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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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ebner33
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von ebner33 » Do 4. Sep 2025, 12:08

Doktorkuh hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:37 Vom I S B
die prüfen das mit ihren Juristen, ist daher glaubwürdiger als die Meldungen der Medien.

Zum heute präsentierten Entwurf hier mal die wichtigsten Eckpunkte:
• Es soll eine neue WBK bei Erstausstellung (nicht jede neu ausgestellte, also erweiterte WBK) auf 5 Jahre befristet werden, danach folgt eine unbefristete WBK.
• Für die unbefristete WBK ist die psychologische Überprüfung zu widerholen.
• Kategorie C kann in Zukunft nur mit WBK erworben werden, dazu ist ein Händler einzubinden.
• Sportschützen und Jäger: hier ändert sich wenig, Kat C ab 18 Jahren, Kat A und B ab 21 Jahren. Für alle „Anderen“ Kat C ab 21 Jahren und Kat B ab 25 Jahren.
• Einige Hürden beim Munitionskauf fallen, dafür ist Munition grundsätzlich nur mit WBK zu besitzen.
• Griffstücke werden meldepflichtig.
• Der Erwerb der ersten Waffe soll eine 4-wöchigen Abkühlphase vorausgehen.
Das liest sich ja jetzt schon wieder ganz anders.
Wer konkret sind den dann jetzt die "definierten" Sportschützen?
Jene die "Sportschütze" als WBK Grund angegeben haben?
Oder ist das an irgendwelche anderen Bedingungen geknüpft?

Welche "Hürden" beim Munitionskauf sollen denn dies konkret sein?
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Nordi
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Nordi » Do 4. Sep 2025, 12:09

Zitat von der I.S.B Seite =

"Heute wurde der erste Entwurf zum neuen Waffengesetz vorgestellt.
Einige unserer Vorbringungen haben es auch in den Gesetzesentwurf geschafft, worüber wir uns freuen. Es gibt auch einige Punkte, welche nicht erfreulich sind, hier bemühen wir uns noch um eine Abschwächung.
Um Gerüchte vorzubeugen:
Die derzeitigen Medienberichte widersprechen sich und passen auch Großteils nicht mit dem Entwurf zusammen.
Laut offizieller Parlamentsseite arbeiten vom 9. bis 18. September die Ausschüsse, hier kann der Entwurf weiter bearbeitet werden.
Ein Entwurf ist noch lange kein Gesetz. Es sind noch viele Änderungen möglich, bevor ein neues Gesetz beschlossen wird.
In der Begutachtungsphase durchläuft ein Gesetz vielen Prüfungen, und weitere Eingaben sind möglich."

Anscheinend wurde der Presse alte oder längst überholte Versionen zugespielt...weil in der Version die vom I.S.B gepostet wurde fehlt das Rückwirkend Zeug völlig. Was sehr gut wäre.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Doktorkuh » Do 4. Sep 2025, 12:10

ebner33 hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 12:08
Doktorkuh hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:37 Vom I S B
die prüfen das mit ihren Juristen, ist daher glaubwürdiger als die Meldungen der Medien.

Zum heute präsentierten Entwurf hier mal die wichtigsten Eckpunkte:
• Es soll eine neue WBK bei Erstausstellung (nicht jede neu ausgestellte, also erweiterte WBK) auf 5 Jahre befristet werden, danach folgt eine unbefristete WBK.
• Für die unbefristete WBK ist die psychologische Überprüfung zu widerholen.
• Kategorie C kann in Zukunft nur mit WBK erworben werden, dazu ist ein Händler einzubinden.
• Sportschützen und Jäger: hier ändert sich wenig, Kat C ab 18 Jahren, Kat A und B ab 21 Jahren. Für alle „Anderen“ Kat C ab 21 Jahren und Kat B ab 25 Jahren.
• Einige Hürden beim Munitionskauf fallen, dafür ist Munition grundsätzlich nur mit WBK zu besitzen.
• Griffstücke werden meldepflichtig.
• Der Erwerb der ersten Waffe soll eine 4-wöchigen Abkühlphase vorausgehen.

