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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 08:20
von jirgel
Laubmasta_reloaded hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 07:58
Alle Oppositionsparteien können da wenig machen. Liegt in der Natur unserer Regierungsform.
Wenn die Blauen mal vielleich 40% erreichen, ja dann werden die anderen wollen müssen.
Ein FPÖ Verbot wirds nicht geben.
Du kannst ja weiterhin deine Stimme in die Tonne treten und weiter rum sudern, wenns dir dann besser geht.
Aber sich über die neuen Fachkräfte aufregen und dann nicht entspechend wählen zu gehen, ist halt auch sinnbefreit....
Fpö hat auch nichts gegen die neuen Fachkräfte gemacht. Und sie wird nie 40% schaffen da ist der Wunsch der Vater des gedanken.
Und so lange sie sich nicht von denn Kellernazis wegkommt wird das auch nichts mit der Regierungsbeteiligung .
Da kannst so viel Lobhudelei betreiben wie du willst.
Faktum ist die FPÖ wird gar nichts tun warum auch sie wird glauben das es ihr bei nächsten Wahl stimmen bringt nur warum sollte man sie dann noch Wählen wenn sie Unsereins jetzt schon nicht unterstützt.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 08:26
von Friendo
Ldollar hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 08:16
Friendo hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 08:11
Ldollar hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 08:04
Friendo hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 07:51
Nein, das ist nicht richtig. Für den Erhalt der WBK wird trotzdem ein WaFü benötigt. Dieser wird im Zuge der Jagdausbildung bei den praktischen Einheiten mitausgestellt. Die gültige Jagdkarte nimmt dir nur die Abkühlphase.
Nein stimmt schon. Mit der Jagdkarte beweist man ja schon den richtigen Umgang mit Schusswaffen
Ja aber diese alleine reicht aber nicht um die WBK zu erhalten. Du musst sehrwohl die den Waffenführerschein vorlegen. Und besagtes Dokument bekommst du im Zuge der Ausbildung ausgestellt. Die Jagdkarte schließt aktuell nur das Psychologische Gutachten aus.
Natürlich reicht diese alleine aus. Du bekommst ja keine Jagdkarte wenn du dich mit den Waffen nicht auskennst.
Das stimmt nicht, mittlerweile werden ja in der Steiermark Jagdausbildungen ohne Waffen angeboten, siehe Pilotprojekt im Murtal. Das kollidiert mit deiner Aussage. Ich bin selbst Inhaber einer gültigen Jagdkarte. Meine Kollegen damals im Kurs, die noch keine WBK hatten hatten die möglich sich diese ausstellen zu lassen nach Vorlage der Gültigen Jagdkarte in Kombination des Waffenführerscheins.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 08:27
von jirgel
Die gültige Jagdkarte reicht zum Nachweis für denn WBK war zumindestens anno 2014 so.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 08:31
von Poirot
Friendo hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 08:26
nach Vorlage der Gültigen Jagdkarte in Kombination des Waffenführerscheins.
Waffenführerschein war bis jetzt nicht notwendig.
Jagdkarte reicht.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 08:34
von the_kole
Gibt es den wirklichen Gesetzes(entuwrf)text schon irgendwo zu lesen, oder steht so eine anspruchsvolle Aufgabe nur Journalisten zu?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 08:35
von Ldollar
Friendo hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 08:26
Ldollar hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 08:16
Friendo hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 08:11
Ldollar hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 08:04
Nein stimmt schon. Mit der Jagdkarte beweist man ja schon den richtigen Umgang mit Schusswaffen
Ja aber diese alleine reicht aber nicht um die WBK zu erhalten. Du musst sehrwohl die den Waffenführerschein vorlegen. Und besagtes Dokument bekommst du im Zuge der Ausbildung ausgestellt. Die Jagdkarte schließt aktuell nur das Psychologische Gutachten aus.
Natürlich reicht diese alleine aus. Du bekommst ja keine Jagdkarte wenn du dich mit den Waffen nicht auskennst.
Das stimmt nicht, mittlerweile werden ja in der Steiermark Jagdausbildungen ohne Waffen angeboten, siehe Pilotprojekt im Murtal. Das kollidiert mit deiner Aussage. Ich bin selbst Inhaber einer gültigen Jagdkarte. Meine Kollegen damals im Kurs, die noch keine WBK hatten hatten die möglich sich diese ausstellen zu lassen nach Vorlage der Gültigen Jagdkarte in Kombination des Waffenführerscheins.
