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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 11:12
von Mag Dump
titan hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:06
Wenn B zu C Besitz berechtigt, dann braucht man keine neue WBK
Dreh mal Deine WBK um. Da sind Einträge drauf - was Du in welcher Kategorie zu besitzen berechtigt bist.
Und Du glaubst wirklich, dass eine Veränderung beim Berechtigungsspielrum der WBK ohne eine Veränderung an der Beschriftung der WBK stattfände.
Und eine solche Veränderung bedeutet bekanntlich: Neuausstellung.
Ergo...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 11:13
von ebner33
Steppenwolf hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:09
titan hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:06
Wenn B zu C Besitz berechtigt, dann braucht man keine neue WBK
Außer sie reglementieren Kat C auch mit einer Stückzahl.
Das wäre der absolute Supergau.
Das kann und will ich mir noch gar net ausmalen..

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 11:14
von the_kole
ebner33 hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:13
Steppenwolf hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:09
titan hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:06
Wenn B zu C Besitz berechtigt, dann braucht man keine neue WBK
Außer sie reglementieren Kat C auch mit einer Stückzahl.
Das wäre der absolute Supergau.
Das kann und will ich mir noch gar net ausmalen..
Wenns nicht jetzt kommt, dann spätestens wenn das nächste mal etwas passiert

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 11:18
von titan
Mag Dump hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:12
titan hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:06
Wenn B zu C Besitz berechtigt, dann braucht man keine neue WBK
Dreh mal Deine WBK um. Da sind Einträge drauf - was Du in welcher Kategorie zu besitzen berechtigt bist.
Und Du glaubst wirklich, dass eine Veränderung beim Berechtigungsspielrum der WBK ohne eine Veränderung an der Beschriftung der WBK stattfände.
Und eine solche Veränderung bedeutet bekanntlich: Neuausstellung.
Ergo...
Das kann so sein, muss aber nicht so sein.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 11:20
von jirgel
Naja die sache wird an sich immer Bedenklicher da anscheinend Zuverlässlichkeit zukünftig mehre Behörden und Kammern angefragt werden.
Gesundheit
Verkehr
Strafregister
Da sehe ich für einige Wbk Besitzer schwarz da anscheinend schon minimal Vergehen und Krankheiten zu eine Waffenverbot führen werden.
Bin gespannt wie sie das mit denn Schadenersatz, Datenschutz etc händeln wohlen. Oder sind wir dann schon Fahrgäste in Richtung Autokratie.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 11:21
von Mag Dump
Nordi hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 10:56
Mag Dump hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 10:51
Nordi hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 10:29
Aber hey...mal sehen was die nächsten Wahlen bringen. Vl ändert sich gar nichts, vl sind die 350.000 Waffenbesitzer vl doch ein Faktor an der Wahlurne dann...mal sehen.
Der überwiegende Teil von denen wählt ohnehin FPÖ, ein weiterer Teil sind Jäger, d.h. die wählen eh immer zu großen Teilen die ÖVP. Alle anderen fallen gar nicht ins Gewicht. Bei den Wahlen würde sich also gar nichts ändern.
Das glaub ich gar nicht. Ich bin bei 2 HSVs dabei und bei uns ist alles dabei. Natürlich viele blaue, aber auch sehr viele schwarze, dazu einige rote und Neos. Es ist deutlich "bunter" als man glauben möchte.
"Viele"
"Sehr viele"
"Einige"
Na gut, ich gebs zu, ich gebe ja auch mehr gefühlsmäßige Einschätzungen an.
Abgesehen davon: HSV ist relativ selektiv, das ist nur ein kleiner und eher spezieller Ausschnitt im Schützenvereinsspektrum.
Ich bleibe dabei: Ins Gewicht fallen die Legalwaffenbesitzer vor allem bei der FPÖ und bei der ÖVP, bei letzterer vor allem wegen der Jäger. Dieser Effekt ist deutlich ausgeprägter als bei SPÖ und Grünen. Die Jäger haben keinen Grund, nicht mehr ÖVP zu wählen, sie werden ja eh pfleglich behandelt.
Wenn es wegen dieser Gesetzgebung Stimmverschiebungen gäbe, dann würden die das Gesamtergebnis nicht merkbar beeinflussen.
Das wäre in etwa so, als wollte man behaupten, dass die FPÖ bei der letzten NR-Wahl wegen der ORF-Zwangsgebühr stimmenstärkste Partei wurde.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 11:34
von Mag Dump
titan hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:18
Mag Dump hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:12
titan hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:06
Wenn B zu C Besitz berechtigt, dann braucht man keine neue WBK
Dreh mal Deine WBK um. Da sind Einträge drauf - was Du in welcher Kategorie zu besitzen berechtigt bist.
