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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Verfasst: Mo 7. Sep 2026, 14:53
von Promo
Wie viele Anfragen werden die Gewerbetreibenden wohl bisher erhalten haben? Wenn es genug wären, dann hätten die meisten bereits einen entsprechenden Laser angeschafft. Und für die restlichen nicht mal zwei Monate einen Laser anschaffen .. wenn du für die Nachkennzeichnung dann 100 Euro verlangst, dann wird der Kunde das auch nicht bezahlen wollen. Insofern habe ich hier großes Verständnis für die Gewerbetreibenden.
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Verfasst: Mo 7. Sep 2026, 16:10
von Poirot
Promo hat geschrieben: Mo 7. Sep 2026, 14:53
Wenn es genug wären, dann hätten die meisten bereits einen entsprechenden Laser angeschafft.
Das übliche Nachfrage und Angebot Spiel.
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Verfasst: Mo 7. Sep 2026, 16:43
von Promo
Ozzelot hat geschrieben: Mo 7. Sep 2026, 14:33
Und bei dem ständigen Geraunze über die Kosten für die Händler kommt es mir mittlerweile wirklich hoch: „Das muss sich ja erst einmal rechnen“, „das ist so teuer“, „das ist so zeitaufwendig“ usw.
Scheinbar wird in dieser Branche lieber gejammert, als rechtzeitig Lösungen anzubieten. Dabei ist schon lange bekannt, was gemacht werden muss – und trotzdem scheinen es viele Händler bis heute nicht hinzubekommen, entsprechende Lösungen auf die Beine zu stellen. Hut ab vor dieser Branche.
Nur: Die gesetzlichen Fristen verlängern sich durch das Geraunze der Händler natürlich nicht. Das könnte für manche noch ein ziemlich kaltes Erwachen geben.
Besonders spannend finde ich, wie sich die Händler vorstellen, die entsprechenden Arbeiten bis zum 28.10.2026 bei allen betroffenen Kunden erledigen zu können. ;D
Und auch hier stellt sich für mich die Frage: Wo waren eigentlich Händlervertretungen und Wirtschaftskammer, als diese Fristen beschlossen wurden? Warum hat damals niemand laut darauf hingewiesen, dass diese Zeitvorgaben möglicherweise völlig unrealistisch sind?
.. weil ich es noch mal gelesen habe:
Der entsprechende Laser wird vermutlich in der Anschaffung zumindest 1000 Euro netto kosten. Wenn die Anschaffungskosten dafür durch die aktuellen Anfragen gedeckt sein sollen, dann gehe ich von aktuell nicht mehr als 10 Waffen pro Händler aus. Diesfalls bereits 100 Euro (netto) pro Kunde, nur wenn die Anschaffungskosten umgelegt werden (und man Stromkosten, Wartung, ggf. behördliche Auflagen wo es aufgestellt werden darf und wer es bedienen darf, wer wie oft damit eingeschult werden muss und auch einen Platz zum Stehen im Geschäft hat, ...). Immerhin kommen die neu vom Großhändler beschafften Waffen bereits mit der entsprechenden Kennzeichnung, für die Zukunft braucht er diese Gerätschaft also nicht mehr. Wenn der Gewerbetreibende für die Arbeitszeit auch noch was will, dann wird es wohl in Richtung 150 Euro netto gehen. Wenn du das einem Kunden erklärst, dann wird dieser für die Anbringung von relativ wenigen Textzeichen auf der Waffe wohl nicht mit einem Brutto-Preis von 200 Euro einverstanden sein - und ich kann das auch ehrlicherweise nachvollziehen, von beiden Seiten.
Hinsichtlich "kaltes Erwachen": der Händler bezahlt keine Strafe, wenn deine Waffe nicht gekennzeichnet ist. Die Strafe bezahlst du selbst für deine Waffen, die nicht nach SchKG gekennzeichnet sind. Insofern kann sich ein Gewerbetreibender auch zurücklehnen und muss nicht eine derartige Maschine anschaffen. Letztlich ist es dein Problem.