Wer konkret sind den dann jetzt die "definierten" Sportschützen?

Wahrscheinlich § 11b, da wurde eine Änderung nicht angekündigt.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Mag Dump » Do 4. Sep 2025, 12:12

Nordi hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:52 EDIT: Oh, da hat der Verein ( warum ändert das Forum Verein immer auf Verein? xD ) unsere Unterhaltung überholt...also sind wir "alt WBKler" also doch verschont...derzeit?
Kommt drauf an, wie "alt", wenn die Gerüchte über rückwirkende Gesetzgebung stimmen. Und es kommt wohl auch drauf an, ob Erst- oder Neuausstellungen betroffen sind.

Solange es kein Amtsblatt gibt - und bis dahin wirds so oder so noch ein bissl dauern - ist alles nur Mutmaßung. Und dann kommen noch die Kommentare dazu, die wir nicht zu sehen bekommen werden. Im Endeffekt wissen wir erst, was wirklich los ist, wenn es eine gewisse parktische Erfahrung mit dem neuen Gesetz gibt.

Ich hab jedenfalls meine Ankaufsabsichten mal auf Eis gelegt. Das Gesetz ist halt schlecht für Geschäft, was soll man machen.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Mag Dump » Do 4. Sep 2025, 12:14

Doktorkuh hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 12:10
ebner33 hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 12:08
Doktorkuh hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 11:37 Vom I S B
die prüfen das mit ihren Juristen, ist daher glaubwürdiger als die Meldungen der Medien.

Zum heute präsentierten Entwurf hier mal die wichtigsten Eckpunkte:
• Es soll eine neue WBK bei Erstausstellung (nicht jede neu ausgestellte, also erweiterte WBK) auf 5 Jahre befristet werden, danach folgt eine unbefristete WBK.
• Für die unbefristete WBK ist die psychologische Überprüfung zu widerholen.
• Kategorie C kann in Zukunft nur mit WBK erworben werden, dazu ist ein Händler einzubinden.
• Sportschützen und Jäger: hier ändert sich wenig, Kat C ab 18 Jahren, Kat A und B ab 21 Jahren. Für alle „Anderen“ Kat C ab 21 Jahren und Kat B ab 25 Jahren.
• Einige Hürden beim Munitionskauf fallen, dafür ist Munition grundsätzlich nur mit WBK zu besitzen.
• Griffstücke werden meldepflichtig.
• Der Erwerb der ersten Waffe soll eine 4-wöchigen Abkühlphase vorausgehen.

Wer konkret sind den dann jetzt die "definierten" Sportschützen?

Wahrscheinlich § 11b, da wurde eine Änderung nicht angekündigt.
Coole Defintion - meine Frau hat krankheitsbedingt einige Monate nicht trainiert und Bewerbe geschossen. Jetzt ist sie plötzlich nicht mehr Sportschütze.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Doktorkuh » Do 4. Sep 2025, 12:33

Nordi hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 12:09
Anscheinend wurde der Presse alte oder längst überholte Versionen zugespielt...weil in der Version die vom I.S.B gepostet wurde fehlt das Rückwirkend Zeug völlig. Was sehr gut wäre.
Ich fürchte nicht, in der PK vom BM. I ist sehr wohl von einer Rückwirkung die Rede allerdings ohne Details.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Bulletmonk » Do 4. Sep 2025, 12:48

Doktorkuh hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 12:33
Nordi hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 12:09
Anscheinend wurde der Presse alte oder längst überholte Versionen zugespielt...weil in der Version die vom I.S.B gepostet wurde fehlt das Rückwirkend Zeug völlig. Was sehr gut wäre.
Ich fürchte nicht, in der PK vom BM. I ist sehr wohl von einer Rückwirkung die Rede allerdings ohne Details.
Gibt's wo ein Video davon?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von jirgel » Do 4. Sep 2025, 12:48


