen, dass auch Kat C besessen werden dürfen (wie ich den Ausdruck "dürfen" hasse), würde ich das Verursacherprinzip geltend machen, wenn der Gesetzgeber eine neue WBK ausstellen will, dann soll der Gesetzgeber auch die Kosten für die Ausstellung tragen.
Ja eh - so wie damals 2019 bei die Magazine

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 3. Sep 2025, 16:51
von Yukon
Blaine hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 16:24
die ganze geschichte wirkt völlig unausgegoren
abkühlfrist gibt es ja aktuell nur für leute ohne WBK
wenn kat C auch WBK pflichtig wird, brauch ich auch keine abkühlfrist mehr
trotzdem wollen sie diese auf 4 wochen verlängern
na was jetzt ?
außerdem können sich die behörden da auf einen extremen run einstellen, wenn alle kat C besitzer sich dann WBKs holen kommen
wird sicher genug geben, die nur C und keine WBK haben...
Laut krone.at:
Einführung einer vierwöchigen Abkühlphase beim Ersterwerb jeder Schusswaffe.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 3. Sep 2025, 16:57
von Master-chief1000
Was soll überhaupt "Ersterwerb jeder Schusswaffe" heißen?
Erstes mal Kat C kaufen 4 Wochen warten. Jede weitere Kat C sofort?
Erstes mal K98 kaufen 4 Wochen warten. Jeder weitere sofort?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 3. Sep 2025, 16:58
von Master-chief1000
Allein das der Händler die Waffen dann noch 4 Woche lagern/sichern muss wird die Preise nach oben schrauben..
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 3. Sep 2025, 17:03
von Yukon
fast12 hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 16:47
Yukon hat geschrieben: Mi 3. Sep 2025, 16:41
Sollte jedoch wider Erwarten doch eine neue WBK ausgestellt werden, um die Erlaubnis darzustellen, dass auch Kat C besessen werden dürfen (wie ich den Ausdruck "dürfen" hasse), würde ich das Verursacherprinzip geltend machen, wenn der Gesetzgeber eine neue WBK ausstellen will, dann soll der Gesetzgeber auch die Kosten für die Ausstellung tragen.
Ja eh - so wie damals 2019 bei die Magazine
Jo eh
Was mich auch dazu veranlasst mir ans Hirn zu greifen, ist das neue Mindestalter von 25 für Kat B.
Full Auto ist im Rahmen des Heeres in bereits mit 18 in Ordnung, Führerschein L17 mit 16 Jahren beginnen ist auch okay, Berufspilotenschein mit 21 oder 22 Jahren machen bereitet uns auch keine Sorgen, wählen mit 16 muss auch sein.....aber wehe es geht um Kat B, dann müssen es ein Mindestalter von 25 sein, weil (laut mehreren Zeitungsartikeln vor ein paar Monaten) erst in diesem Alter irgendein Gehirnlappen voll ausbildet ist.
Beim Steuern von Autos und Flugzeugen ist der Gehirnlappenkein Problem, beim StG77 ebensowenig, aber bei Kat B lauern Tod und Pestillenz.....
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 3. Sep 2025, 17:15
von Yukon
Laut der rosaroten Tageszeitung (Standard), soll zukünftig auch mit Waffenverboten "lockerer" umgegangen werden:
Erhöhter "Schutz des sozialen Nahraums": Künftig soll in bestimmten Fällen ein (vorläufiges) Waffenverbot verhängt werden können. Dazu zählen Ermittlungen wegen gefährlicher Delikte und Gewaltverbrechen beziehungsweise wegen möglicher Straftaten im nächsten sozialen Umfeld, besonders in der Partnerschaft oder in der Familie, sowie bei Betretungs- und Annäherungsverboten.
Das ist für alle relevant, die irgendetwas mit Luftfahrt zu tun haben, denn der Personenkreis, der einer ZÜP (Zuverlässigkeitsüberprüfung) des Verkehrsministeriums unterliegt, ist in den vergangenen drei Jahren erheblich ausgeweitet worden. Die ZÜP kann nur dann positiv abgeschlossen werden, wenn in den vergangenen 5 Jahren kein Waffenverbot verhängt wurde, wenn aber die Anlassfälle, die zu einem Waffenverbot führen, ausgeweitet werden, wird ein Beruf im Bereich der Luftfahrt immer unangenehmer.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 3. Sep 2025, 17:27
von Plinker
Wenn ich die Infos richtig deute wird der legale Waffenbesitz zwar nicht schwieriger aber mit mehr Geduld und mit bedeutend mehr Kosten verbunden sein.
Warten wir die nächsten Tage ab.
In meinen Augen ist der Entwurf so zugeschnitten das die Klientel von ÖVP und Neos keinen Schaden erleiden.