Ad "wo war die Branche" - ich weiß nicht, wie viel du vor genau einem Jahr von der Novelle mitbekommen hast, aber so ziemlich jedwede noch so sinnvolle Anmerkung prallte an der Regierung ab. Es wurde ganz einfach so beschlossen, wie es sich die Kabinette ausgedacht haben.
Abschließend (und vielleicht durch die Blume formuliert): bis 28.04.2026 durfte man auch noch selbst derartige Beschriftungen anbringen, bzw. nicht nur Inhaber von Gewerbeberechtigungen für den Handel oder die Erzeugung, Bearbeitung und Instandsetzung von Waffen. Es wird wohl nur sehr schwer festzustellen sein, wann die Kennzeichnung erfolgte - ob es vor oder nach dem 28.04.2026 war.
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Verfasst: Mo 7. Sep 2026, 18:43
von Poirot
Promo hat geschrieben: Mo 7. Sep 2026, 16:43
Ad "wo war die Branche" - ich weiß nicht, wie viel du vor genau einem Jahr von der Novelle mitbekommen hast, aber so ziemlich jedwede noch so sinnvolle Anmerkung prallte an der Regierung ab. Es wurde ganz einfach so beschlossen, wie es sich die Kabinette ausgedacht haben.
Beschlossen wurde es schon vor 6 Jahren. Nur hat es keiner Ernst genommen.
https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe? ... angsrecht=
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Verfasst: Mo 7. Sep 2026, 19:48
von gewo
€ 1.000,- geht sich ned aus mit PC zur Steuerung und Lüftung.
Sind eher 2.500,- als Minimum.
Wir bringen solche Beschriftungen an.
So wie immer mitn Dremel.
Wolframkarbid bzw. Diamantspitze funktioniert einwandfrei.
Markierung ist vermutlich sogar tiefer als Laser.
An die Grenzen stosse ich bei sehr kleinen Objekten.
Vierstellige Nummern gehen sich grad noch aus zur Kennzeichnung einer Revolvertrommel unter dem Ausrückstern, mehr keine Chance.
Und nein, ich kann mitn Dremel auch keinen Micro-QR Code einfräsen. LOL
An die Grenzen der Aesthaetik stosse ich manchmal beim Platz an dem die Beschriftung angebracht werden soll.
Die Kennzeichnung soll ohne Zerlegearbeit (die Werkzeug erfordert) ablesbar sein.
Aber - Kundenwunsch - man soll sie moeglichst nicht auf den ersten Blick von aussen sehen.
Zu 95% lassen sich geeignete Flächen finden.
Eine 6-stellige Seriennummer auf eine Revolverttrommel schaff ich aber nicht ohne dass man das sieht.
Wir verlangen pro Kennzeichnung € 19,- inkl.
Die Nachfrage dafür ist extrem überschaubar, ich glaub wir haben noch keine zehn Kennzeichnungen im Buch verzeichnet.
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Verfasst: Mo 7. Sep 2026, 20:36
von nils
gewo hat geschrieben: Mo 7. Sep 2026, 19:48
Wir verlangen pro Kennzeichnung € 19,- inkl.
Die Nachfrage dafür ist extrem überschaubar, ich glaub wir haben noch keine zehn Kennzeichnungen im Buch verzeichnet.
Wesentliche Bestandteile aus Kunststoff macht ihr aber nach wie vor nicht oder?
Anscheinend kann das anbringen (kleben) einer Metallplatte ausreichen?
Die Kosten wären weniger ein Problem…
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Verfasst: Mo 7. Sep 2026, 21:33
von Ozzelot
Die Anfragen werden bei den Händlern aber auch nicht plötzlich steigen, wenn im Verein oder Bekanntenkreis darüber gesprochen wird und man dort bereits die Auskunft bekommt: „Bei dem Händler ist das nicht möglich.“ So etwas spricht sich eben genauso herum.
