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Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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rider650
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von rider650 » Do 14. Mai 2026, 19:28

rhodium hat geschrieben: Do 14. Mai 2026, 19:22 Es ist doch nicht die Aufgabe des legalen Besitzers, den Rechtsstatus seines Besitzes beständig zu prüfen. Es wäre eigentlich schon angebracht, die Leute proaktiv zu informieren.
Du wirst proaktiv informiert über alle neuen Gesetze, unter ris.bka.gv.at Und es ist deine Pflicht, dich da über alles am laufenden zu halten. Für Leute ohne Internet wird das sicher auch noch irgendwo auf Papier veröffentlicht.

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AUG-andy
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von AUG-andy » Do 14. Mai 2026, 19:50

rhodium hat geschrieben: Do 14. Mai 2026, 19:22 Es ist doch nicht die Aufgabe des legalen Besitzers, den Rechtsstatus seines Besitzes beständig zu prüfen. Es wäre eigentlich schon angebracht, die Leute proaktiv zu informieren.
Als Kfz Besitzer muss ich mich auch selbst informieren wenn sich die StVO geändert hat. Wird ja zeitgerecht kommuniziert.
MfG
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von masterman04 » Do 14. Mai 2026, 20:42

rhodium hat geschrieben: Do 14. Mai 2026, 19:22 Es ist doch nicht die Aufgabe des legalen Besitzers, den Rechtsstatus seines Besitzes beständig zu prüfen. Es wäre eigentlich schon angebracht, die Leute proaktiv zu informieren.
Wie stellst du dir das organisatorisch vor, wenn man alle Menschen, die eine Gesetzesänderung irgendwie betrifft (oder betreffen wird?) von einer Änderung zu informieren? Und vor allem würde mich dein Vorschlag über die Art der Informationsverbreitung sehr interessieren. Brief per Post? SMS? Informationsbrief zugestellt über den digitalen Postkorb? Oder doch einfach über ris.bka.gv.at?

Zu Gesetzesänderungen wird halt wirklich ständig und lange im Voraus durch alle Medien berichtet. Wenn man nicht Radio hört, Fernsieht und auch keine Zeitungen liest, dann wird man die von dir angedeutete "Information" auch getrost ignorieren.

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Gadai
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von Gadai » Do 14. Mai 2026, 20:47

Wenn man bedenkt wie lange und wieviel hier im Forum schon über die Gesetzesänderung beraten und diskutiert wurde, wird es für manchen LWB so enden wie von der Politik vorgesehen. Da braucht er sich z.B. nur vor Jahren irgendein Klumpert im Armyshop gekauft haben..

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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von Molec_22 » So 17. Mai 2026, 15:23

Gilt der Bolt-carrier des AR-15 als reguliertes Bauteil? Nur der carrier, keine Innenteile, kein Schlagbolzen, kein Verschlussbolzen... zb..
https://www.nordarms.com/product-page/b ... tion-ar-15

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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von titan » So 17. Mai 2026, 15:25

Wahrscheinlich nicht

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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von spareribs » So 17. Mai 2026, 18:57

Ich würde mal abwarten...gewisse Schei....wird sicher geklagt ....hoffentlich ...aber die IWÖ...schläft scheinbar auch ..denen dürfe das Geld ausgehen ...
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...:doh:

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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von balahu » So 17. Mai 2026, 21:12

spareribs hat geschrieben: So 17. Mai 2026, 18:57 Ich würde mal abwarten...gewisse Schei....wird sicher geklagt ....hoffentlich ...aber die IWÖ...schläft scheinbar auch ..denen dürfe das Geld ausgehen ...
Der Vorstand der IWÖ besteht im wesentlichen aus Jägern.

Da wird nix kommen.

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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von titan » So 17. Mai 2026, 21:22

Es steht jedem frei, eine Anfrage an die Behörde zu stellen mit der Bitte um Aufklärung. Was soll eine Interessensvertretung (egal welche) oder ein Anwalt da schon richten? Das Innenministerium hat sich im Leitfaden nicht dazu geäußert, also wird es vermutlich nicht sonderlich wichtig gewesen sein. In DE sind zumindest zivile "Verschlussführungen" frei.

botschinger
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von botschinger » Mo 18. Mai 2026, 07:42

mikonis hat geschrieben: Do 14. Mai 2026, 00:01
botschinger hat geschrieben: Mi 13. Mai 2026, 13:43
Betreffende Person ist älter als 21 Jahre.
keine Jagdkarte, keine WBK, kein WP
5 Langwaffen Kat C im ZWR
Waffe 1-4 : Erworben alle im Jahr 2022
Waffe 5: Erworben 02/2025

§58 (31) berechtigt weiterhin die Waffen 1-4, da alle "vor mehr als zwei Jahren vor Kundmachung" registriert wurden.
Weiters sagt Ziffer (31) "der Besitz der im Zeitpunkt des Inkrafttretens auf sie registrierten Schusswaffen der Kategorie C weiterhin zulässig", somit wäre auch Waffe 5 eingeschlossen, obwohl sie innerhalb von Jahren vor Kundmachung registriert wurde. Zielt also Ziffer (31) auf den Ersterwerb ab?

§58 (32) spricht eindeutig von "erste Registrierung einer Schusswaffe"
Der §58(31) besagt, dass wenn die älteste in Besitz befindliche Waffe Kat C vor dem 16.10.2023 registriert wurde, ist der Besitz aller bis 28.4.2026 erworbenen Waffen Kat C ohne Bewilligung (WBK-C) zulässig.

Der §58(32) besagt, dass wer seine erste Waffe Kat C nach dem 16.10.2023 registriert hat, braucht eine WBK-C.
@mikonis: BESTEN DANK !!!

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