Diese bekommen ja dann auch keine Jagdkarte ausgestellt. Die Jagdprüfung ist ja auch viel intensiver als ein Waffenführerschein, wieso sollte diese dann nicht als Nachweis gelten?
„Das Gesetz sieht vor, dass sich die Behörde vor dem Ausstellen eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte den sachgemäßen Umgang der Waffe durch den Besitzer nachweisen lassen muss. Polizisten, Justizbeamte und Berufssoldaten können durch Vorzeigen ihres Dienstausweises, Sportschützen durch nachgewiesene, regelmäßige Teilnahme an Schießsportveranstaltungen, und Jäger durch Vorlegen ihrer gültigen Jagdkarte den sachgemäßen Umgang nachweisen.“
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 08:36
von Friendo
Poirot hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 08:31
Friendo hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 08:26
nach Vorlage der Gültigen Jagdkarte in Kombination des Waffenführerscheins.
Waffenführerschein war bis jetzt nicht notwendig.
Jagdkarte reicht.
Das ist Stand 2025. Ich habe heuer die "Grüne Matura" abgelegt. Bei uns ist der WaFü Bestandteil der Ausbildung gewesen und musste dann wenn man eine WBK wollte mit der Jagdkarte abgegeben werden
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 08:41
von Friendo
Ldollar hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 08:35
Friendo hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 08:26
Ldollar hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 08:16
Friendo hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 08:11
Ja aber diese alleine reicht aber nicht um die WBK zu erhalten. Du musst sehrwohl die den Waffenführerschein vorlegen. Und besagtes Dokument bekommst du im Zuge der Ausbildung ausgestellt. Die Jagdkarte schließt aktuell nur das Psychologische Gutachten aus.
Natürlich reicht diese alleine aus. Du bekommst ja keine Jagdkarte wenn du dich mit den Waffen nicht auskennst.
Das stimmt nicht, mittlerweile werden ja in der Steiermark Jagdausbildungen ohne Waffen angeboten, siehe Pilotprojekt im Murtal. Das kollidiert mit deiner Aussage. Ich bin selbst Inhaber einer gültigen Jagdkarte. Meine Kollegen damals im Kurs, die noch keine WBK hatten hatten die möglich sich diese ausstellen zu lassen nach Vorlage der Gültigen Jagdkarte in Kombination des Waffenführerscheins.
Diese bekommen ja dann auch keine Jagdkarte ausgestellt. Die Jagdprüfung ist ja auch viel intensiver als ein Waffenführerschein, wieso sollte diese dann nicht als Nachweis gelten?
„Das Gesetz sieht vor, dass sich die Behörde vor dem Ausstellen eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte den sachgemäßen Umgang der Waffe durch den Besitzer nachweisen lassen muss. Polizisten, Justizbeamte und Berufssoldaten können durch Vorzeigen ihres Dienstausweises, Sportschützen durch nachgewiesene, regelmäßige Teilnahme an Schießsportveranstaltungen, und Jäger durch Vorlegen ihrer gültigen Jagdkarte den sachgemäßen Umgang nachweisen.“
Für die wiederkehrende Begutachtung des Nachweises ( sprich alle 5 Jahre ) stimmts, dass die gültige Jagdkarte ausreicht. Jedoch bei Erstausstellung mussten meine Kollegen Jagdkarte und Waffenführerschein vorlegen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 08:43
von Steppenwolf
Genau das macht den Waffenführerschein für Jäger so sinnbefreit und obsolet...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 08:47
von Ldollar
Friendo hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 08:41
Ldollar hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 08:35
Friendo hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 08:26
Ldollar hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 08:16
Natürlich reicht diese alleine aus. Du bekommst ja keine Jagdkarte wenn du dich mit den Waffen nicht auskennst.
Das stimmt nicht, mittlerweile werden ja in der Steiermark Jagdausbildungen ohne Waffen angeboten, siehe Pilotprojekt im Murtal. Das kollidiert mit deiner Aussage. Ich bin selbst Inhaber einer gültigen Jagdkarte. Meine Kollegen damals im Kurs, die noch keine WBK hatten hatten die möglich sich diese ausstellen zu lassen nach Vorlage der Gültigen Jagdkarte in Kombination des Waffenführerscheins.
Diese bekommen ja dann auch keine Jagdkarte ausgestellt. Die Jagdprüfung ist ja auch viel intensiver als ein Waffenführerschein, wieso sollte diese dann nicht als Nachweis gelten?
