D.h man bräuchte eine Art zeitlich begrenzte Erlaubnis eine Kat A Waffe zu besitzen solange ein Hi Cap Mag angesteckt ist das man aufgrund Altbestand oder Edelsportschützenregelung besitzen darf...panhandle hat geschrieben:Hi....
@susi
Soweit ich das hier allgemein geschriebene - und auch mit dem Waffg. in gegenüberstellung gesehene - richtig interpretiere, wäre es eben als "Nachteil" zu sehen, dass Dir eine Kat A Meldung (bezogen auf eine Kat B Waffe) eben diesen Kat B Platz "kostet".
Die "Meldung" eines HiCap Mags - die ja auch "Kat A repräsentieren" haben aber keinen Einfluss auf einen Kat B Platz, da sie ja nicht unter eine Genehmigungspflicht fallen.
Desweiteren ( zumindest so sehe ich das ) ist/bleibt ja auch diese "vorerst" als Kat A "gemeldete "B Waffe" weiterhin "auch" eine B Waffe in verbindung mit einem "normalen" Mag.
g
willi
Hinweis zur Formulierung Eurer Beiträge betreffend der geplanten Waffenrechtsänderung: viewtopic.php?f=20&t=60130
Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
John Wayne
John Wayne
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
Ich sehe diese Kat A meldung eben "nur" als "zeitliche " Geschichte.....Gerade das Du eben ohne Probs ein HiCap anstecken darfst...
Eben mit HiCap Kat A ohne HiCap wiederum Kat B....
(prinzipiell zumindest)...
g
willi
Eben mit HiCap Kat A ohne HiCap wiederum Kat B....
(prinzipiell zumindest)...
g
willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
Danke für Deine Hinweise, panhandle. Ich sehe das auch so.
Meine Vermutung: es gibt also keinen Nachteil. Wenn ich meine Glock als A Waffe registriere, steht halt dann in meiner WBK (vorher: 2Plätze KAT B) nachher: 1 Platz KAT A + 1 Platz KAT B. Sollte ich statt meiner Glock KAT A in einem Jahr eine CZ KAT B Pistole erwerben wollen, muß ich die CZ Dann eben als KAT B melden und ich verliere den KAT A Eintrag in meiner WBK. Der Platz ist dann halt für immer weg - wenn ich nicht Edelsportschützin werde, um wieder einen KAT A Platz zu erhalten.
Meine Vermutung: es gibt also keinen Nachteil. Wenn ich meine Glock als A Waffe registriere, steht halt dann in meiner WBK (vorher: 2Plätze KAT B) nachher: 1 Platz KAT A + 1 Platz KAT B. Sollte ich statt meiner Glock KAT A in einem Jahr eine CZ KAT B Pistole erwerben wollen, muß ich die CZ Dann eben als KAT B melden und ich verliere den KAT A Eintrag in meiner WBK. Der Platz ist dann halt für immer weg - wenn ich nicht Edelsportschützin werde, um wieder einen KAT A Platz zu erhalten.
Grüße
susi
susi
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
Mein Waffenpass ist nur für Kat Bsusi hat geschrieben:Ist jemandem irgendein Nachteil bekannt, der daraus entstehen würde, eine Glock als KAT A zu melden?
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
im wesentlichen ja
trotzdem ist das irgendwie ein wahnsinn
da hams die vorab tenehmigung der zubehoere abgeschafft weil
- ein riesenaufwand fuer die verwaltung und
- es besteht ja sowieso ein rechtsanspruch,
daher ein voellig sinnloser formalakt
und jetzt machens das selbe nochmal mit den kat A und hicaps
die sollen einfach auf antrag einen bescheid ausstellen dass fuer den hr XYZ das genehmigungsdokument wbk/wp nr 123456 ggf auch fuer echt,aessig besessene waffen mit hicap gilt auch wenn diese waffen zu diesem zeitpunkt kat A sind
basta
trotzdem ist das irgendwie ein wahnsinn
da hams die vorab tenehmigung der zubehoere abgeschafft weil
- ein riesenaufwand fuer die verwaltung und
- es besteht ja sowieso ein rechtsanspruch,
daher ein voellig sinnloser formalakt
und jetzt machens das selbe nochmal mit den kat A und hicaps
die sollen einfach auf antrag einen bescheid ausstellen dass fuer den hr XYZ das genehmigungsdokument wbk/wp nr 123456 ggf auch fuer echt,aessig besessene waffen mit hicap gilt auch wenn diese waffen zu diesem zeitpunkt kat A sind
basta
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
@hane
Könnte dann ja als Altbestand auch möglich sein den Waffenpass auf KAT A zu ändern.
Könnte dann ja als Altbestand auch möglich sein den Waffenpass auf KAT A zu ändern.
Grüße
susi
susi
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
@gewo
Als gelernte Ösis, wissen wir, wie es bei uns so läuft. Weshalb einfach, wenn es auch kompliziert möglich ist.
Als gelernte Ösis, wissen wir, wie es bei uns so läuft. Weshalb einfach, wenn es auch kompliziert möglich ist.
Grüße
susi
susi
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
Hi..
