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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 22:24
von SquirrelwithaGun
Hat jemand eine Idee wie früh/spät man in der Realität mit diesem Maßnahmenpaket rechnen kann? So wie ich es aktuell verstanden hätte geht ja auch noch nicht klar hervor ob eine Erweiterung als "Neuausstellung" zählt oder nicht. Ich muss noch knapp einen Monat warten bis ich erweitern darf....denke mal da sollte das Thema dann höchstwahrscheinlich noch wurscht sein oder? Außer es passiert jetzt in Österreich zur Abwechslung mal was schneller...

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 23:00
von Master-chief1000
SquirrelwithaGun hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 22:24 Hat jemand eine Idee wie früh/spät man in der Realität mit diesem Maßnahmenpaket rechnen kann? So wie ich es aktuell verstanden hätte geht ja auch noch nicht klar hervor ob eine Erweiterung als "Neuausstellung" zählt oder nicht. Ich muss noch knapp einen Monat warten bis ich erweitern darf....denke mal da sollte das Thema dann höchstwahrscheinlich noch wurscht sein oder? Außer es passiert jetzt in Österreich zur Abwechslung mal was schneller...
Das Frage ich mich auch. Ich könnte seid diesem Monat den Antrag von 5 auf 7 machen. Hab mir noch überlegt ob das in der jetzigen Lage klug ist, aber anscheinend sollte ich mich beeilen bevor es eine Änderung gibt.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 23:13
von gewo
Master-chief1000 hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 23:00
SquirrelwithaGun hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 22:24 Hat jemand eine Idee wie früh/spät man in der Realität mit diesem Maßnahmenpaket rechnen kann? So wie ich es aktuell verstanden hätte geht ja auch noch nicht klar hervor ob eine Erweiterung als "Neuausstellung" zählt oder nicht. Ich muss noch knapp einen Monat warten bis ich erweitern darf....denke mal da sollte das Thema dann höchstwahrscheinlich noch wurscht sein oder? Außer es passiert jetzt in Österreich zur Abwechslung mal was schneller...
Das Frage ich mich auch. Ich könnte seid diesem Monat den Antrag von 5 auf 7 machen. Hab mir noch überlegt ob das in der jetzigen Lage klug ist, aber anscheinend sollte ich mich beeilen bevor es eine Änderung gibt.
Warum wartet man bei sowas?

Meiner Meinung nach möglicherweise schon zu spät.

Sobald eine Gesetzesänderung in Planung ist, wird üblicherweise nach der alten Gesetzeslage nicht mehr vorgegangen, sondern auf die Beschlussfassung des Gesetzes im Nationalrat gewartet.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 23:17
von FwbAw93
Wann wird diese dammische Änderung vermutlich in Kraft treten?? Noch vorm 01.01. Vermutlich?

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 23:30
von Michl9mm
FwbAw93 hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 23:17 Wann wird diese dammische Änderung vermutlich in Kraft treten?? Noch vorm 01.01. Vermutlich?
Wird vermutlich ein Weihnachts / Neujahrs Geschenk werden.
Mit extra Betonung auf vermutlich!
Könnte auch schon zu Halloween sein.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 23:33
von Master-chief1000
gewo hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 23:13
Master-chief1000 hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 23:00
SquirrelwithaGun hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 22:24 Hat jemand eine Idee wie früh/spät man in der Realität mit diesem Maßnahmenpaket rechnen kann? So wie ich es aktuell verstanden hätte geht ja auch noch nicht klar hervor ob eine Erweiterung als "Neuausstellung" zählt oder nicht. Ich muss noch knapp einen Monat warten bis ich erweitern darf....denke mal da sollte das Thema dann höchstwahrscheinlich noch wurscht sein oder? Außer es passiert jetzt in Österreich zur Abwechslung mal was schneller...
Das Frage ich mich auch. Ich könnte seid diesem Monat den Antrag von 5 auf 7 machen. Hab mir noch überlegt ob das in der jetzigen Lage klug ist, aber anscheinend sollte ich mich beeilen bevor es eine Änderung gibt.
Warum wartet man bei sowas?

