Es ist definitiv einfacher, so zu entwaffnen. Es dauert zwar länger, aber dafür gibt es viel weniger Widerstand. In Kanada haben sie es doch kürzlich auch so gemacht: Sämtliche Kurzwaffen verboten, aber die Besitzer dürfen ihre behalten - Besitz wird eingefroren. Wenn die Altbesitzer weggestorben sind wars das mit Kurzwaffen in Privathänden. Ich denke das ist der Konsens in westlichen Politikerkreisen, es so zu machen. Ist natürlich keine Garantie, es kann immer jemand vorpreschen und a la GB & AU einfach radikal einkassieren.Gadai hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 11:24 ...
Ob das auch so bleiben wird, oder sind es nur die Anfänge?
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BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Meine Meinung dazu würde einige Seiten Schreibarbeit erfordern.FdH22 hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 12:04 Auf alle Fälle halte ich es mit Dale Carnegie: "Sorge dich nicht, lebe!"
https://de.wikipedia.org/wiki/Dale_Carnegie
Eine Freundin sagte einst zu mir : Man kann nicht aus seiner Haut..
Aber gut wenn man es WIRKLICH schafft.
Aber wenn ich manchmal mit mir sehr lieben Verwandten rede, welche sich nur über ÖRR informieren..
Momentan habe ich Freude an meinem Hobby. Aber man sollte in Zeiten wie diesen vorsichtig sein allzu viel darin zu investieren.
Betrifft auch andere Bereiche und Investitionen.. nicht leicht..
Nachtrag: Vielleicht hat es Carnegie ja auch nur geschafft sein Hobby zum Beruf zu machen?
Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Betrifft auch betriebliche Investitionen was sich irgendwann rächen wird.Gadai hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 12:40
Betrifft auch andere Bereiche und Investitionen.. nicht leicht..
Denn wenn alle die Geld haben dieses auf Inseln transferieren und damit dort über Aktiengeschäfte mehr Geld verdienen als im Inland, wird es irgendwann mal krachen.
Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Die ÖVP wird nach der nächsten Wahl wsl nur mehr eine Nebenrolle spielen.
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Archbishop Gumby
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Verstehe ich das richtig - als Altbestand Kat. C Besitzer (d.h. erste registrierte Kat. C vor >~2,5 Jahren) durfte man nur bis 16.10.2025 zusätzliche Kat C Waffen erwerben? Danach erworbene erfordern, dass man in der Übergangsfrist eine WBK macht?gewo hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 13:4816.10.2025ebner33 hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 13:32Aber nur sofern sie die Waffe VOR dem Stichtag(ich glaube vorigen Juni/Juli) gekauft haben,oder?rider650 hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 13:27Die brauchen nicht mal eine WBK. Es sein denn sie wollen eine weitere Kat C kaufen..Poirot hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 13:04 ...
Und die ganzen Kat C Altwaffenbesitzer die jetzt eine WBK C light beantragen müssen, müssen auch Psychotest machen ?
Wenn ja wäre das ja unfassbar das so eine Aktion rückwirkend vorgeschrieben wird.
Falls ja, wo steht das bzw. wie ist der genau Wortlaut?
Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Unwahrscheinlich.titan hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 14:29 Die ÖVP wird nach der nächsten Wahl wsl nur mehr eine Nebenrolle spielen.
Und es ist auch unwahrscheinlich das was besseres nachkommt.
FPÖ Absolute für Veränderungen wirds so schnell nicht geben.
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plainwaviness
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Ich zweifle an der FPÖ.Poirot hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 15:43 Unwahrscheinlich.
Und es ist auch unwahrscheinlich das was besseres nachkommt.
FPÖ Absolute für Veränderungen wirds so schnell nicht geben.
Als sie es endlich in die Regierung schafften, kam die Ibiza-Affäre.
Ich sage nicht, dass andere Parteien nicht auch korrupt sind, aber die schaffen eine Amtsperiode ohne eine „Affäre“, die zur Auflösung der Regierung führt.
Außerdem scheinen sie es sich zu bequem in der Opposition zu machen und nicht wirklich was zu tun.
Also bevor die FPÖ in die Regierung kommt, gibt es eine Koalition mit allen anderen Parteien. Daher müsste es ein Erdrutschsieg sein.
Aber sorry, Politik zu diskutieren bringt hier (oder sonst wo) auch nichts.