Und wenn sich die entsprechenden Interessenvertreter hier nicht durchsetzen konnten, zeigt das für mich einfach, wie schwach diese Vertretung offenbar ist. Im Grunde nur ein weiterer Abklatsch der "politischen" Arbeit und Moral in diesem Land.
Zum letzten Absatz: Genau so ist es!
An alle Händler, die diese Arbeiten anbieten und zuvor auch die entsprechenden Waffen verkauft haben: Mein Respekt! Ihr macht euren Job, übernehmt Verantwortung und die Kunden werden es euch mit Sicherheit danken.
An die anderen, die jetzt plötzlich nur noch den Finanzjongleur spielen und sich vor Aufwand oder Kosten drücken: Ihr seid meiner Meinung nach in der falschen Branche. Denn die Kunden, die am Ende womöglich wegen fehlender Möglichkeiten oder Unterstützung entsprechende Strafen zahlen dürfen, werden sich sehr genau daran erinnern, welcher Händler ihnen geholfen hat – und welcher nicht.
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Verfasst: Mo 7. Sep 2026, 21:51
von Master-chief1000
Auf der anderen Seite wäre es auch witzig gewesen wenn sich alle Händler kollektiv weigern sowas anzubieten und der Gesetzgeber das markieren nur durch Händler zulässt. Damit müsste man dann ja straffrei ausgehen weil nichts unmögliches verlangt werden darf.
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Verfasst: Mo 7. Sep 2026, 22:35
von gewo
nils hat geschrieben: Mo 7. Sep 2026, 20:36
gewo hat geschrieben: Mo 7. Sep 2026, 19:48
Wir verlangen pro Kennzeichnung € 19,- inkl.
Die Nachfrage dafür ist extrem überschaubar, ich glaub wir haben noch keine zehn Kennzeichnungen im Buch verzeichnet.
Wesentliche Bestandteile aus Kunststoff macht ihr aber nach wie vor nicht oder?
Anscheinend kann das anbringen (kleben) einer Metallplatte ausreichen?
Die Kosten wären weniger ein Problem…
Ich habe schriftlich von meiner Landespolizeibehörde, dass für das gesetzeskonforme ( sinngemäss: Metallplatte die beim Entfernen die Zerstörung des Griffstücks bewirkt) beschriften von Kunststoffgriffstücken keine Vorgangsweise oder Handlungsanweisungen bekannt gegeben werden können ( Hallo Determinierungsgebot aus der Bundesverfassung!).
Wir beschriften daher ident wie auf Metallteilen. Grenze wäre die ausreichend klare Erkennbarkeit, aber ich denke da wird es keine Probleme geben.
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Verfasst: Mo 7. Sep 2026, 22:42
von balahu
Ozzelot hat geschrieben: Mo 7. Sep 2026, 21:33
……. Denn die Kunden, die am Ende womöglich wegen fehlender Möglichkeiten oder Unterstützung entsprechende Strafen zahlen dürfen, werden sich sehr genau daran erinnern, welcher Händler ihnen geholfen hat – und welcher nicht.
Ich kenne mehrere Händler.
Manche gut.
Ich darf Dir versichern, dass Kunden, für die Händler sich mit mühsamsten Anfragen oder Kulanzwünschen verbiegen ohne ein Wimperzucken zwei Wochen später fünfzig Kilometer fahren wenn dort die Munition um 3,- pro 1000 billiger ist.
Ist so.
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Verfasst: Di 8. Sep 2026, 08:49
von Incite
Promo hat geschrieben: Mo 31. Aug 2026, 10:54
So, separat dann noch persönliche Anmerkungen:
Wie man überprüfen kann, ob eine Waffe im Zeitraum vor oder nach 14.09.2018 erstmals in Verkehr gebracht wurde, ist mir etwas schleierhaft. Das kann nicht mal ein Gewerbetreibender feststellen (theoretisch könnte eine Waffe mit Zivilbeschuss 1965 stets in behördlicher Anwendung gestanden sein und erst 2025 von einer Behörde veräußert worden sein). Generell aber, der Großteil aller im Umlauf befindlichen Waffen fällt dadurch jedenfalls mal aus der Anwendbarkeit heraus.
