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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Do 20. Sep 2012, 01:02
von gewo
Raider hat geschrieben:Hey ich hab eine frage,
gestern wurde meine flinte zur reperatur eingeschickt... der händler meinte ich bekomme dann in 1-2wochen eine neue...
Wird diese dann sollte sie nach dem 1.10. kommen automatisch registriert?

danke fuer die infos!
lg jay
Eigentlich nein....

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mi 26. Sep 2012, 13:37
von mapu
Benötigt die Nachregistrierung einer Kat. C Waffe einen freien Platz in der WBK?

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mi 26. Sep 2012, 13:41
von Stickhead
Nein!

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mi 26. Sep 2012, 13:48
von kemira
@Gewo:
Andere Frage: ich ersteigere auf egun im August oder September eine Kat.D-Waffe in Deutschland und lasse diese über CSP/Gewo importieren.

Die Waffe trifft erst nach dem 1. 10. in Ö ein.

Wie ist die Rechtslage: gilt in diesem Fall als Stichtag der Tag des Erwerbs (also der gewonnenen E-Gun-Auktion) oder der Tag der Ausfolgung durch den Fachhändler?
Sprich - muß die Kat.D-Waffe schon ins ZWR oder nicht?

LG!
Kemira

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mi 26. Sep 2012, 14:03
von yoda
mapu hat geschrieben:Benötigt die Nachregistrierung einer Kat. C Waffe einen freien Platz in der WBK?
Nein, sonst müsstens ja jedem Jäger eine WBK mit 30 Plätzen ausstellen :)

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mi 26. Sep 2012, 14:39
von Bud Spencer
yoda hat geschrieben:
mapu hat geschrieben:Benötigt die Nachregistrierung einer Kat. C Waffe einen freien Platz in der WBK?
Nein, sonst müsstens ja jedem Jäger eine WBK mit 30 Plätzen ausstellen :)
:D DES WÄR DER HAMMER!!! :D

:headslap:

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mi 26. Sep 2012, 15:00
von Varminter
Bud Spencer hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:
mapu hat geschrieben:Benötigt die Nachregistrierung einer Kat. C Waffe einen freien Platz in der WBK?
Nein, sonst müsstens ja jedem Jäger eine WBK mit 30 Plätzen ausstellen :)
:D DES WÄR DER HAMMER!!! :D

:headslap:

Der Negativhammer. :evil:

Du musst weiter denken :!:

Schau dir den Sch**ss bei den Piefkes an, wo sogar die Jäger schikaniert werden.

Da will ich lieber 30 Jagdwaffen ohne jede teure WBK besitzen und führen dürfen, wenn ich eine Jagdkarte habe.

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mi 26. Sep 2012, 15:02
von Bud Spencer
Geh Varmi nimm net ois so ernst! ;)

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mi 26. Sep 2012, 15:05
von Varminter
Bud Spencer hat geschrieben:Geh Varmi nimm net ois so ernst! ;)

Was da (W) affengesetz betrifft, ist mir jedes Lachen schon lang vergangen. :(

Vergiss nicht, ich erlebe den Niedergang schon viel länger als du.

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mi 26. Sep 2012, 15:07
von diver99
kemira hat geschrieben:@Gewo:
Andere Frage: ich ersteigere auf egun im August oder September eine Kat.D-Waffe in Deutschland und lasse diese über CSP/Gewo importieren.

Die Waffe trifft erst nach dem 1. 10. in Ö ein.

Wie ist die Rechtslage: gilt in diesem Fall als Stichtag der Tag des Erwerbs (also der gewonnenen E-Gun-Auktion) oder der Tag der Ausfolgung durch den Fachhändler?
Sprich - muß die Kat.D-Waffe schon ins ZWR oder nicht?

LG!
Kemira
Hi!

Bei dieser Frage schließe ich mich an. Ich kaufe am 29.9. am Nachmittag von Privat eine KatC. Erste Registriermöglichkeit am 1.10. ZWR?