@Hane
ja, so gesehen schon, aber es wird in diesem zusammenhang wohl auch diese "Kat A" Meldung/ANzeige sich auf den WP machen lassen..... das Gesetz sieht das ja auch vor....
siehe § 17 Abs. 3 >>>(3) Die Behörde kann verlässlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr
vollendet haben und überwiegendes berechtigtes Interesse an Erwerb,
Einfuhr, Besitz oder Führen nachweisen, Ausnahmen von Verboten der
Abs. 1 und 2 bewilligen. Betroffenen, die eine Schusswaffe der Kategorie
B rechtmäßig besitzen, ist auf Antrag eines Sportschützen für die
Ausübung des Schießsports eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbs und
Besitzes und, sofern der Betroffene aufgrund eines Waffenpasses zum
Führen dieser Schusswaffe berechtigt ist, eine Ausnahme vom Verbot
des Führens einer Schusswaffe gemäß Abs. 1 Z 7 und 8 zu erteilen.
Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für
den Erwerb, Besitz oder das Führen der Schusswaffe der Kategorie B
ist entsprechend einzuschränken.<<<
g
willi
@Hane
ja, so gesehen schon, aber es wird in diesem zusammenhang wohl auch diese "Kat A" Meldung/ANzeige sich auf den WP machen lassen..... das Gesetz sieht das ja auch vor....
siehe § 17 Abs. 3 >>>(3) Die Behörde kann verlässlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr
vollendet haben und überwiegendes berechtigtes Interesse an Erwerb,
Einfuhr, Besitz oder Führen nachweisen, Ausnahmen von Verboten der
Abs. 1 und 2 bewilligen. Betroffenen, die eine Schusswaffe der Kategorie
B rechtmäßig besitzen, ist auf Antrag eines Sportschützen für die
Ausübung des Schießsports eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbs und
Besitzes und, sofern der Betroffene aufgrund eines Waffenpasses zum
Führen dieser Schusswaffe berechtigt ist, eine Ausnahme vom Verbot
des Führens einer Schusswaffe gemäß Abs. 1 Z 7 und 8 zu erteilen.
Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für
den Erwerb, Besitz oder das Führen der Schusswaffe der Kategorie B
ist entsprechend einzuschränken.<<<
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willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
Ich würde sagen NEIN, da dies der Gesetzgeber nicht vorgesehen hat (ansonsten hätte er eine Regelung analog zu §35 Abs 2 (1), dass ein WP für Kat B auch zum Führen von Kat. C(D) berechtigt, eingebaut).Elyna hat geschrieben:Meine Frage ist nach wie vor ob ein WP der dann einen Kat A Platz hat zum führen einer Kat B berechtigt?
Aus meiner Sicht würde eigentlich nur Sinn machen, die Felder für §17(1) Pkt.7 und 8 als JA/NEIN Felder auszuführen und nur die Berechtigung einzutragen. Die Waffe(n) bleiben weiter Kat B. (kein zusätzlicher Platz) und z.B. ein (X) im Feld bedeutet, dass man sie auch als Kat. A besitzen (führen) darf.
Damit werden eine Menge Probleme vermieden und Altbestands-Besitzer behalten ihre Berechtigung wie bisher.
Und auch der optisch negative Effekt, dass es plötzlich eine Menge an Kat. A waffen mehr gibt, wird vermieden.
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
Ich werde nicht zur BH gehen um meinen Waffenpass zu ändern. Zum Schluss kommen Sie drauf, dass du auch die Jäger-Regelung reichen würde.
Aber es betrifft mich eh nicht, hab keine Glock.
Wenn B Waffe einstecken, dann meist die Ruger LCP. Oder den Schrothalbautomatenbeim Krähenjagen.
Wollte nur ein Beispiel bringen
Aber es betrifft mich eh nicht, hab keine Glock.
Wenn B Waffe einstecken, dann meist die Ruger LCP. Oder den Schrothalbautomatenbeim Krähenjagen.
Wollte nur ein Beispiel bringen
- combatmiles
- .50 BMG
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- Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
ich hab beides...
WP Kat "B" für 2 Stk
WBK für 4x "B"
1x "A" Pumpgun
ein Platz auf dem WP wär noch frei..
WP Kat "B" für 2 Stk
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ein Platz auf dem WP wär noch frei..
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- Glock1768
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- Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
Gewo, wie ist das jetzt rechtlich beim Kauf von Zubehör? Kann ich jetzt gleich zum Händler und der trägt das Zubehör entsprechend zur Waffe ein?gewo hat geschrieben:im wesentlichen ja
trotzdem ist das irgendwie ein wahnsinn
da hams die vorab tenehmigung der zubehoere abgeschafft weil
- ein riesenaufwand fuer die verwaltung und
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daher ein voellig sinnloser formalakt
und jetzt machens das selbe nochmal mit den kat A und hicaps
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basta
Oder wie sieht das jetzt aus?
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
kommGlock1768 hat geschrieben:Gewo, wie ist das jetzt rechtlich beim Kauf von Zubehör? Kann ich jetzt gleich zum Händler und der trägt das Zubehör entsprechend zur Waffe ein?gewo hat geschrieben:im wesentlichen ja
trotzdem ist das irgendwie ein wahnsinn
da hams die vorab tenehmigung der zubehoere abgeschafft weil
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- es besteht ja sowieso ein rechtsanspruch,
daher ein voellig sinnloser formalakt
und jetzt machens das selbe nochmal mit den kat A und hicaps
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basta
Oder wie sieht das jetzt aus?
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feddich
dein zubehoer kauf wird von mir ganz normal an die behoerde gemeldet
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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
also wenn i ma jetzt an 2. Lauf dazukauf macht des der Händler mit dem Zubehörantrag? Auf meiner WBK steht no nix vo Zubehör...
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