Mittlerweile finde ich jede Partei unwählbar. Für einen Punkt im Programm, dem ich zustimme, finde ich mind. drei weitere Punkte, wo ich dagegen bin. Das eben bei effektiv jeder Partei. Vor allem, wenn die Versprechen mit dem tatsächlichen Wahlverhalten verglichen werden.
Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Ich glaube auch nicht an die FPÖ aber wenn einem die aktuelle Politik nicht gefällt muss man die Gegenseite wählen. Ein anderes legales Instrument hat man nicht in einer Demokratie. Auch wenns dadurch nicht besser wird.plainwaviness hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 15:58
Ich zweifle an der FPÖ.
Als sie es endlich in die Regierung schafften, kam die Ibiza-Affäre.
Ich sage nicht, dass andere Parteien nicht auch korrupt sind, aber die schaffen eine Amtsperiode ohne eine „Affäre“, die zur Auflösung der Regierung führt.
Außerdem scheinen sie es sich zu bequem in der Opposition zu machen und nicht wirklich was zu tun.
Also bevor die FPÖ in die Regierung kommt, gibt es eine Koalition mit allen anderen Parteien. Daher müsste es ein Erdrutschsieg sein.
Aber sorry, Politik zu diskutieren bringt hier auch nichts.
Ibiza: ich denke mit viel Geld und guten Privatdetektiven die eine gute Show aufbauen könnte man jede Partei kompromitieren. Und nicht nur Parteien, auch Reiche einflussreiche Personen, Firmen, Medien, NGOs usw. Skandale wie z.B. SOS Kinderdorf schwappen oft ja nur aus Zufall an die Oberfläche. 85-90% des Eisbergs sind unter Wasser. Und der Fritzl Keller war bestimmt auch nicht der einzige in Österreich.
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Immerhin hat es den Kurz auch erwischt, also es scheint nicht nur die FPÖ das Ziel zu sein.Poirot hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 16:13 Ibiza: ich denke mit viel Geld und guten Privatdetektiven die eine gute Show aufbauen könnte man jede Partei kompromitieren. Und nicht nur Parteien, auch Reiche einflussreiche Personen, Firmen, Medien, NGOs usw. Skandale wie z.B. SOS Kinderdorf schwappen oft ja nur aus Zufall an die Oberfläche. 85-90% des Eisbergs sind unter Wasser. Und der Fritzl Keller war bestimmt auch nicht der einzige in Österreich.
Aber so öffentlich wie die beim Kokain Ziehen das Land verraten wollten, ist schon unglaublich. Die Kosten beliefen sich vermutlich auf größtenteils das Koks und den Hotelraum. Für den Rest brauchte es nur eine hübsche Frau, die russisch klingt.
Es würde mich interessieren, wer von unseren Politikern alles den Epstein besucht hat auf seiner Insel… Das könnte man herausfinden.
Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Ich lese das nicht so. Im §56 steht, dass die Behörde vom Ablauf eines gültigen Jagddokumentes zu informieren ist. Weiters sind allenfalls Gründe mitzuteilen. Es erfolgt eine Überprüfung. Ich wüsste jetzt nicht, wieso Jäger die WBK-C beantragen müssten. Überprüft werden sie, ob sie sich etwas zuschulden kommen haben lassen. Dann …. Ansonsten sind sie Kategorie C-Besitzern wohl gleichzustellen. Beide können halt nichts mehr kaufen.Poirot hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 09:59 Jäger der Jagdkarte nicht mehr einzahlt muss dann auch WBK beantragen und 2x Test machen.
Da hängt seine ganze Jagdwaffensammlung drann.
Hat der Psychologe einen schlechten Tag oder kommen ihm die Bartstoppel zu lang vor, ist plötzlich alles weg.

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Man denke nur an "Holec" der für einen ausländischen Geheimdienst tätig war und dann was wurde ?plainwaviness hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 16:57
Aber so öffentlich wie die beim Kokain Ziehen das Land verraten wollten, ist schon unglaublich. Die Kosten beliefen sich vermutlich auf größtenteils das Koks und den Hotelraum. Für den Rest brauchte es nur eine hübsche Frau, die russisch klingt.
85-90% unter Wasser !
Koks: einfach mal Abwasserproben von Regierungsgebäuden nehmen, sofern die nicht deswegen vorher durch einen Filter laufen
Dann weis man es genau.
Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Da gibt es irgendwelche Fristen innerhalb welcher man sich eine WBK für C besorgen muss wenn die Jagdkarte (=waffenrechtliches Dokument) mangels Einzahlung ungültig wird.mikonis hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 17:47 Ich lese das nicht so. Im §56 steht, dass die Behörde vom Ablauf eines gültigen Jagddokumentes zu informieren ist. Weiters sind allenfalls Gründe mitzuteilen. Es erfolgt eine Überprüfung. Ich wüsste jetzt nicht, wieso Jäger die WBK-C beantragen müssten. Überprüft werden sie, ob sie sich etwas zuschulden kommen haben lassen. Dann …. Ansonsten sind sie Kategorie C-Besitzern wohl gleichzustellen. Beide können halt nichts mehr kaufen.
Aber villeicht irre ich mich und es ist dann bei Jäger kein Psychotest nötig ?
Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Stichtag ist gemäß §62(23) das Inkraftreten des §58(32) und das wird irgendwann heuer sein. Also falls die Erstregistrierung einer Kategorie C vor dem Jahr 2026 minus 2 Jahre war, ist man Altbesitzer Kategorie C und braucht nichts beantrage, darf allerdings auch nichts mehr kaufen.Archbishop Gumby hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 15:42Verstehe ich das richtig - als Altbestand Kat. C Besitzer (d.h. erste registrierte Kat. C vor >~2,5 Jahren) durfte man nur bis 16.10.2025 zusätzliche Kat C Waffen erwerben? Danach erworbene erfordern, dass man in der Übergangsfrist eine WBK macht?
Falls ja, wo steht das bzw. wie ist der genau Wortlaut?

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Nach 14 Mo ohne gültige Jagdkarte ist die Waffenbehörde durch die Jagdbehörde zu informieren …. Die Waffenbehörde prüft, ob die Zuverlässigkeit gegeben ist. Er könnte ja wg. Wilderei rausgeflogen sein ….Poirot hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 17:52Da gibt es irgendwelche Fristen innerhalb welcher man sich eine WBK für C besorgen muss wenn die Jagdkarte (=waffenrechtliches Dokument) mangels Einzahlung ungültig wird.mikonis hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 17:47 Ich lese das nicht so. Im §56 steht, dass die Behörde vom Ablauf eines gültigen Jagddokumentes zu informieren ist. Weiters sind allenfalls Gründe mitzuteilen. Es erfolgt eine Überprüfung. Ich wüsste jetzt nicht, wieso Jäger die WBK-C beantragen müssten. Überprüft werden sie, ob sie sich etwas zuschulden kommen haben lassen. Dann …. Ansonsten sind sie Kategorie C-Besitzern wohl gleichzustellen. Beide können halt nichts mehr kaufen.
Aber villeicht irre ich mich und es ist dann bei Jäger kein Psychotest nötig ?

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Hier habe ich was dazu gefunden - leider keine Info zu Psychotest:mikonis hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 18:06
Nach 14 Mo ohne gültige Jagdkarte ist die Waffenbehörde durch die Jagdbehörde zu informieren …. Die Waffenbehörde prüft, ob die Zuverlässigkeit gegeben ist. Er könnte ja wg. Wilderei rausgeflogen sein ….
https://www.sbg-jaegerschaft.at/jagd/ge ... ge-fragen/
Ich war Jäger, habe aber jetzt keine gültige Jagdkarte und möchte auch keine mehr; aber ich besitze noch registrierte Schusswaffen der Kat. C. Was muss ich beachten?
Wenn der ehemalige Jäger über 21 Jahre ist und der Erwerb der Schusswaffen der Kat. C vor mehr als zwei Jahren vor Inkrafttreten der WaffG-Novelle erfolgte, dann sind keine Schritte erforderlich (§ 58 Abs. 31 WaffG).
Wenn der ehemalige Jäger über 21 Jahre ist und der Erwerb der ersten Schusswaffe der Kat. C vor weniger als zwei Jahren vor Inkrafttreten der WaffG-Novelle erfolgte, dann muss dieser innerhalb von zwei Jahren bei der Waffenbehörde einen Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für die Kat. C stellen. Alternativ kann die Schusswaffe binnen zwei Jahren einem zum Besitz einer Schusswaffe der Kat. C Berechtigtem überlassen werden (§ 58 Abs. 32 WaffG).
Wenn der ehemalige Jäger unter 21 Jahre ist, dann muss dieser innerhalb von zwei Jahren bei der Waffenbehörde einen Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für die Kat. C stellen. Alternativ kann die Schusswaffe binnen zwei Jahren einem zum Besitz einer Schusswaffe der Kat. C Berechtigtem überlassen werden (§ 58 Abs. 33 WaffG).