Und Du glaubst wirklich, dass eine Veränderung beim Berechtigungsspielrum der WBK ohne eine Veränderung an der Beschriftung der WBK stattfände.
Und eine solche Veränderung bedeutet bekanntlich: Neuausstellung.
Ergo...
Das kann so sein, muss aber nicht so sein.
LOL ja, das ist ja auch die allgemeine Formel:
"Es könnte so sein. Es könnte aber auch ganz anders sein."
Aber wenns Dich beruhigt

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 11:37
von Doktorkuh
Vom I S B
die prüfen das mit ihren Juristen, ist daher glaubwürdiger als die Meldungen der Medien.
Zum heute präsentierten Entwurf hier mal die wichtigsten Eckpunkte:
• Es soll eine neue WBK bei Erstausstellung (nicht jede neu ausgestellte, also erweiterte WBK) auf 5 Jahre befristet werden, danach folgt eine unbefristete WBK.
• Für die unbefristete WBK ist die psychologische Überprüfung zu widerholen.
• Kategorie C kann in Zukunft nur mit WBK erworben werden, dazu ist ein Händler einzubinden.
• Sportschützen und Jäger: hier ändert sich wenig, Kat C ab 18 Jahren, Kat A und B ab 21 Jahren. Für alle „Anderen“ Kat C ab 21 Jahren und Kat B ab 25 Jahren.
• Einige Hürden beim Munitionskauf fallen, dafür ist Munition grundsätzlich nur mit WBK zu besitzen.
• Griffstücke werden meldepflichtig.
• Der Erwerb der ersten Waffe soll eine 4-wöchigen Abkühlphase vorausgehen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 11:38
von Nordi
Mag Dump hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:34
titan hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:18
Mag Dump hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:12
titan hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:06
Wenn B zu C Besitz berechtigt, dann braucht man keine neue WBK
Dreh mal Deine WBK um. Da sind Einträge drauf - was Du in welcher Kategorie zu besitzen berechtigt bist.
Und Du glaubst wirklich, dass eine Veränderung beim Berechtigungsspielrum der WBK ohne eine Veränderung an der Beschriftung der WBK stattfände.
Und eine solche Veränderung bedeutet bekanntlich: Neuausstellung.
Ergo...
Das kann so sein, muss aber nicht so sein.
LOL ja, das ist ja auch die allgemeine Formel:
"Es könnte so sein. Es könnte aber auch ganz anders sein."
Aber wenns Dich beruhigt
Ich geh auch stark davon aus das dass von Anfang an die Idee war, also ALLE dazu zu zwingen die WBK neu Ausstellen zu lassen und dann zu sagen " Ja....Gesetz gilt halt für alle NEUAUSTELLUNGEN und nicht ERST.."
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 11:44
von Mag Dump
Nordi hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:38
Mag Dump hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:34
titan hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:18
Mag Dump hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:12
Dreh mal Deine WBK um. Da sind Einträge drauf - was Du in welcher Kategorie zu besitzen berechtigt bist.
Und Du glaubst wirklich, dass eine Veränderung beim Berechtigungsspielrum der WBK ohne eine Veränderung an der Beschriftung der WBK stattfände.
Und eine solche Veränderung bedeutet bekanntlich: Neuausstellung.
Ergo...
Das kann so sein, muss aber nicht so sein.
LOL ja, das ist ja auch die allgemeine Formel:
"Es könnte so sein. Es könnte aber auch ganz anders sein."
Aber wenns Dich beruhigt
Ich geh auch stark davon aus das dass von Anfang an die Idee war, also ALLE dazu zu zwingen die WBK neu Ausstellen zu lassen und dann zu sagen " Ja....Gesetz gilt halt für alle NEUAUSTELLUNGEN und nicht ERST.."
Ganz genau - es ist auch eine ganz klassische Form, so vorzugehen:
(1) Populistische Ansagen und unsinnige Veränderungen - um dem Pöbel schön zu tun.
(2) Hintertürl für künftige juristische Formulierungen ("rückwirkend")
(3) De facto rückwirkend bis an den Anfang: ALLE neu, egal ob schon länger WBK oder jetzt erst.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 11:51
von Mag Dump
Doktorkuh hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:37
Vom I S B
die prüfen das mit ihren Juristen, ist daher glaubwürdiger als die Meldungen der Medien.
Zum heute präsentierten Entwurf hier mal die wichtigsten Eckpunkte:
• Es soll eine neue WBK bei Erstausstellung (nicht jede neu ausgestellte, also erweiterte WBK) auf 5 Jahre befristet werden, danach folgt eine unbefristete WBK.
• Für die unbefristete WBK ist die psychologische Überprüfung zu widerholen.
• Kategorie C kann in Zukunft nur mit WBK erworben werden, dazu ist ein Händler einzubinden.