LG

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mi 26. Sep 2012, 17:11
von gewo
kemira hat geschrieben:@Gewo:
Andere Frage: ich ersteigere auf egun im August oder September eine Kat.D-Waffe in Deutschland und lasse diese über CSP/Gewo importieren.
Die Waffe trifft erst nach dem 1. 10. in Ö ein.
Wie ist die Rechtslage: gilt in diesem Fall als Stichtag der Tag des Erwerbs (also der gewonnenen E-Gun-Auktion) oder der Tag der Ausfolgung durch den Fachhändler?
Sprich - muß die Kat.D-Waffe schon ins ZWR oder nicht?
LG!
Kemira
hallo

es ist unmoeglich dass die meldepflicht einer waffe entsteht bevor die export/import genehmigung beantragt und genehmigt wurde
eine waffe die sich faktisch noch im ausland befindet kann nicht meldepflichtig sein
daher ist nix mit meldung noch im september
voellig unmoeglich

spannender ist schon die frage was passiert wenn jemand morgen bei mir eine kat D erwerben will und keine WBK hat.
im WaffG steht ausdruecklich dass ich die anfrage nach §56 (waffenvebot) erst NACH abschluss des rechtsgeschaeftes machen darf.
auch die zeitabfolge nach §32 (abkuehlphase) beginn laut waffG erst NACH ABSCHLUSS des rechtsgeschaeftes, also nach ausstellung der rechnung ect.

nach ausstellung der rechnung ist man fraglos eigentuemer (wenn auch nicht inhaber) der waffe

die bestimmungen zum §30 (meldung kat C / alte regelung) sagen dass die frist zur meldung mit dem KAUF beginnt.
also mit dem zeitpunkt der willensuebereinkuft zum rechtsgeschaeftes

das kann man nur so verstehen dass die meldung nach §30 (alte regelung) gleichzeitig mit dem kauf der waffe gemacht werden kann . das ist in der praxis auch so denn in vielen faellen haben haendler ihre rechnungen so adaptiert dass sie vom inhalt her den forderungen des §30 entsprechen und als meldung (nach den alten bstimmungen) gelten

von daher waere klar dass das ausfolgen der waffe nach abkuehlphase im oktober KEINE meldepflicht iom ZWR ausloest

das BMI abt III/3 - die oberste instanz in oesterreich in diesen sachen - sieht das ueberraschenderweise hartnaeckig anders

die meldepflicht entsteht jetzt irgendwie doch ned mit dem kauf sondern mit dem eigentumsuebergang und wenn eine solche ausfolgung erst im oktober erfolgt dann ist ddie waffe nach den neuen bestimmungen im ZWR meldepflichtig innerhalb der vorgeschriebenen frist)

aus meiner sicht ist das voellig absurd
sieht auch unser anwalt so (und ich depp hab noch 95,- excl dafuer bezahlt dass auch schriftlich zu bekommen)


da das aber meine oberste behoerde ist halt ich mich dran

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mi 26. Sep 2012, 17:27
von therion
Das Eigentum einer Sache geht noch nicht mit Abschluss des Rechtsgeschäftes über, sondern bei beweglichen Sachen erst mit der Übergabe bzw. Erklärung.

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mi 26. Sep 2012, 17:37
von gewo
therion hat geschrieben:Das Eigentum einer Sache geht noch nicht mit Abschluss des Rechtsgeschäftes über, sondern bei beweglichen Sachen erst mit der Übergabe bzw. Erklärung.
hi

aus sicht des ABGB schon

aber wenn laut WaffG 1996 die meldeFRIST (alt) mit dem kaufvertrag/der rechnung beginnt bzw wenn diese rechnung nach den bestimmungen alt die §30 meldung darstellt und die meldepflicht damit erfuellt ist sollte aus der zeitverzoegerten ausfolgung die eine vom rechtsgeschaeft getrennte obliegenheit des haendlers ist nicht nun auch noch eine meldepflicht nach den bestimmungen NEU fuer den kaeufer ausgeloest werden koennen

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 12:29
von howa308
Hallo
Wie schaut das jetzt mit der Registrierung der Kat. C Waffen aus?
Wir sollten ja ab heute 01.10.2012 bis spätestens 30.6.2014 den Altbestand an Kat. C Waffen im ZWR registriert haben :!:

Kann man das selbst im Internet machen oder muss ich da zum Waffenhändler/Büchsenmacher und darf da wieder eine Meldegebühr zahlen :?:
(google hat mir nicht weitergeholfen/ habe nur das Datum gefunden und so komische Meldezetteln )
http://www.vjagd.at/wp-content/uploads/ ... -druck.pdf

mfg
howa308

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 12:31
von Capulus
jaaaa, gleich heute alles melden :mrgreen: