Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.

BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
mikonis
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 799
Registriert: Do 25. Jul 2013, 21:16

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von mikonis » Fr 13. Feb 2026, 18:40

Das sind zwei unterschiedliche Szenarien:

Letzteres betrifft Jäger aktuell, also zum Inkrafttreten 2026.

Der §56 betrifft eine Meldung irgendwann in der Zukunft. Bis dahin können Jäger Kategorie C ohne WBK erwerben. Dann erfolgt, nach 14 Mo ohne, eine Überprüfung und der Jäger wird Alt-Kategorie C-Besitzer.
Bild

Benutzeravatar
eierkopf
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 284
Registriert: Do 19. Jun 2014, 12:55

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von eierkopf » Fr 13. Feb 2026, 20:20

rider650 hat geschrieben:
Die Frage stellt sich mir nicht. Sie haben ja bei den letzten beiden Verschärfungen die Berechtigungen der Altbesitzer quasi eingefroren - ihnen wird nicht viel genommen. Du kannst also behalten was du hast, Schießen gehen wenn du Lust hast, und ansonsten liegt das Zeug im Schrank und du kannst dich ab und zu mal am Anblick erfreuen. In einem Verein muss man ja immer noch nicht Mitglied sein, bis auf §11b Inhaber, wen das Vereinsleben nicht interessiert.
Um das gehts mir ehrlich gesagt nicht so sehr, zumindest nicht bei mir.
Ich mag das Vereinsleben, ich mag den Schiesssport, das is mein yoga (auch das meiner Frau).
Wenn mir allerdings jemand ständig (die wie vielte Novelle insgesamt mit EU und Magazinen (das echt hochgekocht ist) ist das? Wechseln sich ja ab) an den Karren fährt obwohls jahrelang ok war sehe ich das nicht ein.

Ein Schützenvereinssterben wäre verheerend, überleg mal, wie in einem anderen Thread schon geschrieben, Teil der Salami (da gings um die Jäger, siehe Sportschützen in DE für den Bedarf).
Ganz so einfach ist die Nummer leider nicht.

PS:
Klar verhalte ich mich grade in der Nähe eines trotzigen Kindes, meine Kohle, meine Zeit etc.
Die Folgen davon sind aber nicht abzuschätzen wenn das viele machen würden.

Poirot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2044
Registriert: Mi 8. Jul 2015, 13:11

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Poirot » Fr 13. Feb 2026, 21:04

mikonis hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 18:40 Das sind zwei unterschiedliche Szenarien:

Letzteres betrifft Jäger aktuell, also zum Inkrafttreten 2026.

Der §56 betrifft eine Meldung irgendwann in der Zukunft. Bis dahin können Jäger Kategorie C ohne WBK erwerben. Dann erfolgt, nach 14 Mo ohne, eine Überprüfung und der Jäger wird Alt-Kategorie C-Besitzer.
In dem von mir reinkopierten Text - Fall 2 - wird eine WBK für C fällig.
Nur bei Altbesitz, älter als 2 Jahre ab Inkrafttreten neues Waffengesetz, entfällt die WBK für C.

DOUBLEACTION
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1235
Registriert: Fr 14. Jan 2011, 22:33
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von DOUBLEACTION » Fr 13. Feb 2026, 23:48

Poirot hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 21:04 Nur bei Altbesitz, älter als 2 Jahre ab Inkrafttreten neues Waffengesetz, entfällt die WBK für C.
Ja
Aber nur für die bis zum inkrafttreten im besitz befindlichen kat C waffen.
Sobald der herr ex jäger eine andere kat C waffe möchte muss er die wbk machen
doubleaction OG
18, Kreuzgasse 78-80
(Zugang ggü. Kreuzgasse 91)

info[at]doubleaction.info
www.doubleaction.at
Kontakt nicht per PM sondern nur mittels Email
Druckfehler vorbehalten, gültig solange der Vorrat reicht.

