Re: Waffengebraucht Slapstick
Verfasst: Sa 22. Dez 2018, 23:51
Und schon gar nicht um diesen Preis !!
Da versucht sich jemand an der noch nicht existierenden IPSC-Division „PCC Classic MOS“Mani1900 hat geschrieben:https://www.waffengebraucht.at/waffen/k ... um--102674
Über Zielhilfen auf UHR's kann man sich ja streiten, aber warum macht man sowas?!
Ich stehe evt. auf der Leitung, aber was ist da verboten?454casull hat geschrieben:und wieder so eine tolle
wohl verbotene waffe
man beachte das gewinde
für eine mündungs-bremse
bei ein kleinkaliber
https://www.waffengebraucht.at/waffen/k ... fe--103299
ich denke doch der kollege hat da einen spass gemacht oder?Steirer hat geschrieben:Ist erst verboten wenn du einen Mündungsfeuerdämpfer statt eines Kompensator montiert.
weiss ned ob die modellnummer stimmt454casull hat geschrieben:ich denke eher an das gewehr ..norinco jw20
wenn zerlegbar in österreich kat.A
da ist das mündungs gewinde das kleinere problem..
Wie ist das dann eigentlich mit Kipplaufbüchsen im Allgemeinen? K95? Auch ruckzuckgewo hat geschrieben:weiss ned ob die modellnummer stimmt454casull hat geschrieben:ich denke eher an das gewehr ..norinco jw20
wenn zerlegbar in österreich kat.A
da ist das mündungs gewinde das kleinere problem..
man sieht nix von der takedown option am foto
aber ja, wenns die takedown ist dann hast du recht
da gibts was schriftliches dazu ... kat A weil schnellzerlegbar
Nicht das kleinere, sondern GAR KEIN Problem! Wie kommt man auf die Idee??454casull hat geschrieben:da ist das mündungs gewinde das kleinere problem..
JägerausSalzburg hat geschrieben: Wie ist das dann eigentlich mit Kipplaufbüchsen im Allgemeinen? K95? Auch ruckzuck
Sollte kein Problem sein, weil für Jagdwaffen üblich.Waffengesetz hat geschrieben:§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen.....
2.von Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;
so ist esMarkus_H hat geschrieben:JägerausSalzburg hat geschrieben: Wie ist das dann eigentlich mit Kipplaufbüchsen im Allgemeinen? K95? Auch ruckzuckSollte kein Problem sein, weil für Jagdwaffen üblich.Waffengesetz hat geschrieben:§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen.....
2.von Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;
Dann wäre ein Mündungsgewinde am AR-15 erst recht ein Problem.454casull hat geschrieben:da ist das mündungs gewinde das kleinere problem..