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Re: eine neue shooting-range wird errichtet...mit eurer hilf
Verfasst: Mo 24. Jun 2013, 14:58
von Varminter
MDKrauser hat geschrieben:Genau...ein Anfang
Enden wird es bei der Wassermelone

(musste sein)
Dir stell ich mal eine Wassermelone hin... aber nur, wenn du vor versammelter Mannschaft jedes Fetzerl aufschleckst... 
Re: eine neue shooting-range wird errichtet...mit eurer hilf
Verfasst: Mo 24. Jun 2013, 15:13
von MDKrauser
Solangs ne Frische is/war auf jeden Fall

Re: eine neue shooting-range wird errichtet...mit eurer hilf
Verfasst: Mo 24. Jun 2013, 17:56
von yoda
Wenn dann viele Schützen Melonen zerschießen riechts dort bald wie auf einem Komposthaufen

Die Hickock45 Range mit den ganzen Metallzielen ist der Hammer, sowas wär echt genial.
Re: eine neue shooting-range wird errichtet...mit eurer hilf
Verfasst: Di 25. Jun 2013, 12:23
von troubleshooter
Grüß euch!
Da ich einige Mails bzw. posts erhalten haben bezüglich "taktisches Schießen" eine kleine Richtigstellung meinerseits.
Wir haben NICHT vor Personen im Raum/bzw. Häuserkampf à la Cobra, Wega, Jakdo....usw. auszubilden.
Leute die das betreiben, bzw. es versuchen zu betreiben wissen, das nur ausgesuchtes Personal und auch dann nur wenn gewisse Testschießen positiv bestanden wurden, solche Schießen abhalten dürfen. Ganz zu schweigen wie viel Zeit, Trockentraining, Munition, Training zur Stressresistenz,....usw. vorausgesetzt sind. - Ganz zu schweigen von der rechtlichen bzw. moralischen (missbrauch des Erlernten) Seite!
Unser Schwerpunkt liegt beim Dynamischen bzw. Verteidigungsschießen. Wie weit wir das forcieren werden liegt an dem Ausbildungsstand der einzelnen Schützen bzw. an den rechtlichen Richtlinien und das wird sich erst herausstellen.
bzgl. Bekleidung: Kleidervorschrift ist bei uns auch kein Thema! An dem solls nicht scheitern.
Als update- wir sind guter Dinge dass wir in den kommenden Wochen ein Areal fixieren und mit der Detailplanung beginnen können.
Danke für Eure Feedbacks und Ideen! - Das mit den Melonen überlegen wir uns noch
Mfg troubleshooter
Re: eine neue shooting-range wird errichtet...mit eurer hilf
Verfasst: Di 25. Jun 2013, 13:33
von raptor
troubleshooter hat geschrieben:Leute die das betreiben, bzw. es versuchen zu betreiben wissen, das nur ausgesuchtes Personal und auch dann nur wenn gewisse Testschießen positiv bestanden wurden, solche Schießen abhalten dürfen. ... Ganz zu schweigen von der rechtlichen ... Seite!
Wo steht das? Was für eine rechtliche Seite?
In Österreich gibt es anders als in Deutschland kein Verbot des Verteidgungsschießens für Zivilisten. Jeder kann auf einem nicht behördlich genehmigten Schießstand mit dem zu dem er berechtigt ist schießen, wie es ihm gefällt. Erst wenn wer zu Schaden kommt, jemand gefährdet oder verletzt wird, greift das Straf-, Waffen- und Schadenersatzrecht - Verschulden bzw. Verstoß vorausgesetzt.
Re: eine neue shooting-range wird errichtet...mit eurer hilf
Verfasst: Di 25. Jun 2013, 13:51
von BigBen
raptor hat geschrieben:troubleshooter hat geschrieben:Leute die das betreiben, bzw. es versuchen zu betreiben wissen, das nur ausgesuchtes Personal und auch dann nur wenn gewisse Testschießen positiv bestanden wurden, solche Schießen abhalten dürfen. ... Ganz zu schweigen von der rechtlichen ... Seite!
Wo steht das? Was für eine rechtliche Seite?
In Österreich gibt es anders als in Deutschland kein Verbot des Verteidgungsschießens für Zivilisten. Jeder kann auf einem nicht behördlich genehmigten Schießstand mit dem zu dem er berechtigt ist schießen, wie es ihm gefällt. Erst wenn wer zu Schaden kommt, jemand gefährdet oder verletzt wird, greift das Straf-, Waffen- und Schadenersatzrecht - Verschulden bzw. Verstoß vorausgesetzt.
Die rechtliche Seite ist wohl ausschließlich auf die mögliche Haftung des Standbetreibers bezogen...finde ich durchaus nachvollziehbar dass man nicht alles für jedermann anbieten kann und will, denn wenn was passiert war der ganze Aufwand umsonst.
Re: eine neue shooting-range wird errichtet...mit eurer hilf
Verfasst: Di 25. Jun 2013, 14:08
von MeanMachine
Nicht alles was jeder darf, sollte auch jeder tun (die besten Beispiele sind da neben dem Verteidigungsschiessen bzw. Eindringen in Räume etc.: Autofahren, Kinder kriegen, Wählen...).
Verstehe also troubleshooter und Ben gut...
Re: eine neue shooting-range wird errichtet...mit eurer hilf
Verfasst: Di 25. Jun 2013, 14:08
von pointi2009
+1
Re: eine neue shooting-range wird errichtet...mit eurer hilf
Verfasst: Di 25. Jun 2013, 14:13
von JPS1
§§ 278e, 279 StGB?
er schreibt ja selbst, dass die rechtlichen Bedenken Häuser-/ und Raumkampf betreffen, nicht sportliches dynamisches Schießen oder SV-Ausbildung.
Re: eine neue shooting-range wird errichtet...mit eurer hilf
Verfasst: Di 25. Jun 2013, 14:23
von BigBen
naja...
§278e "...wenn er weiß, dass die vermittelten Fähigkeiten für diesen Zweck [Begehung einer terroristischen Straftat nach § 278c Abs. 1 Z 1 bis 9 oder 10] eingesetzt werden sollen."
§279 ist wohl eher ein Thema, wobei "Verbindung" meiner Meinung nach sehr vage ist und kaum zutrifft wenn man Kurse für bestimmte, nicht so geschlossene und verbundene Personengruppen anbietet.
Ich bleib beim Haftungsproblem, das reicht ja auch locker

