Das liest sich ja jetzt schon wieder ganz anders.Doktorkuh hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:37 Vom I S B
die prüfen das mit ihren Juristen, ist daher glaubwürdiger als die Meldungen der Medien.
Zum heute präsentierten Entwurf hier mal die wichtigsten Eckpunkte:
• Es soll eine neue WBK bei Erstausstellung (nicht jede neu ausgestellte, also erweiterte WBK) auf 5 Jahre befristet werden, danach folgt eine unbefristete WBK.
• Für die unbefristete WBK ist die psychologische Überprüfung zu widerholen.
• Kategorie C kann in Zukunft nur mit WBK erworben werden, dazu ist ein Händler einzubinden.
• Sportschützen und Jäger: hier ändert sich wenig, Kat C ab 18 Jahren, Kat A und B ab 21 Jahren. Für alle „Anderen“ Kat C ab 21 Jahren und Kat B ab 25 Jahren.
• Einige Hürden beim Munitionskauf fallen, dafür ist Munition grundsätzlich nur mit WBK zu besitzen.
• Griffstücke werden meldepflichtig.
• Der Erwerb der ersten Waffe soll eine 4-wöchigen Abkühlphase vorausgehen.
Wer konkret sind den dann jetzt die "definierten" Sportschützen?
Jene die "Sportschütze" als WBK Grund angegeben haben?
Oder ist das an irgendwelche anderen Bedingungen geknüpft?
Welche "Hürden" beim Munitionskauf sollen denn dies konkret sein?