Poirot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2044
Registriert: Mi 8. Jul 2015, 13:11

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Poirot » Sa 14. Feb 2026, 10:08

DOUBLEACTION hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 23:48
Poirot hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 21:04 Nur bei Altbesitz, älter als 2 Jahre ab Inkrafttreten neues Waffengesetz, entfällt die WBK für C.
Ja
Aber nur für die bis zum inkrafttreten im besitz befindlichen kat C waffen.
Sobald der herr ex jäger eine andere kat C waffe möchte muss er die wbk machen
Wobei der Ex Jäger dann auch Psychotest machen muss korrekt ?

Und wäre er noch Jäger - würde die WBK machen - entfällt der Psychotest, oder ?

Es kommt also auf das richtige timing an.

mikonis
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 799
Registriert: Do 25. Jul 2013, 21:16

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von mikonis » Mo 16. Feb 2026, 09:14

Poirot hat geschrieben: Sa 14. Feb 2026, 10:08 …. Und wäre er noch Jäger - würde die WBK machen - entfällt der Psychotest, oder ?
Es kommt also auf das richtige timing an.
Netter Gedankengang.

Ein interessierter Erwachsener unter 21 Jahren erwirbt den Jagdschein, beantragt einige Zeit später eine WBK-B, welche er ohne einen Psychotest erhält, wartet 5 Jahre und erhält ohne zweiten Psychotest eine unbefristete WBK mit 2 Plätzen. Nachteilig ist, es gibt keinerlei vorzeitige Erweiterung der WBK ohne sportliches Schießen.

Das werden wohl zukünftig alle Jäger so machen oder es sich zumindest überlegen.
Bild

Benutzeravatar
rider650
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1061
Registriert: Sa 22. Feb 2014, 14:21

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von rider650 » Mo 16. Feb 2026, 10:02

mikonis hat geschrieben: Mo 16. Feb 2026, 09:14 ...
Netter Gedankengang.

Ein interessierter Erwachsener unter 21 Jahren erwirbt den Jagdschein, beantragt einige Zeit später eine WBK-B, welche er ohne einen Psychotest erhält, wartet 5 Jahre und erhält ohne zweiten Psychotest eine unbefristete WBK mit 2 Plätzen. Nachteilig ist, es gibt keinerlei vorzeitige Erweiterung der WBK ohne sportliches Schießen.

Das werden wohl zukünftig alle Jäger so machen oder es sich zumindest überlegen.
Das ist die einzige rationale Vorgehensweise für jemanden in der Lage. Was ist schon das Lernen für den Jagdschein im Vergleich zum Gottesurteil Psychotest, gleich zwei mal. Danach kann man immer noch erweitern mit der Begründung Sportschütze und ist nicht schlechter gestellt als die jetzigen Altbesitzer.

Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 8040
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Niederösterreich

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von AUG-andy » Mo 16. Feb 2026, 10:06

rider650 hat geschrieben: Mo 16. Feb 2026, 10:02
mikonis hat geschrieben: Mo 16. Feb 2026, 09:14 ...
Netter Gedankengang.

Ein interessierter Erwachsener unter 21 Jahren erwirbt den Jagdschein, beantragt einige Zeit später eine WBK-B, welche er ohne einen Psychotest erhält, wartet 5 Jahre und erhält ohne zweiten Psychotest eine unbefristete WBK mit 2 Plätzen. Nachteilig ist, es gibt keinerlei vorzeitige Erweiterung der WBK ohne sportliches Schießen.

Das werden wohl zukünftig alle Jäger so machen oder es sich zumindest überlegen.
Das ist die einzige rationale Vorgehensweise für jemanden in der Lage. Was ist schon das Lernen für den Jagdschein im Vergleich zum Gottesurteil Psychotest, gleich zwei mal. Danach kann man immer noch erweitern mit der Begründung Sportschütze und ist nicht schlechter gestellt als die jetzigen Altbesitzer.
Wenn augenscheinlich die Zahl der Jagdkartenbesitzer rapide in die Höhe geht, werden die Behörden und der Gesetzgeber darauf reagieren. Jede Wette.
Dieses vorbeischleichen am psychologischen Gutachten wird in der Öffentlichkeit nicht gut ankommen. :whistle:
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

Benutzeravatar
titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2063
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von titan » Mo 16. Feb 2026, 10:19

Das mag vielleicht auf den ersten Blick so sein, aber Polizisten machen auch keinen Psychotest für die Berufswaffe und die Eintrittshürde ist bei weitem höher als nur den Kosten für den Jagdschein. Unter 2k und einem halben Jahr Zeitaufwand steigt keiner aus. Hinzu kommt noch, dass ein gewisses Maß an Interesse und Zielstrebigkeit vorhanden sein muss, um das zu schaffen.