• Sportschützen und Jäger: hier ändert sich wenig, Kat C ab 18 Jahren, Kat A und B ab 21 Jahren. Für alle „Anderen“ Kat C ab 21 Jahren und Kat B ab 25 Jahren.
• Einige Hürden beim Munitionskauf fallen, dafür ist Munition grundsätzlich nur mit WBK zu besitzen.
• Griffstücke werden meldepflichtig.
• Der Erwerb der ersten Waffe soll eine 4-wöchigen Abkühlphase vorausgehen.
Generell würde ich sagen, wenn das so zutrifft: Man will die Leute in Ruhe lassen, die einfach jagen und sportschießen und insgesamt nicht auffällig geworden sind. Ist ja auch ein Geschäft, und bekanntlich macht man nicht zu einfach eine Branche kaputt, "öffentliche Sicherheit" ist da kein Argument dafür. Für den populistischen Effekt ist ja mit dem neuen Gesetz ohnehin gesorgt. Die zusätzliche psychologische Testung ist halt eine Schikane, die Geld kostet.
Unterm Strich werden ein paar Leute ihre WBK verlieren und ein paar andere sie erst gar nicht bekommen, aber insgesamt wird sich nichts groß ändern.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 11:52
von Nordi
Mag Dump hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:44
Nordi hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:38
Mag Dump hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:34
titan hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:18
Das kann so sein, muss aber nicht so sein.
LOL ja, das ist ja auch die allgemeine Formel:
"Es könnte so sein. Es könnte aber auch ganz anders sein."
Aber wenns Dich beruhigt
Ich geh auch stark davon aus das dass von Anfang an die Idee war, also ALLE dazu zu zwingen die WBK neu Ausstellen zu lassen und dann zu sagen " Ja....Gesetz gilt halt für alle NEUAUSTELLUNGEN und nicht ERST.."
Ganz genau - es ist auch eine ganz klassische Form, so vorzugehen:
(1) Populistische Ansagen und unsinnige Veränderungen - um dem Pöbel schön zu tun.
(2) Hintertürl für künftige juristische Formulierungen ("rückwirkend")
(3) De facto rückwirkend bis an den Anfang: ALLE neu, egal ob schon länger WBK oder jetzt erst.
Schon ein Meisterstück an hinterfotzigkeit.
EDIT: Oh, da hat der Verein ( warum ändert das Forum Verein immer auf Verein? xD ) unsere Unterhaltung überholt...also sind wir "alt WBKler" also doch verschont...derzeit?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 11:53
von Mag Dump
Nordi hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:52
Mag Dump hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:44
Nordi hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:38
Mag Dump hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:34
LOL ja, das ist ja auch die allgemeine Formel:
"Es könnte so sein. Es könnte aber auch ganz anders sein."
Aber wenns Dich beruhigt
Ich geh auch stark davon aus das dass von Anfang an die Idee war, also ALLE dazu zu zwingen die WBK neu Ausstellen zu lassen und dann zu sagen " Ja....Gesetz gilt halt für alle NEUAUSTELLUNGEN und nicht ERST.."
Ganz genau - es ist auch eine ganz klassische Form, so vorzugehen:
(1) Populistische Ansagen und unsinnige Veränderungen - um dem Pöbel schön zu tun.
(2) Hintertürl für künftige juristische Formulierungen ("rückwirkend")
(3) De facto rückwirkend bis an den Anfang: ALLE neu, egal ob schon länger WBK oder jetzt erst.
Schon ein Meisterstück an hinterfotzigkeit.
Aber nein, gar nicht!
Das ist politisches Tagesgeschäft, solche Sachen passieren dauernd, nur nicht in so großem Stil und bei kleinen Nebenschauplätzen, die die meisten von uns gar nicht mitkriegen. Ich sag nur: Bauordnung.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 11:58
von L3MNTRIX
Hasenfuss hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 10:22
Geh bitte, der Hass von manchen hier auf die Blauen ist ja schon pathologisch. Reißts euch ein bisserl zamm. Niemand muss die FPÖ gut finden, niemand muss sie wählen, aber das ständige kindische hinpecken und die lächerlichen Parolen aus dem linken Lager sind entbehrlich und nerven.
Ad Verschärfung. Man sieht glaub ich ganz gut, worum es unserer genialen Regierung wirklich geht. Und des hat nix mit der Sicherheit der Bevölkerung zu tun...
Danke, dem ist nichts hinzuzufügen!

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 12:00
von Dante-Mante
Wie sieht es aus, wenn jemand sein originales Griffstück einer Glock im Jahr 2024 verkauft hat, aber sich ein LoneWolf-Griffstück zugelegt und auf die gemeldete Pistole montiert hat? Muss man dieses nun verwendete Griffstück auch melden?