„Das Gesetz sieht vor, dass sich die Behörde vor dem Ausstellen eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte den sachgemäßen Umgang der Waffe durch den Besitzer nachweisen lassen muss. Polizisten, Justizbeamte und Berufssoldaten können durch Vorzeigen ihres Dienstausweises, Sportschützen durch nachgewiesene, regelmäßige Teilnahme an Schießsportveranstaltungen, und Jäger durch Vorlegen ihrer gültigen Jagdkarte den sachgemäßen Umgang nachweisen.“
Für die wiederkehrende Begutachtung des Nachweises ( sprich alle 5 Jahre ) stimmts, dass die gültige Jagdkarte ausreicht. Jedoch bei Erstausstellung mussten meine Kollegen Jagdkarte und Waffenführerschein vorlegen.
Braucht man aber nicht. Das ist wie einen Erste Hilfe Nachweis von einem Notarzt verlangen

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 08:48
von Friendo
Steppenwolf hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 08:43
Genau das macht den Waffenführerschein für Jäger so obsolet...
Sollte man meinen ja.. eigentlich ist der Waffenführerschein in der Ausbildung absolut nicht nötig. Da geb ich dir und @Ldollar recht. Jedoch berichte ich aus erster Hand wie es bei uns gehandhabt wird. Es mag sein, dass jede BH da andere Vorgaben hat.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 08:50
von Friendo
Ldollar hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 08:47
Friendo hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 08:41
Ldollar hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 08:35
Friendo hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 08:26
Das stimmt nicht, mittlerweile werden ja in der Steiermark Jagdausbildungen ohne Waffen angeboten, siehe Pilotprojekt im Murtal. Das kollidiert mit deiner Aussage. Ich bin selbst Inhaber einer gültigen Jagdkarte. Meine Kollegen damals im Kurs, die noch keine WBK hatten hatten die möglich sich diese ausstellen zu lassen nach Vorlage der Gültigen Jagdkarte in Kombination des Waffenführerscheins.
Diese bekommen ja dann auch keine Jagdkarte ausgestellt. Die Jagdprüfung ist ja auch viel intensiver als ein Waffenführerschein, wieso sollte diese dann nicht als Nachweis gelten?
„Das Gesetz sieht vor, dass sich die Behörde vor dem Ausstellen eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte den sachgemäßen Umgang der Waffe durch den Besitzer nachweisen lassen muss. Polizisten, Justizbeamte und Berufssoldaten können durch Vorzeigen ihres Dienstausweises, Sportschützen durch nachgewiesene, regelmäßige Teilnahme an Schießsportveranstaltungen, und Jäger durch Vorlegen ihrer gültigen Jagdkarte den sachgemäßen Umgang nachweisen.“
Für die wiederkehrende Begutachtung des Nachweises ( sprich alle 5 Jahre ) stimmts, dass die gültige Jagdkarte ausreicht. Jedoch bei Erstausstellung mussten meine Kollegen Jagdkarte und Waffenführerschein vorlegen.
Braucht man aber nicht. Das ist wie einen Erste Hilfe Nachweis von einem Notarzt verlangen
Eigentlich richtig, im Grunde genommen ganz absurd.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 09:09
von jirgel
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 09:19
von Nordi
"Die Regierung plant offenbar, die strengeren Regeln auf alle Waffenbesitzer auszuweiten – also auch all jene, die bereits eine Waffe besitzen. Wer in den vergangenen zwei Jahren eine Waffe der Kategorie C gekauft hat, muss innerhalb von zwei Jahren eine Waffenbesitzkarte vorlegen, und damit neben dem Waffenführerschein auch ein psychologisches Gutachten einholen.
Wer ab diesem Zeitpunkt eine Waffenbesitzkarte für eine Waffe der Kategorie B bekommen hat, muss außerdem das psychologische Gutachten erneuern."
Das check ich net ganz...das heisst das also auch Leute die im Jahr 2024 ihre WBK gemacht haben das Gutachten jetzt nochmal machen müssen? Was ist das für ein Unsinn?
Und was verseht man unter "WBK bekommen" meint man die Erstaustellung oder auch einfach nur neu gedruckt?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 09:23
von befluegeltkostbarer
Auch bei den psychologischen Tests wird nachgeschärft, das Verfahren soll strenger und mehrstufig sein. Ein solches Gutachten wird nicht nur beim Erstantrag einer Waffenbesitzkarte fällig, sondern auch nach fünf Jahren nochmal.
Noch einmal, oder alle 5 Jahre?