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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Doktorkuh » Do 4. Sep 2025, 12:50

Bulletmonk hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 12:48
Doktorkuh hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 12:33
Nordi hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 12:09
Anscheinend wurde der Presse alte oder längst überholte Versionen zugespielt...weil in der Version die vom I.S.B gepostet wurde fehlt das Rückwirkend Zeug völlig. Was sehr gut wäre.
Ich fürchte nicht, in der PK vom BM. I ist sehr wohl von einer Rückwirkung die Rede allerdings ohne Details.
Gibt's wo ein Video davon?
Jo auf FB, warum auch immer
https://www.facebook.com/innenministeri ... 7S9Ucbxw6v

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Der_David » Do 4. Sep 2025, 12:59

Die wahre Sauerei ist aber, dass Verkäufe von Privat zu Privat verboten werden, damit ist der Gebrauchtmarkt praktisch tot. Jetzt mischt bei jeden Privatverkauf ein Dritter(Händler) mit, der sich das wahrscheinlich auch ordentlich zahlen lassen wird, da wird der Gebraucht Kauf/Verkauf finanziell uninteressant.

Da haben die Waffenhändler aber ganze (Lobby)Arbeit geleistet

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Do 4. Sep 2025, 13:00

Was passiert mit Leuten die Selbstverteidigung als Grund angegeben haben?
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von mr_gjet » Do 4. Sep 2025, 13:01

Wie der Gewo schon geschrieben hat ist das leider eine Ausschussbegutachtung, zu der aber sehr viele Stellungnahmen angefordert wurden - siehe hier:

https://www.parlament.gv.at/gegenstand/ ... dStage=105

Das heißt es sind keine persönlichen Stellungnahmen möglich aber wenn jemand jemanden kennt in den angefragten Stellen, wäre es jeztzt wohl ein guter Zeitpunkt hier zu versuchen einzuwirken. Wobei die meisten Meinungen hier wohl schon gebildet wurden fürchte ich. Man darf noch hoffen...
"Nimm auseinander, erkenne Aufbau, Ablauf und Kräfte, ändere nach Wünschen!" - Lutz Möller

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Do 4. Sep 2025, 13:02

Der_David hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 12:59 Die wahre Sauerei ist aber, dass Verkäufe von Privat zu Privat verboten werden, damit ist der Gebrauchtmarkt praktisch tot. Jetzt mischt bei jeden Privatverkauf ein Dritter(Händler) mit, der sich das wahrscheinlich auch ordentlich zahlen lassen wird, da wird der Gebraucht Kauf/Verkauf finanziell uninteressant.

Da haben die Waffenhändler aber ganze (Lobby)Arbeit geleistet
Da gilt das klassische Gefangenendilemma aus der VWL ganz gut. keiner traut dem anderen da jeder glaubt der andere macht mehr Umsatz :D

Wenn die clever sind, würde ich es weiterhin über diverse Plattformen anbieten, mit dem Waffenhandel eine Zeit und "Obolus" verinbaren/ festsetzen und umsetzen. Es besagt ja "nur" die Kaufentscheidung. Die Kaufabsicht kann ja auch am Schißstand oder daheim usw. erfolgen.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von tassilo123 » Do 4. Sep 2025, 13:05

Steppenwolf hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 13:00 Was passiert mit Leuten die Selbstverteidigung als Grund angegeben haben?
"Geändert wurde beim Erwerb in zwei Fällen das Mindestalter, bei Faustfeuerwaffen auf 25 Jahre, bei Langwaffen auf 21 Jahre. Ausgenommen sind Jäger und Sportschützen." Das bedeutet für mich dass diese Ihre Kategorie B Waffe erst mit 25 Kaufen dürfen.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Nordi » Do 4. Sep 2025, 13:06

Alter...das Video erträgst du nicht...soviel Scheiß und heuchlerischer Unsinn... und allein das "wichtig eine Rückwirkung einzubeziehen" aha..

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