Meiner Meinung nach möglicherweise schon zu spät.

Sobald eine Gesetzesänderung in Planung ist, wird üblicherweise nach der alten Gesetzeslage nicht mehr vorgegangen, sondern auf die Beschlussfassung des Gesetzes im Nationalrat gewartet.
Ok das wusste ich nicht. Ich hätte gedacht die Behörde muss den Erweiterungsantrag nach der aktuell gültigen Gesetzeslage bearbeiten zu dem Zeitpunkt an dem ich ihn stelle.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 23:37
von Maria
Poirot hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 19:30
Gadai hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 19:27 Ich kenne einige die derzeit wegen Burnout in Psychologischer Behandlung sind. :eusa-think:
Das gibt künftig wohl ein Waffenverbot.
Genauso wie die Eheberatung beim Psychologen. :lol:
Ich habe heute im Radio gehört das die bisherigen WBK Besitzer nicht von diesen Maßnahmen betroffen sind sondern nur die künftigen neuen, für mich hieße das dass die bereits bestehenden WBK Besitzer nicht diesen Kontrollen unterworfen werden wie den Daten Austausch usw. Wenn das so ist dann nochmal Glück gehabt?

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 19. Jun 2025, 00:07
von Poirot
Maria hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 23:37 nicht diesen Kontrollen unterworfen werden wie den Daten Austausch usw. Wenn das so ist dann nochmal Glück gehabt?
Wird ein umfassender Datenaustausch zur Aussortierung geschaffen, wird er für alle gelten müssen. Sonst gibt es bestimmt wieder Anti Diskriminierungs Gesetze die dem entgegenstehen.
Muss ja auch ansonst wäre die Maßnahme sinnlos.
Spannend ist auch die Frage ob die Möglichkeit geschaffen wird sich aus einer negativen Bewertung wieder zu befreien. Wenn zum Beispiel ein Psychologe eine Fehldiagnose stellt.
Fehldiagnosen und Überdiagnosen sind in er Medizin nämlich nicht selten und im Bereich der Psychotherapie am höchsten:
https://www.spiegel.de/gesundheit/diagn ... 42733.html

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 19. Jun 2025, 03:53
von HD1903
Gut zusammengefasst am 18.06. in Aktuell nach 5 (und Wien heute)

https://on.orf.at/video/14280442/159005 ... -nachfrage
(Link gültig bis 18.07.2025)

Sehr schön gesprochen Chef! :clap:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 19. Jun 2025, 06:33
von Snoop
Master-chief1000 hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 23:33
gewo hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 23:13
Master-chief1000 hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 23:00
SquirrelwithaGun hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 22:24 Hat jemand eine Idee wie früh/spät man in der Realität mit diesem Maßnahmenpaket rechnen kann? So wie ich es aktuell verstanden hätte geht ja auch noch nicht klar hervor ob eine Erweiterung als "Neuausstellung" zählt oder nicht. Ich muss noch knapp einen Monat warten bis ich erweitern darf....denke mal da sollte das Thema dann höchstwahrscheinlich noch wurscht sein oder? Außer es passiert jetzt in Österreich zur Abwechslung mal was schneller...
Das Frage ich mich auch. Ich könnte seid diesem Monat den Antrag von 5 auf 7 machen. Hab mir noch überlegt ob das in der jetzigen Lage klug ist, aber anscheinend sollte ich mich beeilen bevor es eine Änderung gibt.
Warum wartet man bei sowas?

Meiner Meinung nach möglicherweise schon zu spät.

Sobald eine Gesetzesänderung in Planung ist, wird üblicherweise nach der alten Gesetzeslage nicht mehr vorgegangen, sondern auf die Beschlussfassung des Gesetzes im Nationalrat gewartet.
Ok das wusste ich nicht. Ich hätte gedacht die Behörde muss den Erweiterungsantrag nach der aktuell gültigen Gesetzeslage bearbeiten zu dem Zeitpunkt an dem ich ihn stelle.
Muss sie auch, und die Entscheidungsfrist sind sechs Monate. Und typischerweise enthält ein Gesetz Bestimmungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens, allenfalls auch Übergangsbestimmungen.

