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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 15:04
von angryscientist
Steppenwolf hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 14:57
Wie sieht es aus mit WBK Besitzern die aufgrund Selbstverteidigung eine besitzen?
Tut mir leid, ich hab das bei der ganzen Diskussion hier im Thread verpasst - welchen Unterschied macht die Begründung für
bestehende WBKs?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 15:04
von Nordi
Poirot hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 15:02
Nordi hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 14:53
Ich versteh nimmer ganz warum alle so Angst vor einer NEUaustellung haben...
Weil die Behörden künftig bestimmt jeden Behördenkontakt dazu nutzen werden die aktuelle Tauglichkeit mit einem Psychotest absichern zu wollen.
Die wollen / könnten also einfach so, wie sie lustig sind sagen " Jo...schaust bissi müde aus...los mach nen Psychotest, oder willst net? Hast was zu verheimlichen?"! ??
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 15:08
von Steppenwolf
angryscientist hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 15:04
Steppenwolf hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 14:57
Wie sieht es aus mit WBK Besitzern die aufgrund Selbstverteidigung eine besitzen?
Tut mir leid, ich hab das bei der ganzen Diskussion hier im Thread verpasst - welchen Unterschied macht die Begründung für
bestehende WBKs?
das ist genau das was ich bis jetzt nicht einschätzen kann. Du kannst nicht einfach (im übertragenem Sinne, natürlich kann man) eine Begründung in einem Gesetz weglassen. wie würde da die Erweiterung aussehen bei welcher Begründung z.B. für genau diese WBK Besitzer?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 15:12
von angryscientist
Steppenwolf hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 15:08
angryscientist hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 15:04
Steppenwolf hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 14:57
Wie sieht es aus mit WBK Besitzern die aufgrund Selbstverteidigung eine besitzen?
Tut mir leid, ich hab das bei der ganzen Diskussion hier im Thread verpasst - welchen Unterschied macht die Begründung für
bestehende WBKs?
das ist genau das was ich bis jetzt nicht einschätzen kann. Du kannst nicht einfach (im übertragenem Sinne, natürlich kann man) eine Begründung in einem Gesetz weglassen. wie würde da die Erweiterung aussehen bei welcher Begründung z.B. für genau diese WBK Besitzer?
Der Schutz des Eigenheims ist gestrichen worden?

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 15:12
von Steppenwolf
Anbei das Video
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 15:24
von befluegeltkostbarer
Die zusätzliche Bewilligung erlischt, sobald der Berechtigte nicht
mehr Inhaber dieses wesentlichen Bestandteils ist
Ergo Griffstück horten war blöd von mir....
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 15:28
von Vadar
Steppenwolf hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 15:12
Anbei das Video
Ich bekomme die Krise wenn der Leichtfried von "Sicherheit der Bevölkerung" redet während die meiste Gefahr aktuell von Menschen mit einer Messeraffinität ausgeht.
Die Delikte mit Schusswaffen gehen kontinuierlich zurück...der Grazer Amokläufer war leider ein Ausreißer aber der hätte sich auch illegale die Waffe besorgen können wir der islamistische Attentäter von Wien
Überhaupt besteht für mich als Pendler die größte Gefahr durch Menschen die unter Alkoholeinfluss Auto fahren.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 15:49
von angryscientist
Steppenwolf hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 15:12
Anbei das Video
Ok, warte, also das WaffG wird aufgrund eines Einzelfalls novelliert (erzählen alle drei ganz wichtig gleich am Anfang), aber auf die Frage hin, warum die Jägerschaft nicht zum Psychotest muss, nachdem vor kurzem zwei Morde durch Jäger stattgefunden haben, meint der "ja, nee, wir machen nix aufgrund von Einzelfällen".
Disclaimer: Ich will keine weiteren Verschärfungen, ich bin mir nur beim Schauen des Videos verarscht vorgekommen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 15:59
von euvassal
angryscientist hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 15:12
Der Schutz des Eigenheims ist gestrichen worden?
Hätte ich nicht gelesen. Zu §22 lediglich:
52. Dem § 22 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Die bei der befristeten Ausstellung einer Waffenbesitzkarte geltend gemachte Rechtfertigung gilt
auch für die Ausstellung einer unbefristeten Waffenbesitzkarte."
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 16:16
von pohlerpat
Die Schlagzeile sollte eigentlich ‘Regierung zündet den Inflationsturbo’ heissen. So wie ich das sehe werden alle Waffenbesitzer in nächster Zeit eine neue WBK brachen (Kat C, Griffstücke, Zubehöränderungen) die ja erst kürzlich verteuert wurde, die Sachbearbeiter in den BHs werden verstärkte werden müssen und viele werden einen teuren Psycho Test absolvieren müssen. Es lebe die Geldvernichtung. Hauptsache der feine Herr Darabosch kommt ohne Amtshaftungsklage davon

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 16:42
von Poirot
Nordi hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 15:04
Die wollen / könnten also einfach so, wie sie lustig sind sagen " Jo...schaust bissi müde aus...los mach nen Psychotest, oder willst net? Hast was zu verheimlichen?"! ??
Jetzt stell dir vor die Sachberarbeiter Dame bei der BH muss deine WBK von 2 auf 5 erweitern und kurz danach muss Sie ein Waffenverbot verhängen wegen Rosenkrieg während der Scheidung. Da gabs eine Wegweisung weil du, ohne Zeugen selbstverständlich, gegen das Schönsprechverbot verstoßen hast.
Dann wird der Bezirkshauptmann(frau) seine Angestellte fragen: ja warum habens dem die WBK erweitert ohne den vorher psychologisch durchtesten zu lassen ? Wenn das DerDieDasStandard erfährt gibt es wieder eine Schlagzeile und unsere Behörde ist unter Beschuss.
So stelle ich mir die Zukunft vor und so wird es auch kommen. Ein neuer Corona Virus wird das nicht verhindern. Auch die FPÖ wird nicht die Absolute bekommen. Und nach einer europaweiten militärischen Eskalation schaut es an der Ostfront auch nicht aus.
Also müssen wir die Krot fressen. Und die nächste auch denn das war bestimmt nicht die letzte ultimative Waffenrechtsverschärfung. Das gibt es jetzt alle paar Jahre.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 16:43
von Gadai
Steppenwolf hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 15:12
Anbei das Video
WAS MEINT ER ab ca Minute 27:20
?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 17:03
von Poirot
Gadai hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 16:43
WAS MEINT ER ab ca Minute 27:20
?
Das alle 5 Jahre ein Psychotest fällig sein soll.
Villeicht sollte man überlegen in dem Bereich beruflich Fuß zu fassen. Fernstudium. Hat anscheinend Zukunft.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 17:08
von Wild Boar
the_kole hat geschrieben: Do 4. Sep 2025, 14:34
Ich glaube, bis auf ein paar Kleinigkeiten kann das gesamte Dokument als Frotzelei zusammengefast werden.
Weder Kat B noch C Privatverkauf ohne Händler, melden von Plastikteilen (nicht nur Pistolen, auch ar Lower und Gehäuse?) , Ausnahme von Jägern ohne sachlichen Grund (bin selber Jäger),
Verbot von Kat A Sonderbewilligungen für Schießsport etc. etc.
Und dann noch die süffisanten Aussagen, dass man "nicht negativ eingeschränkt wird" usw.
Bitte zeigen Sie mir, wo geschrieben steht, dass die Kategorie A jetzt beim Sportschießen verboten ist.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 4. Sep 2025, 17:09
von Amorphous
"115. Dem § 56a wird folgender Abs. 5 und 6 angefügt:„
(5) Die Behörden des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie die Träger der Sozialversicherung
sind ermächtigt und auf Anfrage verpflichtet, der Waffenbehörde personenbezogene Daten - einschließlich
besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO - von Personen zu
übermitteln, soweit eine Weiterverarbeitung dieser Daten durch die Waffenbehörde in Verfahren betreffend
die Prüfung oder Überprüfung der Verlässlichkeit erforderlich sind. Diese Daten dürfen nur an den
bekanntgegebenen Gutachter (§ 41 Abs. 1) zum Zweck der Prüfung oder Überprüfung der Verlässlichkeit
übermittelt werden.
(6) Die Behörde hat dem bekanntgegebenen Gutachter(§ 41 Abs. 1) Daten zu übermitteln, die für die
Erstellung eines Gutachtens gemäß § 41 erforderlich sind."
Also Behörden und Sozialversicherungsträger werden ermächtigt und verpflichtet, sensibelste Daten zu teilen, sofern diese für die "Prüfung oder Überprüfung der Verlässlichkeit erforderlich sind". Das klingt nach einem frei definierbaren Ermessensspielraum bzgl. der Erforderlichkeit. Und nach Orwell.