Re: Aktuelle Schwierigkeiten in der BRD mit HK G36
Verfasst: Do 17. Okt 2013, 13:56

Das österreichische Waffenforum
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Ich glaube das unterstreicht augenscheinlich, dass es denen (wie am Ende meines Beitrages von Seite 8 schon angesprochen) null um den Wahrheitsgehalt ihrer "Recherchen" geht. Der Kern des obigen Textes ist doch nichts anderes wie:Der SWR hat geschrieben:Die im REPORT MAINZ-Beitrag thematisierte Kritik am Sturmgewehr G36 von Heckler & Koch ist nicht von einstweiliger Verfügung betroffen
REPORT MAINZ hat in der Sendung vom 17.09.2013 in dem Beitrag "Der Minister und das Gewehr" über das G36 von Heckler & Koch und die uns bekannt gewordene Kritik an der Tauglichkeit der Waffe als Standard-Sturmgewehr der Bundeswehr berichtet. In diesem Zusammenhang haben wir interne Unterlagen der Bundeswehr, die auf Probleme beim Einsatz der Waffe hinweisen, einem Waffensachverständigen vorgelegt. Zu diesen Unterlagen nimmt der Sachverständige Stellung. Der Sachverständige wurde zwar im Bild mit einem anderen Gewehr gezeigt, seine Aussagen bezogen sich jedoch alle auf das G36. Weder das im Bild gezeigte Gewehr, noch dessen Eigenschaften waren Gegenstand des Beitrags.
In dem Beitrag werden ferner die Stellungnahme sowohl des Bundesamts für die Ausrüstung der Bundeswehr, als auch von Heckler & Koch zur Kritik an dem Gewehr G36 wiedergegeben.
Die vom Landgericht Düsseldorf erlassene einstweilige Verfügung untersagt im Wesentlichen, den Eindruck zu erwecken, der Waffensachverständige habe in den gezeigten Filmaufnahmen mit einem G36 geschossen. Diese einstweilige Verfügung stellt keine endgültige Regelung dar und der SWR überprüft derzeit, ob er gegen die einstweilige Verfügung vorgehen wird. Der eigentliche Gegenstand des Beitrags, die Berichterstattung über die bekannt gewordene Kritik an der Tauglichkeit des G36 als Standard-Sturmgewehr, ist von der einstweiligen Verfügung nicht betroffen. Daher steht der Beitrag jetzt leicht überarbeitet bereits wieder online.
Anne Brandt, LL.M.
Justitiariat / SWR
Wieso sollte man etwas tauschen das gut funktioniert ? Wenn die Deutschen ihre Suhler DDR AKs behalten hätten, hättens heute noch keine ProblemeThomas Johannes hat geschrieben:Focus de. über G36:
" ...das Gewehr sei Anfang der neunziger Jahre in der Bundeswehr eingeführt worden. Die vorgesehene Nutzungsdauer sei 20 Jahre"
na das geht sich doch wunderbar aus!
DEn Luxus können wir uns nicht leisten, aber Ich Frage mich wann beim ÖBH zumindest die zutodegeputzen STG77/AUG nach über 30 Jahren getauscht werden...
in deutschland ist es nicht andersBigBen hat geschrieben:Die Schussbelastung der Läuft müsste ja auch recht gering sein...wenn so hört dass die meisten Leuten während ihrem GWD keine 50 scharfe Schuss gemacht haben....
Gegen eine Meinung kannst keine EV veranlassen. Die dürfen philosophieren was sie wollen. Das ist nunmal Presse- und Meinungsfreiheit. HK hat gegen das geklagt was ihnen möglich war: Nämlich die beweisbaren Lügen (die Streukreisdemo). Ob ein Gewehr gut oder schlecht ist, kannst nie vollständig beweisen (zumal es ohnehin um eine realitätsfremde Anschuldigung geht) also ist es sinnlos gegen derlei Behauptungen vorzugehen. Die erreichte EV rückt die restlichen Behauptungen zudem ohnehin in ein entsprechendes Licht. Wenn versucht wird mit gefälschten Demonstrationen die eigenen Behauptungen zu untermauern, kann man sich denken wieviel die Behauptungen wert sind...JPS1 hat geschrieben:*Hust* Wär die EV von HuK gegen die Aussagen - und nicht nur gegen das falsche "Bild" - gerichtet gewesen, dann hätte das Gericht vielleicht öffentlich festellen müssen, dass die "Vorwürfe" nicht frei erfunden sind *Hust*
Tschuldige... verkühlt - ich meinte: Zeter, Mordio!
Starfox hat geschrieben:Gegen eine Meinung kannst keine EV veranlassen. Die dürfen philosophieren was sie wollen. Das ist nunmal Presse- und Meinungsfreiheit. HK hat gegen das geklagt was ihnen möglich war: Nämlich die beweisbaren Lügen (die Streukreisdemo). Ob ein Gewehr gut oder schlecht ist, kannst nie vollständig beweisen (zumal es ohnehin um eine realitätsfremde Anschuldigung geht) also ist es sinnlos gegen derlei Behauptungen vorzugehen. Die erreichte EV rückt die restlichen Behauptungen zudem ohnehin in ein entsprechendes Licht. Wenn versucht wird mit gefälschten Demonstrationen die eigenen Behauptungen zu untermauern, kann man sich denken wieviel die Behauptungen wert sind...JPS1 hat geschrieben:*Hust* Wär die EV von HuK gegen die Aussagen - und nicht nur gegen das falsche "Bild" - gerichtet gewesen, dann hätte das Gericht vielleicht öffentlich festellen müssen, dass die "Vorwürfe" nicht frei erfunden sind *Hust*
Tschuldige... verkühlt - ich meinte: Zeter, Mordio!
Grüße,
Starfox