Der unreife Bub von Graz hat viele Kriterien nicht erfüllt und offensichtlich hat keiner hingesehen. Die Schuld daran trägt auch der Staat (ich schreibe bewusst nicht von Verantwortung). Ob überhaupt eine Verwahrungskontrolle stattgefunden hat, wissen wir bis heute nicht.

Benutzeravatar
Gadai
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 472
Registriert: Do 13. Feb 2025, 19:48
Wohnort: Wien

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Gadai » Mo 16. Feb 2026, 10:20

Falls jemand einen verantwortungsvollen Beruf ausübt (z.B: Zugführer, Autobuschauffeur, ..) und den Psychotest nicht bestehen sollte,..?
Bekommen LKW Lenker mit ü. 60 welchen der C-Schein wegen gesundheitlichen Problemen entzogen wird Berufsunfähigkeitspension?

75reinhard
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 253
Registriert: Do 19. Nov 2015, 22:57
Wohnort: Wien

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von 75reinhard » Mo 16. Feb 2026, 10:22

mikonis hat geschrieben: Mo 16. Feb 2026, 09:14
Poirot hat geschrieben: Sa 14. Feb 2026, 10:08 …. Und wäre er noch Jäger - würde die WBK machen - entfällt der Psychotest, oder ?
Es kommt also auf das richtige timing an.
Netter Gedankengang.

Ein interessierter Erwachsener unter 21 Jahren erwirbt den Jagdschein, beantragt einige Zeit später eine WBK-B, welche er ohne einen Psychotest erhält, wartet 5 Jahre und erhält ohne zweiten Psychotest eine unbefristete WBK mit 2 Plätzen. Nachteilig ist, es gibt keinerlei vorzeitige Erweiterung der WBK ohne sportliches Schießen.
Theoretisch ja, praktisch eher nicht oder zumindest schwierig. Obiges passt erst ab dem für die WBK vorgeschriebenen gesetzlichen Mindestalter. Du kannst die Jagdkarte sogar bereits ab 16 machen, eine WBK für Kat. B bekommst du damit trotzdem nicht ohne Weiteres.

Es liegt im Ermessen der Behörde, genauso wie ein WP. Bei einer sehr toleranten Behörde also grundsätzlich möglich. In Wien kann ich dir aus der Praxis mitteilen, dass dort allein auf Grundlage der Jagdkarte einer 18-jährigen Jägerin und Sportschützin die WBK im Jahr 2025 verweigert wurde.

Poirot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2044
Registriert: Mi 8. Jul 2015, 13:11

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Poirot » Mo 16. Feb 2026, 10:27

Gadai hat geschrieben: Mo 16. Feb 2026, 10:20 Falls jemand einen verantwortungsvollen Beruf ausübt (z.B: Zugführer, Autobuschauffeur, ..) und den Psychotest nicht bestehen sollte,..?
Bekommen LKW Lenker mit ü. 60 welchen der C-Schein wegen gesundheitlichen Problemen entzogen wird Berufsunfähigkeitspension?
Bei C Schein gibt es meines Wissens nach noch keinen verpflichtenden Psychotest. Nur normales ärztliches Gutachten. Und wenn ich mir so manche LKW Fahrer ansehe reicht ein Puls für ein positives Gutachten :lol:
Psychotest wäre auch schwierig da man dafür vermutlich auch noch viele Dolmetscher braut.