Das kollektive Kaffeesudlesen aus einer Pressekonferenz bringt vermutlich wenig, außer, unseren Blutdruck zu erhöhen.

Ich bin gespannt auf den Entwurf. Wenn der vorliegt, kann man auch planen, welche Einkäufe vielleicht noch sinnvoll sind.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 19. Jun 2025, 07:40
von Mag Dump
Beitrag zurückgenommen.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 19. Jun 2025, 07:53
von Amorphous
Poirot hat geschrieben: Do 19. Jun 2025, 00:07
Maria hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 23:37 nicht diesen Kontrollen unterworfen werden wie den Daten Austausch usw. Wenn das so ist dann nochmal Glück gehabt?
Wird ein umfassender Datenaustausch zur Aussortierung geschaffen, wird er für alle gelten müssen. Sonst gibt es bestimmt wieder Anti Diskriminierungs Gesetze die dem entgegenstehen.
Muss ja auch ansonst wäre die Maßnahme sinnlos.
Spannend ist auch die Frage ob die Möglichkeit geschaffen wird sich aus einer negativen Bewertung wieder zu befreien. Wenn zum Beispiel ein Psychologe eine Fehldiagnose stellt.
Fehldiagnosen und Überdiagnosen sind in er Medizin nämlich nicht selten und im Bereich der Psychotherapie am höchsten:
https://www.spiegel.de/gesundheit/diagn ... 42733.html
Passend zum Thema: https://www.kleinezeitung.at/politik/in ... lungsdaten

Ein umfassender Datenaustausch iS der einfachen Weiterleitung wird rechtlich nicht möglich sein. Dass man sich aber auch mit "Einrichtungen psychischer Gesundheit" vernetzt, schon.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 19. Jun 2025, 08:42
von Laubmasta_reloaded
Amorphous hat geschrieben: Do 19. Jun 2025, 07:53
Poirot hat geschrieben: Do 19. Jun 2025, 00:07
Maria hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 23:37 nicht diesen Kontrollen unterworfen werden wie den Daten Austausch usw. Wenn das so ist dann nochmal Glück gehabt?
Wird ein umfassender Datenaustausch zur Aussortierung geschaffen, wird er für alle gelten müssen. Sonst gibt es bestimmt wieder Anti Diskriminierungs Gesetze die dem entgegenstehen.
Muss ja auch ansonst wäre die Maßnahme sinnlos.
Spannend ist auch die Frage ob die Möglichkeit geschaffen wird sich aus einer negativen Bewertung wieder zu befreien. Wenn zum Beispiel ein Psychologe eine Fehldiagnose stellt.
Fehldiagnosen und Überdiagnosen sind in er Medizin nämlich nicht selten und im Bereich der Psychotherapie am höchsten:
https://www.spiegel.de/gesundheit/diagn ... 42733.html
Passend zum Thema: https://www.kleinezeitung.at/politik/in ... lungsdaten

Ein umfassender Datenaustausch iS der einfachen Weiterleitung wird rechtlich nicht möglich sein. Dass man sich aber auch mit "Einrichtungen psychischer Gesundheit" vernetzt, schon.
Auszug aus dem Link,

"....im Nationalrat von Fällen berichtet, in denen Personen der Führerschein entzogen worden war, weil die Verkehrsbehörde Einblick in die Stellungsdaten erhalten hatte."

Ist ja eigentlich was positives, wenn Leuten der FS abgenommen wird, die psychische Probleme haben. Ich finde das eigentlich ein Wahnsinn wenn solche Daten NICHT an andere Behörden weitergeleitet werden. Ich bin bis dato davon ausgegangen, dass das schon gemacht wird.... da braucht man sich aber nicht zu wundern, wenn soviele "Probleme" haben und damit untauglich sind, wenn das nur positive Konsequenzen hat....