Einzig, mir ist nicht ganz klar, ob dies auch z.B. für ein Glock 17 Gen1 Griffstück OHNE Seriennummer gilt, weil folglich müssten sie auch nicht gekennzeichnet werden (da ja vor 14.09.2018 bereits in Umlauf gewesen), außer ich trenne sie von der Waffe, andererseits müsste aber auch die Seriennummer doch wieder am Griffstück (am Metall) auch stehen ... Jedenfalls aber, wenn ich eine Glock 17 Gen1 zerlege und in Einzelteilen verkaufe, dann muss ich sie nachkennzeichnen.
Sehr praktisch ist auch die [erneute] Klarstellung unter Verweis auf die Regierungsvorlage, dass man nicht bekannte Informationen nicht auf die Waffe schreiben muss, insbesondere hinsichtlich Baujahr.
Bemerkenswert finde ich persönlich die Feststellung hinsichtlich Seriennummern, man könne diese frei nach Gutdünken vergeben/verwenden, wenn man möchte.
Zum Schluss, der Hinweis "pick doch ein Metallplättchen an das Kunststoffgriffstück" ist eine als durchwegs liberal und "kundenfreundliche" Lösung anzusehen.
Ich habe jetzt nicht den ganzen thread gelesen aber vielleicht kannst du ja mein Problem lösen.
ich habe einen neuen Revolver 2017 gekauft und die Rechnung ist vorhanden. Ich habe ihn dann einem Familienmitglied geschenkt und Anfang April 2026 wieder zurück bekommen und dann wurde er wieder in meinem ZWR eingetragen. muss ich nachkennzeichnen lassen?
lg
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Verfasst: Di 8. Sep 2026, 12:46
von Promo
Falsche Baustelle, bitte dich zumindest informieren bevor du sowas postest. Der § 5 SchKG um den sich dieser Thread hier dreht lautete bis 28.04.2026:
Die Kennzeichnungsvorgaben für Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile von Schusswaffen, die zwischen dem 14. September 2018 und dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in das Bundesgebiet eingeführt, verbracht oder im Bundesgebiet hergestellt wurden, gelten im Sinne dieses Bundesgesetzes als erfüllt, sofern sie den Bestimmungen des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Beschusszeichen für Handfeuerwaffen vom 1. Juli 1969 entsprechen.
.. und seit 28.04.2026 lautet er:
Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile von Schusswaffen, die noch nicht gemäß § 1 gekennzeichnet und ab dem 14. September 2018 erworben wurden, sind innerhalb von sechs Monaten ab dem gemäß § 62 Abs. 23 WaffG kundzumachenden Zeitpunkt gemäß § 1 zu kennzeichnen.
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Verfasst: Di 8. Sep 2026, 13:47
von Poirot
Ich wollte darauf hinweisen, dass Änderungen bei der Schusswaffenkennzeichnung schon länger im Raum stehen und alle geschlafen haben.
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Verfasst: Di 8. Sep 2026, 13:57
von Promo
Tun sie nicht. Das SchKG ist seit Jahren beschlossen. Und jetzt gab es mit der WaffG Novelle eine Änderung (u.a.) des § 5 SchKG, welche aber aus nicht nachvollziehbaren Gründen binnen 6 Monaten ab Inkrafttreten umgesetzt sein muss.
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Verfasst: Di 8. Sep 2026, 15:29
von Poirot
Promo hat geschrieben: Di 8. Sep 2026, 13:57
welche aber aus nicht nachvollziehbaren Gründen binnen 6 Monaten ab Inkrafttreten umgesetzt sein muss.
Die Gründe sind nachvollziehbar, werden aber auch wieder von allen ausgeblendet.