Re: eine neue shooting-range wird errichtet...mit eurer hilf
Verfasst: Di 25. Jun 2013, 14:34
von JPS1
§279: "...oder eine bestehende Verbindung ... oder militärisch oder sonst zum Kampf ausbildet..."
sicher bräuchte er Vorsatz drauf und als Schützenverein wäre es auch nicht unbedingt unbefugt, etc
Den medialen Shitstorm & Ermittlungsverfahren (+allenfalls U-haft) würd ich ma aber nicht gern antun wollen, auch wenn ein Freispruch oder gar keine Anklage rauskommt.
Re: eine neue shooting-range wird errichtet...mit eurer hilf
Verfasst: Di 25. Jun 2013, 14:37
von BigBen
JPS1 hat geschrieben:§279: "...oder eine bestehende Verbindung ... oder militärisch oder sonst zum Kampf ausbildet..."
sicher bräuchte er Vorsatz drauf und als Schützenverein wäre es auch nicht unbedingt unbefugt, etc
Den medialen Shitstorm & Ermittlungsverfahren (+allenfalls U-haft) würd ich ma aber nicht gern antun wollen, auch wenn ein Freispruch oder gar keine Anklage rauskommt.
Widerspruchslose Zustimmung von mir - das gibts selten

Re: eine neue shooting-range wird errichtet...mit eurer hilf
Verfasst: Di 25. Jun 2013, 14:44
von raptor
JPS1 hat geschrieben:§§ 278e, 279 StGB?
er schreibt ja selbst, dass die rechtlichen Bedenken Häuser-/ und Raumkampf betreffen, nicht sportliches dynamisches Schießen oder SV-Ausbildung.
Bitte mach Dich doch nicht lächerlich. Zahlende Kursteilnehmer, die ein- zwei Mal im Leben dort vorbeischauen, sind doch kein kriminelle Vereinigung, die Terroristen ausbildet (278e) oder gar ein Wehrverband (279). Am besten wir lösen gleich sicherheitshalber den ganzen IPSC Sport auf, oder?

Re: eine neue shooting-range wird errichtet...mit eurer hilf
Verfasst: Di 25. Jun 2013, 14:47
von BigBen
raptor hat geschrieben:JPS1 hat geschrieben:§§ 278e, 279 StGB?
er schreibt ja selbst, dass die rechtlichen Bedenken Häuser-/ und Raumkampf betreffen, nicht sportliches dynamisches Schießen oder SV-Ausbildung.
Bitte mach Dich doch nicht lächerlich. Zahlende Kursteilnehmer, die ein- zwei Mal im Leben dort vorbeischauen, sind doch kein kriminelle Vereinigung, die Terroristen ausbildet (278e) oder gar ein Wehrverband (279). Am besten wir lösen gleich sicherheitshalber den ganzen IPSC Sport auf, oder?

Dir ist der Unterschied zwischen IPSC und Dingen wie Häuserkampf etc. aber schon bekannt oder?
Re: eine neue shooting-range wird errichtet...mit eurer hilf
Verfasst: Di 25. Jun 2013, 14:52
von raptor
BigBen hat geschrieben:Die rechtliche Seite ist wohl ausschließlich auf die mögliche Haftung des Standbetreibers bezogen...finde ich durchaus nachvollziehbar dass man nicht alles für jedermann anbieten kann und will, denn wenn was passiert war der ganze Aufwand umsonst.
So wie ich den Proponenten verstehe, ist geplant, kommerzielle Kurse abzuhalten. Es steht ihm natürlich frei, nur Personen zuzulassen, die gewisse Kurse bei ihm bestanden haben. Wie wir festgestellt haben, gibt es ausser einem möglichen Haftungsrisiko für ihn keinerlei generelle Rechtsvorschriften, die das nicht a priori irgendwen oder irgendwas gefährdende Schießen ausschließen würden. Wie auch immer die rein vom Veranstalter erlassenen Zugangsbestimmungen sind, ein Restrisiko der Betreiberhaftung (z. B.auch weil er selbst einen Fehler macht) besteht weiter. Dafür hat er hoffentlich eine Versicherung. An den Kosten dieser Versicherung bzw. an der Ablehnung der Polizzierung scheitern übrigens öfter solche Projekte.