Bin mir sicher, wenn das den FS kosten können würde, würde das die Untauglichquote bzgl. psychischer Probleme um locker 80% senken ;)

Das wird jetzt hoffentlich geändert... weil es wäre ja auch vom öffentliche Interesse, wenn nicht ein jeder den FS bekommt. Wer nicht tauglich für eine Waffe ist, ist meiner Meinung nach auch nicht tauglich ein KFZ lenken zu dürfen.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 19. Jun 2025, 08:59
von Poirot
Zum Datenaustausch: mit den Daten der Musterung gibt es ein Problem - man erfasst damit nur die Hälfte der Bevölkerung.
Frauen können dabei durchs Raster fallen.
Frauen sind zwar weniger Auffällig bei Amoktaten aber ausschließen kann man sie nicht wenn man präventiven Aktionismus zeigen will.

https://www.spiegel.de/wissenschaft/men ... 18375.html

Zu Frauen als Mörder:

https://www.kriminalpolizei.de/ausgaben ... oeten.html

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Do 19. Jun 2025, 08:59
von Amorphous
Laubmasta_reloaded hat geschrieben: Do 19. Jun 2025, 08:42
Amorphous hat geschrieben: Do 19. Jun 2025, 07:53

Passend zum Thema: https://www.kleinezeitung.at/politik/in ... lungsdaten

Ein umfassender Datenaustausch iS der einfachen Weiterleitung wird rechtlich nicht möglich sein. Dass man sich aber auch mit "Einrichtungen psychischer Gesundheit" vernetzt, schon.
Auszug aus dem Link,

"....im Nationalrat von Fällen berichtet, in denen Personen der Führerschein entzogen worden war, weil die Verkehrsbehörde Einblick in die Stellungsdaten erhalten hatte."

Ist ja eigentlich was positives, wenn Leuten der FS abgenommen wird, die psychische Probleme haben. Ich finde das eigentlich ein Wahnsinn wenn solche Daten NICHT an andere Behörden weitergeleitet werden. Ich bin bis dato davon ausgegangen, dass das schon gemacht wird.... da braucht man sich aber nicht zu wundern, wenn soviele "Probleme" haben und damit untauglich sind, wenn das nur positive Konsequenzen hat....

Bin mir sicher, wenn das den FS kosten können würde, würde das die Untauglichquote bzgl. psychischer Probleme um locker 80% senken ;)

Das wird jetzt hoffentlich geändert... weil es wäre ja auch vom öffentliche Interesse, wenn nicht ein jeder den FS bekommt. Wer nicht tauglich für eine Waffe ist, ist meiner Meinung nach auch nicht tauglich ein KFZ lenken zu dürfen.
Das finde ich zu einfach gedacht.. Dass die Quote der Untauglichen sich bei verstärkter Datenvernetzung möglicherweise verringern würde, liegt auf der Hand. Vermeidungsversuche gibt es, seit es die Stellung gibt. Manche waren ganz einfach unabkömmlich und konnten deshalb keinen Präsenzdienst leisten (man erinnere sich an gewisse Politiker..).

Man darf aber die Zweckmäßigkeit der Stellung nicht vergessen. Es soll die Belastbarkeit und Gesundheit in Kontext des Grundwehrdienstes evaluiert werden. Beim Bundesheer ist man Belastungen ausgesetzt, die im zivilen Leben praktisch nicht vorkommen. Ob jemand beispielsweise einen Waschzwang hat, wird - solange dieser ein gewisses Maß nicht überschreitet - beim Autofahren und/oder für den Waffenbesitz nicht großartig relevant sein. Beim Zusammenleben in der Kaserne aber sehr wohl. Dasselbe lässt sich wahrscheinlich von zig anderen Erkrankungen sagen. Jedenfalls sollte das von Psychologen entschieden werden. Nicht von Mitarbeitern der Waffenbehörden.