Benutzeravatar
rider650
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1061
Registriert: Sa 22. Feb 2014, 14:21

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von rider650 » Mo 16. Feb 2026, 11:04

AUG-andy hat geschrieben: Mo 16. Feb 2026, 10:06 Wenn augenscheinlich die Zahl der Jagdkartenbesitzer rapide in die Höhe geht, werden die Behörden und der Gesetzgeber darauf reagieren. Jede Wette.
Dieses vorbeischleichen am psychologischen Gutachten wird in der Öffentlichkeit nicht gut ankommen. :whistle:
Natürlich werden sie reagieren und eine weitere 'Gesetzslücke' schließen. Ein Grund mehr für jemanden in der Position, schnell zu handeln.
Das Zeug was ich alles auf meiner WBK habe kommt vermutlich 'in der Öffentlichkeit' auch nicht gut an - was interessierts mich? Ich hab das nach jetziger Rechtslage bis an mein Lebensende, und nach Beurteilung der bisherigen Vorgehensweise werden sie auch in Zukunft die reibungslosere Vorgehensweise bevorzugen, Altbesitz einzufrieren und nicht zu enteignen. Für jemanden, der seine WBK per Jagdschein unter Umgehung des Psycho-Gottesurteils erhält gilt also das gleiche.

Benutzeravatar
Gadai
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 472
Registriert: Do 13. Feb 2025, 19:48
Wohnort: Wien

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Gadai » Mo 16. Feb 2026, 11:20

Poirot hat geschrieben: Mo 16. Feb 2026, 10:27
Gadai hat geschrieben: Mo 16. Feb 2026, 10:20 Falls jemand einen verantwortungsvollen Beruf ausübt (z.B: Zugführer, Autobuschauffeur, ..) und den Psychotest nicht bestehen sollte,..?
Bekommen LKW Lenker mit ü. 60 welchen der C-Schein wegen gesundheitlichen Problemen entzogen wird Berufsunfähigkeitspension?
Bei C Schein gibt es meines Wissens nach noch keinen verpflichtenden Psychotest. Nur normales ärztliches Gutachten. Und wenn ich mir so manche LKW Fahrer ansehe reicht ein Puls für ein positives Gutachten :lol:
Psychotest wäre auch schwierig da man dafür vermutlich auch noch viele Dolmetscher braut.
Schon klar.
Was ich sagen wollte ist dass die LWB scheinbar stärker kontrolliert und sanktioniert werden als andere Bürger.
Ärztliche Schweigepflicht nur bei bestimmten Anlass.. aufgehoben.

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3067
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Promo » Mo 16. Feb 2026, 11:42

AUG-andy hat geschrieben: Mo 16. Feb 2026, 10:06 Wenn augenscheinlich die Zahl der Jagdkartenbesitzer rapide in die Höhe geht, werden die Behörden und der Gesetzgeber darauf reagieren. Jede Wette.
Dieses vorbeischleichen am psychologischen Gutachten wird in der Öffentlichkeit nicht gut ankommen. :whistle:
Ja, und? Wenn das Ziel eine Entwaffnung ist, dann sollen sie halt ein Waffenverbot beschließen. Wenn die Schwelle zur WBK via Jagdkarte niedriger ist als andersrum, dann darf man sich über eine Verlagerung nicht wundern. Es hat sicherlich in der Vergangenheit schon Menschen gegeben, die nach einem negativen psychologischen Gutachten den Umweg über die Jagdkarte zur WBK genommen haben - und dank der Novelle ist es halt jetzt auch noch aus finanzieller sowie absicherungstechnischer Sicht (kein Risiko, nach 5 Jahren die WBK zu verlieren) einfacher. Steuerberater leben eben auch davon, dass sie die Zahlungslast an den Staat minimieren. Die Grenze definiert eh das Gesetz.

Ich gehe nicht davon aus, dass innerhalb der nächsten 3 Jahre eine Novelle folgen wird. Eher wird für mich die Frage sein, ob irgendjemand die rechtliche Besserstellung der Jäger, die durch statistische Auswertungen auch eben nicht rechtfertigbar ist (vgl. den Artikel aus dem SV-Magazin), anficht und etwa der VfGH die Bestimmung mit Übergangsfrist aufheben wird und der Gesetzgeber dann zukünftig Jäger auch einem Psychotest unterwerfen wird. Bis ein VfGH dazu aber eine Entscheidung trifft haben wir schon eine andere Regierung. Und damit auch ein Anlass die aktuelle Novelle zu evaluieren. Kann dann - wie immer - eben in beide Richtungen ausgehen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Antworten